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Flurnamen

Unsere Flurnamen

Aus dem Heimatbuch "Die Dörflinger Namen" von Arn. Klingenberg, um 1945

 

Von unserer Flur und ihren Namen

Unsere Flur, das ist der kleine Fleck Erdoberfläche darauf seit 50 Generationen die Dörflinger leben und lieben, arbeiten und streiten, leiden und meiden. Und nicht nur darauf, sondern auch davon und dafür leben sie seit 1500 Jahren. Und wenn sie die müde Seele ausgehaucht, so legen sie sich in diese Heimatflur und die Überlebenden schreiben auf ihr Grab, - Hier ruht in Gott N. N. Das ist gut gesagt. Die Heimaterde, die getreue, sie ist uns geweihter Boden, denn gar vieles ist für uns dahinter - der ewige lebendige Gott selber ist uns zunächst dahinter!

Unsere Flur ist nicht gross. Marksteine grenzen sie ab nach allen Seiten und machen sie zum Dörflinger Bann. Das heisst für die übrige Welt: Hier ist dörflingerisch Trumpf! hier gilt Dörflinger Art und Brauch. Was das sei, das ist bei jedem ehrenfesten Dörflinger zu lernen, ist jeder wackeren Dörflingerin abzuspüren, und der Dörflinger Art sicherstes Kennzeichen ist eine starke, tiefe Liebe zum Heimatdorf, zur Heimatflur.

Der Dörflinger Bann hat auf der Karte die Form des dunklen Erdteils. Die Linie Egg -Weierhau ist die Linie Marokko - Ägypten, das Riet ist die Sahara, der Birchbüel das Kamerungebirge und der Gisbüel der Kilimandscharo. Wo unser Dorf liegt, ist Deutsch - Ostafrika, Die Elfenbein- und Goldküste fehlen uns allerdings, ebenso das Hochland von Abessinien, und der Rheinstrom hat uns das goldreiche Südafrika weggerissen. Unser Vergleich hinkt also wie jeder andere, und doch ist es von Wert, ungefähr ein Bild davon zu haben, in welcher Form unsere Flur in ihrer Umwelt drinliegt. Eben in der Form, des Erdteils Afrika, nämlich oben ein langes, aber schmales Rechteck, dem sich nach unten ein mächtiges rechtwinkliges Dreieck anfügt, dem die Spitze fehlt.

An Bodenfläche misst unser Bann nach der schweizerischen Arealstatistik von 1917 581,25 Hektaren, das sind nahezu 6 km2 oder 6 Millionen Quadratmeter, im alten Mass 6448 Vierling oder 1612 Jucharten. Wie gross eine einzige dieser vielen Jucharten sei, das könnte am besten einer wissen, der etwa in einem Spätjahr ganz allein die Kartoffeln aus einer ganzen Juchart herausgenommen und heimgeholt hätte. Ich glaube, so einer hätte für sein Lebtag den richtigen Respekt vor einer Juchart Erdboden. Von unsern 1612 Jucharten sind 2/3 (390 ha) Feld, d. h. Acker, Wiese und Reben, beinahe 1/3 (154 ha) ist Wald und der übrige Sechszehntel der ganzen Flur ist von Wohnstätten, Wegen und Wassern in Beschlag genommen, immerhin noch 370000 m2 oder etwa 100 Jucharten.

Laut Grundbuch von 1936 ist unser Bann nach der Eigentumszugehörigkeit in 3493 recht ungleich grosse Stücke und Stücklein aufgeteilt. Nr. 1 ist der Gemeindewald in der Egg und Nr. 3493 ist ein schiefes Fetzlein Schweizerboden, das zu einem reichsdeutschen Grundstück gehört, zuoberst rechts am Weg durch das Loggut hinunter. Vermutlich gehörte einmal alles Land sozusagen allen miteinander und jeder einzelne erhielt sein Stück für drei Jahre zur Nutzniessung von der Gesamtheit. Man meinte damals, wie Licht und Luft, wie Wasser und Wald, so sei auch der Boden, der alle gleich trägt, für alle gleich da. Diese Meinung hat sich im Laufe der Zeit aus guten und andern Gründen gründlich geändert und schliesslich wurde der Boden zu einem Besitzstück und Handelsartikel fast wie irgend etwas anderes, und ist doch nach Herkunft, Bedeutung und Würde etwas Einzigartiges. Gegenwärtig befinden wir uns in bezug auf die Wertung des Erdbodens in einer rückläufigen Bewegung. Die Güterzusammenlegung, die jetzt, im Sommer 1944, auf unserer Flur in vollem Gange ist, stellt sich auch in den Dienst der höhern Wertung und sie wird neben verschiedenem materiellem und realem Gewinn gewiss auch einen Zuwachs an ruhiger Schönheit und Geschlossenheit für unsere Flur bringen.

Was die Oberfläche unserer Flur betrifft, so ist dieselbe sehr mannigfach gestaltet. Das kommt, wie jedermann weiss, daher, dass die Wasser es waren, die im Verlaufe vieler Jahrtausende den Grund und Boden unserer Flur hergeschafft haben, und schliesslich auch die Oberfläche so geformt haben, wie wir das mit interessiertem Auge in Feld und Wald wahrnehmen, auch mit Hand und Fuss, mit Karst und Haue, mit Pflug und Egge gelegentlich zur Kenntnis nehmen. Diese Verschiedenheiten der Oberflächengestaltung sind es gewesen, die die ersten und ältesten Flurnamen entstehen liessen. Man sprach bald vom Buck und vom Tobel, von der Tole und von der Platte, der Grueb und der Halde. Lange Zeit genügten diese Namen aus der Natur. Dann begann mehr und mehr auch die Geschichte Flurnamen zu bilden, am liebsten indem sie die einzelnen Teile der Flur mit auffälligen Besitzernamen belegte, wie Baderwis und Schottenwis, Häsili, Chriechli und Trifuess. So ist es gekommen, dass z. B. im Jahr 1900 unser Gemeindebann mit etwa 175 Flurnamen belegt war. Und diese Menge von Namen bilden auch einen Teil unseres Gemeindegutes, eines geschichtlichen und seelischen Gutes, das zu inventieren und zu sichern die Absicht dieser Abhandlung von den Flurnamen ist.

Die grosse Mehrzahl dieser Flurnamen stammt aus dem 16. Jahrhundert, was, abgesehen von den inneren Gründen, mit dem äusserlichen Umstande zusammenhängt, dass diese Namen dreimal hintereinander, nämlich 1530, 1554 und 1593, im Dörflinger Vogtkernen - Urbar festgelegt wurden. Der Vogtkernen, so hiess die Abgabe, die das Dörflinger Feld, wie schon erwähnt, seinem Gerichtsherrn jährlich zu entrichten hatte, und das Urbar war das rechtsgültige genaue Verzeichnis dieser Abgabe, Es wurde jeweils in Anwesenheit des Lehensherrn durch einen vereidigten Schreiber vor sämtlichen versammelten Lehensleuten aufgenommen, indem jeder seine Lehensstücke nach Art, Grösse und Lage öffentlich angab. So steht z. B. auf Fol. 23 des ungewöhnlich sorgfältig und vollständig geschriebenen Urbars von 1554, das im Dörflinger Archiv liegt, von der wohlbekannten kleinen Flur "im Gigeberger", darin unser Pfarrhaus liegt: Hanns Gigenberg von Buchtalen git von sim wingart zu Dorfflingen, langt ouch her von Josen von wyla, - 3 Vtl. Kernen (= 4 1/2 Sester, 1/2 q), ist 1 Juchart under der Rülin trotten gelegen, oben an die strass und unden an Othmar Siggen garten stossend.

Dieses Urbar von 1554 wird uns massgebliche Urkunde sein. Die allermeisten seiner Flurnamen leben heute noch; die sich gegen neuere nicht behaupten konnten, sind einfach verschwunden, wie uff Bargen, Beringerwis, Linggenacker, Zagelwis und Zipplenwis. Aber mit rund 170 solcher Namen sind wir noch ordentlich reich. Damit haben wir auch die Pflicht gegenüber den Vorfahren, wie gegenüber den Nachkommen, Sorge zu tragen zu diesem Gut. Wir sollen nicht die Generation sein, auf die man einst mit Recht hinweisen dürfte als auf die Trottel, denen es an Nachdenklichkeit und an Sinn für Poesie, an Achtung vor der Geschichte der Heimat und an Pietät gegenüber ihrem Grund und Boden so sehr mangelte, dass sie achselzuckend sagen konnten: Flurnamen? Da ist nichts dahinter!

Flurnamen des Waldes

Alfred Huggenberger versetzt uns an den Waldrand im Abendsonnenschein durch sein "Waldmärchen":

Viel liebe Wunder birgt der Wald,
doch keines, das mich so hold betört
wie eines Vögleins Schlummerlied,
dem nichts den Abendfrieden stört!

Schon ist ihm wie im Traum entrückt
der laute Tag mit Glück und Not.
Leis zittert um sein Laubversteck
der Sonne letztes, blasses Rot.

Und reiner, süsser quillt der Sang,
indess gemach das Gold zerrinnt.
Die kleine Seele lauscht verzückt
dem Märchen das sie selber spinnt.

Der Wald spielt bei uns in Dörflingen in mehrfacher Hinsicht eine grosse Rolle. Man braucht bloss vor dem Dorf draussen sich umzusehen, so leuchtet das ein. Wohin der Blick sich wenden mag, ringsum nah und fern grüsst uns das schöne, satte, helle oder dunkle Grün des Waldes. Und jeder Weg, auf dein wir ausziehen, nach Ramsen oder Randegg oder Buch oder Bietingen, nach Thayngen oder Herblingen, führt uns bald in grünen Wald. Nur die Landstrasse zur Hauptstadt nicht; aber da liegt uns der nahe waldige Kolfirst wenigstens im Auge bis zuletzt.

Wir Einwohner Dörflingens, jung und alt, kennen mehr oder weniger gut die Wohltat und den Reiz des Waldes, jedes auf seine Weise. So unsere Buben, die an den langen Sonntag - Nachmittagen zwischen Lichtmess und Martini dem Zauber des Waldes meist lärmend unterliegen, wenn er rauscht mit gewaltigen Zweigen, die alle zum Grusse sich neigen im grünen grünen Wald - hallo! hallo! So die Mädchen, die zu zweien oder dreien dem Drange sanfterer Gefühle gehorchen, indem sie, lieblich unter sich Freundschaft pflegend, den Wald durchstreifen, Heimatlieder singend und einen Strauss auf die Kommode daheim pflückend. Es gibt auch auf jeder Altersstufe solche, die der Einsamkeit bedürfen, werktags aber damit zu kurz kommen und dann sonntags auf entlegenen Waldwegen zu ihrem Rechte kommen. Grosse Gabe ist uns gegeben mit unserm Dörflinger Wald! und das beste daran ist, dass seine Schönheit allen gehört und dass er für alle ganz gleich offen ist. Nützen wir die Gabe, dass wir da Gottfried Keller wenig Recht geben zu seinem Spruch, Am offnen Paradiesgarten geht der Mensch gleichgiltig vorüber; erst wenn die Tür geschlossen ist, möcht' er hinein!

Neben die ideellen, ästhetischen und ethischen Werte unseres Waldes, auf die man leicht zu wenig achtet, tritt noch eine Reihe andersartiger Werte, so der unschätzbar wohltätige Einfluss des Waldes auf unsere Atmosphäre, unsere Lebensluft. Einen weltberühmten Prediger hörte ich einst ausrufen: Nächst Gottes Gnade ist der Sauerstoff das beste Ding auf Erden! Wie oft schon habe ich, mit Waldluft meine Lungen vollpumpend, diesem Glaubenssatz aufrichtig zugestimmt. Wir werden auch an die grosse Bedeutung unseres Waldes für die Wasserwirtschaft auf unserer gesamten Flur denken, und natürlich auch an die tragende ökonomische Bedeutung unseres Waldes im Haushalt unserer Gemeinde. Zur Orientierung hierüber können uns folgende paar Zahlen dienen:

Gemeinde - Gut Ausgaben:

1893
Fr. 13604.-
1923
Fr. 44645.-
1943
Fr. 117404.-

Aus Forstwesen Einnahmen:

1893
Fr. 5 775.-
1923
Fr. 58 668.-
1943
Fr. 28 723.-

Trotz alledem ist unser Wald durch all die Jahrhunderte herauf nach seinem Wesen und Wert zuwenig geschätzt und zu viel nur genutzt worden. Er war nur der grosse Holzschopf für jedermann, in dem jeder nach Möglichkeit mit Beil und Säge holen ging, was er an Hölzernem bedurfte. Und daneben war er ein Hauptstück des Weidelandes der Gemeindeherde, dazu auch der privaten Vierfüsser. Die lebenden Eichen und Buchen waren freilich den Leuten zum Leben unentbehrlich, weil sie - Speck und Schinken haben wollten, also auch Bucheln und Eicheln haben mussten, und das tote Buchen- und Eichenholz wusste man zu schätzen und sparte es nicht. Man hatte also keinen Grund, ihnen nach dem Leben zu trachten und so wurden die Bäume oft herrlich stark und gross. Deshalb lobten mit Recht unsere Alten ihre Vorfahren, diese haben noch gewusst, wie man mit den starken Eichen umgehen soll, nämlich wie mit grossen Herren. An denen schaut man staunend hinauf, lüpft die Kappe und lässt sie stehen, Es kamen dann aber Zeiten, da man es anders machte, wenigstens mit den Eichen! Eine geliebte Kostbarkeit lieferte dazu der Wald allen armen Leuten, und von uns aus gesehen gehörten die meisten Einwohner unseres Dorfes jahrhundertelang zu diesen. Nämlich in den gefürchteten hungrigen sieben Wochen vor der Ernte jedes Jahres waren die gedörrten Holzäpfel und Holzbirnen immer ein guter Trost auf den Mittagstischen, auf denen eben das Brot und die Erdäpfel damals noch ganz fehlten,
Vor etwa 150 Jahren, bald nach dem Jahr 1800, drängte sich eine höhere Wertung des Waldes bei uns unausweichlich auf. Die argen Schädigungen und Nöte der Kriegszeit von 1798 bis 1813, dazu der grosse Geldmangel jener Zeit zwangen dazu, auf den Wald zu greifen und an ihm sich ökonomisch zu erholen; daneben wurde der Hunger nach Freiheit, nach Erneuerung und Erweiterung immer spürbarer. Er äusserte sich in Baulust, man getraute sich bei uns ausserhalb des Dorfeiters an der Landstrasse Häuser zu bauen, kurz es wurde vieles für unsern Wald lebensgefährlich. Die Regierung kam der Gemeindebehörde zuhilfe und gab im Jahre 1813 "Weisung, wie es mit dem Wald zu halten sei, damit es bis in 10 Jahren bessere". Und 1821 stellte er eine ausführliche Holzordnung auf mit genauer Festsetzung von erlaubter und unerlaubter Nutzung, von Preisen und von Bussen. "Der Holzforster soll sich nur fleissig an einen der beiden Forstmeister halten." Man hielt sich daran und erfuhr nun, wie schwer es hält, alte Missbräuche abzuschaffen. Der normale Bürger von damals sagte sich, man hat doch bisher immer holen dürfen, was man braucht, und man muss doch etwas davon haben, dass man Burger ist. Ich hol etz afach dia Stanga, dä Tromma, dia Nescht und zale drno alefals mi Buess - es rendiert dänn no lang!

Steht man heute nicht total anders zum Wald als vor 100 oder 150 Jahren? Und es ist zu erwarten, dass die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Kriegsjahre bis in den hintersten Winkel unseres Landes hinein Verständnis, Liebe und Sorge, nicht nur für "üse Holz", sondern für den schweizerischen Wald wecken werden. Rund 1 Million Hektaren sei er gross, der Schweizerwald, und liefere fast 3 Millionen Ster per Jahr, halb Nutzholz, halb Brennholz. Das reichte aber neuerdings bei weitem nicht für den Bedarf. So wurden denn 1939 noch 400 000 Ster eingeführt, Aber der Krieg machte der Einfuhr ein Ende. So mussten denn 1942 5 Millionen Ster geschlagen werden, 1943 noch mehr, und dann wie weiter?! Glücklicherweise hat die Bundesverfassung von 1874 dem Bund das Recht der Oberaufsicht über die Forst- und Wasserbaupolizei im Hochgebirge zuerkannt. Dieses Recht konnte durch eine Revision 1897 so erweitert werden, dass 1902 ein vorzügliches schweizerisches Forstgesetz erscheinen konnte. Dessen Art. 31 - Das Waldareal der Schweiz soll nicht vermindert werden - wird unserem Forstwesen noch manche Rätsel und Aufgaben stellen, weil er offenbar sich in den Weg stellt dem unabweisbar steigenden Holzbedarf, wie auch den unabweislichen Forderungen des Mehranbaues, dazu auch der unübersehbar folgenreichen Tatsache, dass das Holz "der Schlüsselrohstoff der Zukunft" zu sein scheint, denn, man sehe doch nur: aus Holz will die Chemie nicht nur Zucker und Sprit, nicht nur Kunstseide und Kunstwolle, nicht nur Papier und Viehkraftfutter, nicht nur Sprengstoffe und Baustoffe, sondern wahrscheinlich noch vieles andere machen! Nun, das alles soll der Wertschätzung und Pflege unseres Waldes zugute kommen und das Wort des alten Griechen wird sich einmal mehr erwahren: Der Krieg ist ein Vater aller Dinge!

Noch einige Zahlen zum Schweizer, Schaffhauser und Dörflinger Wald! Der Schweizer Wald: 1 Million ha gross, 3/4 in Alpen und Jura, jährliche Nutzung 3 Millionen m3, zu 5% Staats-, 67% Gemeinde- und 28% Privatwald, Vorkriegswert 100 Mill. Fr., 45 Mill. Fr. Arbeitslöhne zur Winterszeit. Der Schaffhauser Wald: Staatswald 2506 ha, Gemeindewald 8367 ha, Privatwald 1853 ha. Reine Waldfläche 2437 ha. Für 1943: Holzernte 21704 m3, Uebernutzung 8000 m3.

Einnahmen 811270
Ausgaben 620570
Reinertrag 190700 Fr.
pro ha: 324
248
76 Fr.

 

Dörflinger Gemeindewald: Waldfläche 120,91 ha. 1943: Hieb 335 m3 Stammholz, 598 m3 Scheiter, 17600 Wellen. Pflanzen 7800 versetzt, 2500 verschult. Forstreserve 35842 Fr.

Einnahmen 39500
Ausgaben 11000
Reinertrag 28500 Fr.
pro ha: 330
93
237 Fr.

 

Zu Eingang folge hier die Zusammenstellung der "Waldkomplexe der Gemeinde Dörflingen" nach offizieller Liste im Jahre 1896. Die Namen sind von oben nach unten zu lesen, sie ergeben dann die Lage der Waldstücke von West nach Ost. (Die Namen Speckacker, Storchennest, Funkterain und Haselrichte sind in anderem Zusammenhang erklärt.)

 

Gichtbühl Wannerain Plenteren Seebuck
Hexenthal Egg Ratzengrub Haselrichte
Gemeindeacker Hengstacker Todtenmann Seeacker
Kirchhölzli Speckacker Kessel Storchennest
Dachslöcherhau Bachteli Kachenthal Landenberger
Weiherhau Winterhalde Kreuzbuchhäuli Oberholz
Seelihau     Funkterain

 

Wir beginnen mit Nummer 1 im Grundbuch wie im Gemeindebann:

i dr Egg. Sonderbar, dass wir in unserer Mundart sagen können der und die und das Egg(e). Das Eck bezeichnete einst ein verdächtig kitzliges, eckiges Ding, nämlich die Spitze des breiten Schwertes. Darum gibt es mehr als 30 altdeutsche Männernamen, mit Eck zusammengesetzt; der bekannteste unter ihnen ist Eckhart, der Schwertstarke. Zum Dreieck fügt sich dreimal ein Eck ans andere, Springt das Eck ein, so sagen wir der Egg(e), en stille - n - Egge, ein süsser Winkel. Springt der Winkel vor, so sagen wir das Egg, es Husegg. Sagen wir die Egg, so ist damit nicht die Ecke gemeint, auch nicht die Egge, sondern es ist unser Waldrevier Nr. 1 gemeint. Es äussert sich in diesem "die" eine seelische Feinheit unserer Mundart, für welche wir noch einige Beispiele finden werden, wie i dr Bregezze, uff dr Bette, under dr Malehe. Wo die Mundart nicht weiss, ob sie bei Flurnamen der oder die oder das sagen müsse, sagt sie sicher die, indem sie hinter dem Namen die mütterlich gebende, bergende gütige Natur und Erde sieht. Unsere Egg ist ein höchst ehrenwerter massiver Eckpfeiler, nicht bloss unseres Gemeindebannes, sondern auch unseres Gemeindegutes. Und das ist seit langem so. Als z. B, in schwerbedrängter Zeit, im Jahre 1605, die Gemeinde um grossen Schaden ze vermyden 1000 Gulden Schaffh. Wäring entlehnte, gab sie als Pfand das Holtz mit namen die Egg und bannen Rein, ungever die Einhundert Jucharten gross, und so daran nit gnugsam were, all ander unsre güeter. Seit bald anderthalb Jahrtausenden gehört sie unverändert allen Gemeindegenossen ganz gleich! Ehre, dem Ehre gebührt - Ehre unserer Egg!

Vor die Egg legt sich der
Banerá, 1554: bannen Rain. Bei der Urbaraufnahme widerstrebte es dem Stadtschreiber, das fabelhafte Wort Banera hinzuschreiben. Er schrieb dafür bannen Rain im Sinne von b' bannten Rain. Dafür hätten aber die Dörflinger sicher gesagt Bantera, so gewiss sie sagten b'brännts (Wasser). Banera ist vielmehr Bannrain in bequemer nachlässiger Aussprache. In Merishausen sagen sie Bannhalde, in der Urschweiz haben sie da und dort einen Bannwald, aus dem weder grünes, noch dürres Holz getragen werden darf, weil er ein Schutzwald ist für Weg und Steg, für Haus und Hütte. Ein Bann liegt darauf. Der alte, durch und durch genossenschaftliche Feldbau hatte es, von uns aus gesehen, die wir gern übertrieben individualistisch denken und wirtschaften, viel mit Zwing und Bann, mit Zwang und Verbot zu tun. Auf Martini z. B. wurde die Kornzelg gebannt, der Hag darum geschlossen, das Betreten verboten und wer dann noch nicht angesät hatte, der brauchte übers Jahr kein Brot zu essen. So war diese schöne Holzhalde gebannt, vielleicht um ihrer Steilheit willen ein Rain des immerwährenden Bannes, dem Vieh und dem Holz zulieb für den Weidgang ein für allemal geschlossen und verboten. Der Hirt hatte also streng darauf zu achten, dass die Herde da nicht hineinlief, umsomehr als auch der Postweg Schaffhausen - Randegg usw. dort lag.

An den Banera fügt sich das grosse Waldrevier der
Pläntere, 1554: under der Blänteren am weg gen Lon. Es wäre richtiger zu sagen im Plänter; aber die Volksseele liebt das weichere d i e Pläntere, gleich wie die Egg. Hier wurde vermutlich zum erstenmal auf Dörflinger Boden das Plentern angewandt, das jetzt im Forstwesen allgemein üblich ist, wie das die Landi 1939 mit viel Liebe gezeigt hat. Der ursprüngliche und einst allgemein übliche Holzhieb war der, dass man ein Stück Wald rübis und stübis zu Boden legte, durch Kahlschlag einfach abräumte. Eine naturgemässere, viel feinere und dazu rentablere Weise, den Wald zu bewirtschaften, ist das Plentern. Der Plenterwald fasst in sich Laubholz und Nadelholz, und zwar in Gewächsen vom einjährigen Schössling bis zum hundertjährigen Riesen. Der Aushieb erstreckt sich jedes Jahr auf ein ganzes Revier und behält das beständige ungestörte Wachstum des Ganzen im Auge. Und eben darum wird geplentert, wie der Forstmann sagt, d. h. nur die Blender, das sind die Licht hindernden Pflanzen und Pflanzenteile werden entfernt. Dem Liebhaber des Waldes ist das oft sehr unsympathisch, weil manche geliebte Gebüsch- oder Baumgruppe so immer wieder verändert wird. Aber er schickt sich darein, weil er einsieht, dass durch ein kluges Plentern das Licht und die Luft, das Wasser und die Wärme am gleichmässigsten dem ganzen Wald und allen seinen Kindern zugute kommen. Kennen wir diese Methode nicht auch anderswoher? Die Gemeinde der Lebenden gleicht einem kleinen Plenterwald, und der Knochenmann kennt sein Gehölze genau und behält es ständig im Auge. Alljährlich holt er sich daraus sein Teil. Nicht wahllos, sondern wie er als quasi Forstmeister es für gut findet, da junges kränkliches, aber auch strammes Unterholz, dort Moosbewachsene, krummgewordene Stämme. Hüte dich, du fröhlich wachsendes Jungholz; denke daran, du weithin schattender Baum!

Die Pläntere läuft aus im tote Ma. 1554, 3 Juch. holz und veldt bim toten man. Schon im Jahre 1554 wird kein Mensch mehr gewusst haben, warum der ein wenig schreckhafte Name an dieser Flur hafte. Es war vielleicht so, dass einmal vor vielen Jahren dort eines Morgens ein landfremder Mann mit eingeschlagener Schläfe in einer Blutlache gefunden wurde, und dieser Fund war gerade das Tüpflein auf das i, das dort noch gefehlt hatte. Des Erschlagenen arme Seele konnte keine Ruhe finden und irrte nun dort umher. Vielleicht auch ist nie so etwas dort passiert, sondern eine einfache abergläubische Furcht witterte dort Unheil und sah Gespenster und das Spiel von Nebelfetzen aus dem Zwing herauf half dabei mit. Denn nicht wahr, dort hinten nimmt das Feld, das vertraute bebaute Land, auf einmal ein Ende? Weit hinter dem einsamen Wanderer, längst nicht mehr sichtbar, liegen die Wohnungen der Menschen, und nun verschlingt ihn der schweigende dunkelnde lauernde Wald? Wie unheimlich wie leicht könnte da aus dem Gebüsch heraus einer über ihn herfallen! Er geht zwar wohlbedacht in der Mitte des Weges und stärkt sein Hasenherz, so gut er weiss. Aber wenn jetzt neben ihm plötzlich ein Rehbock in den Wald hineinsetzt, dann packt den Wanderer kalter Graus, der Herzschlag stockt und die Haare sträuben sich. Ja, am Tag, und gar zu zweit wandert sich's schön im lichten grünen Wald, aber wenn es dunkelt, und ganz allein?! Da sieht man wieder einmal, wie leicht die Dinge so aussehen, wie man sie ansieht! Wir aber sollen uns glücklich schätzen, dass wir uns einer derartigen öffentlichen Sicherheit erfreuen, wie sie bis vor 100 Jahren in unserer Gegend einfach für unmöglich gehalten werden musste.

Draussen unterm Banera liegt noch eine andere Flur mit schreckhaftem Namen, das Hexetal, 1554, im hätzgentall. Wir nennen einen freundlichen, von zwei Waldstreifen eingefassten Streifen Ackerlandes so, unterm Gmandacker gelegen. Das stimmt mit Natur und Geschichte nicht recht überein. Vor 300 Jahren dagegen passte der Name noch zur Flur. Die ganz ausgezeichnet geschickte und getreue zürcherische Kantonskarte von Hans Conrad Gyger, 1667, nämlich, die nur wenige Flurnamen anführt, bezeichnet als Hexenthal jenen eingeschlossenen abfallenden Waldwinkel, der heute Wolfhag, Schluch, Tole und Hexetal umfasst. Das ist, wie man sofort sieht, ein eigenartiger eingeschlossener Winkel, den man nicht ohne Befremden wahrnehmen kann. Das neue, vollkommen schöne Kunststrässchen muss man sich wegdenken; noch 1667 führte der Weg nach Gennersbrunn unter dem Birchbüel durch über die Wiesen. Für Dörflingen war die Flur fast weglos, fast ringsum von Wald eingeschlossen von der beholzten Tolerüti an bis zum Ende des heutigen Hexetalholzes, mit freiem Ausblick nur über die heutigen Tolewiesen weg, wahrlich, eine ganz unheimlich abgeschlossene, verlorene finstere Gegend, gerade recht für Hexen! Hexen? Hätzgen? Für uns aufgeklärte Menschen des 20. Jahrhunderts leben ja die Hexen s. z. s. auch noch. Freilich nur noch in einigen fröhlichen Redensarten, wie: Du tusigs Hexli! Die alt Hex! Ich mach jo, wa-n-i cha, ka Hex cha meh! Bloss Geschwindigkeit, ka Hexerei! Higsi Hagsi hinder em Hag, nimm mir au min Higser ab! Für die Dörflinger vom Jahr 1554 dagegen waren die Hexen noch fürchterlich lebendig, obwohl sie nur in einem damals herrschenden, ansteckenden, bös verirrten Glaubenswahn existierten. In ihrer erbarmenswürdigen Unkenntnis der Natur konnten unsere Vorfahren von damals dem Hexenwahn fast nicht entgehen. Ging etwas glatt wie gehext oder zwäris wie verhext, flog einen ein Missgeschick an wie ein Hexenschuss, kam Gewitterschaden trotz heftigen Betens, erkrankte im Stall schon wieder ein Stück trotz frommer Schutzmittel, dann konnte das doch nicht mit rechten Dingen zugehen, sondern eben - mit lätzen! Da musste doch der Teufel dahinter stechen und zwar durch eine seiner Handlangerinnen in der Nachbarschaft. Und jetzt kam das schlimme Ende, die Frage. Wer ist's? wo ist die Hex? Dann war schlimmste Zeit im Dörflein, wenn wieder einmal diese Frage in der Luft hing, wenn die Frauen einander argwöhnisch beluxten, wer etwas zu tun habe in der Richtung Hexetal! Wenn die Männer die Frauen und Mädchen des Dorfes in Gedanken scharf musterten, mehr als nur halb des Glaubens. Be üs gäbid acht Wiber au vier Par Wibervolch, wenn nid - ani vonene e Hex wär! weles ischi? disäb oder disäb? mi Frou nid! d'Hexe hejid wiissi Chnü! Und auf dem Gennersbrunner Weg pflegte man in solcher Zeit regelmässig Hexen zu vieren oder mehr beisammen zu sehen, dort oben am Schluch, in lange graue Hemden gekleidet und auf Besenstielen reitend.
An Stelle dieser kulturgeschichtlich wohl begründeten Erklärung unseres Flurnamens kann auch folgende Erklärung treten, die nichts zu tun hat mit dem beschämenden Hexenwahn des 15. -18. Jahrhunderts, und die Tatsache, dass sonst kein einziger Flurname im ganzen Kanton an jenen Teufels - und Hexenaberglauben erinnert, gestattet die Annahme, dass dieser Glaube eigentlich mehr eine theologische und juristische Verirrtheit und dem Volke im Ernst fremd geblieben sei. Unser verlorener, verschlossener Waldwinkel mit dem sehr auffälligen Namen hat es dann mit einer von jenen höchst achtungswerten echten Hexen zu tun aus der Zeit, da das Christentum der fränkischen Kirche in unserm Lande ganz heimisch geworden war (Kloster Reichenau im Jahre 724, Konstanz ein Bischofssitz) und niemand mehr ein Unchrist sein wollte. Sie war eine alleinstehende, hervorragend begabte Frau, allen Rat und Hilfe Suchenden ohne Unterschied eine helfende Schwester und Mutter, aber am überkommenen Glauben an Wuotan und Donar, an Fro und Freja hielt sie unbedingt fest. Dass das Christentum eine geistige Religion sei, empfand sie als einen grossen Vorzug und die Worte Jesu waren für sie reiche Gabe. Aber die vielen Worte bei der neuen Frömmigkeit und die vielen sonderbaren Geschichten und Glaubenssätze und Gebräuche schienen ihr das Göttliche ganz und gar zu vertreiben. Ihre Religion war durchaus Gefühl für die Gegenwart des lebendigen, gerechten und gütigen Schöpfergottes. Gott der Herr ist Sonne und Schild - das war ihre Religion. Ihre getauften Volksgenossen spürten sehr wohl die echte Frömmigkeit dieser starken, freien Frauenseele und jedesmal, wenn sie das Holzkirchlein auf dem Kilchenbuck verliessen, schauten sie mit schlechtem Gewissen dort hinüber, wo, wie sie wohl wussten, jetzt die Waldfrau, die Einsiedlerin, mit scharfem Aug herüberschaute. Doch sie hatten das Gefühl, dass sie einer neuen Zeit angehörten, und blieben, was sie waren. Die Waldfrau aber, die Hagzisse, später Hekse, hielten sie in hohen Ehren, so dass ihr Andenken nicht mit ihr erlosch, sondern nun schon elf Jahrhunderte hindurch ehrend an jenem Waldwinkel haftet.

An den Tote Ma schliesst sich der Kessel und der Seebuck mit Weier und Riet.
Unser Riet liegt inmitten einer landschaftlich reizvollen ovalen Mulde von 1 und 1 1/2km Durchmesser. Der Einlauf dieser Mulde liegt zwischen dem Seebuck und dem Dachslöcherhau etwa 475 m ü. M. und der Auslauf 50 m tiefer am tiefsten Punkt zwischen Birchbüel und Romebuck. Wir wissen ja, dass die Wasser unsere Flur gebracht und auch geformt haben; wo sind sie jetzt, die Wasser und die Wasserläufe? Wo ist der See, der zum Seebuck gehört? Als vor 1 1/2 Jahrtausenden die Alamannen dies Land endgültig genommen hatten und, sagen wir im Jahre 444, von der Höhe des heutigen Seebucks, 490 m. ü. M., sich umschauten, da sahen sie gegen Süden über ein hübsches Seebecken hinweg. Die Wasser füllten die erwähnte ovale Mulde, denn das südliche Ufer wurde durch die starke Gletschermoräne gebildet, die vom Gisbüel zum Birchbüel und weiter über den Grundbuck zur Pläntere lief. Der heutige sog. Weier zunächst am Seebuck war damals ein niedlicher, tiefer Waldsee, der mit zwei Armen zur Bachtheli und zum Seeli hinaufreichte, An beiden Enden sprang ein Bach hinein und der Abfluss dieses Waldsees hüpfte über die feste, hohe Verbindung von Seebuck und Dachslöcherhau hinunter. 1444 war das Bild der Flur ziemlich stark verändert. Der kleine Waldsee war zum Weier geworden, zum wiwarium, wie die Römer einen Teich nannten, darin allerlei Lebendiges wimmelte, und der Umfang des grossen Seebeckens war viel kleiner geworden. Garbischbol und Buck standen im Trockenen, die Platte und der Morgen waren Ackerland. Der See selber war grossenteils Sumpf geworden, ein grosser Weier mit einem kleinen Rietsee da, wo er am tiefsten war. Die Verlandung hatte von Jahrhundert zu Jahrhundert schnellere Fortschritte gemacht, denn die paar kleinen alten Wasserläufe, die vom Gailingerberg her in Weier und Riet einmündeten und sie durchflossen, brachten beständig, Tag und Nacht, jahraus jahrein Erde mit sich und bildeten fortwährend sogenanntes Moorland. Aber 1535 heisst es noch in einem Bericht über Rodungen: zum See 5 Jucharten u. s. f.
1644 ist der einstige kleine Waldsee grössernteils Streue- und Wiesland geworden, von einem breiten Wassergraben durchzogen. Wo der Moorboden am tiefsten ist, hat das Dorf sein Gemüseland angelegt, genannt im Weier, 3 Mahd Wiesland sind es schon und das Kloster Katrinental als Zehntherr ist so grossmütig, diese 3 Jucharten für zehntfrei zu erklären, aber drei Schilling Haller müssten doch statt des Zehntens entrichtet werden. Der grosse Weier aber ist schon stark versumpft und im Jahre.
1690 ist die Rede von 15 Jucharten Weierwiese. Das Kloster machte darüber aus, dass die Gemeinde davon keinen Zehnten aufstellen müsse, falls sie den Boden als Weier oder Weideland belasse; wenn sie dagegen darauf heue oder etwas anbaue, so sei der richtige Zehnten dafür zu entrichten.
1844 wissen schon viele Leute nicht mehr, weshalb eine Flur "im Weiergässli" heisst und die alte Rietfurt auf dem Herblingerweg ist sozusagen verschwunden, ebenso der Speck, d. h, der Prügelweg unter der Pläntere. Nur das Knollenbrüggli an der tiefsten und blödesten Stelle des Gennersbrunnerweges im Weiergässli tut zu Zeiten noch seinen Dienst.
1944 - ein total anderes Bild! Die Naturwissenschaft ist aufgewacht und hat den Bauer gelehrt, zu seinem Nutzen die Natur nach ihren Notwendigkeiten und Wünschen zu fragen.
Bisher hatte man von den Gegebenheiten in der Natur gesagt: Es ist nun einmal so, wie es ist, und es wird so sein müssen! und wenn es dir so nicht gefällt, so stecke einen Stecken dazu, dann weisst du auch, was dem müssigen Frager gehört! Jetzt endlich aber sah man allmählich die Natur natürlich. Und seit im Jahre 1811 Konrad Escher von der Linth den Wassern der Linth den Meister gezeigt hatte, gedachte man im wasserreichen Schweizerland nach und nach an tausend Stellen, sein Beispiel nachzuahmen. Viele, viele Millionen Schweizerfranken waren seither aufgewendet worden, um in kleinen und grossen Drainage - Unternehmen den Wassern den rechten Weg zu weisen, zum Segen der fruchtbaren Schweizererde, als 1918 / 1920 auch die Dörflinger, unterstützt von Kanton und Bund, im rechten gemeinnützigen Sinn unter Aufwand von Franken 144000.- den Wassern vom Seebuck den rechten Weg wiesen, und 1944 soll auch dies Werk zu einem segenbringenden und rühmlichen Ende geführt werden.

Ein anderes Waldrevier, mit dem Seebuck in engstem innerem Zusammenhang stehend, ist die Bachtheli, 1535: Bachtelli.
Mit dem Bach ist der einst oberirdische, jetzt aber grösstenteils unterirdische Wasserlauf gemeint, der seit Jahrtausenden die Wasser vom nordwestlichen Hang des Gailingerberges durch Weier und Riet in den Rhein leitet. Aber wo ist die Theli? Wer auf der angenehmen Strasse Dörflingen - Randegg die Höhe diesseits der Grenze erreicht hat, etwa 493 m ü, M" sieht ein paar hundert Meter vor sich den grünen Grenzwall, den es noch zu übersteigen gilt, um in den Hegau zu gelangen. Am Fusse dieses Walles sieht er mit Verwunderung ein munteres Bächlein durch das kleine Waldtal eilen. Er kann nicht anders: Freudig überrascht schaut er ihm nach, lauscht auf das musikalische Murmeln und späht durch die Tannen rechter Hand, wo die liebliche Ueberraschung herkomme und versteht alsbald, dass einige Meter im Boden drin ein richtiger Bach seinen Weg habe.
Diesem freundlichen Erlebnis ungefähr aller, die hier durchgehen, verdankt dies Waldrevier den Namen Bachtäli, aber in der leichten Variation Bachtheli, denn Bachtäli mit zwei betonten Silben ist ein allzu schwerfälliges Wort. Die Sprache wusste sich zu helfen, indem sie den Ton von der ersten auf die zweite Silbe schob und diese kurz aussprach: Bachteli. Aber wie soll man das schreiben? Der Stadtschreiber von Diessenhofen schrieb 1554 bachtelli, als ob er gewusst hätte, dass althochdeutsch tellin das Tälchen hiess. Er hätte auch bachtheli schreiben können. Der Ingenieur Roemer schreibt in seiner Bannskizze noch 1771 bachtelli. Der Siegfriedatlas schrieb etwa 1871 ganz sinnlos Bachthiele, und unser Vermessungsamt korrigierte das in Bachdiele. Da war wenigstens ein Sinn dabei, freilich ein total schiefer, denn bei uns zulande ist eine Diele eine Zimmerdecke. Ueber der Grenze drüben aber wurde daraus das gelehrt klingende und ganz sinnlose Wort Partellen, und nun heisst sogar die Waldhöhe über Randegg so. Du gutes stilles Bachtäli!

Gehen wir über zu zwei weiteren einander benachbarten Waldrevieren. Da ist zunächst das Chachedal, 1554: kachadal.
Es handelt sich hier keineswegs um ein richtiges Tal, eher um eine breite, tiefe Runse am waldigen Hang über der Puläjen. Doch die Kachen nahmen diese von jeher für ihr Tal und liefern damit ein erstaunliches Beispiel dafür, wie die Natur sich selber treu bleibt. Nämlich schon im Jahre 1554 war dieser Flurname wahrscheinlich alt, und damals schon hatten die Kachen, die Hätzeln, wie wir sie nennen, die Eichelhäher wie sie im Buch heissen, noch immer eine Vorliebe für dieses Waldrevier.
Und 350 Jahre später, etwa im Jahre 1900 war es, dass ich im Vorsommer mit Verwunderung sah, wie nicht weniger als 13 Kachen mit- und hintereinander von einem Raubzuge in ihr Chachedal zurückkehrten. Sie hatten offenbar gute Beute gemacht an reifenden Kirschen und an Singvögelbrut um Neudörflingen herum, daher das Triumphgeschrei der gefrässigen klugen Vögel, Ich dachte mir dann, diese Kachen vom Jahrgang 1900 seien sicher Nachkommen der dortigen Kachen von anno 1500 und anno 1000. Sie hatten im Chachedal wirklich ihre angestammte Heimat, ähnlich oder noch mehr als wie die Menschen in jenen Häusern als Nachkommen ihrer Vorfahren vom Jahr 1500 dort ihre Heimat haben. Und nun stellte sich mir die Frage: Welche Nachkommen stellen sich heute besser als einst, die vom Chachedal oder die vom Hinterdorf und Ausserdorf? Neudörflingen als ganz junge Siedelung kommt hier nicht in Frage. Die Antwort ist nicht zweifelhaft. Die Hätzeln sind ohne Zweifel schlimmer dran. Sie können mit Recht sagen: Die Zeiten werden immer schlimmer. Weil die Häher als Rabenvögel Allesfresser sind, geht ihnen zwar die Nahrung nie aus. Aber ob den Fortschritten der Landwirtschaft schüttelt gegenwärtig der alte Kach zugleich mit anderer Tierwelt sein Haupt, "Freilich, mannigfaltigere, reichlichere und bessere Früchte auf Aeckern, Wiesen und Bäumen, und auch neue, schmackhafte Sorten von Ungeziefer über und unter der Erde, die sind da. Aber - du gute alte Zeit, wohin bist du verschwunden? Wo sind die einst massenhaft wachsenden Holzäpfel, Holzbirnen, Wildkirschen, die wir mit den Menschen teilten, hingekommen? Und jetzt wollen die Menschen alles allein! Man findet ja 'bald nicht einmal mehr Eicheln und Bucheln! Und die unendlich vielen Beerensträucher an den Waldrändern und im Wald drin, und die langen, breiten Weingärten an den Halden, sie sind alle weg! Und die fast nimmer aufhörende Singvögelbrut in den Hecken und Büschen, in Feld und Wald und auf allen Bölern! Damit ist es leider längst zu Ende. Wo ist denn auf allem Dörflingerfeld noch ein ordentlich Gebüsch?" - Der Kach hat Ursache, sich Sorgen zu machen, und der Mensch? Im Jahre 1500 stand er den Kachen viel näher als heut. Nicht nur in Lebensweise und Nahrung, sondern auch im Fühlen und Denken. Im Jahre 1900 aber ist er weit von ihm abgerückt. Was ein Kach ist, bleibt eben ein Kach. Der Mensch aber wird bei aller Naturgebundenheit, die auch für ihn gilt, teilnehmen an einem Fortschreiten und Sichentwickeln, denn Mensch sein heisst teilnehmen an einem Geistiger- und Freier- weiden und damit an einem Besserwerden und Es - besser - haben.

Unter dem Chachedal liegt das Chrüzbuechhäuli, 1554: aker by der krützbuech. Die Kreuzbuche stand einst rechts vorn Waldeingang überm Bord der Randeggerstrasse. Der Waldrand lief damals vom Storchennest in gerader Linie zu dem Punkt, wo Chachedal und Landeberger zusammenstossen. Und Überall neben der Waldtraufe lief ein mehr oder weniger breiter Streifen Weideland her, der den Waldrand von dem Hag trennte, der das Feld, d.h. die angebauten Zelgen gegen das weidende Vieh schützend umgab. Wo dieser feste Ehfridhag aus Pfosten, an denen zwei Querstangen mit Weiden festgemacht waren, über eine Strasse lief, da musste ein etwas schief gestelltes und damit von selbst zufallendes Gattertor angebracht werden. Hier befand sich ein solches Falletor durch den Fridhag. Ehfrid, d.h. wörtlich Rechtsschütz, wurde der Hag mit gutem Grunde genannt, denn er war tatsächlich ein Rechtsschutz für die Saatzelg. Aber auch der Mensch, wenn er hier durchs Falletor schritt und den Hag hinter sich liess, liess fast ganz den Rechtsschutz hinter sich, zumal da er zudem in den Wald hineingehen und jenseits des Waldes erst noch fremden Boden, fremdes Land begehen wollte! Es entsprach also einem nächstliegenden Bedürfnis eines denkenden und fühlenden Menschen, dass gerade an dieser Stelle ein Kreuz stand, ein massives eichenes Kreuz mit holzgeschnitztem Christusbild. Das war die Aufforderung, sich dem Schutz - einer allmächtigen, ewigen Treue zu befehlen und die Hilfe der Heiligen anzurufen. Dazu ermunterte auch die mächtige Buche, die hinter diesem Kreuz stand, ein prachtvoll sprechendes Bild von der schützenden Kraft und Fülle des Lebens, die uns umgibt. Alle, die da vorübergingen, liebten gewiss das Kreuz und die Buche, die es schützte, - und sie liebten die Buche um des Kreuzes willen. Wären doch beide heute noch da! Es kam dann einmal eine Zeit, im 16. Jahrhundert, wo man für die wachsende Bevölkerung mehr Brot brauchte. Da wurden dem Walde eben dort 10 bis 12 Jucharten Boden entrissen und damit stand dann die Buche mit ihrem Kreuz fast wie auf freiem Feld, und sie waren beide schon recht alt. Doch die Menschen, obwohl sie gerade in jener Zeit ihren Glauben ein wenig geändert hatten, liebten beide unverändert. Ein Novembersturm aber zerriss die alte Buche und im Falle warf sie auch das alte Kreuz zu Boden und mit aufrichtiger Trauer lasen die Menschen die Trümmer zusammen. Dass man beide an der selben Stelle ersetzen könnte oder sollte, daran dachte niemand, eben wegen der Glaubensänderung. Seither bleibt dort eine fröstelnde Leere. Aber die warme Liebe zur Buche mit dem Kreuz wandte sich jenem freundlichen hellen Walddreieck zu mit dem liebkosenden musikalischen Namen Chrüzbuechhäuli.

Und schliesslich greifen wir noch zwei heraus aus der Reihe der Wald - Flurnamen, Hengstacker und Landeberger. Vom Marchstein im Hengstacker berichtet ein besonderer Aufsatz; man möge dort das Nähere nachsehen.
Dieser Marchstein war der mittelste und nördlichste in der alten Grenzstein - Setzung vom Jahre 1434, der 27. von 52. Er stand an einem auserlesen interessanten Platz. Erhöht am Ende eines immer wieder verjüngten Buchenwaldes stehend, schaute er nordwärts über der Rudolfen Seeli weg zum Rheinhardhof hinauf, wo in einer Kapelle ein frommer Klausner vom Kloster Petershausen bei Konstanz fleissig betete für die Welt, welche arbeitete. Und diese Welt war gar nicht so fern, wie es in jener hochgelegenen Waldeinsamkeit scheinen konnte, denn durch jenen Hof hindurch führte die Rinharter- oder Teigingersteig. Und oberhalb des Hofes führte die alte vielbefahrene Landstrasse von Schaffhausen über Bietingen, Hilzingen, Engen nach Rottweil und Ulm und unterhalb des Hengstackers lief der alte Postweg von Radolfszell über Randegg und Gennersbrunn nach Schaffhausen. Der Stein war auch der äusserste Grenzstein der Stadtgemarkung Schaffhausens gegen Osten. Noch viel interessanter als um seines Standortes willen ist uns der Hengstacker - Markstein deswegen, weil drei wichtigste Jahrzahlen der politischen Geschichte unseres Dorfes in seinen Leib gehauen waren, nämlich die Zahlen 1434, 1535 und 1770.

1434 wurde Dörflingen zugleich mit der Herrschaft Andelfingen aus der Hand der Landenberger von der Stadt Zürich erworben, leider nur mit den niederen Gerichten, so dass die Landeshoheit bei Nellenburg - Habsburg bleiben musste. 1535 verband sich Dörflingen enger mit Zürich, indem es die zürcherische Reformation annahm, obwohl sein Landesherr, Erzherzog Ferdinand von Oesterreich, der ärgste der damals regierenden Protestantenfresser war. Und 1770 wurde Dörflingen durch Zürich um schweres Geld aus den hohen Gerichten Oesterreichs losgekauft und gehörte völkerrechtlich erst damit zur Eidgenossenschaft. Beinahe wäre dieser Grenzstein uns ganz verloren gegangen. Ein gütiges Geschick griff durch Forstmeister Gujer, gest. 1942, ein und rettete ihn in einen wohlverdienten Ruhestand im ältesten Klosterhöflein zu Allerheiligen.
Was den Namen Hengstacker betrifft, so wird er an dieser Flur deshalb haften, weil der Ertrag dieses beträchtlichen Stückes Feld und Wald einst das Entgelt bildete für den Hengsthalter und Hirten der Pferdeherde. Derselbe trug gelegentlich grosse Verantwortung, z. B, im 30jährigen Krieg. Am Sonntag, den 13. Mai 1638 wäre ihm beinahe die ganze Herde von 25 Rossen abhanden gekommen, wie das einige Jahre später der Gemeinde Buch widerfahren ist. (Der Ton des Wortes liegt auf - äcker).

Endlich das Waldrevier, genannt der Landeberger, 1554, des von Landenbergs Holz. Gleich den kleineren Waldungen im Tote Ma, im Seebuck und Hengstacker, ist auch hier der Wald schon früh in Privatbesitz übergegangen und wir kennen den Besitzer, dessen Namen diese Flur trägt. Die Herren von Landenberg waren im 14., 15, und 16. Jahrhundert ein weitverbreitetes, mächtiges Adelsgeschlecht der Ostschweiz. Sie hatten aber auch ihre Zeit und als diese vorbei war, passten sie nicht mehr in die Weit hinein. Einige unter ihnen machten den Krieg zu ihrem Geschäft. Sie wurden vornehme Reisläufer, und solchen Herren liess die Stadt Zürich nur die Wahl, entweder den Reislauf bleiben zu lassen oder die Heimat zu meiden. Selten einer wählte entschieden das erstere. Einer wie der andere überlegte nach bekanntem Muster so: Was soll ich tun? Arbeiten mag ich nicht, kann ich übrigens auch nicht; zu betteln schäme ich mich; also gehe ich über die Grenze! So sprach auch Albrecht der 6. von der Breitenlandenberg, 1494 - 1544, dessen Stammschloss gleich dem von der Hohenlandenberg im zürcherischen Tösstal stand. Er begab sich ins Ausland, d. h. in die Landvogtei Thurgau ins Städtchen Diessenhofen und setzte sich in das Schloss daselbst, denn der Stern der dortigen Truchsessen war schon gänzlich untergegangen. Zuvor war er als Hauptmann in bischöflich konstanzischen Diensten gestanden, denn sein Verwandter Hugo war damals in Konstanz Fürstbischof. Dann bemühte er sich im Dienst des Herzogs Ulrich von Württemberg, diesem durch die Fäuste der Schweizersöldner wieder in den Sattel zu helfen, nachdem die schwäbischen Herren und Bürger und Bauern ihn als masslosen Geuder und Gewaltsmenschen aus dem Lande gejagt hatten. Aber das Vorhaben konnte dem Landenberger als Söldnerführer nicht gelingen, denn es fehlte dem Württemberger wie ihm am Geld, und die Tagsatzung war bald für, bald gegen den Württemberger. So ging es dann dem Landenberger, wie den paar unverwüstlichen frummen Landsknechten von Dörflingen (Siehe den Aufsatz: Die Reisläufer von 1535). Andere male hatten sie gelacht: Afach, ich mach etz min Rislouf und zal nochher mi Buess! Aber so, bei mangelndem Sold und fehlender Beute, war das eben nicht zu machen. So hätte im Mai 1519 der Landenberger an Zürich eine Busse von 12000 Franken zahlen sollen, aber womit?! Herzog Ulrich kam erst 1534 wieder zu seinem Land, und unser Landenberger hatte unterdessen in Diessenhofen sich friedlichen Haushaltungsgeschäften zugewandt. So erwarb er sich im April 1534 mit wenig Geld von einem fatalen Schaffhauser Junker Wolf von Winkelsheim aus dem Süssen Winkel, dem Bruder des letzten Abtes von St. Georgen in Stein am Rhein, dies Gehölz bei Dörflingen, das vorher dem Junker Spiser von Diessenhofen gehört hatte und dieser war Landenbergers Onkel.

Im Oktober 1538 entdeckt er, dass ihm sein Wald vielfach geschädigt und verwüstet worden ist, und er beklagt sich bei den Gnädigen Herren von Zürich über ihre Untertanen da draussen. Sofort legt der Rat von Zürich durch den Landvogt das Gehölz in Schirm und Bann und lässt bekannt machen: "Wer darin haut und frevelt, wird unnachsichtlich gebüsst mit 3 Pfund (= Fr. 80.-) für eine Eich, und für jeden andern Stumpen mit 20 Schilling ( = Fr. 40.-). Als Schadenersatz kommt noch hinzu jeweils die halbe Busse." Das half. Es war da wohl ein Missverständnis mit im Spiel gewesen und hatte einige Dörflinger zum Zugreifen verführt. Für die erfolgreiche Bannung bedankt sich noch im Jahr 1545 der Landenberger in höflichster Weise beim Rat von Zürich und bittet um eine Wiederholung solcher Hilfeleistung, Er schreibt, er möchte jedes Jahr eine oder anderthalb Jucharten Holz für seine Haushaltung aushauen und dann den betreffenden Hau für die nächsten drei Jahre einschlagen, d. h. durch einen Zaun vor dem weidenden Vieh schützen. Die Dörflinger und die andern Anstösser machen es auch so. Sie machen ihre Hölzer zu Reutenen, säen sie dann an und schlagen sie ein - so war die alte Forstwirtschaft! Je nach drei Jahren wolle er wie von alters her den Trieb von Dörflingen wieder in sein Holz lassen. Er sei auch gerne bereit, für den Entzug des Weidganges in seinem Holz jeweils eine Entschädigung an die Gemeinde zu bezahlen. Aber die eingeschlagenen Jucharten müssten dann auch sicher geschützt sein. Es ist ohne Zweifel seinem Wunsch entsprochen worden. Der alte Offizier wusste, was sich gehörte im Krieg und im Frieden und er hielt sich strikte danach. Bald hernach, noch vor 1549, starb er und sein einziger Sohn Michael zog von Diessenhofen weg. Dem Holz aber ist sein stolzer Name geblieben bis auf den heutigen Tag und er ruft in uns nach Bildern von vergangener Ritterherrlichkeit auf unserer Flur.

Die Flurnamen von Acker- und Wiesland

Ackerland und Wiesland, daran denken wir vor allem, wenn von unserer Flur und deren Namen die Rede ist. Als Aecker und Wiesen kennen wir fast ausschliesslich die Heimaterde, den wohlbeschaffenen, abwechslungsreichen, schönen Fleck Erdboden, der von jeher die Dörflinger getragen hat und trägt, fest wie der Erde Grund. Und er trägt sie nicht nur, sondern hegt sie und nährt sie auch. Und sie? Sie lieben ihn fast über alles und sind mit ihm in Freundschaft eng und fest verbunden durch Arbeit, Freud und Leid. Von früher Kindheit an lernen ja wir Dörflinger unsere Flur kennen. Wir lernten sie schon mit Namen nennen, als die Eltern uns noch hinaus trugen auf die nahe Wiese und an den Acker hinüber. Wie merkwürdig und rätselhaft kamen uns die Namen vor, als wir später auf Botengängen oder Arbeitsgängen hinausgeschickt wurden uff de Morge und inn Schöber, inn Rome und inn Sulzer. Und als wir mit Gabel und Rechen, mit Haue und Karst hantieren gelernt hatten, wie unsäglich vieles haben wir im Lauf der Jahre auf unsern Grundstücken erlebt während der Arbeit und in den Ruhepausen, zur Saat und zur Ernte, arbeitend an wonnigem Frühlingsmorgen, in heissem Sommernachmittag, an rauhen Herbstabenden, allein und in fröhlicher oder verdrossener Gesellschaft, in freiem, leichtem Sinn oder mit ungeschicktem Sorge- und Selbstsuchtsgepäck! Und von den Eltern erfuhren wir so nebenbei etwas aus der Lebensgeschichte von jedem unserer Grundstücke und besonders dadurch kamen sie uns persönlich nahe, und diese Aecker und Wiesen selber erhielten so etwas von Persönlichkeit und Eigenart. Die einen mochten wir sehr wohl leiden, andere blieben uns wie fremd. Aber dass wir ihnen allen ihre Ehre geben müssen wie mächtig grossen Arbeitskameraden, und dass wir ihnen auf eine feine Art Dank schulden und dass wir gerecht von ihnen denken und ihnen Treue halten müssten, das gab sich wie von selbst und wir verstehen den Huggenberger sehr wohl, wenn er sagt:

Din Acker luegt dr heimli zue!
Er gseht, wie ds meinscht; er gseht, wie ds trybscht.
Er zallt di mit sim Schwige-n-us, sobald d'em öppis schuldig blybsch.
Er merkt, wie d'bi dr Arbet bischt, üb mit dr Seel, öb blos will d'muescht.
Du weisch es scho, du weisch es guet, und wenn d'au nid drglyche tuescht!
Er gseht, wie d'Garbe-n-umme wirfscht; er gseht, wenn s'Väch mues übel dra!
Gloub nu nid, 's sei dr öppis gschenkt; - dr Acker mahnt di zähmol dra!

Dass wir Dörflinger hauptsächlich Acker- und Wiesland haben müssten, das stand von jeher in den Sternen geschrieben, will sagen, die Geographie und das Klima wollen es so, in Zukunft im Einverständnis mit der tit. Planwirtschaft. So gehört also unsere Flur ganz und gar zu jenem breiten Streifen Schweizerland, der vom Bodan bis zum Leman sich hinziehend von jeher der Brotkorb des Schweizervolkes heisst und es auch heute noch grossenteils in Wirklichkeit ist. Und zwar muss bei uns der Ackerbau entschieden den Vortritt haben vor dem Wiesenbau, weil der Boden es so will. Die Statistik (leider von 1905, weil ich von W, Wirth, in "Stadt und Landschaft Schaffhausen, Zürich 1918" mich da belehren lasse) zeigt den Kanton Schaffhausen in ausgezeichneter Position. Er steht an erster Stelle unter den ackerbautreibenden Kantonen, indem er 44,3% seines Areals dem Ackerbau widmet; er steht ebenfalls vorne an, indem er nächst Genf relativ am meisten Rebbau treibt, und schliesslich ist er relativ der waldreichste Kanton, indem 42,7% seiner Gesamtfläche mit Wald bestanden ist (Zürich 27,8%, Thurgau 17,7%).

Im Jahr 1850 hatte der Ackerbau sogar 74% des landwirtschaftlichen Schaffhauser Bodens in Beschlag genommen. Es handelte sich in jener Zeit um das Experiment, durch Beackerung der Randenhöhen genügend Brot für die anwachsende Bevölkerung zu beschaffen. Aber der Ertrag lohnte den Aufwand nicht, Es wird erzählt, dass damals eine Juchart im Tal 100 Gulden, dagegen auf dem Randen kaum 2 Gulden gegolten habe. So gründlich war man durch das Experiment belehrt! Man forstete also den Randen wieder auf und warf sich neben dem Getreidebau noch auf Futterbau und Viehzucht und ist bis jetzt dabei geblieben. So überlassen wir die Kleegraswirtschaft den Kantonen Luzern, Bern und Waadt, die Grasackerwirtschaft der Nordostschweiz und die Graswirtschaft neben Wein- und Obstbau den Gegenden an den Seen. Die Intensivierung des Getreide- und Futterbaus aber, die seit reichlich 100 Jahren bei wachsenden Einsichten der Naturwissenschaften möglich und infolge der starken Zunahme der Bevölkerung notwendig geworden ist, wird beständig allgemeiner und rationeller, so dass heute der einstige Dreizelgenbetrieb uns fast wie ein komisches Märchen vorkommt, wogegen der verbesserte Dreifelder - sagen wir der Sechsfelder - betrieb in Theorie und Praxis möglichst weiter vervollkommnet wird.

Mit nachstehender Zusammenstellung von unbedingt zuverlässigen Zahlen aus kontrollierten Betrieben gab Prof. Laur auf die Landi 1939 ein vielsagendes Bild von letzter Vergangenheit und nächster Zukunft der Arbeit auf unserer Flur. Trotz allen erwünschten privaten, genossenschaftlichen und staatlichen Bemühungen um einen vollen Erfolg der Arbeit des Bauernstandes wird es bei dem unlängst noch neumodischen Spruch verbleiben. En Pur, wo nid mischte und nid rechne cha, isch siner Läbtig übel dra! Und eine Fortsetzung dazu weiss ich, der ich auch allgemeine Zustimmung wünschen möchte, etwa so, Nu de, wo blos mit Mischt und Rechne pure cha, de isch no übler dra!

Einrichtung und Ergebnis der Betriebe

 
1901 / 13
%
1935 / 34
%
1937
%
Dauerwiesen
53,0
54,8
54,9
Ackerland
41,7
41,7
41,9
davon Getreide
23,2
18,7
21,6
Kunstwiesen
9,5
14,2
10,4
Streueland
1,8
1,7
1,9
Rebland
3,1
1,1
1,1
übriges Kulturland
0,4
0,4
0,2

 

 
 
Fr.
Fr.
Fr.
Betriebsaufwand
pro ha
489
1007
909
Rohertrag
pro ha
624
1061
1148
Reinertrag
pro ha
135
54
239


Nota bene: Es sei möglich und dringend notwendig, auf allerlei Weise die Arbeitskosten zu reduzieren. Sie machen in den schaffhauserischen Kleinbauernbetrieben 45% aller Produktionskosten aus!

Welch erstaunlicher Verbesserungen der schweiz. Landwirtschaftsbetrieb fähig ist, zeigt das schweiz. Bauernsekretariat mit folgenden Vergleichszahlen:

 
1914
ha
1941
ha
 

1914
Mill. q

1941
Mill. q
Brotgetreidefläche
70500
121500
Ertrag
1,0
3,0
Kartoffelackerfläche
46500
59500
Ertrag
5,2
10,8

 

 
1911

1941

Rindviehbestand
1,44 Mill. Stück

1,58 Mill. Stück

Schweine
570 000 Stück
760 000 Stück


Das alles bei ungefähr gleicher Dünger- und Futtermittel - Einfuhr!

Das Verzeichnis aus dem Jahr 1896 führt 112 Flurnamen aus Acker- und Wiesland auf. Wir nehmen die Namen der Weingärten von 1896 noch dazu, weil diese Wingerten seither meist zu Acker und Wiese geworden sind und ihre Namen sich hier übersichtlich in die 4 Gruppen der Flurnamen einreihen lassen. Wir erhalten so etwa 130 Flurnamen, abgesehen von denen des Waldes. Sie folgen hier in alphabetischer Reihenfolge und zwar in ungefähr lautrichtiger Schreibweise der heutigen Aussprache.

Antoni Grueb Riet
Apitegger Grund Rietsaum
Bachacker Grundbuck Rodertann
Bachbrüggli Grüt Rome
Baderwis Hafnerwis Rossacker
Bette Hagelsta Ruchebüel
Blatte Halde Ruebank
Bol Hansgarte Rütili
Bozler Härdöpfelland Schiterma
Bratle Haselrichte Schlatt
Bregezze Häsili Schlattbuck
Buck Helebrantsherti Schluch
Bunt Hengstäcker Schneebliacker
Büntwise Henkertswinkel Schottewise
Chabiser Herblingerweg Schrünteler
Chälbliacker Hereberg Schueppis
Chalchoferbuck Hexetal Schüfili
Chalchoferwis Hindernack Schützerhus
Chaltwis Hinderwis Seeacker
Chilchenacker Hohschueler Seeli
Chloschter Holzwis Speckacker
Chriechli Huetmacher Spitoler
Chrummenacker Huswinkel Stagli
Chrutliacker Langacker Stanacker
Chrüzbuech Leisse Storchenescht
Emdwise Lochacker Sulzer
Erle Log Talgarte
Falletor Löre Tätschacker
Felmewis Malehe Tote Ma
Funktera Morge Trifuess
Galinger Feld Moser Underberg
Garbischbol Müliacker Vizli
Garte Multscheere Weier
Geuggis Neuwingarte Weiergässli
Gisbüel Neuwise Weierwise
Gmandacker Oberberg Widem
Gmandszilete Oberholz Winkelacker
Goldacker Pfaffenacker Wolfhag
Grossacker Pfützi Zehtfrei
Grossgarte Puläje Zwiegarte
Grosswis Ratwis Zwing
    Zwüschetgräbe

Fast alle diese Namen sind mindestens 400 Jahre alt und finden sich in den Urkunden vor der Mitte des 16. Jahrhunderts. Einige sind noch viel älter. Die meisten führen wir an nach dem Diessenhofer Vogtkernen - Urbar vom Jahr 1554. Wir ordnen sie zur Uebersicht in 4 Gruppen, je nach der Beziehung, die im Flurnamen steckt.

1. Die Namen, die auf Bodengestaltung, Form und Grösse sich beziehen,

2. Die Hauptgruppe mit dem Namen des Besitzers resp. Lehensmannes, zuerst die ältesten Namen, dann die vielen auffälligen und endlich die gewöhnlichen Besitzernamen.

3. Namen, die Bezug nehmen auf die Bepflanzung, und endlich

4. die Flurnamen, die eine rechtliche Beziehung enthalten.

Die Namen, welche auf die

Bodengestaltung, Lage und Form

der Flur sich beziehen, bilden die erste grosse Gruppe. Sie bedürfen meist keiner Erklärung, aber es gewährt grosses Vergnügen, jede Flur in der Vorstellung genau so zu sehen, wie ihr uralter Name sie sah.

Da ist zunächst die Bratle, 1554: 10 juchart ackers, genandt die braitin, vorm hof im Oberberg ushin und ob der gass inhin, stost ushinwert an die von Gailingen. Es ist eine Breiti, wie sie in Schaffhausen die Ebene hinteren Schützenhaus nennen, hier eine schief liegende, hübsche, ebene Fläche von 10 Jucharten an der grossen Halde, Sie hiess natürlich anno 1554 d'Brati, aber der sehr wohlgeschulte Diessenhofer Stadtschreiber brachte es nicht über sich, so unverfälscht alamannisch zu schreiben, sondern schrieb, für sein Gefühl ein wenig feiner, wie er meinte, die braitin. Später kam der Schöber auf und machte die Breite viel kleiner zur Breitli, zur Bratle. Der verschulte Schreiber von 1896 machte eine Braitalen daraus; in hundert Jahren wird sie vielleicht als Pratteln weiterleben oder ins Namenlose versunken sein.

Da ist ferner der Bol, 1554: ain hofraitin, daruff hus und schür, under der strass, genandt im Bol, ouch drei mahd wisen gnandt im Bol underm hus. Man muss sich heute vieles von unserm Bol wegdenken können, um die schöne, weiche, rundliche Bodenerhöhung zu sehen, die darnals zwischen Nack und Emdwiesen lag, Was für eine Form der Name Bol meint, das lehrt uns seine rundliche Verwandtschaft. Zu dieser gehören: en Bolle, der Zwibolle (Zwiebel), der Bölle, der Böler oder Böller, die Balle, der Ball, der Ballon.
Wieso gleich neben dem Bol ein Loch, d.h. eine Lugge, eine Lücke lag, die nach Ausfüllung rief und dann durch das Haus im Loch ausgefüllt wurde, sehen wir heute nicht mehr sicher.

Im Grund und in der Grueb, 1554 ebenso. Man braucht die Namen nur zu nennen, so versteht man sie. "In einem kühlen Grunde" unter der Pläntere am nassen Riet und dahinter der massige, schwere Grundbuck, ein sprechendes Bild aus unserem abwechslungsreichen Gemeindebann. Anno 1554 hatte es auch einen "Grund beim Rinholtz", 4 Jucharten gross. Hanns Sigg, der im Bol wohnte, hatte ihn von der Prediger Gut zu Konstanz zu Lehen.

I dr Grueb, d.h. einer vertieft und geschützt liegenden Aushöhlung des Terrains baut 1554 Steffa Schmid von Diessenhofen, der die Verena Huberin zur Frau hat, 3 Jucharten, die stossen "oben an die Blatte und gegem Dorf uff Adam Rülins Morgenacker". Ja, weil die Häuser dort erst 250 Jahre später aus dem Boden wuchsen, reichte damals die Grueb bis an die Strasse hinauf, so dass es von einer Juchart heisst, sie liege in dir Grueb.

bim obern Bild. Da, wo die Strasse von Diessenhofen und der Pünt her auf die Ranziger Landstrasse trifft, hatte frommer Sinn eine Steinsäule und in einer Nische dieses Bildsteins eine kleine Holztafel mit einem Heiligenbild, vielleicht Johannes des Täufers, unseres Kirchenpatrons, aufgestellt. Und es hat ohne Zweifel sehr vielen gut getan, die da kommend oder gehend vorübergingen, wenn sie mit einem Blick den Heiligen grüssten, ein stilles Vaterunser, ein "Gegrüsst seist Du" und "Bitt für uns, jetzt und in der Stunde unseres Absterbens, Amen!" sprachen. Wir können nichts Besseres tun, als uns oft vom Schönen, Heiligen, Ewigen grüssen zu lassen.

Die Flur hinder Nack liegt zwischen den Bildsteinäckern und dem Nack, d.h. der stillen, schönen Höhe, an deren Südseite die Reben des Herenberges stehen. Der Nack meint den Nacken, die Höhe, zu der man am stolzen Krieger emporschaute.

Neben und über der Grueb liegt die Blatte, flach wie ein Blatt. Auf dem Umweg über das Französische wurde sie zur Platte.

An nichts Plattes denkt man bei der Pfützin ennet dem Riet, denn auf der Platte pfützt es nie. 4 Juchart Ackers in der Pfützin hinden, heisst es 1554, sampt ainem wisplätz. Noch heute spricht man vom Pfütziacker und Pfütziwisli, aber der Name besteht nicht mehr zu Recht; es ist dort trocken geworden.

Doch in den Flurnamen Schluch und Tole und Lochacker überm Grundbuck drüben klingt es, wenn gleich nicht saftig und spritzig wie vor 500 oder gar 100 Jahren, so doch wenigstens in der Idee heute noch recht feucht mit. Immerhin, einen Schluch, eine lange tiefe Rinne wie eine kleine Schlucht, hier zu finden, fällt uns zu schwer. Schluch und Tole, Tolerüti und Tolewies bilden zusammen eine grosse Flur. Eine Dole ist ein unterirdischer Abzugskanal, und es ist zweifellos noch immer so einer von der Natur geschaffen da, der beträchtliche überschüssige Gewässer nach dem Rhein abführt.

Eine noch weitläufigere ähnliche Flur ist das Schlatt. Es ist viel weitläufiger als wir denken. Auf der ausgezeichneten Geiger'schen Karte des Kantons Zürich vom Jahre 1667 nämlich trägt die ganze Gegend zwischen Birchbüel und Pläntere und Banera den Namen im ander Schlatt. Das eine Schlatt ist dann in noch weiterem Umkreis die Gegend auf der andern Seite des Birchbüels, wo heute das Dörflinger und das Büsinger Schlatt zu finden sind. Zu dieser grosszügigen Verwendung des Flurnamens Schlatt passt sehr gut die neuere Deutung des Namens. Früher glaubte man, der Name sei von slahen und schlagen abzuleiten, etwa wie Schlacht, und bedeute einen niedergelegten Wald. Jetzt sieht man in einem Schlatt eine Bodensenkung, eine grosse, flache Mulde, darin sich gerne viel Feuchtigkeit vorfindet. Das passt wirklich gut zu den 3 saftigen Ober-, Mett- und Unterschlatt uns gegenüber über dem Rhein und passt auch vortrefflich zu unserm Schlatt. Unser Schlatt wird schon frühe erwähnt, indem am 9.11.1404 die Witwe Elsi Widmer samt ihren Söhnen Haini und Cläwi und den Töchtern Anna und Elsi dem Diessenhofer Peter Gräppli neben andern Grundstücken 3 Jucharten im Schlatt, neben der "Fryen acker gelegen" verkaufte. Die Fryen, das waren die Edeln von Dörflingen, Sie waren damals längst in die Stadt gezogen, doch an 5 oder 10 Jucharten im Schlatt haftete noch ihr Name.

Wir nennen rasch noch einige Flurnamen, die sich auf Form und Umfang beziehen. Da sind die Grosswiesen zu nennen unter dem Zwing, und der Grossacker unter dem Bregenzer, auch der Grossgarten war irgendwo. Diese Namen alle hatten früher bei der spärlichen Bevölkerung mehr Wahrheit als heute. Wenn eben statt dreien ihrer zehn sich in einen Kuchen teilen müssen, so trifft es auf den einzelnen kleinere Stücke. Auf Form und Lage beziehen sich auch die Namen Winkelacker bei den Rietwiesen, Schlattwinkel und Huswinkel, wobei aber weniger an die Geometrie als an die Wertung zu denken ist; es liegt so etwas wie Geringschätzung in dem Winkelwort. Dagegen der Dorfteil im Winkel meint ein in erwünschter stiller Abgelegenheit befindliches Quartier. Zu den Namen von der Form gehören ebenfalls der Langacker unterm Speckacker und die krummen Aecker; 1554 hiess es noch der Krummacker, ob dem Bachacker. Wenn der Zagelacker und die Zagelwies, die schon 1404 und noch 1534 erwähnt werden, noch existierten, so müssten sie auch hier genannt werden, denn sie lagen lang und krumm unter der Pünt dem Bach entlang wie ein Kuhzagel, d.h. wie ein Kuhschwanz.

Die weitaus zahlreichste Gruppe der Flurnamen hält die Beziehung der Flur zu einem

Besitzer oder Inhaber

fest. Da stellen wir in erste Linie die paar ältesten Flurnamen dieser Art, Namen, die vermutlich noch aus vorfränkischer und fränkischer Zeit zwischen den Jahren 400 und 800 unserer Zeitrechnung herrühren. Es sind die 4 Namen Garbischbol, Romebuck, Gisbüel und Bettebuck. Wie ist es damit?

Als vor gut 1500 Jahren bei der endgültigen Alamannen - Ansiedelung Geilo, d. h. der, Mutwillige, als Sippenhaupt mit vielleicht 6 andern, nahverwandten Familienvätern sich dort festsetzte, wo man heute noch sagt "ze den Geilingen", d.h. bei den Angehörigen des Geilo, damals begaben sich ein oder zwei Verwandte eine Viertelstunde rheinaufwärts und es entstand die Niederlassung ze den oberen Geilingen, wo bisher schon ein römischer Hof bestanden hatte und jene ersteren waren damit ze den nideren Geilingen zuhause. Einige weitere Ansiedler verzogen sich eine Viertelstunde rheinabwärts und setzten sich dort auf einigen Bölern und Bücken fest, wo nach beidseitigen Abmachungen die Markgenossenschaften der Geilingen und der Bosingen zusammenstiessen. Die Alamannen waren niemals Herdenmenschen, im Gegenteil, es lebte jeder gerne so viel als möglich auf eigene Faust, und an vier Exemplare solcher ausgesprochenen Eigenbrötler, namens Garman, Roma, Giso und Petto, erinnern uns heute nach 1 1/2 Jahrtausenden vier unserer Flurnamen. Sie bauten sich hier ihre Blockhäuser und suchten, seis als Einspänner, seis als Hausväter, so gut als möglich ihres Lebens froh zu werden. Frauen und Kriegsgefangene besorgten Haushalt und Feldbau. Sie selber sorgten für Sicherheit, Ordnung und Wildbret. Viel und gerne jagten sie im Wald und am Wasser, Teils um der Aussicht, noch mehr aber um der Sicherheit willen errichteten sie ihre Behausungen, geschützt durch Palisaden und feste Zäune, auf Bodenerhöhungen, ansehlichen Ueberresten von Moränen, die der Rheingletscher hier hat liegen lassen.

Also nicht, wie es mit den ersten, uns mit Namen bekannten Dörflingern tatsächlich gewesen sei, wird jetzt festgestellt, sondern nur wie es gewesen sein kann, denn wir kennen nur ihre Namen und Wohnplätze und ungefähr ihre Zeit. Garman hauste auf Garmansbol, 1554: uff dem Garmensbol, heute Garbischbol. Er war der Mann des Wurfspeeres. Der Ger, ein schwerer Wurfspeer aus Eschenholz ohne, aber auch mit Eisenspitze, war die Urwaffe der Germanen. Wie sehr sie diese Waffe liebten, verrät sich uns darin, dass sie ihre Buben gerne mit Namen benannten, darin das Wort Ger vorkommt. Ich zähle momentan zwanzig solcher Namen, z.B. German, Mann des Wurfspeeres; Gerhard, der Speerstarke; Gerald oder Gerold, der Speerwalter; Gerwin, der Gerfreund; Gerwig, Geweihter des Wurfspeeres. Wenn wir heutzutage unter einer der niedrigen, festen Föhren des Garbischbols stehen und die Aussicht bewundern, - ringsum nah und fern fleissig bebautes Feld und fast all das Feld rings umgeben von ruhevollem sattgrünen Wald -, dann möge der Name des Aussichtspunktes uns Bilder aus seiner Vergangenheit vor das innere Auge stellen! Etwa wie der Garman, bewundert von den Seinen, den wuchtigen Speer sechzig Meter weit wirft, sodass er mit schwerem Aufschlag von dem Felsblock ob den Steinäckern zurückprallt.

Vom Garbischbol sieht man hinüber zum Romebuck. Die sanfte Rundung des Bols fehlt dem Buck, der entschiedener von der Erde sich aufbiegt, 1554: zwei juchart ackers am Roma. Der Rome mit Romebuck und Romebode und hinterm Rome ist eine recht ansehnliche Flur.
Das Wort kann nicht anders gedeutet werden, denn als Eigenname. Mit Rom oder Raum oder Rahmen oder Rahm hat es nichts zu tun. Das althochdeutsche Wort Hruom und Ruom sowie die Nebenform Hruod und Ruod hatte die Bedeutung Ruhm, in unserer Mundart Ruom. In einer Menge von Personennamen kommt es vor und ist nichts anderes als die abgekürzte Rufform dieser Namen, wie Romarich, Romuald, Rumbald, d. h. der Ruhmreiche, rühmlich Waltende, durch Kühnheit berühmt, auch in der Nebenform Roderich, Rodewald, Rodbert und Robert und Rupprecht = durch Ruhm glänzend, Ruodolf = Ruhmeswolf usw.
Unser Mann hiess bei Lebzeiten wahrscheinlich Chruom und sein Wohnsitz Hruoma. Wenn er uns durch Urkunden lieber wird, so nehmen wir an, er habe ein paar hundert Jahre später gelebt und er sei jener sehr angesehene Edeling Ruom gewesen, der in Merishausen in einer Urkunde vom Mai 844 als erster von 13 Zeugen angeführt wird in einer Schenkung an das Kloster St. Gallen. Dann war er vielleicht auch derselbe, der schon im Mai des Jahres 830 in Büsslingen in einer ähnlichen Urkunde mit dem Namen Ruom als 4. von 35 Zeugen angeführt ist. Von diesem sehr häufigen Kurznamen der kriegsruhmdurstigen Alamannen leiten viele schweizerische Ortschaften ihre Namen ab, so der Weiler Roma bei Amden, Romeschwand, Romestalden, Rombach in Graubünden, Romont in der Waadt, ebenso die Namen mit Ram, wie Ramsheim = Ramsen. Der Hallauer Geschlechtsname Rahm dagegen hat damit nichts zu tun. Dieser, ursprünglich Raman geschrieben, bedeutet wahrscheinlich den Rainmann, der auffallender und verwegener Weise vor dem Dorf draussen auf dem Rain wohnt.

Wir lassen unsern Romebuck und schauen zum nahen Gisbüel auf. Dort oben wartete wie ein Adler von seinem Horste aus, wie das an anderer Stelle ausgeführt ist, vermutlich schon vor Geilos Zeit, Giso, der kühne Anführer eines alamannischen Freischärlerhaufens, der den römischen Grenzwachen drüben überm Rhein ihr Leben sauer machte. Giso, so wurden einst viele Knaben und Jünglinge der Alamannen gerufen, denn das war die Kurzform der vielen Namen, die mit Ger - oder, wie früher das Wort gelautet hatte, mit Gis - gebildet waren; wie Gerbert oder Gisbert, der Speerglänzende, Ger- oder Gisbald, der Speerkühne, Ger- oder Gismund, der Speerschützer u. s. f. Viele Ortsnamen der deutschen Schweiz bestätigen die Beliebtheit des altdeutschen Namens Giso oder Gis und Gisi und Gisilo, so z. B. Gishalden und Gishubel, Giswil in der Innerschweiz, Gislikon und Gislifluh, Aargau, Gisibach und Gisenhart in der zürcherischen Nachbarschaft.
Und Dörflingen hat also einen Gisbüel; es hat ihn aber so, als hätte es ihn nicht, denn es sind ihrer viele, die den stolzen Namen für die freieste Höhe auf uiiserm Grund und Boden gar nicht kennen. Es scheint, dass der Gichbüel den Gisbüel umgebracht habe und das heisst, kindischer Unsinn hat altüberlieferten besten Sinn aus der Welt geschafft! Solchen Sachen muss man zusehen! Und im Uebersichtsplan des Grundbuches von 1936 ist der Gisbüel zum Gaisbühl geworden; d. h. der stolze Edeling Giso vom Jahre 375 ist zu einer namenlosen badischen Geiss geworden! So gehen die unberufenen Sprachkünstler mit unsern Flurnamen um. Sie sagen: "Gisbüel wird eben ein Geissenbühl gewesen sein, also müsste man eigentlich Ziegenbühl schreiben. Aber dafür sind unsere Leute zu schwerfällig. Also kommt man ihnen entgegen und schreibt Gaisbühl, das ist auch hochdeutsch!"

Vom Ausblick auf dem Gisbüel als dem zierlichen Erker an der Südfassade des Gailingerberges ist an anderer Stelle ausführlich die Rede. Hier soll nur der Hoffnung Ausdruck gegeben sein, dass kein heimatliebendes Dörflinger Gemüt mehr sei, das nicht in der Erinnerung an den Gisbüel das umfassende Bild von der Schönheit seiner Heimat unverlierbar in sich trage.

Wir wenden uns zum vierten der alamannischen Vorfahren, das ist zum Petto auf dem Bettebuck. Ein Misstrauischer meint vielleicht: Wozu immer nach alten Heiden fahnden? Es liegt doch auf der Hand, dass da an Betten oder Beete zu denken ist; also einfach an eine saubere Einteilung von Gartenland auf unserer Bette will der Name erinnern! Hiegegen ist zu bemerken, dass es sich bei der Flurnamendeutung nicht um Einfälle handelt, die man nachträglich zu begründen sucht, sondern um wirkliche Erklärungen mit Hand und Fuss aus Philologie und Geschichte. Diese beiden lehren uns, dass es Betten oder Beete da oben gar nie gegeben hat, Aber Männer, welche Petto hiessen, gab es in ferner Vergangenheit hier herum genug. Im Jahr 846 z.B., als Karls des Grossen Enkel über diese Lande gebot, schenkte der Hegaugraf Lütold dem Kloster St. Gallen allerlei Grundbesitz in Merishausen. Die Urkunde, in Ramsen geschrieben, ist neben andern Zeugen von einem Petto unterschrieben. Das war ein Edelfreier aus der Umgebung; wohl möglich eben der, nach dem unser Bettenbuck genannt ist, auf welchem er seine Pferde weiden liess. Zum Bettenbuck gehörte aber damals die ganze Anhöhe von der Rodertann an bis weit hinauf. Neben diesem Petto unterschrieben noch zwei Pato, und das wird wohl derselbe Name gewesen sein in etwas veränderter Aussprache und Rechtschreibung. Dass es in jener Zeit viele Petten gegeben hat unter denen, die das Land in Besitz nahmen und von denen Oertlichkeiten ihren Namen erhielten, das bezeugt uns die schweiz. Ortskunde, Sie kennt drei Dörfer namens Betten in Appenzell, St. Gallen und Wallis und ein Bettens in der Waadt; dazu gibt es eine Bettenalp, eine Bettenau, ein Bettenhusen, ein Bettingen, ein Bettlach, ein Bettwil, ein Bettwisen. Mit einem Bett haben alle diese Ortsnamen nichts zu tun, sondern nur mit dem uralten Personnamen Petto. Aus unsern Urkunden ist zu ersehen, dass erst 1535 das Holz da oben uff Betten gereutet wurde und 1536 "hand Hans Keller und sin schwester Margret zwei juchart ackers uff Betten inn". Später ist vom Bettenacker die Rede, und schliesslich heisst es "uff der Betten". Denn, wenn man einen Flurnamen nicht mehr versteht und nicht weiss, ob das oder die oder der, so sagt das Volksgemüt die.

Nahe dem Betten liegt der Bregenzer. Dieser Mann lebte mindestens 500 Jahre später als der Petto, nämlich im 15. Jahrhundert. Darum heisst 100 Jahre nachher noch, anno 1535, die Flur richtig am Bregenzer und ufm Bregenzer, Bregenzerbuck und -bühel. Heutzutage sagt man freilich schon gerne uff der Bregezze. Ein Haintz Bregentzer stand einst im Solde - der Stadt St. Gallen im Krieg gegen das Kloster, 1401 - 1404', ein Gefährte des Haini Kymm von Bludenz, und setzte sich vielleicht zugleich mit diesem hier fest. Ich kann das nicht beweisen, aber es kann sehr wohl so gewesen sein, und damit hätte der Flurname einen guten Sinn.

Es folgt eine Reihe von Besitzer - Flurnamen, die ihre mehrhundertjährige Existenz wahrscheinlich ihrem packenden, komischen oder musikalischen Klänge verdanken.

Da ist der Engelhartsgarten. Der Name fehlt leider im Uebersichtsplan des Grundbuches vom Jahre 1936, ist aber tatsächlich noch in Gebrauch heute fast wie vor 540 Jahren. Vier juchert, genannt im E., heisst es 1536. 1404: ein acker, ist zwo juchart, im Engelhartsgarten. 1554: ist ein juchart ackers in Engelhartsgarten zwischen Hannsen und Kaspar der Sutor und Martin Huebers gelegen, stost Ufa den eegraben an die Schottenwiesen. Der Ehgraben bedeutet den recht- und gesetzmässigen "eebigen" Graben des Baches, Engelhart Spiser war anno 1415 ein vornehmer Ratsherr von Diessenhofen, der Führer der dortigen Bürgerschaft in ihrem Kampf gegen die Vorherrschaft der Adeligen. Der schön klingende Name ist übrigens ein Beispiel dafür, wie leicht eine Glaubensänderung u. U. zustandekommt. Hier ist nämlich durch eine kleine Buchstabenänderung aus einem heidnischen ein scheinbar christlicher Name geworden. Angilhart hiess einst stark durch den Angil. Der Angil war die Lieblingswaffe der Angeln, wie der Sax der Sachsen, der Ger der Germanen. Um, obwohl christlich geworden, den prächtigen Heidennamen behalten zu können, ersetzte man das A einfach durch ein E, genau wie die Engelländer es machten. Aber was soll nun Engelhart heissen? "hart und stark und fürchterlich durch die Engel oder wie die Engel?" - Nein, der Name war doch zu billig christlich geworden.

Auf Engelhartsgarten folgt der Gailinger Grenze nach der Geuggis bis hinauf zu den Lören. Es muss viel Gutes an dem Geuggis sein, denn nach dem Grundbuch teilen sich 30 Besitzer in das Stück Land, über das allerdings die Grenze läuft, sodass
das grössere Stück vom Geuggis drüben im Reich liegt, Gogis, Gögis, Geügis, heisst es in den Urkunden. 1554: drei juchart ackers im Göggis, stost hinden uf den Trifuess. Es steckt ein wenig Spott in dieser Wortfamilie, zu der auch der Göggel und der Fidigäuggis gehört. Es ist aber trotzdem längst der ehrliche Name Geuggis daraus geworden, der noch heute droben bei Eschenz und der Enden zuhause ist.

Neben dem Geuggis liegt der Chriechli auf unserem Feld, etwa wie der betr. Geuggis und der betr. Chriechli in Diessenhofen nebeneinander wohnten. Der Erzvater der Chriechli hiess der Griech, er war wohl in Griechenland gewesen. Seine Nachkommen hiessen zuerst die Griechli, wurden aber unter der Hand zu Kriechli und Chriechli und zwar in Diessenhofen, und wetteiferten daselbst mit den Chüechli in einigen Bürgertugenden.

Aehnlich steht es mit dem Chrutliacker. Es war irgend ein gelungener Krauter im nahen Städtchen, vermutlich der Sauerkrauter, man nannte ihn den Chrutli, liebkosenderweise. Nun lebt er bei uns in seinem Acker immer noch fort, obwohl er längst gestorben ist. Aber Kräutliacker zu schreiben, wie man tut, ist ganz falsch.

Neben dem Chriechli liegt der Trifuess. Der dreibeinige niedrige Schemel war einst bei den alten Griechen und Römern und später bei den alten Deutschen eine ganz unheimliche Dreibeinigkeit. Am heimeligsten spielte er noch seine Rolle, wenn der Zinsherr ihn holen musste, damit man die Probe machen konnte, ob der alte Güggel oder das alte Huhn, die der Lehensmann als Zins um Martini brächte, noch hinauf- und hinunterhüpfen könne. Wenn sie das nicht mehr zustandebrachten, dann musste das Bäuerlein sie wieder mitnehmen und jüngere Jahrgänge herbringen. Heimelig in anderm Sinn war es, wenn einer sich ein Heim gekauft hatte und es vor Zeugen "in Besitz" nahm, indem er auf dem Dreifuss über die Schwelle hineinrutschte und drin sitzen blieb. Das Gegenteil widerfuhr ihm, wenn ihm der Dreifuss vor die Tür gesetzt wurde. Solche sinnbildliche Handlungen vor geladenen Zeugen ausgeführt, waren in Zeiten, da man weder schreiben noch lesen konnte, rechtsgültige Akten, d. h. Geschehnisse. Doch wir brauchen auch da nicht in die Ferne, in fernes Altertum zu schweifen, denn sieh, der Dreifuss kam uns natürlich von Gailingen oder Diessenhofen. 1536 heisst es im Verzeichnis des Dörflinger Vogtkernens: Hanns Schaffrat von Diessenhofen git ein schilling sechs heller von zwei juchart ackers genant der trifuss, stost uf Hensli Rülis Gögisacker. Die heutigen Herren Dreyfuss sagen uns, ihr in Frankreich viel verbreiteter Familienname habe natürlich weder mit drei noch mit Fuss etwas zu schaffen, sondern es sei ein sehr alter französischer und spanischer Gelehrtenname, der "Trifous" geschrieben worden sei, was dann eben leider ins Deutsche verdreht wurde.
Der Name könnte auch den umgekehrten Weg gemacht haben, aus dem Schwabenland nach Spanien. Die Dörflinger Erde aber, die im Jahr 1536 etwas fremdartig trifuss, wohlgemerkt nicht trifuess, hiess, trug den Namen damals schon seit zweihundert Jahren, nach 1350 hätte sie den Namen kaum erhalten, aus guten Gründen. Der Schaffhauser Ratsherr Conrad der Dörflinger geschäftete 1325 mit Juden, und vermutlich gern. 1348 und 1349, während einer furchtbaren Pestzeit, wurden die Juden wie in Schaffhausen, so in der ganzen Schweiz beraubt und, wenn sie trotzten, lebendig verbrannt. Diese Exzesse waren Verlegenheitsversuche des Mittelalters, den Schrecken und das Grauen ob dem furchtbaren Sterbet los zu werden. Aber 20 Jahre später waren sie schon wieder da, denn sie hatten vom Papst und Kaiser die Erlaubnis, Geld gegen Zins auszuleihen, was den Christen verboten war, und das bedeutete. Man konnte es nicht machen ohne die Juden, so wenig als man es ohne Geld machen konnte, Immer wieder entbrannten Judenverfolgungen aus Hass gegen die Wuchergeschäfte und aus Neid, aus Aberglauben und aus russischem Hass. So geht wieder 1401 von Diessenhofen aus, wo die Juden gern ansässig waren, eine Verfolgungswelle durchs Land, nachdem das Söhnlein des Ratsherrn Lory durch dessen jüdischen Reitknecht Zan unglücklicherweise getötet worden war. Die Obrigkeiten der eidgenössischen Orte verbannten immer wieder die Juden "auf ewige Zeiten". Sie wurden u. a, auch beschuldigt, dass sie nach ihrem Belieben Teuerungen veranstalteten! Doch immer wieder waren sie da. Endlich zur Zeit der Reformation schienen sie aus den Schweizerstädten weggezogen zu sein, denn das Zinsnehmen war nun erlaubt bei christichem Zinsfuss von 5%, der jüdische hatte gern dreimal mehr, 10 bis 20%, betragen. Die Reformationszeit ging leider allzuschnell vorüber und die gehassten Juden waren wieder da. Im folgenden Jahrhundert wurden sie für die Eidgenossenschaft auf dem Boden der Grafschaft Baden in Endingen und Lengnau konzentriert, und in beiden Dörfern standen an Zahl die Dreifuss vorne an. Es scheint mir sicher, dass der Judenname Trifuss vor den Zeiten des allgemeinen Abscheus gegen die Juden, d. h, vor 1350, mit jenem Acker verbunden worden sei.

In der Nähe des Trifuss liegt passenderweise der Goldacker. Es handelt sich aber nur um sogenanntes Katzengold, das ich schon hie und da auf unserer Flur entdeckte. Findlinge aus goldglänzendem Glimmerschiefer lagen nahe an der Oberfläche und zerfielen und brachten die Goldsucher für kurze Zeit in Aufregung durch die Kunde, Gold, Gold! Auri sacra fames! sagte kopfschüttelnd genau vor 2000 Jahren ein grösster Dichter Roms, wenn er kritisch in seine Umwelt sah. Dieser verfluchte Hunger nach Gold!

Hart dabei liegt die grosse Multschere. Ist es die Form der Flur oder ist es eine Eigenart des Bodens die diesen appetitlichen Flurnamen geschaffen hat? Wenn die Hausmutter nach einer Weggenbachete die Resten des Teiges in der Bachmuelt sorgfältig zusammenschabte und Lüren dareinmischte, dann gab das für die Kinder als besonderen Schmaus die Multschere. Man nehme dazu folgende Antwort in der Sonntagsschule: "Dass da Brot i der Spising vo de füftusig guet gschmeckt hät, da chöned er mer glaube; wie häts öppe gschmeckt?" Antwort: "Wie Multschere und Gugelupfl" - "Jo, prezis".

Daran schliesst sich der Hagelsta. Man ist versucht, an ein unerhört heftiges Hagelwetter zu denken, dessen Andenken durch diesen Flurnamen so festgehalten werden sollte, dass der Hörer Lust bekam, hinzugehen und noch nach den Hagelsteinen zu suchen. In Wirklichkeit handelt es sich aber um das Andenken an einen harmlosen Hans Hagelstein in Büsingen. 1554: "fünf juchart uf der Lag, stosend abhinwärt uf junkher Batt Wilhelm Imthurns Erben und ufhinwert uf Hagelstains erben von Büsingen".

Nehmen wir zum Hagelsta gleich noch den Schiterma. Die Schitermannen stammen von Basadingen. Aber Hans Schiterma ist Bürger von Diessenhofen geworden und bebaut - neben seinem Handwerk in der Stadt - hier auf dem Lande noch einen schönen, grossen Acker und kauft um 1570 noch eine Juchart Ackerfeld dazu, und beides hatte er vom Haffner, so 1554 und 1593. Ein Vetter von ihm, Blesi Sch. v. B. wird am 26. Juni 1600 ebenfalls Bürger von D. und zahlt dafür 1000 Gulden und den ganzen winkouff, das waren wenigstens 13 000 heutige Franken. Der winkouff ist ein Trunk für die ganze Bürgerschaft, das richtige Trinkgeld. Der Bürgernutzen im Städtli muss recht gross gewesen sein, dass man einen so hohen Hag drum machte!

Und nun in weitem Sprung an Henkertswinkel! Die Beklemmung, die den klösterlichen Schreiber im Katrinental bei diesem Namen übernahm, kann man ihm nachempfinden, wenn man ihn anno 1562 so schreiben sieht: Henngketzwingkell. Schon der Wingkell ängstigte ihn, und dann war erst noch eine würgende Henngketzete dabei. Aber eigentlich war auch hier die Sache gar nicht schlimm. Schon der Winkel ist in Wirklichkeit gar kein Winkel, sondern ein offener, malerischer Landstreifen am Ostfusse des Birchbüels. Am 4. März 1267, also vor bald 700 Jahren, fiel dieser bei einem Güteraustausch des Klosters Allerheiligen unserm Banne zu. Der amtierende Abt war damals Herr Konrad von Henkart (heute Henggart), und die spottende Unzufriedenheit der Dörflinger mit dem Tausch nagelte sich fest in den Flurnamen Henkartswinkel, 1554: im Henckhertwinkel; daneben auch Henkers Winkel.

Ernsthafter und darum schreckhafter scheint es für einen Christenmenschen werden zu wollen mit der Höllenbrandshärte. So lautet der Name im Uebersichtsplan von 1936. Dagegen anno 1896 lautete er noch fast richtig - und so lebt das Wort heute im Volksmund - Helebrantsherti. 1554: vier mahd ungfarlich in Ratwisa, stosend oben uf Hildbrandswis, bsyt an büsinger ban. Also Hildbrandswiese ist der Flurname. Wer der Besitzer dieser Wiese war, die später einmal wohl wegen auffällig harten, kiesigen Untergrundes den Uebernamen Herti erhielt, das deuten folgende paar Jahrzahlen an:

1532 kauft Georg Hildbrand das Gut des 200 Jahre lang mächtigen und jetzt erlöschenden Edelgeschlechtes derer von Fulach.

1550 hilft J. H. dem Ottmar Sigg zu D. den Spendhof des Giel als Erblehenhof geben.

1555 ist Jerg Hildbrand Zunftmeister und hervorragendes Ratsmitglied in Schaffhausen.

Um 1560 gibt er der Stadt einen Karrenweg durch sein Gut, damit man den Herblinger Stein zum Munotbau führen könne.

1566 ist er Tagsatzungsherr zu Solothurn.

1566 verkauft seine Witwe Margareth Schalch und seine Tochter Ursula das gesamte Fulagut um 5036 Gulden. Ausser den Häusern gehören dazu 18 Jucharten Wieswachs und Feld und 10 3/4 Juchart Reben. - Ja, ja, es gab früher auch Leute!

Und nun 3 Aecker mit eindrücklichen Namen.

Zunächst der Speckacker. Der heutige Speckacker ist ein ordentlich grosses Waldstück am Fusse der Pläntere, in das sich 12 Besitzer teilen. Aber diesen Speckacker finde ich in den Urkunden nicht. Anno 1385 kaufte der erber Priester her Hans Speckli mit viel Geld eine Reihe von kleineren Grundstücken für die neuwe Bruderschaft von Costentz - da war unser heutiger Speck auch nicht dabei. 20 Jahre später, anno 1404, verkauft die Witwe Elsi Widmer einem Diessenhofer Güterhändler eine Anzahl grösserer Grundstücke, darunter auch eine Juchart "zu dem Speck" genannt, stost an die Zelgwies unter der heutigen Pünt - das war wieder anderer Speck.
Unsere Specksuchete kommt nicht ans Ziel auf dem einfachen Grund, weil wir keinen mehr haben. Speck nannte man nämlich einst, wahrscheinlich im Scherz für den Fuhrmann, ein Stück Wegs in sumpfigem Boden, das aus Knüppeln, also aus Bengeln bestand, die durch Widen verbunden waren. Solchen Fuhrmannsspeck gab es sicher einst am Riet unter der Plentere und ebenso unter der Pünt an der grossen Wasserfuri und noch anderwärts.

Anders steht es mit dem Tätschacker überm Müliweier. Wir wissen, was es ungefähr bedeutet, wenn es irgendwo tätscht, und der Tätschacker war derjenige Acker, wo sich die Dörflinger Knaben ihren Tätsch holten. Das war so: Die Freude an Wehr und Waffen ist unzertrennlich von einem Volk, das der Freiheit wert ist, denn die Freiheit muss sich wehren können. So ist es zu erklären, dass die jungen Dörflinger Jahrhunderte hindurch mit Tells Waffe im Armbrustschiessen sich fleissig übten in freiwilligem Zusammenschluss, aber nach fester "Blattenordnung". Der Preis war immer wieder eine Blatte, das ist ein zinnener Teller. Dia Armbrust war ganz aus Holz. Bei jeder Uebung hatte jeder Schütze 12 Schüsse auf die Distanz von mindestens 15 Schritten abzugeben. Als Zielscheibe diente ihnen dabei eine grosse, starke, flache Zeine, die mit feuchtem Lehm gefüllt war und aufrecht hingestellt wurde. Und eben diese Zielscheibe hiess der Tätsch, und ein kleiner, weisser Holzpflock in der Mitte war der Zweck. Wer mit seinen Schüssen am weitesten vom Zweck und Ziel entfernt blieb, war der Tätschmeister bis zum nächsten Mal. Und er hatte auch für das nächste Mal für den Tätsch zu sorgen. Der Preisgewinner aber durfte bei der nächsten Uebung nicht um die Blatte schiessen, sondern machte den Zeiger und zog die Bolzen aus.

Speck-, Tätsch- und Stanacker. - Hören wir recht! Stanacker heisst nicht, der Acker der Steine, sondern der Acker des Steines. In einer Urkunde etwa vom Jahr 1400 ist von dem Acker gesagt: "Ist eine grosse juchart hinder hoffen gegen dem grossen stain." Dieser grosse Stein hat den Aeckern zwischen Buckreben und Kalchoferwiesen den Namen Stanacker gegeben. Als ich 1890 mir zum erstenmal auf dem Herblingerweg die Gegend gwundrig besah, sagte mir mein vertrauenswürdiger Führer, Lehrer Biber, da irgendwo müsse ein grosser Stein gelegen haben, man rede noch von ihm. Als ich mich erkundigte, wo er wohl hingekommen sei, hiess es, er sei jedenfalls zersprengt und zu einem Hausfundament verwendet worden. Also ums Jahr 1900 lebte der grosse Stein noch in der Menschen Gedächtnis. Das stimmt damit überein, dass die neuen Häuser "an der Landstrasse", wie man sagte, 100 Jahre zuvor, nämlich zwischen 1815 und 1840 gebaut wurden, und dass man damals von Napoleons Zeit her auch hiezulande gerne mit Pulver umging. Somit 'ist anzunehmen, dass der grosse Stein, nachdem er manches Jahrtausend dagelegen hatte, vor 100 Jahren umgebracht und beerdigt worden sei.

Ein auffälliger, rätselhafter Name ist die Puläje. 1400: "Vor dem boläygen", 1535 ebenso, 1554: "uff der Bolayen", 1690: "Uf der Pulleyen", 1936: "Die Pulleien". Was bedeutet der Name? Einst gab ich mich zufrieden mit dem Gedanken, dass die gute, alte Zeit hier das Poleikraut als Mittel gegen die Flöhplage massenhaft bezogen habe. Aber ganz klar ist der Name von Pelagius abzuleiten. Damit stimmt sehr gut zusammen, dass die älteste Form dieses Namens von dem Boläygen spricht, nicht von einer Pulei. Der heilige Pelagius und der heilige Conrad waren die beiden Hauptschutzheiligen des Bistums Konstanz, zu dem Gailingen mit Dörflingen usw. gehörte. Der heilige Conrad war im Anfang des 10. Jahrhunderts Bischof von Konstanz gewesen und der heilige Pelagius war ein vornehmer, römischer Märtyrer in der Mitte des 3. Jahrhunderts. Im Mund der Leute hiess er Sant Poläi oder Sant Pley und uff sandt Polayentag (28. Aug.) wurde in Schaffhausen anno 1479 die Bruderkilwi samt Jahrmarkt gelegt. Es mag leicht sein, dass noch im Jahre 1400 ein Diessenhofer mit dem seltenen und verehrten Namen Pelagius die Flur erwarb, mit deren Namen wir jetzt nach 500 Jahren noch jenen Heiligen in Ehren halten wollen. Mir persönlich fällt dies besonders leicht, seitdem ich sein Bild in einem ergreifend schönen Fresko gesehen habe, das der Konstanzer Bischof, Hugo von Landenberg, über den Eingang seiner Privatkapelle im Schloss Hegi hat malen lassen.

Die letzten zwei auffälligen Flurnamen erinnern an Vertreter der Tierwelt, die sich einst bei uns mehr oder weniger wohl befanden.

Das ist das Storchenescht. Der Platz war von Meister Langbein gut gewählt. Zuoberst in einer riesigen alten Föhre wird das dauerhafte Nest gebaut gewesen sein, und ringsum quackte es. Generation um Generation des Storchenvolkes wuchs heran und füllte jenen anmutigen Waldwinkel mit weichem Geklapper und weissem Geflatter, so dass man von den Storchenwiesen sprach. Vom Jahre 1360 meldet eine Urkunde, "dass ein Conrad Ower dem Kloster Katharinental sin wis in Storkhwisen zue Dörflingen vergabt habe". (Nebenbei bemerkt, ist hier das Rätsel unseres "ch = kh" anschaulich gelöst.) Wie sind wir seither trocken geworden. Für die Störche ist von der einstigen Wasserherrlichkeit gar nichts mehr übrig geblieben. Für uns aber noch reichlich genug, um in zwei Brunnen ein besonders wohlschmeckendes und kaltes Wasser sprudeln zu lassen, unter dem Kaltwisli und im Schueppisbrünnili.

Und an die Tierwelt erinnert auch Wolfhag. Die Wolfsplage währte lange, so soll noch im Januar 1559 ein Schaffhauser Bauer, vielleicht ein Merishauser, unter ein Rudel Wölfe gefallen sein. Es half ihm nichts, dass er 6 der Tiere totschlug, er wurde von den übrigen zerrissen. (Im Thurm Chronik.) Und im Gefolge des 30jährigen Krieges, 1618 - 1648, nahmen sie wieder mächtig zu. Auch im 18. Jahrhundert verirrte sich noch hie und da ein unternehmender Wolf so weit nach Süden und Westen, dass sich die Mannen des Dorfes das aufregende Vergnügen einer Wolfsjagd von Gemeindswegen gestatten durften. Die Sache sah gefährlicher aus, als sie war. Der Wolfhag, in den der Wolf durch planmässiges, grossartiges Tamtam getrieben werden sollte, war eigentlich eine Falle, ein Netz aus Seilen, an Baumstämmen und Pfählen festgemacht. Entweder ging der Wolf da hinein und kam darin um, oder er ging wieder hinaus oder überhaupt daneben vorbei. In jedem Falle aber wird nachher im Dorf noch lange in Jägerlatein gesprochen worden sein.

Und nun die Gruppe der Flurnamen, in denen ein namhafter Besitzer weiterlebt. Wir ordnen sie im allgemeinen alphabetisch.

Der Antoni, einst der Weinberg unter der Schöbergasse zwischen Dorf und Pünt, hatte seinen Namen nicht vom Antonius von Padua, dem Lieblingsheiligen der Italiener, sondern nur vom Antoni Greber, im Jahre 1535 Klostervogt von Allerheiligen in Gailingen.

Die Baderwis, rechts unten am Weg zur Mühle, 1690 findet sie sich genannt unter den Gütern von Katharinental. Aber damals war die gute Zeit der Bader längst vorbei. Die Schweizer liebten das Wasser nicht mehr, sondern hatten sich mit Schmutz und Ungeziefer abgefunden. Im Jahre 1403 kam das Bad im Vogelsang zu Diessenhofen, wo eine heilsame Quelle geflossen sein soll, in den Besitz des Klosters. "Nachdem die badstube verbrunnen, hat Jäkkli Bader gegen lüferung einer leibgeding dem gottshaus sölichs frei aufgeben." Das Kloster wünschte Gewalt darüber zu haben, wahrscheinlich um der Zucht und Ordnung willen und um zugleich eine gute Einnahmequelle zu gewinnen. Es gewann aber dabei auch viel Verdruss.

Der Gigeberger. Davon findet sich 1554 dieser Eintrag: "Hans Gigenberg von Buchtalen git von sim wingarten zue Dörflingen jährliches drei vierter kernen, ist ain juchart, unter der Rülinstrotten gelegen, oben an die strasse und unden an Otmar Siggen garten stosend". Dabei die Bemerkung: "buwt jetzo Marti Hueber". Ein anderer Buchthaler, Steffan Metzger, hatte daneben auch eine Juchart Reben, von der es heisst: "Lit unter der Rülintrotten an Hansen Gigenbergers wingarten und stost an die Brunngass und oben an die strass". Von diesen 2 nebeneinander liegenden Jucharten Reben ist jetzt nur noch ein kleiner Rest am Leben im äussersten Zipfel des Pfarrgartens, der am Gigeberger in die Brugass hineinlangt.

Der Hansgarten. Was für ein Hans mag da gemeint sein? Es gab im Dorfe Zeiten, da jeder zweite Mann Hans hiess. Und warum das? Dem Erzhans vom Hansgarten zulieb und zu Ehren. Das war nämlich der Santi Hans. Es ist sehr hübsch, wie leibhaftig der Santi Hans in den Verzeichnissen angeführt wird. So um 1400: "Sant Johann hat ein Hölzli vor dem bolaygen"; 1404: "Sant Johanns äckerli unterm weg gen Herblingen"; 1554: "des Santi Hans Wis". Und noch vertrauter heisst das privilegierte Grundstück unterhalb des "Klosters" kurzweg der Hansgarten.

Der Hohschueler gehörte dem Hans Schuler von Diessenhofen, der 1535 lebte und einen Acker in der Pünt besass. Er scheint auch später dies Grundstück ob der Pünt erworben zu haben und das hiess dann notwendig der Hohschuler.

Der Huetmacher, 1554: "Im Roma ob des Huetmachers wis". Das war auch ein Diessenhofer Bürger, der in einer Zeit, da alle Welt Kappen trug, sein sonderbares Geschäft betrieb und aus Schafwolle, Hundshaar und Pech romantische Kopfbedeckungen erstellte, sog. Hüte. Unter der Weierwies besass er eine gute Wiese, daran heute noch sein Name hängt.

Morgen. Morgen ist ein merkwürdiger Flurname, nicht wahr? Es ist ein Besitzername. 1343 lebte ein Morgen in Beringen. 1362 steht ein Hans Morgen von Schaffhausen im Dienste der Herzöge von Oesterreich. Es ist sehr wohl möglich, dass gerade dieser zum Dank für geleistete Dienste mit einem guten Stück unseres Bodens belehnt wurde, das den Namen bis heute behielt, eben weil er so merkwürdig ist. 1404 verkauft Witwe Elsi Widmer einen Acker, "ist zwei juchert, gelegen zu morgen, und stost an den weg gen Randegg, darab gat ein halb vierling wax" (nämlich für eine Kirchenkerze, vielleicht eine Stiftung jenes frommen Kriegsmanns). 1554 heisst es: "Drei juchart akers, genant der Morgen, stosend vornen uff die stras und hinden uff Steffa Schmids aker" und, Stephan Schmid hat 5 Juchart "uff dem Morgen". Guten Abend, guter Morgen!

Im Moser: Hans Moser ist 1535 ein wackerer Dörflinger und reutet sich ein paar Jucharten am toten Mann und auf dem Bregenzer. 1554 aber heisst es: "Heini Sutor hat von Greta Widmers gut die stuck inn, die vormals Henslin Moser innegehebt hatt".

Der
Pfaffen Acker, 1554, liegt zwischen Widum und Schueppis, also in kirchlicher Umgebung. Damals sagte man aber noch nicht: Pfaff isch Pfaff!, sondern man machte einen Unterschied und weil dieser Acker dem Pfarrer, bezw. der Pfarrpfrund von Gailingen zu eigen war, nannte man ihn des Pfaffen Acker, ganz ohne den späteren schimpflichen Beigeschmack. Buwmann, Pfaff und Ritter waren im Mittelalter die Träger des Nähr-, Lehr- und Wehrstandes, jeder gleich unentbehrlich und ehrlich wie der andere.

Rodertann, im Uebersichtsplan von 1936 betrübenderweise Rueditann geschrieben. Unter der Rodertannen, heisst es 1554. Das kleine Tannenhölzchen oder die einzelne mächtige Tanne hatte ihren Namen von der vielvermögenden Diessenhofer Bürgerfamilie der Roder, die dem Roderberg, dem Roderbrunnen und der Rodmühle den Namen gegeben. Sie stammte vom Roderhof und stellte im Jahr 1300 der Stadt Diessenhofen einen Schultheissen in Heinrich Roder. Ein Zweig des Geschlechtes lebte auch in Schaffhausen. Das Tannenhölzchen soll 1799 durch die Russen beseitigt worden sein.

Der Schneebliacker hat seinen Namen von einer Familie Schneebli aus Gailingen, die bei uns drei Jahrhunderte hindurch daheim war und uns mit ihren Töchtern manche gute Hausmutter gegeben hat. Um 1480 rühmt der alte Klostervogt Kym die vortreffliche, gewissenhafte Rebarbeit des Snewli im Oberberg, und 300 Jahre später, 1781, als innert 8 Tagen dem Kirchenpfleger Josef Schneebli, Wagner, Sohn und Vater wegstarben, verliess er den Ort und als Andenken blieb uns nur der Schneebliacker vor dem Müliweier.

Die Schottenwiesen und noch mehr der Schottenbühl werden 1554 erwähnt. Die Inhaber dieser Wiesen im Grunde unterhalb der Bünt hiessen ohne Zweifel einmal die Schotten, sicherlich ohne Schotten zu sein. Scoto war ein germanischer Personenname, und daraus wurde der Schaffhauser Familienname Schott. Es vergab z.B. im Jahre 1520 die Witwe eines Rüger Schott zwanzig Pfund für eine alljährliche Totenmesse ihres verstorbenen Ehemannes in der Kirche St. Johann. In Unterhallau wurde aus dem Schott ein Schöttli.

Im Schützerhus war die Familie der Schützer zuhaus. Man hätte sie ebensogut die Schützen nennen können. Aber, wenn man Schützer sagte, so wusste man gleich, dass das ein Name sei. Woher sie kommen, ist unmöglich zu sagen, da es überall Schützen und Schützer gab. Daraus, dass 1562 zwei Söhne des alten Hanimann Schütz, die die Oberberg- Reben als Klosterlehen übernahmen, Grosshans und Feisthans genannt wurden, kann man vermuten, dass sie Berner gewesen seien. Die Schützer sind jetzt noch im Bernbiet ein stark verbreitetes, tüchtiges Geschlecht. Sie blieben leider wenig länger als zwei Generationen hier. Sie hatten aber gedacht, länger hier zu sein, darum bauten sie sich auf der Höhe am Anfang des grossen Weinberges, der vom Talgarten bis zum Oberberg reicht, ein ansehnliches Haus. Ich denke mir gerne, im Bernerstil, das dann mit mächtigem Schermen behäbig ins Land hinausschaute. Es stand 250 Jahre lang. Im Jahr 1770 wurde es auf der Stockachischen Bannzeichnung noch grossartig eingezeichnet und darüber so etwas wie Hochstift geschrieben. Aber 30 Jahre später, auf der Neujahrsgemeinde 1801, kam es auf die Gant. Jakob Suter, Kirchenpfleger, kaufte es auf Abbruch um 25 Gulden, etwa 125 Fr. Sein Name ist dann aber im Protokoll durchgestrichen worden und eine Null dahinter gemalt, das bedeutete, ist nichts. Dafür steht nebenan die Notiz, Marti Rühli hat versprochen, auf nächste Martini zu bezahlen. (Wer merkt da nicht den Bächtilistag?) Vom Bauplatz oberhalb des Schützergässli, darauf das Haus gestanden, wurden 48 Kreuzer, etwa 3 Fr., gelöst und der Käufer Marti Mesmer zahlte bar. Es hat eben jegliches Ding auf Erden seine Zeit, auch Häuser aufrichten und Häuser abbrechen. Ich habe es erlebt, dass der Blitz dort beim Hausplatz in die Erde fuhr und ich frug mich damals, was wohl die Schützer dagelassen haben, das den Blitz anzog. Vielleicht sieht einmal einer nach, wenn er gerade nicht weiss, was machen.

Der Spitoler. So wird 1536 und 1554 der hiesige Acker des Spitals zu Schaffhausen genannt, einer öffentlichen Fürsorgeeinrichtung zugunsten der Kranken, die erfreulicherweise durch reiche Vergabungen zu sehr grossem Grundbesitz im ganzen Kanton gekommen war. Im 14. Jahrhundert vermochte der Spital Schaffhausen eine Anzahl ganzer und halber Dörfer anzukaufen! In Dörflingen gehörte ihm nur jener gute breite Streifen Landes längs dem Unterbergsträsschen. Mit 5 Jucharten wird 1554 dieser Acker angeführt. Die Anstösser werden so angegeben: "Stost vornen an die gass und hinden uf Ruhen von Gailingen acker, ouch hinden mit der Stelzen uf Vögelins acker, vornen uf Rülins breitin".

Die Spengäcker gehörten dem Spendgut von Schaffhausen. Auch diese wohltätige Stiftung zugunsten der Armen und Alten hatte grossen Grundbesitz in mancher Gemeinde des Kantons. In Dörflingen war das Schaffhauser Spendgut in 3 Erblehenhöfe zusammengefasst, die anno 1660 3 Häuser samt aller Zubehörde, 90 Juchart Acker, 4 1/4 Juchart Reben, 24 Mahd Wiesen, eine Juchart Hanfbünten und an Holz ungefähr 28 Jucharten vereinigten. Die Einnahmen des Spendamtes hieraus betrugen 22 Mutt Kernen, 20 Mutt Hafer, 9 Hühner und 96 Eier, und die Stadt Diessenhofen erhielt daraus an Vogtkernen 4 Mutt, 3 Viertel, 3 Vierling, 1 Mässli und 1 Immi. (Jede grössere Nummer dieser alten Hohlmasse umfasst 4 Einheiten des nächstfolgenden kleineren.)

Bozler, Häsili und Schrünteler, Schöber und Sulzer sind wohl auch Besitzernamen. Wer diese Herren waren, ist mir unbekannt. Nur von Peter Sulzer ist zu melden, dass er ums Jahr 1550 in Büsingen zuhause war und an Landstrasse und Büsinger Grenze jenen Acker inne hatte, der noch heute seinen Namen trägt,

Der Surgebel ist der Spitzname für den Heini Huber in Diessenhofen, der 1535 als Liebhaber von nüw grütt sich bei uns betätigte. Und die Ruchen in Gailingen bauten lange bei uns gutes Land, so nach der Vogtkernengült von 1637 Reben und Feld im Ruchenbüchel.

Auch der Schüfili gehört zu den Unbekannten, falls nicht der damalige Zunftmeister der Schmieden, Ratsherr und Zeugherr Philipp Schüfili (gest. 1605) es war, der in seinem Stägenfässli den guten Tropfen unserer Schüfilireben haben wollte.

Eine kleinere Gruppe von Flurnamen nimmt bezug auf die

Pflanzen,

die die betreffende Flur kennzeichneten oder auszeichneten.

Da steht vorne an der
Birchbüel, ein respektabler Moränenrest, der einst länger als seine Umgebung die Birken als Erinnerung an die Jahrtausende der schwindenden letzten Eiszeit in seinem Boden festhielt. Wie schmuck muss das ausgesehen haben; der ganze stattliche Hügel besetzt mit den weisshäutigen schlanken lichten Birken! Aber - das war einmal. Heut ist dieser Bühl nicht mehr schmuck!

Der schaffhauserische Teil des Birchbüels heisst, wie man sagt, der Gichbühl? In Urkunden habe ich den Namen nirgends gefunden. Zum erstenmal erschien er gedruckt auf der topographischen Karte etwa von 1860 und zwar als Gichtbühl. So hat der Name wenigstens einen Sinn, aber einen unsinnigen. Gichtig und richtig, d.h. eingestandener- und anerkanntermassen hat weder Gichtbühl noch Gichbühl einen Sinn. Der Name ist vielleicht von Kindern in Anlehnung an den Gisbüel und in schlechter Aussprache des Birchbüel ganz willkürlich gemacht worden. Wer beweisen will, dass das Sinnlose sich am längsten erhält, wird diesen Namen brauchen, die andern werden vom Birchbüel sprechen.

Dann ist da die Burstwis unter den Weierwiesen und dem Huetmacher, die mit dem Burstgras (Bromis erectus), einem harten Gras, bestanden ist.

Und der Chabiser, der als Weltwunder erstaunlich grosse Kabisköpfe hervorbringen sollte.

Die Erlen, am östlichen Fuss des Birchbüels, 1535 "in erla", 1554: "sechs juchart in erla", die dunkelhäutigen Verwandten der Birken, denen es aber auf der heutigen Flur nicht mehr behagen würde, wie es ihnen früher behagte, als es dort noch recht nass war.

Das Eschengrüt, 1554, "8 jucharten nebenzu an des von Landenbergs holtz", ist wahrscheinlich nicht lange vor 1554 gereutet worden, weil man die jungen Eschen für Speere und Halbarten nicht mehr brauchte, dagegen mehr Ackerland sehr nötig hatte.

Das Härdöpfelland, das erste Grundstück auf Dörflinger Bann, das, weil weit draussen am Waldrand gelegen, anno 1771 mit der noch misstrauisch bekrittelten amerikanischen Pflanze auf hochobrigkeitliche Erlaubnis hin angebaut werden durfte.

Felmewis und -Wisli, 1554: "beim Felwenwislin", 1562: "Felbenwisli". Da würden vielleicht heute noch die Felben oder Felmen, die Weiden als Gebüsch und als Bäume gerne wachsen, wenn sie dürften, wie sie Jahrhunderte hindurch getan, dort oberhalb der Rietwiesen.

Die Leissen, das sind die Aecker bergwärts des Garbischbols. Der Plan von 1936 schreibt unrichtig Leisen. Es kam allerdings vor, dass nach der Zelgenordnung es zu Zeiten gestattet war, über gewisse Aecker zu fahren, und die waren dann durch Leisen als Wagenspuren gekennzeichnet. Aber diese Geleise oder Leisen heissen bei uns Lasen! Spöttisch sagt der alte Schafuuser: "Wenn'd de Weg nid wascht, so gang nu de Charelase no!" Es ist gleichviel wie: "Jo, gang nu immer im Rhi no, bis gu Beringe!". Leissen ist Züritütsch und heisst Linsen. Die Linsen wurden schon vor 5000 Jahren bei uns von den Pfahlbauern angebaut. Sie sind in den Pfahlbauten des Bielersees gefunden worden, und Karl der Grosse um das Jahr 800 sorgte dafür, dass dies kräftige Nahrungsmittel viel angebaut wurde. Also wird im Schweizerland schon mancher Jägersmann, wie einst jener Esau, heisshungrig heimkehrend auf ein Linsengericht hingewiesen und befohlen haben: Schnell, gib mir von dem Roten, von dem Roten da! Aber 1554 war offenbar dieser Anbau schon selten geworden, sonst wäre nicht der "Linsiacker", so 1593, oder die Leissen ausdrücklich hervorgehoben.

Die Lören, 1554: "uff den Löhren"; 1939, falsch, "uf der Löhre". Lören deutete man früher als Haufen zusammengelesener Steine, jetzt sucht man die Deutung anders. Wir kennen vielleicht das Häglilo ob Beringen oder das Etzlislo bei Merishausen? Das sind zwei - Löer, dafür sagt die Zunge flüssiger zwei Löre. Auf unsern Lören haben sich - dört obe hinnenabe! - sehr lange einige ganz kleine Gehölze, gleichsam Waldrufen, behauptet, das waren die Lören und daher kam der Name.

Die Ratwiesen, 1436: "Raitenwisa", 1554: "rati- und ratwis" unter Burstwis und neben Helebrandsherti, waren ursprünglich sehr nasse, zarte Wiesen mit Raiten darauf, d.h. mit kleinen trockenen Flächen, vgl. Hofraiti.

Die Rietwiesen sind Wiesen mit sumpfigem Boden, auf denen die interessanten Rietgräser gedeihen.

Die letzte, aber keineswegs geringste Gruppe wird von den Flurnamen gebildet, in denen eine

rechtliche Beziehung

enthalten ist.

Chalchoferwis und -buck, 1554: "Kalchoverwisa". Es ist erstaunlich, dass schon um 1550 von Gemeindswegen ein Kalkofen vorhanden war, da man doch bei vorhandenem ordentlichem Reichtum an Holz noch wenig daran dachte, beim Hausbau Steinmauern zu verwenden. Wahrscheinlich begünstigte die zürcherische Obrigkeit aus verschiedenen Gründen die Erstellung wenigstens steinerner Grundmauern anstelle der Balkenrahmen, auf die bisher die Hauswände gestellt worden, daher der Kalkofen. Dieser war eigentlich nur das Recht und die Gelegenheit, im dortigen Sandhügel die Kalksteine ringförmig so aufzuschichten, dass sie gebrannt werden konnten. Dabei wurde dem Stein die Kohlensäure ausgetrieben, sodass er hochgradig durstig wurde nach Kohlensäure, denn austreiben lässt sich die Natur nicht. Wurde der Durst dann mit Wasser gelöscht, so gab es Aetzkalk, welcher mit saurem Sand vermengt den Mörtel ergab, und damit konnte dann fest gemauert werden, indem der Kalk im verbindenden Mörtel durch Aufnahme der Kohlensäure der Luft wieder zu Kalkstein wurde.

Cholblatz. Der unentbehrliche Schmied brauchte die Kohlen. Er durfte sie selber machen oder durch einen Kohler machen lassen, weit draussen vor dem Dorfetter. Dort wurden die hoch auf geschichteten Scheiter verkohlt, d.h. langsam und unvollständig verbrannt, indem der Holzhaufen mit Erde bedeckt und der Luftzug in diesem Kohlenmeiler sorgfältig
reguliert wurde. Später wurde der Cholblatz vom Morgehäldili ans Seeli rechts der Randeggerstrasse verlegt, wo noch vor 100 Jahren Kohlen gebrannt wurden.

Hier lässt sich auch der Name das Chloschter unterbringen. Ein Dorfteil dieses Namens findet sich in manchem Dorf, landauf, landab. Der Name wird meist mit der Zugehörigkeit zu einem benachbarten Kloster zusammenhängen. Dies trifft auch in unseren Falle zu. Das Frauenkloster St. Katharinental, 1242 eingerichtet und dem Predigerorden eingeordnet, erwarb sich bald ringsum viele Güter, so auch in Dörflingen. Es brachte ausserdem in verschiedenen Anläufen zwischen 1352 und 1465 zwei Drittel aller Zehnten in Dörflingen an sich. Den letzten Drittel hatte das Kloster Allerheiligen. Es ist wohl zu glauben, dass es den reformierten Dörflingern manchmal schwer fiel, jeden zehnten Schochen Heu und Emd, jede
zehnte Garbe Korn, jeden zehnten Eimer Wein den katholischen Frauen dort drüben ehrlich abzuliefern. Aber solche Unehrlichkeiten wurden extra strenge bestraft und die Klosterfrauen waren schnell dabei, sich direkt bei den gnädigen Herren in Zürich zu beklagen, die dann immer wieder, sicher mit Bedauern, ihren Untertanen zusprechen mussten, denn nach 1531 waren gegen 200 Jahre lang die Jesuiten und die Kapuziner fast Meister in Helvetien! -
Unten in der Brunngass fing ein zusammenhängender Teil des Klostergutes an, daher der Name für jenen Dorfteil.

Die Dorfwisen lagen ausgezeichnet als Weideland der Gemeindeherde und waren ungemein leicht zu bewässern. Sie sollten darum für immer Eigentum der Dorfgemeinde sein; doch schon frühe kamen Teile davon in Privathand. So verkauft 1385 der Untervogt Widmer an die Dominikaner in Konstanz u.a. "ain wisli in dorffwisen, stost an den wisweg". 1554 ist dasselbe Wieslein im Urbar des Predigergutes von Konstanz so angeführt: "Drei vierling undern Embdwisen, stossend an dorffweg, unden an eegraben". Und als im Frühjahr 1689 die Kirchenbaute in Stillstand geriet, nachdem das Geld für die verkauften Dorfwiesen ausgegeben war, da sagten sich die Herren von Zürich und Schaffhausen sowie die Frauen von Katharinental: "Jetzt müssen wir dran! sie haben getan was sie konnten!" - und schwungvoll ging dann der Bau zu Ende.

Die Emdwisen lagen wie die Dorfwiesen ausserhalb der Zelgenordnung unmittelbar unterhalb des Dorfes und hatten ihr besonderes Recht. Sie bildeten den breiten Wiesenstreifen zwischen Logweg und MüIiweg über den Dorfwiesen. Ihr Recht lief darauf hinaus, dass sie zwei Schnitte Heu und Emd hergeben mussten, bevor sie abgewendet wurden. Alle andern Wiesen gaben nur das Heu. Es gibt noch mehr solcher "Rechte" in der Welt!

Das Falletor gibt uns Anlass, durch dieses Tor einen Blick auf unsere Flur von einst und ihre Bewirtschaftung zu werfen. An den zwei Stellen, wo die ehemalige vielleicht 3 m breite Landstrasse Zürich - Ulm die Dörflinger Gemarkung oder Banngrenze schnitt, war ein Fallentor angebracht, ein an schrägstehendem Pfosten hängendes und darum von selber wieder zufallendes Gattertor, denn öffentlicher Weg musste offen bleiben. Das eine Tor in Richtung Randegg befand sich dort, wo es heute noch "zum Falletor" heisst, das andere an der Büsingergrenze im Schlattwinkel, wo auf der berühmten Gyger'schen Karte steht "Zum Fallenthor". Rings um die ganze Flur, d.h. um alles bebaute Feld lief ein starker Stangenzaun mit Weidengeflecht, der Marketter, ein Fridhag oder Ehfridhag, d.h. Rechtsschutzzaun. "Ussert dem gricht und etter syn" hiess beinahe so viel wie die morgenländische Redewendung "in der äussersten Finsternis sein, wo das Heulen und Zähneknirschen der Schakale und wilden Hunde daheim ist". Wo dieser Marketter nicht über bebautes Land lief, neben Gailinger und Büsinger Feld, sondern dem Waldrand entlang, da lag ein Streifen Landes, durchschnittlich vielleicht 15 m breit zwischen ihm und der Waldtraufe, das war ein Weideland wie der Wald selbst. Und wie um die ganze Flur, so lief auch um das Dorf ein solcher Ehfridhag, der Dorfetter, mit Gattertüren verschliessbar und "niemand soll usserhalb dieses etters hausen". Alles Land zwischen Dorf- und Marketter war, abgesehen vom Wiesland und den unbebaut liegenden Egarten, bleibend in 3 ungefähr gleich grosse und in sich möglichst zusammenhängende Abteilungen, genannt Zellen, eingeteilt, deren Bepflanzung nach strengem Flurzwang vor sich ging, d. h. alle Bauern mussten darauf dieselbe Frucht anpflanzen und zwar rechtzeitig und in gewisser Reihenfolge. Es wurden reihum im 1. Jahr in der Kornzelg Wintergetreide angebaut (d.h. Geträgede = was der Boden treit), in der Haberzelg die Sommerfrucht, Haber oder Gerste (Habermus und Roggenbrot statt Kaffi und Weggli). Im 3. Jahre lag die Zelg brach, d.h. sie wurde im Juni umgebrochen und blieb, abgesehen von der Abweidung, ungenutzt zu ihrer Erholung.

Seit Menschengedenken bestand dieser Dreizelgenbetrieb. Um ihn durchführen zu können, wurden die Zelgen gegen dem Rhein, hinter Hofen und gegen dem Riet durch feste Zäune aus Pfosten mit 2 Stangen und Weidenruten voneinander geschieden. Um sie passieren zu können, waren schmale Gatter angebracht. Es ist wohl klar, dass an dem Zustand und an der Respektierung dieser Zelgen - Ehfäden viel gelegen war.

Hierüber zu wachen, war beständig eine Hauptaufgabe der Gemeindebeamten. Die Nachlässigen starben nie aus, denen man durch Bussen Beine machen musste. Zeit und Ordnung inne zu halten, war umso notwendiger als es sozusagen keine Feldwege gab, sodass jeder in die Lage kam, immer wieder über der Nachbarn Feld fahren zu müssen. Die Anfangs- und Endtermine aller grossen "Kehren" wurden bekanntgegeben, so z.B. musste die Sommersaat bestellt sein zwischen S. Georgi und S. Walburgis, die Wintersaat zwischen Galli und Martini Tag, und sofort wurden die Zelgen eingefriedet und gebannt. Wer nicht dazu kam anzusäen, kam dann einfach auch nicht dazu zu ernten. Die Zelgenzäune sollten so hoch sein, dass sie einem ziemlichen Manne unter die Achseln gehen, und so stark, dass, wenn er darauf steht, sie nicht niederbrechen, und so dick, dass kein Schwein dadurch schliefen mag. Meinungsverschiedenheiten in diesen Punkten wurden durch die Bussen des Gemeindegerichtes aus der Welt geschafft. 3 Jahre sollte der Hag halten. Hieran knüpft sich folgende fröhliche Alterstabelle, die wir nicht ganz so gläubig hinnehmen werden, wie unsere Vorfahren getan. Ein Zaun währet 3 Jahre, ein Hund überwähret 3 Zäune, ein Pferd 3 Hunde, ein Mensch 3 Pferde, ein Esel 3 Menschen, eine wilde Gans 3 Esel, eine Krähe 3 wilde Gänse, ein Hirsch 3 Krähen, ein Rabe 3 Hirschen, ein Phönix 9 Raben. (Aufgabe für Kopfrechnen. Wie alt war also der fabelhafte Vogel Phönix im Lande Arabien, als er voriges Mal lebenssatt sich ins Feuer stürzte und darauf sogleich verjüngt sich aus der Asche wieder erhob?)

Durch das Falletor sehen wir gleichsam in eine 1000jährige Geschichte unseres Volkes hinein, etwa vom Jahr 800 - 1800. Vom massiven Marketter umschlossen lag ein ganz grosses System von hohen Zelgenzäunen, von Ehfridhägen und Ehgräben. Und wie die Dreifelderwirtschaft auf dem Land, so war die Zunftherrschaft und die Gnädigen - Herren - Wirtschaft in den Städten eine gesunde harte Schule, darin die Einzelnen des Volkes in Zwing und Bann, in Bevormundung und Gleichschaltung lernten, mit Selbstverständlichkeit sich den andern einzuordnen und dem Ganzen unterzuordnen. Erst ganz wenige Völker der Erde haben das gelernt, bei den meisten ist der Egoismus noch ganz unkultiviert. Unsere Gegenwart seit 100 Jahren ist ganz anders. Wir leben sozusagen ohne Zäune. Wir lieben jetzt die Freiheit nach jeder Richtung, die persönliche Selbstherrlichkeit sozusagen über alles. Es ist aber zunächst noch unsere Aufgabe zu beweisen, dass wir die Freiheit vertragen und ihrer wert seien. Wir sind ihrer wert, soviel wir aus Einsicht und mit freiem Willen uns dem jeweiligen Ganzen dienend einordnen und unsere privaten Interessen unbedingt den Interessen des Volksganzen unterordnen. Hier liegt der Unterschied zwischen den "wilden" Völkern und den andern!

Der Funktera ist das hohe Bort, von dem aus einst unser Dorf vom Grenzwall des Gailingerberges her die Schwesterdörfer in der Eidgenossenschaft drüben überm Rhein in festlichen Funketen grüsste. Was ist das für ein prächtiges lebendiges Wort für unsere Höhenfeuer: eine Funkete und Flammete! In neuerer Zeit, seitdem die Reben des Herebergs nicht mehr im Wege sind, brennen die Feuer auf einem der beiden Gipfel des Nacks, auf dem innern oder äussern Buck, wie man sich notdürftig ausdrückt, statt Schuelbuck und Gisbüel. Am Fasnachtssonntag, d.h. an der Bauernfasnacht, fahren die Schüler mit einem Handwagen von Haus zu Haus und erbitten und erhalten die Wellen und Holzburden, die sie zu ihrem Fasnachtsfeuer auftürmen, es bewundern, es umspringen und es umsingen. Es ist das Freudenfeuer der Jugend und bedeutet des Winters Ende! Seit 1891 sorgt die Gemeindebehörde dafür, dass die Gemeinde als selbstbewusstes und dankbares Glied einer freien Eidgenossenschaft mit einem flammenden Holzstoss, mit einer patriotischen Rede und mit Chorgesängen die Bundesfeier begehe. Da der Funktera hiefür abgelegen wäre, so lässt man auch dieses vaterländische Freudenfeuer auf dem Nack lodern.

Gmandszilete, d.h. eine Zeilenziehung durch Gemeindebeschluss zum Zweck der Innehaltung einer klaren geraden Linie.

Haselrichti, 1554: "in der haselrichtin", d. h. dort, wo man den Haselstauden eine gerade Grenzlinie gezogen hat.

Der Garten, 1554: "der Gart". Das ist ein vornehmes uraltes Wort. Eine Garde ist eine erlesene Schutzwache; Stutgart bedeutet einen festen Hof für edles Gestüt und Hildegard hiess: Du sollst deinen Kindern sein wie eine schützende Mauer im Kampf (Hilde). Rechtlich bedeutet der Gart ein Stück Land, das durch einen Fridhag abgesondert und von rechtswegen geschützt ist. Zu jeder Hofraitin im Dorf gehörte ein Kraut- und ein Baumgarten, alles von einem Hag umgeben. Ein Garten stand nicht unter Flurzwang, brauchte keinen Zehnten zu entrichten, durfte aber auch nur gartenmässig, d.h. mit Haue und Karst bebaut werden. Unsere Flur "im Garten" oder, wie man jetzt zu sagen beliebt, "im Gärtli" ist jedem Wissenden besonders wert, denn hier begann unser Dorf zu werden.

Der "Yfang" ist ebenfalls ein eingehegter Platz entweder in der Brachzelg oder wie hier neben dem Wiesland, reserviert für den Anbau von Bohnen und Erbsen. Mit Respekt schauen wir heute über das grosse Stück Land hin, das jahrhunderte lang die Dörflinger Jugend mit Bohnenmus versorgt hat. Tiefer nahrhafter Alluvialboden ist dort und dazu reichliche Bodenfeuchte.

Gleich oberhalb des Yfangs liegen unsere Hanfpünten, 1936 noch ihrer 13 Gärtli, natürlich einst von gemeinsamem Hag umgeben. So vermochten dann die Hausfrauen ihre Hanf- und ihre Bohnengärtli auf dem gleichen Gang zu besorgen und zugleich auch die Freundschaft mit ihresgleichen zu pflegen.

Unsere Pünt endlich, 1554: in der Pünt, ist eine grosse Flur. Sie heisst so, wahrscheinlich weil dort, wo es heute noch in den Hanfpünten heisst, oberhalb der Püntwiesen die ersten Pünten auf unserm Boden angelegt wurden. Davon erhielt zuerst das Haus an der Strasse, wohl das erste Haus, das ausserhalb des Dorfetters erbaut worden, den Namen die Pünt, und endlich das ganze Revier mit Püntacker und -reben und -wiesen. Eine Bunte oder Beunde oder, wie wir sagen, Pünt ist ein rechtlich eingebundenes d.h. eingezäuntes Grundstück, das dem Zelgenzwang entzogen ist und Gartenrecht hat.

Der Roossacker, d.i. der Acker im Logweg und längs Bach und Müliweier, in den wahrscheinlich durch Servitut eine Reihe von 2 x 3 m grossen viereckigen Wasserlöchern gegraben war, darin Hanf und Flachs geroosset wurden. Der Name erinnert an die ehrwürdige Sorge und Arbeit, die sich die Hausmütter von ferner Vorzeit her bis vor etwa 70 Jahren machten, um ihr ganzes Haus so kleiden zu können, wie sich's gehörte. Es handelte sich für sie darum, die Bastfasern des Hanfs, wie des Flachses zu gewinnen, denn daraus wob ihnen der Weber die Zeuge, die sie schliesslich mit Schere und Nadel zu Kleidungsstücken verarbeiteten. Es war eine lange Reihe von Arbeiten, die alle zur rechten Zeit und auf die rechte Art getan sein wollten, um zum erwünschten Ziel zu führen. In die Roossen wurden die ausgerissenen Pflanzenstengel gelegt, bis die Bastfasern von den Stengeln und unter sich sich lösten, dann wurde getrocknet, gebrochen, gehächelt, gesponnen, gewoben, bis schliesslich der grobe ungebleichte Zwilch zu währschaften Hosen und das feine glänzende Linnen zu weichen Hemden geriet. Oh ja, sie regten ohne Ende die fleissigen Hände und mehrten den Gewinn mit ordnendem Sinn und drehten um schnurrende Spindeln den Faden und füllten mit Schätzen die duftenden Laden und fügten zum Guten den Glanz und den Schimmer und ruhten nimmer, ruhten nimmer, ruhten nimmer!

Die Malehe, d.h. das Mannlehen. Das Lehenwesen, darauf die politische, wirtschaftliche und soziale Ordnung des mittelalterlichen Lebens ruhte, war ein kompliziertes System von Rechten und Pflichten. Sein Grundgedanke und Ausgangspunkt war sehr einfach: Gott hat dem Kaiser das Reich als Lehen übergeben, ihm geliehen, der Kaiser hat darauf die Fürsten belehnt, die Fürsten darauf die Grafen u.s.f. durch das ganze Reich hinunter bis zum kleinen Grundherrn, der dem kleinen Bauern seine paar Aeckerlein leiht. Als Leistung für das empfangene Lehen war ursprünglich der Dienst des Mannes gedacht, besonders der Dienst mit Schwert und Schild. Solches Lehen hiess das rechte oder das ritterliche oder das Mannlehen. Je länger, desto mehr wurde aber der Dienst des Mannes mit Schwert und Schild überflüssig und unmöglich und schliesslich vom 13, Jahrhundert an wurde für das Lehen allgemein einfach ein Zins gegeben in Früchten oder in Geld. Das Lehen wurde zum bürgerlichen und bäuerlichen Zinslosen.

Unser Malehe, unrichtig die Malehe genannt, eine umfangreiche gute Flur überm Bregenzebuck, wurde ganz ausnahmsweise bis in die neue Zeit als zinsfreies wirkliches Mannlehen vergeben. Warum das? Warum ist durch Jahrhunderte hindurch diese Flur mit dem Servitut ausgezeichnet geblieben, dass sie nur als zinsfreies ritterliches Mannlehen verliehen werden dürfe? Der Marchstein dieser Flur, in welchem die Banngrenze von der Judenstrasse plötzlich im rechten Winkel gegen die Rodertann hinauf sich wendet, weist uns auf die Spur. Er heisst in allen Marchbeschreibungen "unter Syfrit". Aha, jener Freiherr von Tengen vom Jahr 1311 hat das so gewollt, als er seinen Liebling, den jungen adeligen Dörflinger mit dieser Flur ritterlich belehnte! Und es ist wirklich dabei geblieben, bis Schultheiss und Rat der Stadt Diessenhofen als Rechtsnachfolger jenes Freiherrn zum letzten Mal das Malehe am 27. November 1786 dem Vogtssohn Jakob Sigg in Dörflingen unter feierlichen Worten und Geberden zu einem rechten stäten Mannlehen verlieh. Dieselbe Behörde hatte übrigens noch ein anderes Mannlehen auf Dörflinger Boden zu vergeben, nämlich 1 Mahd Wiesen im kalten Wislin und 3 Juchart Acker am Büetinger Weg. Sie verlieh diese am 9. Dezember 1777 "auf gehorsames Bitten des ehr- und nammhaften Caspar Huber, Vogt zu Dörflingen," an die dortige Gemeinde und er gelobte dabei an Eidesstatt, alles zu tun, was ein treuer Lehenmann nach Mannlehen - Recht seinem Lehen - Herrn zu tun pflichtig ist.

Die Widem, 1554: die widumb, das ist der Grundbesitz, der der Errichtung und dem Bestand einer Kirche gewidmet ist. Im 14. Jahrhundert war es ein Kapellengütlein, für das der Widmer jährlich 1 Gulden Geld und 1 Mutt Kernen entrichtete. Im 15. Jahrhundert umfasste die Widem ausser jenem Gütlein schon 23 Grundstücke und der Widmer, Hans Schütz der alt, entrichtete im Jahre 1489 an das Kloster Allerheiligen 1 Mutt Kernen, 2 Mutt Roggen, 1 Malter Haber, 10 Schilling, dazu 50 Eier, 2 Herbst- und 1 Fastnachtshuhn. (Die Widem von Buch ertrug zur gleichen Zeit 4 Mutt Kernen, 5 Mutt Roggen, 2 Malter Haber u.s.f.) Im 16. Jahrhundert war ein Erblehenhof daraus geworden, für den Haini Sigg und Conrad Huber im Jahre 1547 4 Mutt Kernen, 2 Malter Haber, 4 Gulden als Grundzins entrichteten, dazu den 3. Eimer in der Trotte unter der Renne in der Kilchen Vass. Die Widem war schon eine richtige halbe Hube geworden. Unterdess hatten die Dörflinger sich der Zürcher Reformation angeschlossen und waren in Büsingen - Buchthalen eingepfarrt worden. 1646 / 1651 schufen die Städte Zürich und Schaffhausen mit vereinten Kräften die Pfarrei Dörflingen, an die die Widem ihren Beitrag leistete. Im 18. Jahrhundert wurde sie allmählich versilbert, d.h. in zinstragendes Kapital verwandelt.

Der Ruebank. Die Vorfahren pflanzten ihre Gemüse lange Zeit im Weier, vielleicht in der Meinung, der schwarze Moorboden sei der beste, vielleicht auch weil sonst nichts Rechts darauf wachsen wollte. Jedenfalls machten sie sich bei dieser Gärtnerei sehr viel Mühe damit, dass sie den "buw" dort hinauftragen mussten, die Frauen auf dem Kopf, die Männer auf dem Rücken. Damit sie bei diesem bösen Geschäft einmal anstellen konnten, war halbwegs hinter dem Zwiegarten und vor dem letzten Anstieg des Weges eine Art Bank errichtet, ein solides Brett in Kopfhöhe für die Gelten und in Sitzhöhe für die Bücki. Das war der erste Ruhebank, ein zweiter stand auf der Höhe des Weges und eine dritter weiter hinten am Wald. Als ein Ruebank für die Gelten und die Bücki? Jawohl, so hart waren die Alten gegen sich selber. Sie setzten sich selber aber gelegentlich gewiss auch darauf, sogar wenn sie nicht gerade auf dem Weg vom und zum Weier waren. Sollte man nicht heute da und dort eine Ruebank aufstellen, damit die Heutigen, die es meist pressant haben, zum Ausruhen und Sich - besinnen und zum ruhigen Geniessen der schönen freien Natur verfährt würden? Der Gemeinnützige Verein Dörflingen hat einmal angefangen, warum nicht weiterfahren damit?

Der Schueppis, 1554: schupis. Das Wort scuopossa soll keltisch - Helvetisch sein und Bauernhütte bedeuten. Schriftdeutsch lautet das Wort Schuposse und bezeichnet ein kleineres Bauerngut. Zu einer Hube mit dem Hof eines Bauern gehörten 30 bis 40 und mehr Jucharten, das Mass war verschieden nach Ort und Zeit. 1/3 oder 1/4 einer Hube reichten zu einer Schuposse, recht für einen kleinen Bauer oder Häusler oder Hintersäss. Dass unter den Hintersässen in den Schupossen sich gelegentlich die interessantesten Nummern befinden, dafür liefert unser Schueppis ein Beispiel. Im Jahre 1846 liess sich ein 26jähriger Zeugschmied aus Schaffhausen darin nieder, nicht um Bauer zu werden, wohl aber um zu sehen, wie's die Bauern machen und wie es wäre, wenn er Rittergutsbesitzer würde. Das Jahr darauf studierte er wieder etwas anderes und wieder ein Jahr darauf, anno 1848, als das Vaterland aus einem altmodischen lahmen Staatenbund ein zukunftsfroher mutiger Bundesstaat wurde, war es dem jungen Politiker, als lebte er im Jubeljahr. Nun hatte er seinen Beruf gefunden! Zum Ueberfluss kam in diesem Jahr 1848 sein Vetter, Heinrich Moser, als reicher Mann und unersättlicher Arbeiter aus Petersburg nach Schaffhausen zurück, und der ehemalige Schueppisbauer half ihm die Schaffhauser auf die Beine und die Industrie mit Pferdekräften aus dem Wasserwerk (er hat wohl selber dieses ahnungsvolle Wort geschaffen?) in Gang zu bringen. Von da an blieb er in Schaffhausen als ein Führer zu allem, was man Fortschritt nannte, und wurde der erste Direktor der Wasserwerkgesellschaft und der erste Direktor der Dampfboot - Gesellschaft, der wohlbekannte verdiente Regierungsrat Moser - Ott und starb 92jährig im Jahre 1911.

Zehtfrei. Seit Karl dem Grossen, gest. 814, dem grossen Erzieher der Völker, lag auf allem bebauten Land die Zehentpflicht, d.h. die zehnte Garbe, der zehnte Schochen usw, gehörten dem Bischof und dem Priester und dem Kirchenhaus und den Armen. Die Meinung dabei war, dass der zehnte Teil alles Arbeitsertrages der Wissenschaft und Kunst, der ReIigion und Sitte und der Wohltätigkeit gewidmet sein solle. Aber mit der Zeit wurde der Zehntbrief einfach ein Wertpapier, das vielfach von Hand zu Hand ging und ganz anderen Zwecken diente. Frei von dieser Abgabe waren nur die Widem, die Gärten und dgl. und ausnahmsweise etwas "aus Gnaden". Unser Zehntfrei ist ein solches Stück Land, aus Gnaden frei von der Zehntpflicht. Von einem andern zehntfreien Stück Land hören wir aus dem Jahre 1674. Da bewilligte der Rat von Schaffhausen dem Klosterpfleger Wepfer von Allerheiligen, der wie andere sein übriges Geld in Landbesitz anlegte, dass er aus 5 Vierling Ackerland im Ruchenbühl auf dem Gailinger Feld Reben mache und einen Hag darum ziehe. Wepfer hatte dartun können, dass das auch für das Kloster vorteilhaft wäre und dass die Gemeinde Dörflingen damit einverstanden sei, obwohl sie grossen Mangel an Weideland habe. Das betr. Stück Land sei von Natur rauh und wüst und sei oft zum Verlochen von Vieh gebraucht worden. Der Ratsbeschluss lautete, er und seine Nachkommen sollen diese Reben ruwiglich inne haben und besitzen und bewerben und zwar zehentfrei.

Der Zwiegarten, 1554: der zwygarte, eine mad wisen hinder hofen. Es ist ein Baumgarten, darin Obstbäume veredelt wurden, also unser Denkmal einer grossen Kulturerrungenschaft. Es war damit etwa so: Unter den Bauern war einer, der ein scharfes Auge besass, nicht bloss für die Menge, sondern noch mehr die Güte, für die Qualität der Früchte des Feldes und der mit diesem Auge gerne sah, wie andere anderwärts es trieben. Auf diese Weise war die Leidenschaft in ihn gefahren, aus Holzäpfeln und Holzbirnen etwas besseres zu machen, und für diesen Zweck war seine Wiese wie geschaffen. Er machte daraus mit Fleiss und Sorgfalt einen vielbewunderten Baumgarten, indem er sich von auswärts Pfropfreiser verschaffte und die Wildlinge eigenhändig durch Zweien veredelte. Mit Staunen und Stolz nannten die Dorfgenossen den Baumgarten den Zwiegarten. Stehen nicht heut, 400 Jahre später, die schönsten Obstbäume des Dorfes dort oben? Dass übrigens die Obstkultur an und für sich damals keineswegs in den ersten Anfängen stand, beweist die Tatsache, dass schon im Jahre 1561 für Hessenland und Sachsenland ein Verzeichnis von 31 verschiedenen Apfelsorten mit deutschen Namen erschienen ist.

Im Zwing, 1554: "ein juchart holz hinderm zwing und drei Vierling acker hinderm zwing". Das Zwing ist ein Einfang, ein gesetzlich genehmigte Einfriedigung, die etwas schützend zusammenhält und zusammenzwingt wie eine Zwinge das Stockende. Unser Zwing sollte schützend beisammenhalten dort weit draussen, wo sogleich der Wald beginnt, wo gefährlich nahe oben an der Gemeindshalde die Grenze liegt, wo unmittelbar daneben ein Fahrweg die Rinharter oder Taiginger Steig hinaufführt. (Eine Lohringer Stag wird in einer Thäinger Marchenbereinigung von 1724 zum ersten Mal erwähnt; es ist ein neuerer Name, mit dein Diessenhofer und Thäinger Personennamen Lory, d.h. Lorenz, zusammenhängend.) Unser Zwing ist nicht gross, man könnte es sehr wohl Zwingli nennen, und dann hätten wir daran eine Erinnerung an einen der besten Schweizer und besten Menschen, der seinen Namen von einem hochgelegenen kleinen Alphof "Zwingli" her hat.

Ein kurzes Wort Ulrich Zwinglis, der selber von vielen Vorfahren her ein echtester aufrechter und freier Schweizerbauer war, mache nun den Schluss. "Von je Welten her ist Frid am wertesten und Tugend am meisten gewachsen by denen, die das Erdrych buwend und sust Liebe zue zimmlicher Arbeyt gwünnend." Er hat recht, und möge es immer so bleiben!

Flurnamen des Rebgeländes


Das offizielle Verzeichnis von 1896 weist 23 solcher Namen auf. Es sind folgende: Antoni, Bozler, Bratele, Buck, innerer und äusserer, Bünt, Vizli, Garte, Gisbüel, Grueb, Halde, Häsili, Hereberg, Hohschueler, Log, Morge, Neuwingarte, Oberberg, Schüfili, Schöber, Schützerhus, Storchenest, Talgarte und Underberg. Man sieht hieraus, dass unsere Reben damals vom Underberg bis hinauf zum Vizli im Oberberg reichten, und von der Bünt und dem Hohschueler sozusagen ununterbrochen bis inn Morge und sogar noch von der Grueb, allerdings mit Unterbruch, bis zum Storchenescht!
Und jahrhundertelang war es bis dahin so gewesen. Zur Zeit der Römerherrschaft war vermutlich die Rebe in unsere Gegend gekommen, obwohl die römischen Gesetze es ausdrücklich verboten, jenseits der Alpen Weingärten anzulegen, weil Italien der Wein- und Oellieferant der Welt sein wollte. Aber so einen ganz kleinen Rebberg im Talgarten oberhalb seiner Villa anzulegen, durfte sich der pensionierte römische Hauptmann hier schon gestatten, ohne dem Gesetz zuwiderzuhandeln. Als dann die Alamannen hier einrückten, lernten sie mit grossem Vergnügen die neuen Getränke aus vergorenem Trauben- und Obstsaft kennen und nannten sie natürlich auch mit den römischen Namen, nur dass sie statt Visum kurzweg Wien sagten und statt Museum Moschee, und bald darauf prägten die Thurgauer die Lebensregel: Moscht moscht möga! Zur Zeit Karls des Grossen (Völkererziehers), ums Jahr 800, war der Weinstock in unserm Lande heimisch und die Klöster nahmen sich seiner liebreich an. Nach ihrem Willen sollte er ein Treuster im Jammertal werden, aber die Schwachheit der Menschen machte durch ihn die Welt noch mehr zum Jammertal, weil viel zu viel Wein produziert wurde.

So lag ums Jahr 1500 die Stadt Schaffhausen ganz in Weinbergen drin, in fast tausend Jucharten, sagt unser Chronist Reger, und die städtischen Weinbauern, die sich Rebleute nannten, bildeten die stärkste Zunft. Mit ihren Reformationsgelüsten und ihren Forderungen nach Verbesserung ihrer erbarmenswürdigen sozialen Lage jagten sie den konservativen Regenten einmal den grössten Schrecken ein, am eintägigen Bauernkrieg in der Stadt zu Pfingsten 1525. Unser Dorf lag schon damals in einem stundenlangen Weinberg drin. Unterhalb des Rheinfalls fing er an und erstreckte sich, nur durch den Staffelwald unterbrochen, bis hinter den Hohenklingen, und zwar in zwei, drei Lagen übereinander. Der Dörflinger Wein zählte mit dem Steiner, Osterfinger und Altorfer zu den zweitbesten Schaffhauserweinen, was zu Anfang des 19. Jahrhunderts amtlich festgestellt wurde zum Zweck einer gerechten Ablösung des Weinzehntens. So ist im Laufe der Zeiten unser Dorf ein richtiges Weinbaudorf geworden, eines unter sehr vielen unseres Landes, und das will sagen, zu einem Dorf, für dessen Einwohner ihr Rebberg ihr vielbedienter, vielgeliebter und gefürchteter Wohltäter war, von dem sie Jahr für Jahr das Bargeld erwarteten, dessen der Landwirt unweigerlich bedurfte, um seinen Betrieb überhaupt aufrecht erhalten zu können, denn der Leute im Land waren so viele geworden und der Feldbau war so sehr zurückgeblieben und der Markt und die Geldverhältnisse waren so übel geordnet, dass für die Mehrzahl sozusagen alles am Wiigelt hing. Aber wie, wenn, was oft geschah, einige magere oder gar Fehljahre auf einander folgten? oder wenn der Herbst zwar gut einschenkte, aber Absatz und Ausfuhr stockten und der Wein liegen blieb? Dann sollte dem Bauer sein Recht helfen, den selbsterzeugten Wein ausschenken zu dürfen. Er tat so und dann ward der Wein so billig, dass ein Kopf, d.i. der Tagestrunk pro Kopf, das sind 2 Mass guten Rotweins 3 Kreuzer, also 1 Liter 1 Kreuzer galt, und was wurde dann? Trink sechs Räusche wöchentlich, lehrt dich Hippokrat - singt ein liederliches Lied. Die ganze Lebenshaltung im ganzen Dorf wurde dadurch allmählich geschädigt. Wer da für Dörflingen genauer zusehen will wie, der zähle etwa im Zeitraum 1800 -1850 die Bussen des Gemeindegerichts für die kleinen diebischen Frevel in Feld und Wald zusammen oder die Strafurteile des Bezirksgerichtes für mutwillige oder fahrlässige Konkurse im Amtsblatt oder studiere die Gemeindsprotokolle nach ihren Traktanden und deren Erledigung. Es wäre Unsinn, den Wein für die Uebelstände verantwortlich zu machen. Nur mitgewirkt hat er und zwar gründlich, und darum bieten alle Weinbaudörfer während langer Zeit ungefähr dasselbe Bild. Die betrübten Nachkommen aber werden nicht umhin können, ein aufrichtigstes Bedauern zu hegen für jene Generationen, die es so misslich getroffen haben, dazu aber auch eine aufrichtige Hochachtung dafür, dass trotz schwerer Missgunst der Zeit manche Mannen und Frauen und Häuser mit Ehren aufrecht geblieben sind, so dass die Gemeinde als Ganzes doch stets auf dem Wege nach vorn, ins Gesunde, ins Helle, ins Freie beharren konnte.

Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts trat in unserer Gegend die schon längst fällige Krise des Weinbaues ein. Sie setzte ein mit heftig auftretenden alten und neuen Krankheiten des Weinstocks, deren Bekämpfung einen bedeutend vermehrten Aufwand von Geld und Arbeit erforderte. Das traf zusammen mit zunehmendem Abzug der ländlichen Arbeitskräfte in die Industrie und also auch mit steigenden Arbeitslöhnen für den Weinbauer. Weil noch Fehljahre sich dazugesellten, so wuchs in aufsehenerregendem Masse die Einfuhr fremder Weine und ebenso die einheimische Weinpanscherei, so dass die gesamte Oeffentlichkeit aufmerksam wurde auf den Notstand und die Unvernunft, die da das Volkswohl hinderten, wobei auch eine grundsätzliche Gegnerschaft gegen allen Missbrauch alkoholhaltiger Getränke sich konstituierte. Kurz, die Krise kam derartig, dass sie nichts zu wünschen übrig liess, indem schliesslich alle irgendwie beteiligten oder mitverantwortlichen Kreise und Kräfte des Volkes mobil gemacht wurden für eine Sanierung des heimatlichen Weinbaues. Und jetzt, 1944, 50 Jahre nach Eintritt der Krise steht er beinahe genesen wieder da und die Einsicht, dass die Volkswirtschaft ganz und gar auch eine politische Angelegenheit sei, hat dabei kräftigst mitgeholfen. Möge er nun nach eineinhalb Jahrtausenden erst recht gedeihen zu Nutz und Frommen des ganzen Volkes!

Wir fügen hier eine Reihe vielsagender Zahlen an, die dem Kundigen erschreckend deutlich künden von dem hinter uns liegenden Tiefstand und katastrophalen Niedergang, sowie von dem gegenwärtigen energischen Wiederaufstieg unseres Rebbaues, dazu aber auch von dessen grosser ökonomischer Bedeutung für unsere gesamte Landwirtschaft. Gute Rechner werden sich dadurch zu weiteren Rechnereien anregen lassen. Etwa auch zur Nachprüfung der Rentabilitätsthesen eines berühmten Rechenmeisters vom Jahre 1778, des zürcherischen Pfarrers i. H. Waser, der sich schon vor bald 200 Jahren für die rechnerische Durchdringung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes einsetzte. Er stellte z.B. die Behauptung auf: Bei 1 Juchart Ackerland errechnet sich für den Bauer auf den Arbeitstag ein Taglohn von 10 Gulden. (1 fl. war damals der gewöhnliche Taglohn, 1 Paar Schuhe galt 1,5 fl., 1 Saum gewöhnlichen Hallers galt 7 fl.). Aber beim Ackerbau braucht der Bauer auch das Vieh zur Arbeit und in jedem 3. Jahr liegt das Land brach. Bei 1 Juchart Reben dagegen gewinnt der Bauer einen Taglohn von 20 fl. und zwar ohne Vieh und erntet jedes Jahr und den Trester hat er noch gratis. (Der kluge Mann rechnete und redete zu spitzig und darum wurde ihm im Jahr 1780 der Kopf abgenommen.)

Für Dörflingen aber wollen wir hoffen, dass es wieder zu einem Rebberg komme, der in seiner Geschlossenheit und seinem Zustand nicht nur eine Zierde und Ehre des Dorfes, sondern durch seine Erträge ein echter Freudenquell für des Dorfes Einwohnerschaft werde. Vorderhand können wir also nicht unser mannigfaltiges Rebland in weiss und rot vorstellen, sondern nur die Namen und Reste dreier einst höchst ansehnlicher Rebgelände.

Es folgt nun eine Reihe von Vergleichszahlen für Gemeinde und Kanton.

 

Rebfläche
ha
Weinertrag
hl
Geldertrag
Fr.

1870
Kanton
Dörflingen


975     
26,1 


43725
802

1035841
20688
1890
Kanton
Dörflingen
1120     
22,74
50609
123
1817713
4760
1900
Kanton
Dörflingen
1107     
17,53
112000
1086
2254000
24618
1910
Kanton
Dörflingen
868     
13,76
4900
30
252000
1722
1920
Kanton
Dörflingen
473     
5,4 
21000
175,5
3178000
32650
1942
Kanton
Dörflingen
362     
8,32
13328
227
1926000
33371

Die Zahlen sind da und dort sinngemäss etwas auf- oder abgerundet. Die kantonale Statistik wird seit 1858 gemacht. In den 81 Jahren 1858 - 1940 steht in der Reihe der Gelderträge 1910 mit 250000 Fr. zu unterst und 1920 mit 3175000 Fr. zu oberst. Der durchschnittliche Ertrag aus 81 Jahren beträgt 1400000 Fr. Der durchschnittliche Kapitalwert des kantonalen Rebareals für 1942 beträgt 2459770 Fr.

Der Hereberg


Unser fürnehmster Rebberg ist ohne Frage der Hereberg. Fürnehm sicherlich, was die Lage angeht. Als es sich in unbekannter Zeit darum handelte, auf unserer Flur die edle Rebe, das süsse Kind milderer Himmelsstriche, im grossen anzupflanzen, da schien natürlich die steile Südhalde des Nacks, der Anhöhe, die im Gisbüel gipfelt, der richtigste Platz zu sein, denn mehr Sonne als hier gibt es wohl nicht irgendwo anders auf unserer Flur, und der tiefgründige Mergelboden mit Moränenschutt war grad wie gewünscht. Was besagt nun dieser Flurname Hereberg und wie kam die Flur dazu?
Oberhalb Schaffhausen heisst ein ausgezeichneter Weinberg in bester Lage am Rhein der Hereberg. Der Chronist Rüeger sagt von ihm: "Ich halt in für der eltesten einen, so um die stat ligt und ungfar den besten win um die stat gibt und mag wol deren wingärten einer sin, so graf Eberhart der Stifter dem closter anfenglich vergabet hat. Es würt aber diser schöne winberg darum der Herrenberg genamset, dass er dem herren apt und sinem convent eigentumlich zuegestanden und gehört hat, die habend in ouch gheissen iren grossen wingarten und in buwen lassen und in gnutzet bis uf das iar des Herren 1475. Do ward er den burgeren um den vierten teil wins neben dem gebürlichen zehenden verlihen. Aber im 1550. iar des Herren wurdend semliche wingärten an disem berg den burgeren, so si innhattend, für eigentumlich verkouft. Der grosse Acker, der vom Kloster an bis zur Neuen Stadt hinauf sich erstreckte, hiess der Herrenacker, wie heute noch, als Ackerland der Klosterherren, auf das noch im Jahr 1400 die Bürgerhäuser ringsum niederschauten. Da aber dem Abt von rechtswegen der Titel Min her von Schafusen zukam, konnte der Volksmund jenen Weinberg nicht schöner benennen denn als Herenberg. Ob das für unsern Hereberg auch zutrifft? hat er etwas zu tun mit dem Her von Schafhusen? Es sind allerdings Spuren da, die dorthin weisen.

Eine Urkunde vom 25. Mai 1359 berichtet, dass auf dem Rathaus zu Schaffhausen der Edle (= Edelmann) Jacob genannt der Dörflinger von seinem Schwager, dem edlen Johann Zum Tor und dessen Frau Elisabeth Dörflingerin, auf 205 Jahre und zwar, wie im Scherz gesagt, auf die nächsten 205 Jahre, die nun kommen, einen Acker als Lehen übernimmt um den gewöhnlichen Jahreszins von 1 Viertel Roggen pro Juchart. Der Acker ist mit Marchsteinen uszeichnet und liegt oberhalb des Weingartens vor Rinhart desselben Jacobs des Dörflingers. (Rinhart heisst Rheinforst, und was zwischen Emmersberg und Gailingerberg liegt, gehört in seinen Bereich, und so liegt Dörflingen "vor Rinhart".) Zugleich mit dem Acker pachtet er auch den Weg, der dazu hinaufführt. Mit grossem Interesse ersehen wir hier, dass damals der Nack grösstenteils oder vielleicht ganz sich im Besitze einiger Mitglieder der adeligen Familie Dörflinger befand und zwar so, dass bei der letzten Erbteilung des Ratsherrn Conrad, gestorben vor 1333, der Sohn Jacob die untere Hälfte der Halde, heute Schüfili und Hereberg, und die Tochter Elisabeth die obere Hälfte, also die Buckreben und das Land über der Herenhalde erhalten hatte. Dieser Besitzstand allein hätte eigentlich genügen können, den Nack den Herenberg zu nennen, denn die Herrenleute von Herkunft und Stand unterschieden sich damals in der sozialen Geltung noch sehr deutlich von allem andern Volk. Sie galten wirklich, als wären sie aus anderem Teig gemacht als die gewöhnlichen Leute. Erst 200 Jahre später war so ein kritisches Sprüchlein möglich zu denken und zu schreiben, wie das war, das ich als Büblein ab einer Holztafel an einem Hause der Hochstrasse herausbuchstabierte: Als Adam hackt und Eva spann, wo war damals der Edelmann? Die Antwort auf diese Frage wurde zu einem Eckstein meiner Weltanschauung. Es ist nicht unmöglich, dass ähnliche unzeitgemässe Gedankengänge die Dörflinger des 12.- 14. Jahrhunderts abhielten, ihren Nack nach ihren Herrenleuten zu nennen, obwohl er wirklich ihren Herren zu eigen gehörte.

Die Urkunde von 1359 bringt aber genauer besehen unsern Herenberg in unmittelbare Beziehung zum heren von Schafhusen, so dass ihm geradezu von daher der Name Herenberg zukäme. Im Jahr 1350 nämlich hatte ein Sohn unseres Dörflers eine denkwürdig hohe Stufe auf der Leiter der Ehren erreicht. Der jüngste Sohn Hans des Ratsherrn Conrad Dörflinger war vom Convent der Klosterherren zu ihrem Abt erwählt worden. Als Abt der reichsfreien Abtei Allerheiligen durfte er sich neben jeden Reichsfürsten setzen und sein Titel war "der erwirdig her her von Schafhusen". Dieser Titel hatte zwar längst nicht mehr den Sinn wie anno 1080, als dem Kloster die Stadt Schaffhausen geschenkt wurde. Seither hatte die Stadt viele Rechte an sich gebracht, aber immerhin! Seit 1350 führte Johann der 2., der Dörflinger, sein Amt mit getreuer und geschäftstüchtiger Hand. Mit 1358 verschwindet plötzlich sein Name in den Urkunden; aber sein Nachfolger erscheint erst seit 1360 in den Urkunden. Wie ist es mit 1358 und 1359? Man weiss es nicht. Der erwähnte Pachtvertrag von 1359 bringt vielleicht etwas Licht. Des Abtes Bruder Jacob und des Abtes Schwester Elisabet legen ja mit dem vorerwähnten Vertrag den Weinberg mit dem Hof darauf und das Ackerland darüber zusammen, damit ein sehr ansehnliches lipding, will heissen Verpfründungsgut für Jacobs Sohn, den angehenden Klosterherrn Johannes, zustandekomme. Vielleicht ist ihnen um der Familie willen viel daran gelegen, dass der Abt sein Amt nicht schon niederlege. Das würde möglich, wenn sein Neffe, eben der genannte Johannes sein vertrauter Gehilfe sein dürfte und der Hauptgegner würde das wohl geschehen lassen, wenn jetzt schon ein rühmliches Stück Dörflinger Boden als Entgelt für lebenslängliche Verpfründung dem Kloster dargebracht würde. Einen Zweifel an diesem Erfolg lässt der Ratsschreiber, wohl ein guter Freund des Dörflingers, spasshaft einfliessen mit den 205 Jahren, "die nu komen". Und er behielt leider recht, der Pachtvertrag trat wahrscheinlich gar nicht in Kraft. Der Weinberg konnte also dem zuhöchst gestiegenen Sohne Dörflingens nicht helfen, länger der her von Schafhusen zu bleiben, wofür er wohl verdient hätte, für immer als der Herenberg geehrt zu werden.

Doch trotzdem ist zu vermuten, dass der Berg diesen Namen von dem Abt Johannes Dörflinger her erhalten habe. Es blieb für ein paar hundert Jahre freilich vergessen, in wie naher Beziehung der Rebberg mit den Edlen von Dörflingen und ganz besonders mit deren hervorragendstem Glied, dem Abt, gestanden hatte. Aber dann kam einmal eine Zeit, in welcher das Interesse für die Heimat und ihre Geschichte in ungeahnt eindringlicher Weise belebt wurde, speziell in Dörflingen. Das war die Zeit, da Joh. Jakob Rüeger, der ganz vortreffliche Geschichtsforscher und schaffhauserische Chronist, als sogenannter erster Frühprediger am Münster auch Pfarrer von Büsingen - Buchthalen - Dörflingen war, in den Jahren 1582 bis 1600. Seinem Wunsch und Willen entsprach es sicherlich, dass das Gedächtnis an die Freien von Dörflingen und an ihren Abt durch den Flurnamen Hereberg festgehalten werde. Und das war um so mehr angebracht, als damals und noch 150 Jahre später der Gailingerberg der Fronberg, d.h. der Herrnberg genannt wurde (im vorigen Jahrhundert Frauenberg und in unserm der Rauhenberg!).

Dem Wunsche Rüegers, dieses ausgezeichneten historischen Heimatschützlers, kam die Tatsache kräftig zuhilfe, dass der Weinberg seit Menschengedenken in herrischen Händen lag. Anno 1359 also hatten Bruder und Schwester des Abtes ihre Hereberg - Liegenschaften zusammengelegt und bald darauf lösten sich die Freien von Dörflingen ganz von ihrem Heimatboden, darauf sie jahrhundertelang freiherrlich gelebt hatten. Anno 1383 hat Herr Gottfried, der Truchsäss, auf dem Schloss Unterhof zu Diessenhofen, einen Teil dieser Güter in Händen und stiftet daraus das Truchsässenpfrundgut für einen Altardienst in Diessenhofen. Solche Stiftungen haben ein langes Leben und 300 Jahre lang haben die geistlichen Herren, denen der Ertrag der zugehörigen Grundstücke gewidmet war, diesen in der öffentlichen Schätzung eine gewisse Weihe verliehen. Anno 1667 hat ein unzweifelhaft imponierender Herr das ehemalige Pfrundgut in Besitz, hat sogar mindestens in Sommerszeit im Hereberg seinen Wohnsitz. Es ist der Schaffhauser Ratsherr Leutnant Hans Conrad Wepfer, 1630 -1707, der wohlbekannten vornehmen Wepferfamilie in Diessenhofen entstammend. Im Januar 1668 erwirbt er sich von 5 Grundeigentümern zur Abrundung seines Herebergbesitzes noch 2 Jucharten an Reben und Baumgärten und zahlt für den Vierling Preise zwischen 55 und 100 Gulden. Dass er sein Trinkwasser unterhalb der Bauernhütten im Kloster unten schöpfen soll, das passt ihm freilich schlecht. Aber er weiss Rat. Die Herren von Randegg und Gailingen, das sind die Barone von Ulm und von Reinach, gestatten ihm ohne weiteres, dass er das Quellwasser aus dem sog. Ufertenbrünneli unterm Waldeingang oberhalb des Funktera in Deucheln zum Herenhaus leite (Erneuerung des Vertrages 1682). 1684 heisst Wepfer Oberstquartiermeister, 1695 bis zu seinem Tode ist er Schaffhausens Bürgermeister. Sein famoses Bildnis, von dem Schaffhauser Maler Schärer gemalt, ist am 1. April 1944 von einer kulturschänderischen amerikanischen Bombe verwüstet worden.

Von Wepfers Erben ging dann der Hereberg über in den Besitz jener beiden Herren, um deretwillen der uralte heimliche Namen des Rebbergs, der ihm von rechts wegen zukam, zu voller gegenwärtiger Geltung gelangte.

Der Nack aber hiess immer noch der Nack. Erst in jenem Zeitalter, da im Siegesrausche der jungen Demokratie die gewesenen Untertanen schon durch das blosse Wort Herren sich gereizt fühlten, also in den 20er, 30er und 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts, da taucht auf einmal in Protokollen "der Herenberg" auf und der Nack, d.h. der Nacken, geht unter so rasch, dass heute niemand mehr von ihm weiss und dass das gute Land "hinder Nack" heute ganz blutt missverstanden wird als "Hindernackt".

Aber gwundrig sein darf man nun schon, was das für unzweifelhafte Herren gewesen seien, um deretwillen der Rebberg mit dem schönen Namen geehrt worden ist. Es waren zwei innerlich und äusserlich vornehme hohe Offiziere, die während 100 Jahren zum Nack in lebendigster Beziehung standen, und die Hochachtung und eine gewisse Verehrung, die man ihnen entgegenbrachte, machten den Namen Herenberg lebendig. (In dem alten Wort Her berührt uns noch ein wenig das Hohe und Hehre, das gemeint ist; im neumodischen scharfen groben Herr ist davon nichts mehr, Hersen war ein ehrwürdiges Herr - sein, daraus ist das grobe und brutal klingende Herrschen geworden.) Nehmen wir nun die flüchtigen Lebensskizzen der beiden Herren als Bildchen, die zu Dörflingens Vergangenheit gehören.
Herr Obristleutnant Joh. Friedrich Hurter als Patriziersohn anno 1682 in Schaffhausen geboren, widmete sich jenem Berufe, den 3 - 400 Jahre lang die Aristokratensöhne aller Schweizerstädte jedem andern vorzogen, dem Offiziersdienst im Solde fremder Fürsten, der verfeinerten und rentableren Fortsetzung des frühern rauhen Reislaufens. Er trat in das zürcherische Regiment v. Bürcklin ein, das im Dienst des Kaiserreiches Oesterreich stand und rückte darin vom Leutnant zum Hauptmann, zum Major und schliesslich zum Obristleutnant vor. Seine besten Kräfte setzte er im Spanischen Erbfolgekrieg ein, als England und Oesterreich, Preussen und Holland in schlachtenreichen Kriegen Frankreich hinderten, den König von Spanien zu beerben und damit zu Spanien hinzu noch einen grossen Teil von Italien, die Niederlande und grosse Teile von Amerika in Bezitz zu nehmen. Damals vergossen die einen Eidgenossen ihr Blut für fremde Herrsch- und Habgier, die andern zankten daheim als Stadt und Land, als Herr und Untertan, als katholisch und reformiert, als reich und arm. Unser Schaffhauser aber verstand es, Fremde und Heimat wohltuend miteinander zu verbinden.

20jährig hatte er, vermutlich noch als Fahnenjunker, eine junge reiche Witwe von Schaffhausen, Helene Meyer, verw. Seiler, geheiratet und brachte es neben all seinem Kriegsdienst fertig, als glücklicher Familienvater an 6 Söhnen und 2 Töchtern seine Freude zu haben, über deren Geschicke ich leider nichts weiss. Es ist anzunehmen, dass er nach dem Utrechter Frieden 1713 seiner Familie zu leben begehrte, vielleicht nach dem Vorbild der alten römischen Heerführer im Bereich eines kleineren Bauerngewerbes. In diesem Sinn erwarb er sich im Jahr 1735 den Wepferschen Herrensitz im Hereberg. Von da aus wollte er im Frieden der Heimat den Händeln dieser Welt zuschauen. Spartanisch einfach zu leben war längst seine Gewohnheit. Die Welt, in der er eigentlich lebte, war die Welt seiner politischen und militärischen Erlebnisse und Interessen, und um der Bewegung in der frischen Luft sich nicht zu entwöhnen, kaufte er sich um 10 Gulden das Jagdrecht auf dem ganzen Dörflinger Bann von der Regierung in Stockach. Denn das traf sich ausgezeichnet für ihn. Sein Lebtag hatte er der Macht und Ehre des österreichischen Kaiserhauses gedient und Leib und Leben daran gesetzt und er stand auch in Dörflingen auf österreichischem Boden als ein getreuster Untertan. Er fühlte sich da aber auch als guten Eidgenossen und stand im zürcherischen Dörflingen auf Schweizerboden. Rechtlich war er sowohl zürcherischer, als auch österreichischer Untertan und moralisch als ein freier Mann beides gleich ehrlich, und ein schönster Reiz seines Lebens war es, Konflikte zwischen seinen beiden Heimatländern, wie sie durch bürokratischen und andern Unverstand beständig sich bildeten und mit Gerichtshändeln zwischen Stockach und Andelfingen immer wieder den Frieden im Dörflein störten, beheben oder wenigstens mildern zu können. Dass er seiner Vaterstadt hier so nahe war, galt dem guten Schaffhauser natürlich als ein weiterer grosser Vorzug unseres Dorfes. Er war sich dessen bewusst, dass er hier gleichsam in diplomatischer Sendung auf Posten stand; möglicherweise hatte er faktisch solchen Auftrag in vertraulicher Weise. Infolgedessen nahm er, auch die Vorrechte und Wohltatender Exterritorialität in Anspruch. So lehnte er örtliche Steuern und Abgaben konsequent ab, was ihm vielleicht allgemein übel genommen wurde; aber die Behörden liessen es gelten. Er fand auch immer wieder Gelegenheiten, um die Allgemeinheit bei guter Laune zu erhalten. Als z. B. im Frühjahr 1755 die Dorfstrasse vor dem Herenberg in die Brunngasse hinunterfiel (die gute Stützmauer ist nämlich erst in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, im Jahre 1878, erfunden worden), erklärte der Herr Obristleutnant, daran sei er nicht schuld, das gehe ihn gar nichts an. Die Gemeindeväter belehrten ihn, er habe doch die Strassenschorrete genommen, also Nutzen davon gehabt; doch er begriff nicht. Aber auf den 14. Januar 1756 lud er die ganze Bürgerschaft zu einer zweiten Neujahrsgemeinde ein, an der ein jeder vom guten Roten trinken durfte, soviel er mochte. Am 7. Januar hatte sowieso schon jeder auf Gemeindekosten einen fröhlichen Trunk tun dürfen. Dass er das Wild des Waldes den Früchten des Feldes zugut tadellos im Zaum hielt, dankte man ihm und die Bauern waren stolz auf ihren Obristleutnant, der so bolzgerade in engen Gamaschen, die Jagdbüchse über die linke Schulter gehängt und den Jagdhund neben sich ihren ganzen Bann so gut im Auge hatte, und freuten sich, dass er zu ihnen gehörte.

Ende Dezember 1739 nahm der Tod ihm die treue Lebensgefährtin, 73jährig, von der Seite. Er wusste sich zu helfen. Im Sommer 1742 schloss er 60jährig einen neuen Ehebund mit Mademoiselle Pithaud, die ihm 1743 eine Tochter Catharina und 1745 einen Sohn Alexander, hochfürstliche russische Namen, schenkte. 1762 segnete er das Zeitliche im Alter von 80 Jahren, indem er dem Untervogt, wahrscheinlich als freundschaftlichen Abschiedsgruss, noch eine halbe Juchart Ackerland vermachte. 50 Jahre später lebte er noch in der respektablen Erinnerung des Dorfes als "der alte Her", und dass zwischen Hereberg und Birchbüel oft ein zahmes Reh hinter ihm hergelaufen war, machte ihn halb zu einer schönen Märchenfigur.

Als die Dörflinger Kinder von 1762, denen der Herr Obristleutnant sehr wohl bekannt war, Leute geworden waren, ging auf einmal ein neuer jüngerer Obristleutnant im Herenhaus ein und aus. Der erste Gemeinde - Brandkataster aus dem Jahr 1810 führt das Haus Nr. 63 als Eigentum von Obstlt. Alexander Hurter und auf 1000 Gulden geschätzt auf. Es handelte sich tatsächlich um den Sohn des alten. Das Heimweh nach der friedlichen Stille in der hellen sonnigen Rebhalde hatte ihn aus der Fremde wieder zurückgeführt. Er hatte ja den Vater nur als ganz alten Herrn gekannt. Er war mit 17 Jahren an seinem Grabe gestanden und hatte dann werden wollen, was und wie der verehrungswürdige Vater gewesen. Und richtig, denselben schmalen steilen Weg stieg er aufwärts vom Leutnant zum Hauptmann, zum Major und zum Obristleutnant, zwar nicht in österreichischen, sondern in Königlichen Sardinischen Diensten. Sardinien war in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts ein kleines Königreich von 5 Millionen Einwohnern, das von den Grossmächten als ihr wichtiger Bundesgenosse gegen Frankreich aus der Insel Sardinien, Savoyen, Piemont, Aosta und Nizza zusammengeleimt worden. Der militärische Eifer des kleinen Reiches war so gross, dass es im Jahre 1793 eine Armee von 500 000 Mann gegen Frankreich und die Revolution aufstellen wollte und da war unser Offizier mit dabei, vielleicht sogar samt Weib und Kind. 1785 hatte er 40jährig die Schaffbauser Patriziertochter Catharine Peyer im Hof geehelicht. Als rechte Soldatenfrau begleitete sie ihren Gatten ins Feld. Der Kriegsdienst gegen die revolutionären Volksheere Frankreichs war wohl anstrengend. 1796 rissen sie das halbe Königreich Sardinien an sich. Vermutlich hat Hurter spätestens mit 60 Jahren, also 1806, den Dienst quittiert und ist hieher gezogen, wo er im Herbst 1827 gestorben ist. Sein Sohn starb 1835 als Postoffizier, seine Töchter heirateten Fährenmänner, zwei in Schaffhausen und eine im Württembergischen. Ihre Mutter, geboren 1759, gleich wie Pfr. Enderis, der zu gleicher Zeit wie Hurter in fremden Diensten gestanden, aber in französischen, legte sich, auch wie er, im Jahre 1839 zur ewigen Ruhe.

Also während annähernd 100 Jahren war jenes Haus in der bevorzugten Lage unterm Gisbüel von 2 Männern und deren Angehörigen bewohnt, zu denen jedermann mit Respekt als zu unzweifelhaften Herren emporsah, da gab es sich von selbst, dass man vom Herenberg und Herenhaus redete. Gleichsam unterstrichen wurde der Name noch dadurch, dass seit unbekannter Zeit, jedenfalls aber zur Zeit, da Rektor Enderis hier Pfarrer war, im Herenhaus ein Zimmer sich befand, darin der Pfarrer am Sonntag sein Quartier hatte. Und als 1833 das Haus zu haben war, lag die Idee nahe, man könnte es ankaufen und ein Pfarrhaus daraus machen. An der Kirchensynode des Jahres 1836 beschwerte sich Pfr. Enderis zuhanden der Regierung darüber, dass sie das nicht getan habe. Als man dann 1844 der Sache näher trat, gab der kantonale Bauherr Hurter die Erklärung ab, dass ein Umbau zu kostspielig wäre, man baue besser ein neues Pfarrhaus, was dann 1845 / 1846 wirklich geschah.

Im Oberberg


Das ist die zweite Rebflur, die wir erwähnen wollen, einmal weil sie wenigstens teilweise noch besteht und zweitens um eines Vertrages und um eines Prozesses willen, die beide uns interessante Einblicke gewähren in die Lebensweise, in die Denk- und Sprechweise hiezulande vor viereinhalb Jahrhunderten. Wir lassen dabei die Urkunden in ihrer reizend einfachen und kräftigen Sprache reden, nur wenig zurechtgestutzt und verkürzt.

Als die Stadt Zürich im Jahr 1434 unser Dorf käuflich erwarb, lebte hier ein grösserer Grundbesitzer, der von den Herren v. Landenberg als landgräflicher Vogt eingesetzt worden war, Cunrat Kym war sein Name. Er war der Sohn des Söldnerführers Heini Kym aus Bludenz im Vorarlberg, der mit seiner Kriegsbeute aus den Appenzellerkriegen (1401 - 1404) und durch die Gunst der Landenberger sich hier Land erworben hatte. Denn Kriegsdienst und Kriegsbeute waren damals noch ein lockender Weg für solche, die reich werden wollten. Der Enkel dieses Söldners von 1404 und der Sohn des Vogts von 1434 war im Jahr 1480 altgewordner Klostervogt von Allerheiligen in Dörflingen. Er hiess so, weil er nebenbei den Einzug der Zinsen und Zehnten des Klosters Allerheiligen in hier besorgte. Indem derselbe für seine alten Tage gut sorgen wollte, schloss er am 10. Mai 1480 folgenden Verpfründungsvertrag mit dem Kloster.

"Ich Konrad Kym von Dörflingen, vogt des gotzhuses von Allerheiligen, bekenn mit disem brieff, wie ich mich zu den erwirdigen geistlichen herrn verpfrundt hab. Dem ist also: Dass ich vogt sin und beliben sol, solang Ich das vermag oder es ainen herrn und abt bedunkt, dass Ich darzue tougenlich und gnugsam sye. Item mine herren abt und konvent solen mir och hinfür järlichs uf den maytag solang Ich vogt bin zehen pfund haller und stifel und schue, winterklaid und sumerklaid geben wie anderen ihren dieneren. Item und wenn ich nit mer vogt bin, so solen dieselben min herren mir all Fronvasten (= Vierteljahrsanfang) ainen guldin und klaider als obstat geben. Ich sol och an dem Nachtisch essen, und wenn ich den nachtisch nit erwarten wolt, so mag Ich mir alweg in der kuchi ain süppli und darzue ainen trungk lassen geben, damit Ich des nachtisches erwarten mag. Und ob ich zuezyten an dem Nachtisch nit essen wölt, so sol man mir min essen und minen win in min kamer geben. Item und wenn ich aine trungks win notdürftig bin (wohlverstanden: neben den obligatorischen 2 Mass per Tag!), es sye im tag wenn es welle, so sol man mir alweg ainen trungk wins geben, wenn ich darumb zu dem keller kom. Und ob und wenn ich krangk wurd, so sol man mir, durch erber dienst pflägnus tuen, mit kalt und warm essen und trinken, under und über für und liecht, und allen dingen, so dan ainem krangken menschen zuegehören. - Und um söliche pfrund und lipding hab ich den gedachten minen herren geben: Minen wingarten bi vierthalb juchart mit der trotten, so darzue gehöret, zue Dörflingen gelegen, so die Schützen zue D. von mir zu Lehen haben. Und ouch min hus, hofstatt und hofraiti genant wyngart, ouch zue D. gelegen. Dafür, dass järlich darab gang ain mutt kernen an die spend zue Schafhusen, sei ain juchart reben des jetztbemeldten wyngarten haft mitsamt hus und hofstatt. Und wen ich mit tod abgangen bin, so sol alles min verlassen guet, ligends und farends, nützit usgenornen, den obgenanten minen herren anheimgfallen syn."

So ermöglichten es die Reben im Oberberg, dass der brave alte Klostervogt Kym im Pfrundhaus zu Allerheiligen mit andern Gutsituierten einen dankbaren Feierabend genoss. Der Verpfründungsvertrag erhielt am 14. Juli 1480 vor Gericht zu Diessenhofen die noch nötige Beurkundung. Dabei erneuerten auch die Lehensleute, die den Rebberg und das übrige Land bauten, die Familie Schütz im Schützerhaus zu Dörflingen, ihren Lehensvertrag mit den Kymen vom Jahr 1462. Es blieb auch für die Zukunft dabei, dass sie den Rebberg haben sollten "um jährlich den vierten teil und aimer wins so in den reben wächst, in der trotten in unser vass und geschir. (Es war so die Regel, dass der 3. oder 4. Teil des Ertrages dem Lehensherrn zufiel. Die Hälfte gehörte ihm, wenn er Stecken, Mist und Stroh lieferte. Der Mist musste zum Acker und der Wein vors Haus geliefert werden.) Einige hübsche Vorbehalte, die der alte Kym dabei machte, erwähnen wir noch als eine Ehrung des Mannes sowie seiner Reben. Er behält sich vor: "Wenn Ich oder Hans min sun, etweder einer allein oder beide, unser wesen in D. haben möchten, so solen Schütz oder seine erben uns eine juchart reben lassen, und zwar die, die der Snevli hat lassen selbs buwen, und wenn wir noch eine halbe Juchart von Schnewlis Reben möchten bauen, so soll man sie uns lassen". Man merkt, dass es dem Alten heimlich bange wird, ob er es ohne seine Reben und ohne seinen gewohnten Wein werde aushalten können. Der Schlusssatz lautet: "Sind wir aber, nit mer in lib und leben, so soll das alles sogleich wieder in das Gesamtlehen zurückfallen". Haniman Schütz sowie seine Söhne Grosshanns, Haini und Feisthanns versprachen, ihre Verpflichtung redlich und recht zu halten. - Im Jahr 1494 starb Konrad Kym im Pfrundbaus von Allerheiligen und dem Klostergut ward das Kymen- oder Schützergut einverleibt. Es war die allerletzte Schenkung, die das Kloster erlebte. Hans sin Sun sagte sich: Fein wars im Oberberg ja sowieso, doch schön ist es erst anderswo! Er folgte dem Zug seines Söldnerherzens und suchte sich seinen Weg durch die kriegerfüllte Welt. Von den Reben aber im Oberberg galt auch fernerhin: Das Lehen geht von Hand zu Hand - der Tod kommt über Nacht.

Und mit einem Mal kamen sie vor Gericht, und zwar in einer Gerichtssitzung, so feierlich wie es in Dörflingen noch keine gegeben hatte und in Zukunft keine mehr gab. Nämlich:. Am 14. Juli 1524 stellte sich Min Her von Schafhusen in höchsteigener Person als Beklagter vor dem löblichen Gemeindegericht D., vor dem Gemeinderat, wie wir heute sagen. Min Her von Schafhusen, dieser stolze Titel hatte einst volles Gewicht gehabt, als die junge Stadt Schaffhausen nach 1080 dem Äbte, resp. dem Kloster Allerheiligen gehörte. Jetzt, nach 1500, klang es nur noch wie Erinnerung an eine gross gewesene Vergangenheit. Immerhin, ein kleiner Fürst war er auch jetzt noch. Er hatte nur den Papst und den Kaiser über sich, denn die Abtei war reichsfrei, und noch im Jahr 1501, er hatte kaum sein Amt angetreten, hatte ihn der Kaiser zum Reichstag der Städte und Fürsten eingeladen, und zwar mit einer Drohung, falls er ausbliebe. Er war trotzdem zuhause geblieben. Aber jetzt, da der Weibel von Dörflingen ihn aufgeboten, folgte er. Wie ist das zu verstehen? Nun einfach, weil der edle Konstanzer Junker im Abtgewand, Herr Michael von Eggenstorf, ein Mann von Herz und Gewissen war, hielt er es für seine Pflicht, an diesem Prozess persönlich teilzunehmen. Auf sein Verlangen hin fand er überhaupt statt. Vor wenigen Wochen hatte er das meiste vom ganzen grossen Klosterbesitz im Einverständnis mit den 12 Klosterherren in die Hände des Rates von Schaffhausen gelegt (10. Mai 1524). Die Meinung war diese: Das ist von der Frömmigkeit des Schaffhauser Volkes gegeben worden, ihr gehört es und ihr soll damit gedient werden! Man stand damals noch in bester stürmischer Frühlingszeit der Reformation. Die ewigen religiösen Wahrheiten wollten frei werden von der Bindung an menschlichen Sinn und Unsinn, die Religion frei von Geschäft. Da hatte er kürzlich mit einem aufrichtigen, klugen Lehensmann aus Dörflingen einen Disput gehabt. Der Mann war Feuer und Flamme für die kirchliche Erneuerung und gegen den scheinfrommen Müssiggang der Klerisei. Alles Klostergut müsse dem Volk zugute zurückgegeben werden, der jüdische Zehnten und die heidnischen Grundzinse müssten aufhören und jeder fleissige fromme Bauer müsse Herr seines Bodens worden können." Aber das war ja die grosse Gefahr und das grosse Missverständnis der Glaubensneuerung! So würde die Religion erst recht zum Geschäft und alle Eigentumsordnung, das ganze Lehenswesen, alles, alles würde umgestürzt! Dem musste er wehren, soviel er konnte! Darum gab der Abt dann Huber den Auftrag, ihn öffentlich anzuklagen, damit er Gelegenheit habe, öffentlich gegen dieses Missverständnis aufzutreten. Der Prozess wurde eingeleitet und die erste Gerichtsverhandlung verlief folgendermassen. Untervogt Barthlome Hüer (eigentlich hiess er Hürni und war von Stanmmheim) eröffnet das Gericht im Namen des Rates von Zürich und des Obervogtes von Andelfingen. Der Kläger, Hans Huber, bringt vor, dass er vor kurzem bei dem Herrn Abt gewesen sei und 2 Mutt Kernen abgelöst habe. Es gebe Grundzinsen, die abgelöst werden könnten, sodass dann das Land völliger dem Bauern zu eigen werde. Er meint mit Stolz, der Bauer sollte das Land zu eigen haben, das er baut. Es lebt in ihm jene Gesinnung, die im Jahr darauf, im furchtbaren süddeutschen Bauernkrieg des Jahres 1525 wie ein elementarer Weltbrand aufflammte. Hans Huber erwähnt weiter, sein Lehenbrief sei vorgelegen und er habe beiläufig erwähnt, dass er auf einen Teil der Reben Geld aufgenommen habe. Hiegegen habe der Herr Abt sofort Einspruch erhoben und verlangt, dass er diese Pfandhaft rückgängig mache. Und eben darum erhebe er jetzt Klage, wegen willkürlichen Einschränkungen des Eigentumsrechtes, denn er sei der Meinung, dass die Reben und die Aecker und die Wiesen, die er in Erblehen habe, ihm gehören, solange er den Grundzins redlich entrichte. "Und leit daruf zwen brieff ins gericht," mit dem Antrag, "sie zu verhören" ... Sie werden "verhört" und darnach liess min her von Schaffhusen antworten, die Klage des Huber und die Verpfändung jener Reben seien ungerecht, denn die Reben seien dem Gotteshus wohl vor 30 Jahren heimgefallen und es sei seither uneingeschränkt Herr darüber gewesen, habe sie auch in dieser Zeit etwa 4 mal anders verliehen, sie auch einmal aus "arger wiestung" heraus wiederum "uffbracht" "und leit daruf ouch zwen brief ins gericht, sie zu verhören". Das Gericht urteilte schliesslich, min her von Schaffhusen soll durch Zeugen oder Urkunden klar genug dartun, dass das Kloster so lange uneingeschränkter Herr der Reben gewesen sei; dann solle weiter geschehen, was recht ist.

Acht Wochen darauf bringt der Anwalt des Klosters die eingeforderten Zeugnisse bei. Nach deren Verhör wird mit einhelligem Urteil zu Recht gesprochen und erkennt, "dass sy, die richter, der sach und handlung nit gnugsam verstand haben und wysen disen grichtshanndel und sach by iren eiden gen Ossingen". Diese Weiterziehung des Prozesses entsprach natürlich dem Wunsche des Abtes, denn auch in Ossingen erwarteten die Bauern wirtschaftliche Entlastung durch die religiöse Befreiung. Schon 10 Tage nach Ausstellung dieses Weisungsbriefes am 24. September 1524, fand die Ossinger Gerichtssitzung vor 18 Richtern statt, unter dem Vorsitz des dortigen Untervogts. Die Anwälte des Klosters, die da vor dem Gericht zweiter Instanz erschienen, waren der Klosterpfleger Schupp von Schaffhausen und der Söldnerhauptmann Spiegelberg, ein unruhiger Junker, der überall dabeisein wollte, wo etwas los war. Nach Verhörung des Urteils von Dörflingen und des Weisungsbriefes begehren diese Anwälte einige beglaubigte Zeugenaussagen aus Dörflingen zu verlesen. Dieselben lauten verkürzt so: Jakob Bühelmann hat gesagt by sim eid, dass by den zweinzig jaren Oberhofer und Keller die reben inngehebt haben. Heyne Huber hat gsagt, si habens by den drissig garen gehebt. Kunrat Sigk, es sye by den 35 jaren, dass die Schützen die güeter inngehebt haben und habe alles zusammengehört. Da hab min hr. v. Schafhusen die reben gnon und der vogt zu Randeck das güetlin (d.i. die dazugehörige Hofstatt) an sich gezogen. Darnach hat min her v. Schafhusen die reben Kristan Oberhofer gelihen umb den dritten eimer. Darnach haben die Hueber dem vogt von Randeck das guetlin widerum abentlihen. Da der Oberhofer abgangen sy, da hab min hr. v. Schafhusen die reben Konrad Keller glihen um den dritten eimer, darnach dem Schlosser, auch umb den dritten eimer, darnach Hansen Richen, auch umb den dritten eimer; min her von Schafhusen habe die Reben innegehabt wie seine eignen güter. Bartlome Hüer der vogt ze D. hat gsagt by sim eid, dass min her v. Schafhusen die reben ob den 25 jar innghan hab. Dass er aber wiss, wie oder wenn, sy im nit zu wissend. Hans Schlosser hat gsagt by sim eid, dass die reben ins Schützers hof ghört haben. Darnach haben si teilt miteinander, der appt und die Schützen, um das dritteil. Da hab er ein juchart an ein von Diessenhofen, genannt Jakob Sigk, entlehnt, auch um das dritteil. Der Frölich hat gsagt, da die Schützen gwibet haben und der Vater noch mit inen hus ghebt hab, da hab der Vater von inen teilt. Da haben si im geben ein Wyngarten genant der Balmenwyngarten und ein garten. Da er gestorben sy, sy im nit zu wissen, ob si dem appt von Schaffhausen die reben gutwilligklich glossen haben oder nit. - Darauf wurde noch der Zinsrodel verlesen: "ltem ein wingarten ze D., buwen die Schützen, ward unserem Gotzhus vom Vogt Kymen, das ist vierthalb juchart und ein trott. Das alles sollen sy in eren und buwen haben on unsers gotzhusses schaden, und davon den vierteil des wins geben, so darinn erbuwen wird, nach lut eines briefs". - Hans Huber wollte nun wiederum seine 2 Briefe verlesen und dazu sprechen. Die Gegenpartei sagte, es wäre überflüssig, oder dann wollten sie ihre Briefe auch wieder verlesen. Nun wurde einhellig zu Recht erkennt, dass jede Partei auf den nächsten Gerichtstag solle darlegen alles, wie sie es in Dörflingen dargelegt hätten, und darnach solle geschehen, was recht sei.

Am 14. Septernber 1524 traten die Parteien zum letzten Waffengang an. Alles für und wider wird von Anfang an wieder gehört oder auch nicht gehört. Die Anwälte des Gotzhauses sprachen die Ueberzeugung aus, es sei jetzt gewiss genugsam dargetan, dass die Reben dem Kloster gehören. Hans Huber bestritt das; seine Briefe "seiten anderscht" und das Gericht werde das auch verstanden haben und ihm mit Recht die Reben zuerkennen. Schliesslich folgt das einhellige Urteil, "dass die anwält des gotzhuses gnugsamlich ufbracht und dargetan haben, wie es inen zu Dörflingen mit recht erkennt worden sy, und dass Hans Huber das gemeldt gotzhus von Schaffhusen an den reben ganz und gar ungeirt, unverhindert und ungesumpt sölle lassen". Ein sehr interessantes Zeitbild! Nur schade, dass die Gerichtsakten nicht im Original, sondern nur in einer Abschrift, allerdings beglaubigt durch das Gerichts - Siegel, erhalten sind. Der Schreiberling hat dabei im Sinne des verunglückten Bauernkrieges den kritischen Punkt des Prozesses, d. i. das grössere Verfügungsrecht der Bauern über sein Lehensgut, leider vermischt, nach seiner Absicht zugunsten, tatsächlich aber zu ungunsten des Abtes.

Denn was Huber, der eben noch viel mehr Diessenhofer Stadtbürger als Dörflinger Bauer war, für seine Genossen im Dörfli erringen wollte, das war 100 Jahre später schon weithin üblich, besonders bei klösterlichen Lehen, und 200 Jahre später selbstverständlich, nämlich dass der Lehensmann, besonders über Erblehen, so frei verfügen durfte, als wäre das Lehen sein Eigentum.

Nebenbei bemerkt gehörten zum Kymen- oder Schützengut etwas später, im Jahre 1554, neben 2 Jucharten Reben 66 Jucharten Ackerland und Wiesen und 15 Jucharten Holz. Das schönste Stück davon waren die 10 Jucharten genannt Breite "vom Hof ussen". Die dazugehörigen 4 Häuser lagen teils oberhalb, teils unterhalb der Strasse Diessenhofen - Biethingen.

Von der Laag


Als drittes bedeutendes Rebgelände von ehedem ist die Log anzuführen. Man schreibt gewöhnlich die Laag und kann das Wort nicht richtig lesen. Man schrieb früher Kaatgass und Braachzelg für Kotgass und Brochzelg, und die Laag las man die Log. Dasselbe geschieht noch heute in den skandinavischen Sprachen. Log heisst schweizerdeutsch der Einschnitt, die Kerbe. Waldbäume logen oder lochen heisst sie mit irgend einem Anhieb kennzeichnen. Wichtig waren einst die Log- oder Lachbäume, die den Verlauf einer Grenze durch den Wald festhielten. Sie standen zu beiden Seiten der Grenzlinie und durften nie einseitig gefällt werden. Das gab einmal in den Jahren 1779 / 81 beim Hengstacker den Grund zu einer Grenzstreitigkeit zwischen Schaffhausen und Zürich. Das Wort Log bedeutet also geradezu eine Grenze, darum heisst lögele noch heute abgrenzen und ausmarchen.

Wie kommt unsere schöne stille Flur drunten am Rhein zu diesem Namen? Auf folgende interessante Weise. Wir alle kennen den Grenzgraben zwischen der Dörflinger Logwiese und der Büsinger Rheinwiese mit dem soliden Grenzstein drin? Das ist eine richtige Log. Aber diese Log ist im Flurnamen nicht gemeint, sondern eine sehr viel ältere. Nämlich vor 1000 Jahren muss in der Umgebung unserer heutigen Log ein auffallender Stein oder Felsblock gelegen haben, der unter dem Namen Roderichsstein damals allen Landskundigen wohlbekannt war. Was für eine Bedeutung er hatte und wer der Roderich war, der ihm den Namen gegeben, kann man heute kaum noch vermuten. Tatsächlich aber war der Stein eine Log, mindestens im Sinne eines augenfälligen Merkmals der Oertlichkeit, eine sog. Jägermarke, vielleicht aber auch im Sinne einer Grenze, einer wirklichen Landmark und sollte der Stein das damals noch nicht gewesen sein, so wurde er es gerade, damals und zwar so:

Der uns Schaffhausern wenigstens dem Namen nach bekannte Eberhard der Dritte von Nellenburg, Graf des Thurgaus und des Zürichgaus, hatte ums Jahr 1050 beim Marktflecken Schaffhausen ein Kloster gestiftet. Seine fürstlichen Verwandten und Freunde machten sich eine Ehre daraus, der frommen Stiftung mit Schenkungen an Land und Leuten zuhilfe zu kommen. So schenkte im Jahr 1067 der damals 17jährige deutsche König Heinrich, der Vierte, ein Verwandter des Grafen, diesem den Wildbann in den Wäldern um das Klösterlein her, die bereits Eberhards Eigentum waren. Der Wildbann als das Recht zur Hochjagd auf Hirsch und Wildsau war ein königliches Vorrecht und unter normalen Verhältnissen schloss dies Recht auch die Befreiung von fremder Gerichtsbarkeit innerhalb des Wildbannbezirks in sich, und das bedeutete Reichsfreiheit, Landeshoheit. Die Grenzen dieses Bezirkes konnten damals natürlich noch nicht genau, sondern nur ungefähr angegeben werden in der Weise, dass die Grenzlinie von einer bekannten Oertlichkeit zu einer andern gezogen wurde, und bei dieser Grenzziehung bildete nun der Stein des Roderichs den Ausgangs- und Endpunkt. Die lateinische Schenkungsurkunde von 1067 sagt hierüber: Vom Roderichesstein geht die Grenze zum Rhein hinab, dann den ganzen Rhein hinunter bis zum Urwerf (unterhalb Schaffhausen, einer Gerichtsstätte der klettgauischen Grafen). Von dortum den Lauferberg (über dem grossen Lauffen, d. h. dem Rheinfall) herum, dann quer über den Klettgau nach dem Löhninger Kornberg, auf den Hochranden hinauf und zum Buchberg bei Merishausen. Von da durchs Orsental hinunter zum Wirbelberg (über dem Felsentäli), zum Gasperg (zwischen Schaffhausen und Herblingen) und hinüber zum Rinhart (Rhihirt) und um den ganzen Rheinhard, d. h. Rheinforst (um Solenberg und Falkenberg zwischen Thayngen und Dörflingen) herum wieder zum Roderichsstein.

Wo dieser Stein stand oder lag, weiss heut kein Mensch mehr. Pfr. C. A. Bächtold, unser unvergleichlich fleissiger und zuverlässiger, höchst verdienter Schaffhauser Geschichtsforscher, nahm an, er habe dort gestanden, wo am Rhein die heutige Grenze zwischen Büsinger und Dörflinger Bann den oberen Rand des Abhanges erreicht, der sich dort steil zum Rhein hinuntersenkt. Wir alle kennen diese Stelle gut, dort, wo man auf dem Fussweg im Rheinhölzli aufsteigend, aus dem Wald heraustritt und wo man, neben Pfr. Schulzens Waldhausvilla, vom Blick auf die schöne weite ruhige Flusslandschaft überrascht gerne stehen bleibt und schaut, auch mit Wohlgefallen hinunterschaut auf die friedliche freundliche kleine Ebene am grünen Fluss, auf die Log. Der Stein ist freilich nicht mehr da. Wo mag er hingekommen sein? Ist er ins Wasser gefallen und zum Nellenburger- oder Hattingerstein geworden, dem 2 m langen Findling fast mitten im Rhein, den der Obervogt Johannes Hattinger in Stockach ums Jahr 1410 vom Uferweg dorthin mag vorgeschoben haben, und von dem alle Marchenbeschreibungen des Gemeindebannes Dörflingen ausgehen? Oder ist es vielleicht jener vielgenannte "grosse Stein" am einstigen Dörflinger See und Riet, der vor Jahrhunderten schon den Stanäckern ihren Namen gegeben hat und erst vor 100 Jahren sich einem der dortigen Neuenhäuser zur Fundamentierung hergeben und in der Erde verschwinden musste? Sei dem, wie ihm wolle, unsere Log ist für Schaffhausen eine ungemein bedeutsam Log, weil jener Wildbannbezirk von 1067 der Anfang und Grundstock des späteren Stadtstaates und heutigen Kantons Schaffhausen geworden ist.

Dass ungeschickter-, nein, unvernünftiger- und unnatürlicherweise ein gutes Stück jenes Bezirks, nämlich der Gemeindebann Büsingen, herausgerissen wurde und uns leider fehlt, das kommt daher, dass vor reichlich 200 Jahren im Junkernhaus zu Büsingen habsburgische Habgier und, mit Respekt zu melden, schaffhauserische obrigkeitliche Beschränktheit zusammengestossen sind, und Dummheiten zurückzunehmen fällt den Staaten noch viel schwerer als den Privaten. Das Jahr 1939 ist dafür ein erdrückender Beweis.

Soviel von dem Namen der Flur. Und nun ein kurzer Blick auf ihre Geschicke.
Die Log war wohl schon recht frühe ein geschlossenes grosses Rebgut. Mit seinen sechs Jucharten Reben bildete es den Anfang eines zusammenhängenden Rebberges, der sich bis nach Obergailingen erstreckte und, sagen wir, 500 Jahre lang von 1340 bis 1890 immerfort einschenkte, bald mehr, bald weniger. Dieser Weinberg ist heute verschwunden. Es ändern sich die Zeiten und wir mit ihnen. Eine früheste Nachricht von den Reben in der Log ist die Notiz aus österreichischen Archiven, dass am 22. August 1404, als eben die Trauben zu schwellen anfingen, Hannsen Linder, pharrer ze Wartertingen, ain weingart, gelegen ze Diessenhofen in der Lag, verlihen ward. (War jener geschmeidige Mann, der 500 Jahre später in derselben Lag vom Knecht sich plötzlich zum Meister aufschwang und 1904 dort den letzten Wein trank, den die Logreben gaben, war er nicht ein Sohn desselben Dörfleins Waterdingen hinterm Hohhewen, vielleicht ein Nachkomme dieses Priesters? Leo Rösch, ich grüsse dich). Die Notiz von 1404 beweist, dass das Erzhaus Oesterreich über die Lag verfügte. Es verfügte darüber, weil Land und Leute in unserer Gegend grösstenteils dem Bischof von Konstanz und dem Abte von St. Gallen gehörten. Die beiden Kirchenfürsten aber hatten notgedrungen diese Besitzungen vertraglich an Oesterreich zu Lehen und damit zu gutscheinender Verwaltung und Verwertung gegeben. Eigentumsrecht jedoch völlig vorbehalten. An Handlangern zur Verwertung fehlte es natürlich nie.

Da war z.B. damals in der Nordostschweiz ein ganz ausserordentlicher Geschäftsmann am Werk, ein Güterschlächter grossen Stils vom Tirol bis ins Elsass, der sanktgallische Junker Rudolf Giel. Es geriet ihm umso besser, als Ulrich Rösch, einst Küchenjunge des Klosters, 1463 bis 1491 Fürstabt von St. Gallen, ein gewaltiger Politiker, sein Freund und Gönner war, und ohne weiteres alle st. gallischen Lehen genehmigte, die Giel in seine Gewalt brachte, darunter waren solche zu Diessenhofen, Schlattingen, Guntalingen. Bei Gelegenheit der Hegauerzüge im Schwabenkrieg wurden dann diese armen Bauern von den Eidgenossen extra gerupft aus Abneigung gegen Rösch, wie gegen Giel. Giels Sohn Gothard wurde 1491 Fürstabt, was die Erfolge der geschäftstüchtigen Familie nicht beeinträchtigte. In Konstanz arbeitete besonders Christoffel Giel der Erste. Da gab er Gülten aus der Umgebung Winterthurs dem Bischof Hugo von Landenberg in Tausch für den Dörflinger Vogtkernen, das war die Verpflichtung zur jährlichen Abgabe von 40 Mutt Kernen; so im Jahr 1515. Von dem Giel kam die Gült an den Konstanzer Junker Hans Friburger und von dem schliesslich an die Stadt Diessenhofen. Derselbe Giel hatte damals auch unsere Log im Sack und veräusserte sie um 300 Gulden an denselben Friburge. Dieser Preis, etwa 15000 Fr. von 1939, ist so unsinnig niedrig, dass man annehmen muss, nicht nur sei das Gut in sehr schlechtem Zustande gewesen, sondern auch es handle sich nur um einen Teil des Gutes. Natürlich, der Güterschlächter Giel war da am Werk. Er verkaufte stückweise. Im März 1543 geben Junker Nithart und Frau Verena Friburgerin ihr Stück Log an Otmar Sigg von Dörflingen käuflich ab und dieser kauft gleich noch dem bisherigen Logmeier Conrat Singer, vermutlich von Diessenhofen, das Stück, das dieser hatte, um 135 Gulden bar ab.

Es war anscheinend das erstemal, dass die Log aus junkerlichen Besitzerhänden in bäuerliche Besitzerhände kam, und das müssen wohl recht tüchtige gewesen sein. Otmar Sigg, der ältere Bruder des Jacob und des Hanns Sigg sowie der Schwester Anna Hafner, war offenbar nicht nur ein unternehmender, sondern auch ein sehr leistungsfähiger junger Bauer, denn im Jahr 1554 hat er neben der Log noch 30 Jucharten vom Schaffhauser Spendgut und 36 Jucharten vom Prediger und vom Schlossers Gut und vielleicht noch mehr, das wir nicht wissen können, im Bau. Im Jahr 1565 hat er die Log immer noch, nun schon 22 Jahre. Im Jahr 1577 dagegen ist Grosshans Suter der Logmeier und da kommen in einer Gemeindsgerichtssitzung neue Logstücke zum Vorschein. Peter Sultzers Erben in Büsingen haben bisher 1 1/2 Jucharten Reben in der Log bebaut; sie gehören einem Conrat Huber in
Schaffhausen und dieser leiht sie nun dem Logmeier, Vater und Sohn, um den 3. Eimer. Der selbe Conrat Huber kauft 1 Juchart Feld und Reben um 135 fl, von Barkhart in Büsingen und 3 Vierling Reben in der Log um 140 fl. samt etlichen Lasten von Adam Rülin. Man sieht, die Stücke des Gutes finden sich allmälig wieder zusammen. Das zeigt sich auch zu Pfingsten 1603 damit, dass der Logbur Conrat Suter seine 10 Jucharten Acker an Einem Stück als Unterpfand dafür geben kann, dass er in Zukunft für die anno 1577 übernommenen 1 1/2 Juchart Reben jährlich. 12 1/2 fl. entrichten darf anstatt des damals ausgemachten 3. Eimers. Er rechnete darauf, so besser wegzukommen, und für 1603 stimmte es. Aber schon 1604 wetterte er: O weh, ich habe mir den lätzen Finger verbunden! Er war ein unruhiger Mann, dieser Logbur! Mit dem österreichischen Landgericht in Stockach stand er auf dem Kriegsfuss. Das Gericht zitierte ihn z. B. am 6. November 1604 nach Stockach mit der Drohung, wenn er nicht komme, so hole man ihn, und wenn ihn vorher einer gereicht habe, so werden diesmal 100 Mann kommen, und wenn er weiche, so werden sie Laachzedel über ihn ausgehen lassen und ihm das ganze Land verbieten. Wir fragen: Muss nicht der brävste Untertan unruhig werden, wenn der oberste Richter ihn so anbellt? In Zürich aber zuckten sie die Achseln und sagten, man wisse ja schon lange, dass die dort draussen eben hitzige scharpfe Lüt seien und der Löger sei auch darnach.

Freilich auffallend bleibt es. Der Nachfolger dieses Logburs war wieder ein Conrat Suter, vielleich des vorigen Sohn, und der machte Schluss mit der Log. Er hatte wohl das Recht dazu und durfte sich sagen, dass er und seine Vorfahren das Gut doch wieder zusammen und damit auch wieder zu Ehren gebracht haben. Im Juli 1636, als er die Log verkaufte, gehörten zu ihr Haus, Garten, Scheuer, Stallungen, Trotte mit 7 Standen, 6 Juchart Reben, 2 Mahd Wiesen, 12 Juchart Acker, 1 Juchart Wald, Gerechtigkeit des Weidgangs und des Weinausschanks. Das alles kauften die Brüder Hans Rudolf und Johannes Wägelin in Diessenhofen um 4044 Gulden 16 Schilling. Sie hatten leicht kaufen, denn der Logbur war ihnen 2250 fl. Kapital und 632 fl. Zins schuldig, und indem sie noch eine Reihe von Schuldposten übernahmen, ging die Abrechnung ganz glatt auf. Allerdings nicht zur Befriedigung des Verkäufers. Es war eben damals wirklich böse Zeit. Seit 1630 machte sich der 30jährige Krieg mit einigen seiner Nöte für unsere Gegend sehr schmerzhaft fühlbar. Dazu spielten die 6 Juchart Reben der Log eine verhängnisvolle Rolle. Anno 1631 hatte es sehr viel Wein gegeben und mächtig guten, wie die Urkunden sagen. Bei Mannsgedenken habe es nie mehr gegeben, nämlich auf die Juchart 40 alte Saum, das sind 67 hl per Juchart oder 45 Eimer per Vierling. Das ist natürlich übertrieben, dagegen wohl zu glauben, was berichtet wird, dass man 1 Saum Wein gern hergab für 1 Saum Fass und den geringen Wein einfach wegleerte. Aber es kam sofort wieder anders, 1632, 33, 34, 35 - ein Fehljahr nach dem andern. Im Sommer 1636 sah es wieder recht gut aus und nun griffen die Diessenhofer Herren zu. Und es gab, wie es heisst, viel und vortrefflichen Wein. 8 Tage vor Micheeli war der Wümmet beendet. Da verstand man wieder das alte Sprüchlein, Micheeliwi (29. Sept.), Herewi! Galliwi (16. Okt.), Puurewi! Ursslewi (21. Okt.), suure Wi!

So war denn die Log aus junkerlichen und bäuerlichen Händen in bürgerliche gekommen, in geschäftskundige, gelegentlich geldstarke, immer aber sparsame Diessenhofer Bürgerhände, und ich schätze, dass sie länger als 250 Jahre darin blieben. Es ist übrigens ebenso interessant als erfreulich wahrzunehmen, wie das Dorf in jener Zeit sich Mühe gab, die Log zu halten. Während 5 Jahrzehnten wurden Darlehen gewährt, die unter dem Namen des jeweiligen Untervogts auf der Log lagen. Zu Martini 1578 steht ein Zinsbrief von 160 fl. auf der Log unter dem Namen von Untervogt Martin Huber. Zu Hilari 1603 ein Brief von 250 fl. unter dem Namen des Untervogts Hans Sigg. Zu Martini 1615 650 fl. auf den Namen desselben. Zu Lichtmess 1616 200 fl. ebenso. Zu Thomastag (21. Dez.) 1616 300 fl, unter dem Namen des Untervogts Felix Sigg. Zu Lichtmess 1618 300 fl. ebenso, und zu Martini 1628 ein Brief von 800 fl. (etwa 24 000 Fr.) unter dem Namen von Untervogt Hans Sigg. Das war doch wirklich schön! Man meinte eben damals noch nicht, eigentlich müsste ein jeder sich auf eigene Faust durch die Welt schlagen, vielmehr hatte man die Einsicht und Empfindung, dass man zu einander gehöre auf Gedeih und Verderb. Die Beihilfe hatte allerdings schliesslich ihren Zweck nicht erreicht und die schöne Flur dort unten am Rhein gehörte nun andern. Und Ratsherr Hans Rudolf Wägelin, Wirt zur Krone, hielt sie recht in Ehren. Er baute 1661 das Haus neu auf und richtete irgendwo ein Mahlrad ein, wofür er jährlich 2 Pfund Heller nach Stockach zu zahlen hatte. Den Reben half er damit auf, dass er von Anstössern 4 Juchart Acker und Wiese zukaufte. Dabei musste er um 100 fl. (3000 Fr.) der Gemeinde die "Gemeindsgerechtigkeit" abkaufen, damit er sie seinem Gut einfügen und mit einem Fridhag umgeben durfte.

Wir fügen endlich als ein Kulturbildchen aus der Vergangenheit noch etwas hinzu vom Krieg um Trib und Trat in der Log. Dabei handelte es sich darum, ob die Gailinger das Recht haben, ihr Weidevieh durch die Log zum Tränkeplatz seit alamannischer Zeit, auf die Büsinger Rheinwiese, zu treiben. Während der Zeiten, da immer wieder ein fremder Hintersässe im Dienste grosser Herren als Rebmann in der Log sass, war es Gewohnheit geworden, dass die Gailinger Herde im obern Teil der Logwiesen zur Tränke ging, weil sie erst dort zunächst zum Rhein hinzukam, denn weiter oben war das Ufer zu steil. Als aber 1544 Ottli Sigg da bauern wollte, die Wiesen zu Ackerland machte und standfeste Fridhäge erstellte, gab es Krieg. Nach 21 Jahren kam es zum Friedensschluss. Die Gailinger hatten behauptet, mindestens das Recht zu haben, ihr Vieh durch die Log hindurch zur Rheinwiese zu treiben. Nun wurde zwischen Otmar Sigg einer- und der Gemeinde Gailingen und Herrschaft Randegg andrerseits abgemacht: Wann die Gemeinde Büsingen es nicht zulasse, dass die Gailinger über Büsinger Bann zur Rheinwiese gehen und tränken, dann wolle O. S. sie unter dem Loghaus durch zur Tränke ziehen lassen. So zu Martini 1565; eigentlich war dieses Entgegenkommen des Lögers eine schöne und kluge Geste. Denn es stand fest, dass die Gailinger Viehherde das uralte Recht hatte, der Judenstrasse nach über den Dörflinger Bann zu ziehen und dann auf Büsinger Bann bei der Kuhhalde sich ins Rheinhölzli und auf die Rheinwiese zu stürzen. Der Friede hielt dann bis 1637, bis zum Kauf durch die Diessenhofer. Junker Philipp Späht, Glücksritter und Güterspekulant, der im gleichen Jahr Randegg und Gailingen um 138000 fl. der Stadt Schaffhausen zu kaufen gab (was aus konfessionellen und finanziellen Gründen leider wieder rückgängig gemacht wurde), wollte bei der Fertigung es durchdrücken, dass die obere halbe Log zum Gailinger Weidgang gehöre, was die Diessenhofer natürlich ablehnten. Der Krieg wegen Trib und Trat in der Log fing wieder an und dauerte bis 1864.

Vom Wert der Flurnamen


Es scheint, dass ich die Flurnamen für wertvoll halte. Es sei mir gestattet zu erklären, warum. Kurz gesagt darum, weil sie ein eigenster und bodenständigster Besitz der Dörflinger sind, und zwar ein Besitz von solcher Bedeutung, dass man sagen kann, das Heimatgefühl der Dörflinger sei direkt auf diese Namen gegründet. Einen Gisbüel, einen Romebuck, eine Puläje und eine Baderwis, eine Bregezze und einen Schiterma usw. usw. gibt es nirgends auf dem Erdball ausser bei uns, darum sind diese Namen unser eigenster Besitz. Und ein ehrwürdiges Erbgut sind sie um ihres Alters willen. Die ältesten sind mehr als tausend Jahre alt und die jungen mehr als 400 Jahre, wie vorstehend gezeigt worden. Bloss noch unser Boden ist älter, und der verdient nicht ein Bauer zu heissen, der so bodenständigen Besitz nicht schätzt. Vielleicht ist ein Zeitalter eines geschichts- und traditionslosen Amerikanismus im Anzug. Was das Wort Heimat bedeutet, verlöre alsdann mit den Flurnamen seine beste Stütze. Die Güterzusarnmenlegung, die der Jahrgang 1944 / 45 uns bringt, ist gewiss eine notwendige Rationalisierung unserer landwirtschaftlichen Arbeit. Sie wird uns sicher einen Verlust an Flurnamen bringen und es gilt zu wehren, dass wir an ihnen nicht verarmen. Denn damit würden wir an Heimatgefühl verarmen und wir gerieten in Gefahr, dass der edle bäuerliche Beruf zu harter schnöder Geldmacherei entarte.

Wie sehr der richtige Bauer in Flurnamen leibt und lebt, fühlt und denkt, rechnet und träumt, hofft und fürchtet, weil eben das Land ihm aus lauter wohlvertrauten, mit charakteristischen Namen benannten Fluren sich zusammensetzt und so die Heimat für ihn gleichsam aus Flurnamen besteht, möge folgende kleine Skizze verdeutlichen.

Gäll, Vatter, du blibsch etz do? sagt etwas besorgt die Hausmutter nach dem z'Morgen um 1/2 7. Er chönnn denn gli noch de sibne, hät er gsat, de Landjeger. Es zuckt rätselhaft über das Gesicht des Angeredeten. Am Sonntag vor 8 Tagen war er im Gmandhus wider Willen Zeuge davon geworden, wie ein Galinger und ein Büesinger sich schlugen, und für sein Zeugnis in dieser Sache interessierte sich der Landjäger. Dem Hausvater aber ist das Gerichtswesen, die Rechtspflege mit Polizeiern und Advokaten, in der Seele zuwider. Wenn der Landjäger zur Seltenheit einmal zur Stubentüre hereinkam, war es ihm jedesmal, als käme der Teufel selber, um mit ihm anzubändeln. Hm, ich ha dänn no meh ztönd as uff de Landjeger zwarte! knurrte er vor sich hin. Ich gang em vilicht vergege, dänn chömmr die Sach underwegs abmache. Kurz vor 7 pressiert er mit langen leisen Schritten, eine Haue auf der Achsel, zum Haus hinaus das Bol hinunter, am Hansgarten vorbei, zur Baderwis, wo er heut früh das Grünfutter geholt hatte. Es ist anfangs Mai. Da steht er ein Weilchen herum und eilt dann unter dem Spitoler durch, wo er einen schönen Acker hat, auf die Landstrasse. Aber die Landstrasse hat er noch nie mögen. Schnell geht er über sie hinweg ins Schlatt und am Ratwisacker hinauf in den Romeboden, jedes Ackerstück auf seinen Stand aufmerksam schätzend. Dann hinauf auf den Romebuck, wo er den Blick lang nicht vom Chrutliacker unter ihm wendet, denn der ist ihm ein Liebling.

Der Landjäger kommt von Herblingen, also muss er vom Weiergässli her da vorbei. Es ist aber nichts von ihm zu sehen; er ist wahrscheinlich unterdes schon ins Dorf, denn es ist 7 vorbei. So sieht sich denn unser Mann seinen prächtigen Kleeacker an, der gleich hinterm Rome liegt, und verzieht sich dann langsam hinüber zu seinem Stanacker, wo ihm kräftige vielversprechende Gerste steht. Er schäffelt da ein bischen mit der Haue, bis er das Gefühl hat, es sehe ihn niemand, und dann ist er im Nu in den jungen Föhren des Garbischbols verschwunden. Das ist so etwas wie ein ideal gelegener kleiner Drumlin, auf dessen Höhe unter dichten Föhrenzweigen sich unser Bauer wie ausserhalb der Welt samt ihrem Gram und Glücke fühlt. Wie schön sieht sich von da aus die weite Flur der Felder, fast ringsum eingerahmt von hohem Wald! Und wie ein Garten ist das Land zu schauen - so kommt es ihm in den Sinn, und er nickt lebhaft dazu. Und vom Grundbuck an über Grosswis, Widum und Schueppis bis hinauf zur Puläje sieht er fleissige Menschen in segenschaffender friedlicher Arbeit. Wie gut kennt er die Leute alle, und wie gut ihre Arbeit, wie gut auch das Erdreich, das sie bearbeiten! Es überkommt ihn ein warmes Glücksgefühl, da er in anmutigstem lebendigem Bild vor sich sieht, welch einer achtungs- und liebenswerten Arbeitsgemeinschaft er in Freiheit und Frieden angehört. Dabei fällt ihm ein, dass aber auch jeder an seinem Platz seine Pflicht tun muss, wenn Freiheit und Frieden bestehen sollen, und da beisst ihn auf einmal das Gewissen. Unwillkürlich dreht er sich nach dem Weiergässli um - und sieht grad noch den Landjäger auf der Gennersbrunner Strasse in der Richtung Herblingen verschwinden.

Nun ist er richtig betroffen darüber, etwas Dummes gemacht zu haben. Aber sofort ist er auch entschlossen, die Dummheit wieder gutzumachen und stillvergnügt in diesem Entschluss geht er nun an der Leissen und an den Gruebreben vorüber ins Neuhaus, durch den Zwiegarten zum Moser und das Schrinerhäldili hinunter in sein liebes Haus. Da hatte man ihn natürlich eifrig gesucht. Die Tochter war durch die Schüfilireben auf den Buck geeilt und hatte nach ihm ausgespäht und da sie meinte, ihn über dem Bregezzebuck am Stagli im Grossacker zu sehen, war der Sohn schnell auf dem Velo hinuntergefahren und traf nun zurückkehrend vor dem Haus mit ihm zusammen. Ich gang dänn grad nochem Esse zum Presi und bring die Sach in Orning! Damit brachte er freundlich die Fragen und Klagen zur Ruhe. -

Kann man also nicht mit Recht sagen, dass die Heimat zum guten Teil in den Flurnamen gleichsam drinstecke? und dass einer, der mit der halben Anzahl von Flurnamen auskäme, seine Heimat nur halb kennte und schätzte und liebte? Und wer nicht recht einsieht, dass Flurnamen und Heimat so nah zusammengehören oder wieso an den Namen für unsern Boden soviel liegen soll, dem hilft vielleicht der Dichter auf die Spur: Es lyt a dir und mir, und drum lyts i dr Luft! Lueg, 's Land isch 's Bluemegschir und d'Heimet isch dr Duft! Kurz, die Flurnamen sind ein eigenstes, echtestes, bodenständigstes, nötigstes Erbgut, das den Nachfahren unvermindert zu überliefern jede Generation verpflichtet ist, auch wenn die Zeitumstände dem ungünstig sind.

Uns kommt zur Erfüllung dieser Pflicht der Umstand kräftig zuhilfe, dass wir dank der vorzüglich klugen und gewissenhaften Niederschrift des Diessenhofer Vogtkernens im Jahr 1554 den Sinn der weitaus meisten unserer Flurnamen vollkommen verstehen. Und dass Stadtschreiber Silvester Huber den Wortlaut der Namen damals ganz getreu aufgeschrieben hat, ist besonders dankenswert. Er gab der Mundart die Ehre, die ihr gebührt. Heut ist leider mancher der Meinung, reichsdeutsch sei allein gutdeutsch und schwyzertütsch sei schlechttütsch. Das ist ganz verkehrt. Und aus dieser ganz verkehrten Meinung heraus nur war es möglich, dass unsere schönen guten alten schafuserischen Flurnamen sich mussten "gutdeutsch" schreiben lassen und dabei zu Unsinn oder gar zu Blödsinn wurden, so unser Gisbüel zum Gichtbühl, die Brugass oder Brunngass zur Braungasse, der Banera oder Bannrain zum Wannenrain, das Vizli zum Fietzli usf. Muttersprache, Mutterlaut, klingst so wonnesam, so traut! heisst es mit Recht. Aber wir Schaffhauser sind in diesem Stück schlimm dran, denn wir können unsere Muttersprache gar nicht schreiben und nicht lesen. Die Recht- und Lätzschreibung ist dabei wahrscheinlich zu schwierig, so dass die Schule damit nichts zu tun haben will. Zu schwierig will da heissen zu natürlich und zu einfach. Z. B. ist nichts einfacher als zu schreiben de Hereberg und man weiss, was damit gemeint ist; aber die Wissenschaft fängt erst damit an, dass man entscheidet, ob das heissen sollte, der oder den Hehrenberg oder Heerenberg oder am ehesten den Herrenberg! Ich hoffe im Ernst, dass unsere Flurnamen uns auch dadurch noch wertvoll werden, dass sie helfen ein Loch zu machen in den falschen Wahn von schlechttütsch und guetdütsch.



Dieser Artikel stammt von der Webseite Schützengesellschaft Dörflingen
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