Unsere Flurnamen
Aus dem Heimatbuch "Die Dörflinger Namen" von Arn. Klingenberg,
um 1945
Von unserer Flur und ihren Namen
Unsere Flur, das ist der kleine Fleck Erdoberfläche darauf
seit 50 Generationen die Dörflinger leben und lieben, arbeiten und streiten,
leiden und meiden. Und nicht nur darauf, sondern auch davon und dafür leben
sie seit 1500 Jahren. Und wenn sie die müde Seele ausgehaucht, so legen
sie sich in diese Heimatflur und die Überlebenden schreiben auf ihr Grab,
- Hier ruht in Gott N. N. Das ist gut gesagt. Die Heimaterde, die getreue, sie
ist uns geweihter Boden, denn gar vieles ist für uns dahinter - der ewige
lebendige Gott selber ist uns zunächst dahinter!
Unsere Flur ist nicht gross. Marksteine grenzen sie ab nach allen Seiten und
machen sie zum Dörflinger Bann. Das heisst für die übrige Welt:
Hier ist dörflingerisch Trumpf! hier gilt Dörflinger Art und Brauch.
Was das sei, das ist bei jedem ehrenfesten Dörflinger zu lernen, ist jeder
wackeren Dörflingerin abzuspüren, und der Dörflinger Art sicherstes
Kennzeichen ist eine starke, tiefe Liebe zum Heimatdorf, zur Heimatflur.
Der Dörflinger Bann hat auf der Karte die Form des dunklen
Erdteils. Die Linie Egg -Weierhau ist die Linie Marokko - Ägypten, das
Riet ist die Sahara, der Birchbüel das Kamerungebirge und der Gisbüel
der Kilimandscharo. Wo unser Dorf liegt, ist Deutsch - Ostafrika, Die Elfenbein-
und Goldküste fehlen uns allerdings, ebenso das Hochland von Abessinien,
und der Rheinstrom hat uns das goldreiche Südafrika weggerissen. Unser
Vergleich hinkt also wie jeder andere, und doch ist es von Wert, ungefähr
ein Bild davon zu haben, in welcher Form unsere Flur in ihrer Umwelt drinliegt.
Eben in der Form, des Erdteils Afrika, nämlich oben ein langes, aber schmales
Rechteck, dem sich nach unten ein mächtiges rechtwinkliges Dreieck anfügt,
dem die Spitze fehlt.
An Bodenfläche misst unser Bann nach der schweizerischen
Arealstatistik von 1917 581,25 Hektaren, das sind nahezu 6 km2 oder 6 Millionen
Quadratmeter, im alten Mass 6448 Vierling oder 1612 Jucharten. Wie gross eine
einzige dieser vielen Jucharten sei, das könnte am besten einer wissen,
der etwa in einem Spätjahr ganz allein die Kartoffeln aus einer ganzen
Juchart herausgenommen und heimgeholt hätte. Ich glaube, so einer hätte
für sein Lebtag den richtigen Respekt vor einer Juchart Erdboden. Von unsern
1612 Jucharten sind 2/3 (390 ha) Feld, d. h. Acker, Wiese und Reben, beinahe
1/3 (154 ha) ist Wald und der übrige Sechszehntel der ganzen Flur ist von
Wohnstätten, Wegen und Wassern in Beschlag genommen, immerhin noch 370000
m2 oder etwa 100 Jucharten.
Laut Grundbuch von 1936 ist unser Bann nach der Eigentumszugehörigkeit
in 3493 recht ungleich grosse Stücke und Stücklein aufgeteilt. Nr.
1 ist der Gemeindewald in der Egg und Nr. 3493 ist ein schiefes Fetzlein Schweizerboden,
das zu einem reichsdeutschen Grundstück gehört, zuoberst rechts am
Weg durch das Loggut hinunter. Vermutlich gehörte einmal alles Land sozusagen
allen miteinander und jeder einzelne erhielt sein Stück für drei Jahre
zur Nutzniessung von der Gesamtheit. Man meinte damals, wie Licht und Luft,
wie Wasser und Wald, so sei auch der Boden, der alle gleich trägt, für
alle gleich da. Diese Meinung hat sich im Laufe der Zeit aus guten und andern
Gründen gründlich geändert und schliesslich wurde der Boden zu
einem Besitzstück und Handelsartikel fast wie irgend etwas anderes, und
ist doch nach Herkunft, Bedeutung und Würde etwas Einzigartiges. Gegenwärtig
befinden wir uns in bezug auf die Wertung des Erdbodens in einer rückläufigen
Bewegung. Die Güterzusammenlegung, die jetzt, im Sommer 1944, auf unserer
Flur in vollem Gange ist, stellt sich auch in den Dienst der höhern Wertung
und sie wird neben verschiedenem materiellem und realem Gewinn gewiss auch einen
Zuwachs an ruhiger Schönheit und Geschlossenheit für unsere Flur bringen.
Was die Oberfläche unserer Flur betrifft, so ist dieselbe
sehr mannigfach gestaltet. Das kommt, wie jedermann weiss, daher, dass die Wasser
es waren, die im Verlaufe vieler Jahrtausende den Grund und Boden unserer Flur
hergeschafft haben, und schliesslich auch die Oberfläche so geformt haben,
wie wir das mit interessiertem Auge in Feld und Wald wahrnehmen, auch mit Hand
und Fuss, mit Karst und Haue, mit Pflug und Egge gelegentlich zur Kenntnis nehmen.
Diese Verschiedenheiten der Oberflächengestaltung sind es gewesen, die
die ersten und ältesten Flurnamen entstehen liessen. Man
sprach bald vom Buck und vom Tobel, von der Tole und von der Platte, der Grueb
und der Halde. Lange Zeit genügten diese Namen aus der Natur.
Dann begann mehr und mehr auch die Geschichte Flurnamen zu
bilden, am liebsten indem sie die einzelnen Teile der Flur mit auffälligen
Besitzernamen belegte, wie Baderwis und Schottenwis, Häsili, Chriechli
und Trifuess. So ist es gekommen, dass z. B. im Jahr 1900 unser Gemeindebann
mit etwa 175 Flurnamen belegt war. Und diese Menge von Namen bilden auch einen
Teil unseres Gemeindegutes, eines geschichtlichen und seelischen Gutes, das
zu inventieren und zu sichern die Absicht dieser Abhandlung von den Flurnamen
ist.
Die grosse Mehrzahl dieser Flurnamen stammt aus dem 16. Jahrhundert,
was, abgesehen von den inneren Gründen, mit dem äusserlichen Umstande
zusammenhängt, dass diese Namen dreimal hintereinander, nämlich 1530,
1554 und 1593, im Dörflinger Vogtkernen - Urbar festgelegt
wurden. Der Vogtkernen, so hiess die Abgabe, die das Dörflinger Feld, wie
schon erwähnt, seinem Gerichtsherrn jährlich zu entrichten hatte,
und das Urbar war das rechtsgültige genaue Verzeichnis dieser Abgabe, Es
wurde jeweils in Anwesenheit des Lehensherrn durch einen vereidigten Schreiber
vor sämtlichen versammelten Lehensleuten aufgenommen, indem jeder seine
Lehensstücke nach Art, Grösse und Lage öffentlich angab. So steht
z. B. auf Fol. 23 des ungewöhnlich sorgfältig und vollständig
geschriebenen Urbars von 1554, das im Dörflinger Archiv liegt, von der
wohlbekannten kleinen Flur "im Gigeberger", darin unser Pfarrhaus
liegt: Hanns Gigenberg von Buchtalen git von sim wingart zu Dorfflingen, langt
ouch her von Josen von wyla, - 3 Vtl. Kernen (= 4 1/2 Sester, 1/2 q), ist 1
Juchart under der Rülin trotten gelegen, oben an die strass und unden an
Othmar Siggen garten stossend.
Dieses Urbar von 1554 wird uns massgebliche Urkunde sein. Die allermeisten
seiner Flurnamen leben heute noch; die sich gegen neuere nicht behaupten konnten,
sind einfach verschwunden, wie uff Bargen, Beringerwis, Linggenacker, Zagelwis
und Zipplenwis. Aber mit rund 170 solcher Namen sind wir noch ordentlich reich.
Damit haben wir auch die Pflicht gegenüber den Vorfahren, wie gegenüber
den Nachkommen, Sorge zu tragen zu diesem Gut. Wir sollen nicht die Generation
sein, auf die man einst mit Recht hinweisen dürfte als auf die Trottel,
denen es an Nachdenklichkeit und an Sinn für Poesie, an Achtung vor der
Geschichte der Heimat und an Pietät gegenüber ihrem Grund und Boden
so sehr mangelte, dass sie achselzuckend sagen konnten: Flurnamen? Da ist nichts
dahinter!
Flurnamen des Waldes
Alfred Huggenberger versetzt uns an den Waldrand im Abendsonnenschein durch
sein "Waldmärchen":
Viel liebe Wunder birgt der Wald,
doch keines, das mich so hold betört
wie eines Vögleins Schlummerlied,
dem nichts den Abendfrieden stört!
Schon ist ihm wie im Traum entrückt
der laute Tag mit Glück und Not.
Leis zittert um sein Laubversteck
der Sonne letztes, blasses Rot.
Und reiner, süsser quillt der Sang,
indess gemach das Gold zerrinnt.
Die kleine Seele lauscht verzückt
dem Märchen das sie selber spinnt.
Der Wald spielt bei uns in Dörflingen in mehrfacher Hinsicht eine grosse
Rolle. Man braucht bloss vor dem Dorf draussen sich umzusehen, so leuchtet das
ein. Wohin der Blick sich wenden mag, ringsum nah und fern grüsst uns das
schöne, satte, helle oder dunkle Grün des Waldes. Und jeder Weg, auf
dein wir ausziehen, nach Ramsen oder Randegg oder Buch oder Bietingen, nach
Thayngen oder Herblingen, führt uns bald in grünen Wald. Nur die Landstrasse
zur Hauptstadt nicht; aber da liegt uns der nahe waldige Kolfirst wenigstens
im Auge bis zuletzt.
Wir Einwohner Dörflingens, jung und alt, kennen mehr oder weniger gut die
Wohltat und den Reiz des Waldes, jedes auf seine Weise. So unsere Buben, die
an den langen Sonntag - Nachmittagen zwischen Lichtmess und Martini dem Zauber
des Waldes meist lärmend unterliegen, wenn er rauscht mit gewaltigen Zweigen,
die alle zum Grusse sich neigen im grünen grünen Wald - hallo! hallo!
So die Mädchen, die zu zweien oder dreien dem Drange sanfterer Gefühle
gehorchen, indem sie, lieblich unter sich Freundschaft pflegend, den Wald durchstreifen,
Heimatlieder singend und einen Strauss auf die Kommode daheim pflückend.
Es gibt auch auf jeder Altersstufe solche, die der Einsamkeit bedürfen,
werktags aber damit zu kurz kommen und dann sonntags auf entlegenen Waldwegen
zu ihrem Rechte kommen. Grosse Gabe ist uns gegeben mit unserm Dörflinger
Wald! und das beste daran ist, dass seine Schönheit allen gehört und
dass er für alle ganz gleich offen ist. Nützen wir die Gabe, dass
wir da Gottfried Keller wenig Recht geben zu seinem Spruch, Am offnen Paradiesgarten
geht der Mensch gleichgiltig vorüber; erst wenn die Tür geschlossen
ist, möcht' er hinein!
Neben die ideellen, ästhetischen und ethischen Werte unseres Waldes, auf
die man leicht zu wenig achtet, tritt noch eine Reihe andersartiger Werte, so
der unschätzbar wohltätige Einfluss des Waldes auf unsere Atmosphäre,
unsere Lebensluft. Einen weltberühmten Prediger hörte ich einst ausrufen:
Nächst Gottes Gnade ist der Sauerstoff das beste Ding auf Erden! Wie oft
schon habe ich, mit Waldluft meine Lungen vollpumpend, diesem Glaubenssatz aufrichtig
zugestimmt. Wir werden auch an die grosse Bedeutung unseres Waldes für
die Wasserwirtschaft auf unserer gesamten Flur denken, und natürlich auch
an die tragende ökonomische Bedeutung unseres Waldes im Haushalt unserer
Gemeinde. Zur Orientierung hierüber können uns folgende paar Zahlen
dienen:
Gemeinde - Gut Ausgaben:
1893 |
Fr. 13604.- |
1923 |
Fr. 44645.- |
1943 |
Fr. 117404.- |
Aus Forstwesen Einnahmen:
1893 |
Fr. 5 775.- |
1923 |
Fr. 58 668.- |
1943 |
Fr. 28 723.- |
Trotz alledem ist unser Wald durch all die Jahrhunderte herauf nach seinem
Wesen und Wert zuwenig geschätzt und zu viel nur genutzt
worden. Er war nur der grosse Holzschopf für jedermann, in dem jeder nach
Möglichkeit mit Beil und Säge holen ging, was er an Hölzernem
bedurfte. Und daneben war er ein Hauptstück des Weidelandes der Gemeindeherde,
dazu auch der privaten Vierfüsser. Die lebenden Eichen und Buchen waren
freilich den Leuten zum Leben unentbehrlich, weil sie - Speck und Schinken haben
wollten, also auch Bucheln und Eicheln haben mussten, und das tote Buchen- und
Eichenholz wusste man zu schätzen und sparte es nicht. Man hatte also keinen
Grund, ihnen nach dem Leben zu trachten und so wurden die Bäume oft herrlich
stark und gross. Deshalb lobten mit Recht unsere Alten ihre Vorfahren, diese
haben noch gewusst, wie man mit den starken Eichen umgehen soll, nämlich
wie mit grossen Herren. An denen schaut man staunend hinauf, lüpft die
Kappe und lässt sie stehen, Es kamen dann aber Zeiten, da man es anders
machte, wenigstens mit den Eichen! Eine geliebte Kostbarkeit lieferte dazu der
Wald allen armen Leuten, und von uns aus gesehen gehörten die meisten Einwohner
unseres Dorfes jahrhundertelang zu diesen. Nämlich in den gefürchteten
hungrigen sieben Wochen vor der Ernte jedes Jahres waren die gedörrten
Holzäpfel und Holzbirnen immer ein guter Trost auf den Mittagstischen,
auf denen eben das Brot und die Erdäpfel damals noch ganz fehlten,
Vor etwa 150 Jahren, bald nach dem Jahr 1800, drängte sich eine höhere
Wertung des Waldes bei uns unausweichlich auf. Die argen Schädigungen und
Nöte der Kriegszeit von 1798 bis 1813, dazu der grosse Geldmangel jener
Zeit zwangen dazu, auf den Wald zu greifen und an ihm sich ökonomisch zu
erholen; daneben wurde der Hunger nach Freiheit, nach Erneuerung und Erweiterung
immer spürbarer. Er äusserte sich in Baulust, man getraute sich bei
uns ausserhalb des Dorfeiters an der Landstrasse Häuser zu bauen, kurz
es wurde vieles für unsern Wald lebensgefährlich. Die Regierung kam
der Gemeindebehörde zuhilfe und gab im Jahre 1813 "Weisung, wie es
mit dem Wald zu halten sei, damit es bis in 10 Jahren bessere". Und 1821
stellte er eine ausführliche Holzordnung auf mit genauer Festsetzung von
erlaubter und unerlaubter Nutzung, von Preisen und von Bussen. "Der Holzforster
soll sich nur fleissig an einen der beiden Forstmeister halten." Man hielt
sich daran und erfuhr nun, wie schwer es hält, alte Missbräuche abzuschaffen.
Der normale Bürger von damals sagte sich, man hat doch bisher immer holen
dürfen, was man braucht, und man muss doch etwas davon haben, dass man
Burger ist. Ich hol etz afach dia Stanga, dä Tromma, dia Nescht und zale
drno alefals mi Buess - es rendiert dänn no lang!
Steht man heute nicht total anders zum Wald als vor 100 oder
150 Jahren? Und es ist zu erwarten, dass die Schwierigkeiten der gegenwärtigen
Kriegsjahre bis in den hintersten Winkel unseres Landes hinein Verständnis,
Liebe und Sorge, nicht nur für "üse Holz", sondern für
den schweizerischen Wald wecken werden. Rund 1 Million Hektaren sei er gross,
der Schweizerwald, und liefere fast 3 Millionen Ster per Jahr, halb Nutzholz,
halb Brennholz. Das reichte aber neuerdings bei weitem nicht für den Bedarf.
So wurden denn 1939 noch 400 000 Ster eingeführt, Aber der Krieg machte
der Einfuhr ein Ende. So mussten denn 1942 5 Millionen Ster geschlagen werden,
1943 noch mehr, und dann wie weiter?! Glücklicherweise hat die Bundesverfassung
von 1874 dem Bund das Recht der Oberaufsicht über die Forst- und Wasserbaupolizei
im Hochgebirge zuerkannt. Dieses Recht konnte durch eine Revision 1897 so erweitert
werden, dass 1902 ein vorzügliches schweizerisches Forstgesetz erscheinen
konnte. Dessen Art. 31 - Das Waldareal der Schweiz soll nicht vermindert werden
- wird unserem Forstwesen noch manche Rätsel und Aufgaben stellen, weil
er offenbar sich in den Weg stellt dem unabweisbar steigenden Holzbedarf, wie
auch den unabweislichen Forderungen des Mehranbaues, dazu auch der unübersehbar
folgenreichen Tatsache, dass das Holz "der Schlüsselrohstoff
der Zukunft" zu sein scheint, denn, man sehe doch nur: aus Holz
will die Chemie nicht nur Zucker und Sprit, nicht nur Kunstseide und Kunstwolle,
nicht nur Papier und Viehkraftfutter, nicht nur Sprengstoffe und Baustoffe,
sondern wahrscheinlich noch vieles andere machen! Nun, das alles soll der Wertschätzung
und Pflege unseres Waldes zugute kommen und das Wort des alten Griechen wird
sich einmal mehr erwahren: Der Krieg ist ein Vater aller Dinge!
Noch einige Zahlen zum Schweizer, Schaffhauser und Dörflinger Wald! Der
Schweizer Wald: 1 Million ha gross, 3/4 in Alpen und Jura, jährliche
Nutzung 3 Millionen m3, zu 5% Staats-, 67% Gemeinde- und 28% Privatwald, Vorkriegswert
100 Mill. Fr., 45 Mill. Fr. Arbeitslöhne zur Winterszeit. Der Schaffhauser
Wald: Staatswald 2506 ha, Gemeindewald 8367 ha, Privatwald 1853 ha.
Reine Waldfläche 2437 ha. Für 1943: Holzernte 21704 m3, Uebernutzung
8000 m3.
Einnahmen 811270 |
Ausgaben 620570 |
Reinertrag 190700 Fr. |
pro ha: 324 |
248 |
76 Fr. |
Dörflinger Gemeindewald: Waldfläche 120,91 ha. 1943:
Hieb 335 m3 Stammholz, 598 m3 Scheiter, 17600 Wellen. Pflanzen 7800 versetzt,
2500 verschult. Forstreserve 35842 Fr.
Einnahmen 39500 |
Ausgaben 11000 |
Reinertrag 28500 Fr. |
pro ha: 330 |
93 |
237 Fr. |
Zu Eingang folge hier die Zusammenstellung der "Waldkomplexe der Gemeinde
Dörflingen" nach offizieller Liste im Jahre 1896. Die Namen sind von
oben nach unten zu lesen, sie ergeben dann die Lage der Waldstücke von
West nach Ost. (Die Namen Speckacker, Storchennest, Funkterain und Haselrichte
sind in anderem Zusammenhang erklärt.)
| Gichtbühl |
Wannerain |
Plenteren |
Seebuck |
| Hexenthal |
Egg |
Ratzengrub |
Haselrichte |
| Gemeindeacker |
Hengstacker |
Todtenmann |
Seeacker |
| Kirchhölzli |
Speckacker |
Kessel |
Storchennest |
| Dachslöcherhau |
Bachteli |
Kachenthal |
Landenberger |
| Weiherhau |
Winterhalde |
Kreuzbuchhäuli |
Oberholz |
| Seelihau |
|
|
Funkterain |
Wir beginnen mit Nummer 1 im Grundbuch wie im Gemeindebann:
i dr Egg. Sonderbar, dass wir in unserer
Mundart sagen können der und die und das Egg(e). Das Eck bezeichnete einst
ein verdächtig kitzliges, eckiges Ding, nämlich die Spitze des breiten
Schwertes. Darum gibt es mehr als 30 altdeutsche Männernamen, mit Eck zusammengesetzt;
der bekannteste unter ihnen ist Eckhart, der Schwertstarke. Zum Dreieck fügt
sich dreimal ein Eck ans andere, Springt das Eck ein, so sagen wir der Egg(e),
en stille - n - Egge, ein süsser Winkel. Springt der Winkel vor, so sagen
wir das Egg, es Husegg. Sagen wir die Egg, so ist damit nicht die Ecke gemeint,
auch nicht die Egge, sondern es ist unser Waldrevier Nr. 1 gemeint. Es äussert
sich in diesem "die" eine seelische Feinheit unserer Mundart, für
welche wir noch einige Beispiele finden werden, wie i dr Bregezze, uff dr Bette,
under dr Malehe. Wo die Mundart nicht weiss, ob sie bei Flurnamen der oder die
oder das sagen müsse, sagt sie sicher die, indem sie hinter dem Namen die
mütterlich gebende, bergende gütige Natur und Erde sieht. Unsere Egg
ist ein höchst ehrenwerter massiver Eckpfeiler, nicht bloss unseres Gemeindebannes,
sondern auch unseres Gemeindegutes. Und das ist seit langem so. Als z. B, in
schwerbedrängter Zeit, im Jahre 1605, die Gemeinde um grossen Schaden ze
vermyden 1000 Gulden Schaffh. Wäring entlehnte, gab sie als Pfand das Holtz
mit namen die Egg und bannen Rein, ungever die Einhundert Jucharten gross, und
so daran nit gnugsam were, all ander unsre güeter. Seit bald anderthalb
Jahrtausenden gehört sie unverändert allen Gemeindegenossen ganz gleich!
Ehre, dem Ehre gebührt - Ehre unserer Egg!
Vor die Egg legt sich der Banerá,
1554: bannen Rain. Bei der Urbaraufnahme widerstrebte es dem Stadtschreiber,
das fabelhafte Wort Banera hinzuschreiben. Er schrieb dafür bannen Rain
im Sinne von b' bannten Rain. Dafür hätten aber die Dörflinger
sicher gesagt Bantera, so gewiss sie sagten b'brännts (Wasser). Banera
ist vielmehr Bannrain in bequemer nachlässiger Aussprache. In Merishausen
sagen sie Bannhalde, in der Urschweiz haben sie da und dort einen Bannwald,
aus dem weder grünes, noch dürres Holz getragen werden darf, weil
er ein Schutzwald ist für Weg und Steg, für Haus und Hütte. Ein
Bann liegt darauf. Der alte, durch und durch genossenschaftliche Feldbau hatte
es, von uns aus gesehen, die wir gern übertrieben individualistisch denken
und wirtschaften, viel mit Zwing und Bann, mit Zwang und Verbot zu tun. Auf
Martini z. B. wurde die Kornzelg gebannt, der Hag darum geschlossen, das Betreten
verboten und wer dann noch nicht angesät hatte, der brauchte übers
Jahr kein Brot zu essen. So war diese schöne Holzhalde gebannt, vielleicht
um ihrer Steilheit willen ein Rain des immerwährenden Bannes, dem Vieh
und dem Holz zulieb für den Weidgang ein für allemal geschlossen und
verboten. Der Hirt hatte also streng darauf zu achten, dass die Herde da nicht
hineinlief, umsomehr als auch der Postweg Schaffhausen - Randegg usw. dort lag.
An den Banera fügt sich das grosse Waldrevier der Pläntere,
1554: under der Blänteren am weg gen Lon. Es wäre richtiger zu sagen
im Plänter; aber die Volksseele liebt das weichere d i e Pläntere,
gleich wie die Egg. Hier wurde vermutlich zum erstenmal auf Dörflinger
Boden das Plentern angewandt, das jetzt im Forstwesen allgemein üblich
ist, wie das die Landi 1939 mit viel Liebe gezeigt hat. Der ursprüngliche
und einst allgemein übliche Holzhieb war der, dass man ein Stück Wald
rübis und stübis zu Boden legte, durch Kahlschlag einfach abräumte.
Eine naturgemässere, viel feinere und dazu rentablere Weise, den Wald zu
bewirtschaften, ist das Plentern. Der Plenterwald fasst in sich Laubholz und
Nadelholz, und zwar in Gewächsen vom einjährigen Schössling bis
zum hundertjährigen Riesen. Der Aushieb erstreckt sich jedes Jahr auf ein
ganzes Revier und behält das beständige ungestörte Wachstum des
Ganzen im Auge. Und eben darum wird geplentert, wie der Forstmann sagt, d. h.
nur die Blender, das sind die Licht hindernden Pflanzen und Pflanzenteile werden
entfernt. Dem Liebhaber des Waldes ist das oft sehr unsympathisch, weil manche
geliebte Gebüsch- oder Baumgruppe so immer wieder verändert wird.
Aber er schickt sich darein, weil er einsieht, dass durch ein kluges Plentern
das Licht und die Luft, das Wasser und die Wärme am gleichmässigsten
dem ganzen Wald und allen seinen Kindern zugute kommen. Kennen wir diese Methode
nicht auch anderswoher? Die Gemeinde der Lebenden gleicht einem kleinen Plenterwald,
und der Knochenmann kennt sein Gehölze genau und behält es ständig
im Auge. Alljährlich holt er sich daraus sein Teil. Nicht wahllos, sondern
wie er als quasi Forstmeister es für gut findet, da junges kränkliches,
aber auch strammes Unterholz, dort Moosbewachsene, krummgewordene Stämme.
Hüte dich, du fröhlich wachsendes Jungholz; denke daran, du weithin
schattender Baum!
Die Pläntere läuft aus im tote Ma.
1554, 3 Juch. holz und veldt bim toten man. Schon im Jahre 1554 wird kein Mensch
mehr gewusst haben, warum der ein wenig schreckhafte Name an dieser Flur hafte.
Es war vielleicht so, dass einmal vor vielen Jahren dort eines Morgens ein landfremder
Mann mit eingeschlagener Schläfe in einer Blutlache gefunden wurde, und
dieser Fund war gerade das Tüpflein auf das i, das dort noch gefehlt hatte.
Des Erschlagenen arme Seele konnte keine Ruhe finden und irrte nun dort umher.
Vielleicht auch ist nie so etwas dort passiert, sondern eine einfache abergläubische
Furcht witterte dort Unheil und sah Gespenster und das Spiel von Nebelfetzen
aus dem Zwing herauf half dabei mit. Denn nicht wahr, dort hinten nimmt das
Feld, das vertraute bebaute Land, auf einmal ein Ende? Weit hinter dem einsamen
Wanderer, längst nicht mehr sichtbar, liegen die Wohnungen der Menschen,
und nun verschlingt ihn der schweigende dunkelnde lauernde Wald? Wie unheimlich
wie leicht könnte da aus dem Gebüsch heraus einer über ihn herfallen!
Er geht zwar wohlbedacht in der Mitte des Weges und stärkt sein Hasenherz,
so gut er weiss. Aber wenn jetzt neben ihm plötzlich ein Rehbock in den
Wald hineinsetzt, dann packt den Wanderer kalter Graus, der Herzschlag stockt
und die Haare sträuben sich. Ja, am Tag, und gar zu zweit wandert sich's
schön im lichten grünen Wald, aber wenn es dunkelt, und ganz allein?!
Da sieht man wieder einmal, wie leicht die Dinge so aussehen, wie man sie ansieht!
Wir aber sollen uns glücklich schätzen, dass wir uns einer derartigen
öffentlichen Sicherheit erfreuen, wie sie bis vor 100 Jahren in unserer
Gegend einfach für unmöglich gehalten werden musste.
Draussen unterm Banera liegt noch eine andere Flur mit schreckhaftem Namen,
das Hexetal, 1554, im hätzgentall.
Wir nennen einen freundlichen, von zwei Waldstreifen eingefassten Streifen Ackerlandes
so, unterm Gmandacker gelegen. Das stimmt mit Natur und Geschichte nicht recht
überein. Vor 300 Jahren dagegen passte der Name noch zur Flur. Die ganz
ausgezeichnet geschickte und getreue zürcherische Kantonskarte von Hans
Conrad Gyger, 1667, nämlich, die nur wenige Flurnamen anführt, bezeichnet
als Hexenthal jenen eingeschlossenen abfallenden Waldwinkel, der heute Wolfhag,
Schluch, Tole und Hexetal umfasst. Das ist, wie man sofort sieht, ein eigenartiger
eingeschlossener Winkel, den man nicht ohne Befremden wahrnehmen kann. Das neue,
vollkommen schöne Kunststrässchen muss man sich wegdenken; noch 1667
führte der Weg nach Gennersbrunn unter dem Birchbüel durch über
die Wiesen. Für Dörflingen war die Flur fast weglos, fast ringsum
von Wald eingeschlossen von der beholzten Tolerüti an bis zum Ende des
heutigen Hexetalholzes, mit freiem Ausblick nur über die heutigen Tolewiesen
weg, wahrlich, eine ganz unheimlich abgeschlossene, verlorene finstere Gegend,
gerade recht für Hexen! Hexen? Hätzgen? Für uns aufgeklärte
Menschen des 20. Jahrhunderts leben ja die Hexen s. z. s. auch noch. Freilich
nur noch in einigen fröhlichen Redensarten, wie: Du tusigs Hexli! Die alt
Hex! Ich mach jo, wa-n-i cha, ka Hex cha meh! Bloss Geschwindigkeit, ka Hexerei!
Higsi Hagsi hinder em Hag, nimm mir au min Higser ab! Für die Dörflinger
vom Jahr 1554 dagegen waren die Hexen noch fürchterlich lebendig, obwohl
sie nur in einem damals herrschenden, ansteckenden, bös verirrten Glaubenswahn
existierten. In ihrer erbarmenswürdigen Unkenntnis der Natur konnten unsere
Vorfahren von damals dem Hexenwahn fast nicht entgehen. Ging etwas glatt wie
gehext oder zwäris wie verhext, flog einen ein Missgeschick an wie ein
Hexenschuss, kam Gewitterschaden trotz heftigen Betens, erkrankte im Stall schon
wieder ein Stück trotz frommer Schutzmittel, dann konnte das doch nicht
mit rechten Dingen zugehen, sondern eben - mit lätzen! Da musste doch der
Teufel dahinter stechen und zwar durch eine seiner Handlangerinnen in der Nachbarschaft.
Und jetzt kam das schlimme Ende, die Frage. Wer ist's? wo ist die Hex? Dann
war schlimmste Zeit im Dörflein, wenn wieder einmal diese Frage in der
Luft hing, wenn die Frauen einander argwöhnisch beluxten, wer etwas zu
tun habe in der Richtung Hexetal! Wenn die Männer die Frauen und Mädchen
des Dorfes in Gedanken scharf musterten, mehr als nur halb des Glaubens. Be
üs gäbid acht Wiber au vier Par Wibervolch, wenn nid - ani vonene
e Hex wär! weles ischi? disäb oder disäb? mi Frou nid! d'Hexe
hejid wiissi Chnü! Und auf dem Gennersbrunner Weg pflegte man in solcher
Zeit regelmässig Hexen zu vieren oder mehr beisammen zu sehen, dort oben
am Schluch, in lange graue Hemden gekleidet und auf Besenstielen reitend.
An Stelle dieser kulturgeschichtlich wohl begründeten Erklärung unseres
Flurnamens kann auch folgende Erklärung treten, die nichts zu tun hat mit
dem beschämenden Hexenwahn des 15. -18. Jahrhunderts, und die Tatsache,
dass sonst kein einziger Flurname im ganzen Kanton an jenen Teufels - und Hexenaberglauben
erinnert, gestattet die Annahme, dass dieser Glaube eigentlich mehr eine theologische
und juristische Verirrtheit und dem Volke im Ernst fremd geblieben sei. Unser
verlorener, verschlossener Waldwinkel mit dem sehr auffälligen Namen hat
es dann mit einer von jenen höchst achtungswerten echten Hexen zu tun aus
der Zeit, da das Christentum der fränkischen Kirche in unserm Lande ganz
heimisch geworden war (Kloster Reichenau im Jahre 724, Konstanz ein Bischofssitz)
und niemand mehr ein Unchrist sein wollte. Sie war eine alleinstehende, hervorragend
begabte Frau, allen Rat und Hilfe Suchenden ohne Unterschied eine helfende Schwester
und Mutter, aber am überkommenen Glauben an Wuotan und Donar, an Fro und
Freja hielt sie unbedingt fest. Dass das Christentum eine geistige Religion
sei, empfand sie als einen grossen Vorzug und die Worte Jesu waren für
sie reiche Gabe. Aber die vielen Worte bei der neuen Frömmigkeit und die
vielen sonderbaren Geschichten und Glaubenssätze und Gebräuche schienen
ihr das Göttliche ganz und gar zu vertreiben. Ihre Religion war durchaus
Gefühl für die Gegenwart des lebendigen, gerechten und gütigen
Schöpfergottes. Gott der Herr ist Sonne und Schild - das war ihre Religion.
Ihre getauften Volksgenossen spürten sehr wohl die echte Frömmigkeit
dieser starken, freien Frauenseele und jedesmal, wenn sie das Holzkirchlein
auf dem Kilchenbuck verliessen, schauten sie mit schlechtem Gewissen dort hinüber,
wo, wie sie wohl wussten, jetzt die Waldfrau, die Einsiedlerin, mit scharfem
Aug herüberschaute. Doch sie hatten das Gefühl, dass sie einer neuen
Zeit angehörten, und blieben, was sie waren. Die Waldfrau aber, die Hagzisse,
später Hekse, hielten sie in hohen Ehren, so dass ihr Andenken nicht mit
ihr erlosch, sondern nun schon elf Jahrhunderte hindurch ehrend an jenem Waldwinkel
haftet.
An den Tote Ma schliesst sich der Kessel und der Seebuck mit Weier
und Riet.
Unser Riet liegt inmitten einer landschaftlich reizvollen ovalen Mulde von 1
und 1 1/2km Durchmesser. Der Einlauf dieser Mulde liegt zwischen dem Seebuck
und dem Dachslöcherhau etwa 475 m ü. M. und der Auslauf 50 m tiefer
am tiefsten Punkt zwischen Birchbüel und Romebuck. Wir wissen ja, dass
die Wasser unsere Flur gebracht und auch geformt haben; wo sind sie jetzt, die
Wasser und die Wasserläufe? Wo ist der See, der zum Seebuck gehört?
Als vor 1 1/2 Jahrtausenden die Alamannen dies Land endgültig genommen
hatten und, sagen wir im Jahre 444, von der Höhe des heutigen Seebucks,
490 m. ü. M., sich umschauten, da sahen sie gegen Süden über
ein hübsches Seebecken hinweg. Die Wasser füllten die erwähnte
ovale Mulde, denn das südliche Ufer wurde durch die starke Gletschermoräne
gebildet, die vom Gisbüel zum Birchbüel und weiter über den Grundbuck
zur Pläntere lief. Der heutige sog. Weier zunächst am Seebuck war
damals ein niedlicher, tiefer Waldsee, der mit zwei Armen zur Bachtheli und
zum Seeli hinaufreichte, An beiden Enden sprang ein Bach hinein und der Abfluss
dieses Waldsees hüpfte über die feste, hohe Verbindung von Seebuck
und Dachslöcherhau hinunter. 1444 war das Bild der Flur ziemlich stark
verändert. Der kleine Waldsee war zum Weier geworden, zum wiwarium, wie
die Römer einen Teich nannten, darin allerlei Lebendiges wimmelte, und
der Umfang des grossen Seebeckens war viel kleiner geworden. Garbischbol und
Buck standen im Trockenen, die Platte und der Morgen waren Ackerland. Der See
selber war grossenteils Sumpf geworden, ein grosser Weier mit einem kleinen
Rietsee da, wo er am tiefsten war. Die Verlandung hatte von Jahrhundert zu Jahrhundert
schnellere Fortschritte gemacht, denn die paar kleinen alten Wasserläufe,
die vom Gailingerberg her in Weier und Riet einmündeten und sie durchflossen,
brachten beständig, Tag und Nacht, jahraus jahrein Erde mit sich und bildeten
fortwährend sogenanntes Moorland. Aber 1535 heisst es noch in einem Bericht
über Rodungen: zum See 5 Jucharten u. s. f.
1644 ist der einstige kleine Waldsee grössernteils Streue- und Wiesland
geworden, von einem breiten Wassergraben durchzogen. Wo der Moorboden am tiefsten
ist, hat das Dorf sein Gemüseland angelegt, genannt im Weier, 3 Mahd Wiesland
sind es schon und das Kloster Katrinental als Zehntherr ist so grossmütig,
diese 3 Jucharten für zehntfrei zu erklären, aber drei Schilling Haller
müssten doch statt des Zehntens entrichtet werden. Der grosse Weier aber
ist schon stark versumpft und im Jahre.
1690 ist die Rede von 15 Jucharten Weierwiese. Das Kloster machte darüber
aus, dass die Gemeinde davon keinen Zehnten aufstellen müsse, falls sie
den Boden als Weier oder Weideland belasse; wenn sie dagegen darauf heue oder
etwas anbaue, so sei der richtige Zehnten dafür zu entrichten.
1844 wissen schon viele Leute nicht mehr, weshalb eine Flur "im Weiergässli"
heisst und die alte Rietfurt auf dem Herblingerweg ist sozusagen verschwunden,
ebenso der Speck, d. h, der Prügelweg unter der Pläntere. Nur das
Knollenbrüggli an der tiefsten und blödesten Stelle des Gennersbrunnerweges
im Weiergässli tut zu Zeiten noch seinen Dienst.
1944 - ein total anderes Bild! Die Naturwissenschaft ist aufgewacht und hat
den Bauer gelehrt, zu seinem Nutzen die Natur nach ihren Notwendigkeiten und
Wünschen zu fragen.
Bisher hatte man von den Gegebenheiten in der Natur gesagt: Es ist nun einmal
so, wie es ist, und es wird so sein müssen! und wenn es dir so nicht gefällt,
so stecke einen Stecken dazu, dann weisst du auch, was dem müssigen Frager
gehört! Jetzt endlich aber sah man allmählich die Natur natürlich.
Und seit im Jahre 1811 Konrad Escher von der Linth den Wassern der Linth den
Meister gezeigt hatte, gedachte man im wasserreichen Schweizerland nach und
nach an tausend Stellen, sein Beispiel nachzuahmen. Viele, viele Millionen Schweizerfranken
waren seither aufgewendet worden, um in kleinen und grossen Drainage - Unternehmen
den Wassern den rechten Weg zu weisen, zum Segen der fruchtbaren Schweizererde,
als 1918 / 1920 auch die Dörflinger, unterstützt von Kanton und Bund,
im rechten gemeinnützigen Sinn unter Aufwand von Franken 144000.- den Wassern
vom Seebuck den rechten Weg wiesen, und 1944 soll auch dies Werk zu einem segenbringenden
und rühmlichen Ende geführt werden.
Ein anderes Waldrevier, mit dem Seebuck in engstem innerem Zusammenhang stehend,
ist die Bachtheli, 1535: Bachtelli.
Mit dem Bach ist der einst oberirdische, jetzt aber grösstenteils unterirdische
Wasserlauf gemeint, der seit Jahrtausenden die Wasser vom nordwestlichen Hang
des Gailingerberges durch Weier und Riet in den Rhein leitet. Aber wo ist die
Theli? Wer auf der angenehmen Strasse Dörflingen - Randegg die Höhe
diesseits der Grenze erreicht hat, etwa 493 m ü, M" sieht ein paar
hundert Meter vor sich den grünen Grenzwall, den es noch zu übersteigen
gilt, um in den Hegau zu gelangen. Am Fusse dieses Walles sieht er mit Verwunderung
ein munteres Bächlein durch das kleine Waldtal eilen. Er kann nicht anders:
Freudig überrascht schaut er ihm nach, lauscht auf das musikalische Murmeln
und späht durch die Tannen rechter Hand, wo die liebliche Ueberraschung
herkomme und versteht alsbald, dass einige Meter im Boden drin ein richtiger
Bach seinen Weg habe.
Diesem freundlichen Erlebnis ungefähr aller, die hier durchgehen, verdankt
dies Waldrevier den Namen Bachtäli, aber in der leichten Variation Bachtheli,
denn Bachtäli mit zwei betonten Silben ist ein allzu schwerfälliges
Wort. Die Sprache wusste sich zu helfen, indem sie den Ton von der ersten auf
die zweite Silbe schob und diese kurz aussprach: Bachteli. Aber wie soll man
das schreiben? Der Stadtschreiber von Diessenhofen schrieb 1554 bachtelli, als
ob er gewusst hätte, dass althochdeutsch tellin das Tälchen hiess.
Er hätte auch bachtheli schreiben können. Der Ingenieur Roemer schreibt
in seiner Bannskizze noch 1771 bachtelli. Der Siegfriedatlas schrieb etwa 1871
ganz sinnlos Bachthiele, und unser Vermessungsamt korrigierte das in Bachdiele.
Da war wenigstens ein Sinn dabei, freilich ein total schiefer, denn bei uns
zulande ist eine Diele eine Zimmerdecke. Ueber der Grenze drüben aber wurde
daraus das gelehrt klingende und ganz sinnlose Wort Partellen, und nun heisst
sogar die Waldhöhe über Randegg so. Du gutes stilles Bachtäli!
Gehen wir über zu zwei weiteren einander benachbarten Waldrevieren. Da
ist zunächst das Chachedal, 1554:
kachadal.
Es handelt sich hier keineswegs um ein richtiges Tal, eher um eine breite, tiefe
Runse am waldigen Hang über der Puläjen. Doch die Kachen nahmen diese
von jeher für ihr Tal und liefern damit ein erstaunliches Beispiel dafür,
wie die Natur sich selber treu bleibt. Nämlich schon im Jahre 1554 war
dieser Flurname wahrscheinlich alt, und damals schon hatten die Kachen, die
Hätzeln, wie wir sie nennen, die Eichelhäher wie sie im Buch heissen,
noch immer eine Vorliebe für dieses Waldrevier.
Und 350 Jahre später, etwa im Jahre 1900 war es, dass ich im Vorsommer
mit Verwunderung sah, wie nicht weniger als 13 Kachen mit- und hintereinander
von einem Raubzuge in ihr Chachedal zurückkehrten. Sie hatten offenbar
gute Beute gemacht an reifenden Kirschen und an Singvögelbrut um Neudörflingen
herum, daher das Triumphgeschrei der gefrässigen klugen Vögel, Ich
dachte mir dann, diese Kachen vom Jahrgang 1900 seien sicher Nachkommen der
dortigen Kachen von anno 1500 und anno 1000. Sie hatten im Chachedal wirklich
ihre angestammte Heimat, ähnlich oder noch mehr als wie die Menschen in
jenen Häusern als Nachkommen ihrer Vorfahren vom Jahr 1500 dort ihre Heimat
haben. Und nun stellte sich mir die Frage: Welche Nachkommen stellen sich heute
besser als einst, die vom Chachedal oder die vom Hinterdorf und Ausserdorf?
Neudörflingen als ganz junge Siedelung kommt hier nicht in Frage. Die Antwort
ist nicht zweifelhaft. Die Hätzeln sind ohne Zweifel schlimmer dran. Sie
können mit Recht sagen: Die Zeiten werden immer schlimmer. Weil die Häher
als Rabenvögel Allesfresser sind, geht ihnen zwar die Nahrung nie aus.
Aber ob den Fortschritten der Landwirtschaft schüttelt gegenwärtig
der alte Kach zugleich mit anderer Tierwelt sein Haupt, "Freilich, mannigfaltigere,
reichlichere und bessere Früchte auf Aeckern, Wiesen und Bäumen, und
auch neue, schmackhafte Sorten von Ungeziefer über und unter der Erde,
die sind da. Aber - du gute alte Zeit, wohin bist du verschwunden? Wo sind die
einst massenhaft wachsenden Holzäpfel, Holzbirnen, Wildkirschen, die wir
mit den Menschen teilten, hingekommen? Und jetzt wollen die Menschen alles allein!
Man findet ja 'bald nicht einmal mehr Eicheln und Bucheln! Und die unendlich
vielen Beerensträucher an den Waldrändern und im Wald drin, und die
langen, breiten Weingärten an den Halden, sie sind alle weg! Und die fast
nimmer aufhörende Singvögelbrut in den Hecken und Büschen, in
Feld und Wald und auf allen Bölern! Damit ist es leider längst zu
Ende. Wo ist denn auf allem Dörflingerfeld noch ein ordentlich Gebüsch?"
- Der Kach hat Ursache, sich Sorgen zu machen, und der Mensch? Im Jahre 1500
stand er den Kachen viel näher als heut. Nicht nur in Lebensweise und Nahrung,
sondern auch im Fühlen und Denken. Im Jahre 1900 aber ist er weit von ihm
abgerückt. Was ein Kach ist, bleibt eben ein Kach. Der Mensch aber wird
bei aller Naturgebundenheit, die auch für ihn gilt, teilnehmen an einem
Fortschreiten und Sichentwickeln, denn Mensch sein heisst teilnehmen an einem
Geistiger- und Freier- weiden und damit an einem Besserwerden und Es - besser
- haben.
Unter dem Chachedal liegt das Chrüzbuechhäuli,
1554: aker by der krützbuech. Die Kreuzbuche stand einst rechts vorn Waldeingang
überm Bord der Randeggerstrasse. Der Waldrand lief damals vom Storchennest
in gerader Linie zu dem Punkt, wo Chachedal und Landeberger zusammenstossen.
Und Überall neben der Waldtraufe lief ein mehr oder weniger breiter Streifen
Weideland her, der den Waldrand von dem Hag trennte, der das Feld, d.h. die
angebauten Zelgen gegen das weidende Vieh schützend umgab. Wo dieser feste
Ehfridhag aus Pfosten, an denen zwei Querstangen mit Weiden festgemacht waren,
über eine Strasse lief, da musste ein etwas schief gestelltes und damit
von selbst zufallendes Gattertor angebracht werden. Hier befand sich ein solches
Falletor durch den Fridhag. Ehfrid, d.h. wörtlich Rechtsschütz, wurde
der Hag mit gutem Grunde genannt, denn er war tatsächlich ein Rechtsschutz
für die Saatzelg. Aber auch der Mensch, wenn er hier durchs Falletor schritt
und den Hag hinter sich liess, liess fast ganz den Rechtsschutz hinter sich,
zumal da er zudem in den Wald hineingehen und jenseits des Waldes erst noch
fremden Boden, fremdes Land begehen wollte! Es entsprach also einem nächstliegenden
Bedürfnis eines denkenden und fühlenden Menschen, dass gerade an dieser
Stelle ein Kreuz stand, ein massives eichenes Kreuz mit holzgeschnitztem Christusbild.
Das war die Aufforderung, sich dem Schutz - einer allmächtigen, ewigen
Treue zu befehlen und die Hilfe der Heiligen anzurufen. Dazu ermunterte auch
die mächtige Buche, die hinter diesem Kreuz stand, ein prachtvoll sprechendes
Bild von der schützenden Kraft und Fülle des Lebens, die uns umgibt.
Alle, die da vorübergingen, liebten gewiss das Kreuz und die Buche, die
es schützte, - und sie liebten die Buche um des Kreuzes willen. Wären
doch beide heute noch da! Es kam dann einmal eine Zeit, im 16. Jahrhundert,
wo man für die wachsende Bevölkerung mehr Brot brauchte. Da wurden
dem Walde eben dort 10 bis 12 Jucharten Boden entrissen und damit stand dann
die Buche mit ihrem Kreuz fast wie auf freiem Feld, und sie waren beide schon
recht alt. Doch die Menschen, obwohl sie gerade in jener Zeit ihren Glauben
ein wenig geändert hatten, liebten beide unverändert. Ein Novembersturm
aber zerriss die alte Buche und im Falle warf sie auch das alte Kreuz zu Boden
und mit aufrichtiger Trauer lasen die Menschen die Trümmer zusammen. Dass
man beide an der selben Stelle ersetzen könnte oder sollte, daran dachte
niemand, eben wegen der Glaubensänderung. Seither bleibt dort eine fröstelnde
Leere. Aber die warme Liebe zur Buche mit dem Kreuz wandte sich jenem freundlichen
hellen Walddreieck zu mit dem liebkosenden musikalischen Namen Chrüzbuechhäuli.
Und schliesslich greifen wir noch zwei heraus aus der Reihe der Wald - Flurnamen,
Hengstacker und Landeberger. Vom Marchstein im Hengstacker
berichtet ein besonderer Aufsatz; man möge dort das Nähere nachsehen.
Dieser Marchstein war der mittelste und nördlichste in der alten Grenzstein
- Setzung vom Jahre 1434, der 27. von 52. Er stand an einem auserlesen interessanten
Platz. Erhöht am Ende eines immer wieder verjüngten Buchenwaldes stehend,
schaute er nordwärts über der Rudolfen Seeli weg zum Rheinhardhof
hinauf, wo in einer Kapelle ein frommer Klausner vom Kloster Petershausen bei
Konstanz fleissig betete für die Welt, welche arbeitete. Und diese Welt
war gar nicht so fern, wie es in jener hochgelegenen Waldeinsamkeit scheinen
konnte, denn durch jenen Hof hindurch führte die Rinharter- oder Teigingersteig.
Und oberhalb des Hofes führte die alte vielbefahrene Landstrasse von Schaffhausen
über Bietingen, Hilzingen, Engen nach Rottweil und Ulm und unterhalb des
Hengstackers lief der alte Postweg von Radolfszell über Randegg und Gennersbrunn
nach Schaffhausen. Der Stein war auch der äusserste Grenzstein der Stadtgemarkung
Schaffhausens gegen Osten. Noch viel interessanter als um seines Standortes
willen ist uns der Hengstacker - Markstein deswegen, weil drei wichtigste Jahrzahlen
der politischen Geschichte unseres Dorfes in seinen Leib gehauen waren, nämlich
die Zahlen 1434, 1535 und 1770.
1434 wurde Dörflingen zugleich mit der Herrschaft Andelfingen aus der
Hand der Landenberger von der Stadt Zürich erworben, leider nur mit den
niederen Gerichten, so dass die Landeshoheit bei Nellenburg - Habsburg bleiben
musste. 1535 verband sich Dörflingen enger mit Zürich, indem es die
zürcherische Reformation annahm, obwohl sein Landesherr, Erzherzog Ferdinand
von Oesterreich, der ärgste der damals regierenden Protestantenfresser
war. Und 1770 wurde Dörflingen durch Zürich um schweres Geld aus den
hohen Gerichten Oesterreichs losgekauft und gehörte völkerrechtlich
erst damit zur Eidgenossenschaft. Beinahe wäre dieser Grenzstein uns ganz
verloren gegangen. Ein gütiges Geschick griff durch Forstmeister Gujer,
gest. 1942, ein und rettete ihn in einen wohlverdienten Ruhestand im ältesten
Klosterhöflein zu Allerheiligen.
Was den Namen Hengstacker betrifft, so wird er an dieser Flur deshalb haften,
weil der Ertrag dieses beträchtlichen Stückes Feld und Wald einst
das Entgelt bildete für den Hengsthalter und Hirten der Pferdeherde. Derselbe
trug gelegentlich grosse Verantwortung, z. B, im 30jährigen Krieg. Am Sonntag,
den 13. Mai 1638 wäre ihm beinahe die ganze Herde von 25 Rossen abhanden
gekommen, wie das einige Jahre später der Gemeinde Buch widerfahren ist.
(Der Ton des Wortes liegt auf - äcker).
Endlich das Waldrevier, genannt der Landeberger,
1554, des von Landenbergs Holz. Gleich den kleineren Waldungen im Tote Ma, im
Seebuck und Hengstacker, ist auch hier der Wald schon früh in Privatbesitz
übergegangen und wir kennen den Besitzer, dessen Namen diese Flur trägt.
Die Herren von Landenberg waren im 14., 15, und 16. Jahrhundert ein weitverbreitetes,
mächtiges Adelsgeschlecht der Ostschweiz. Sie hatten aber auch ihre Zeit
und als diese vorbei war, passten sie nicht mehr in die Weit hinein. Einige
unter ihnen machten den Krieg zu ihrem Geschäft. Sie wurden vornehme Reisläufer,
und solchen Herren liess die Stadt Zürich nur die Wahl, entweder den Reislauf
bleiben zu lassen oder die Heimat zu meiden. Selten einer wählte entschieden
das erstere. Einer wie der andere überlegte nach bekanntem Muster so: Was
soll ich tun? Arbeiten mag ich nicht, kann ich übrigens auch nicht; zu
betteln schäme ich mich; also gehe ich über die Grenze! So sprach
auch Albrecht der 6. von der Breitenlandenberg, 1494 - 1544, dessen Stammschloss
gleich dem von der Hohenlandenberg im zürcherischen Tösstal stand.
Er begab sich ins Ausland, d. h. in die Landvogtei Thurgau ins Städtchen
Diessenhofen und setzte sich in das Schloss daselbst, denn der Stern der dortigen
Truchsessen war schon gänzlich untergegangen. Zuvor war er als Hauptmann
in bischöflich konstanzischen Diensten gestanden, denn sein Verwandter
Hugo war damals in Konstanz Fürstbischof. Dann bemühte er sich im
Dienst des Herzogs Ulrich von Württemberg, diesem durch die Fäuste
der Schweizersöldner wieder in den Sattel zu helfen, nachdem die schwäbischen
Herren und Bürger und Bauern ihn als masslosen Geuder und Gewaltsmenschen
aus dem Lande gejagt hatten. Aber das Vorhaben konnte dem Landenberger als Söldnerführer
nicht gelingen, denn es fehlte dem Württemberger wie ihm am Geld, und die
Tagsatzung war bald für, bald gegen den Württemberger. So ging es
dann dem Landenberger, wie den paar unverwüstlichen frummen Landsknechten
von Dörflingen (Siehe den Aufsatz: Die Reisläufer von 1535). Andere
male hatten sie gelacht: Afach, ich mach etz min Rislouf und zal nochher mi
Buess! Aber so, bei mangelndem Sold und fehlender Beute, war das eben nicht
zu machen. So hätte im Mai 1519 der Landenberger an Zürich eine Busse
von 12000 Franken zahlen sollen, aber womit?! Herzog Ulrich kam erst 1534 wieder
zu seinem Land, und unser Landenberger hatte unterdessen in Diessenhofen sich
friedlichen Haushaltungsgeschäften zugewandt. So erwarb er sich im April
1534 mit wenig Geld von einem fatalen Schaffhauser Junker Wolf von Winkelsheim
aus dem Süssen Winkel, dem Bruder des letzten Abtes von St. Georgen in
Stein am Rhein, dies Gehölz bei Dörflingen, das vorher dem Junker
Spiser von Diessenhofen gehört hatte und dieser war Landenbergers Onkel.
Im Oktober 1538 entdeckt er, dass ihm sein Wald vielfach geschädigt und
verwüstet worden ist, und er beklagt sich bei den Gnädigen Herren
von Zürich über ihre Untertanen da draussen. Sofort legt der Rat von
Zürich durch den Landvogt das Gehölz in Schirm und Bann und lässt
bekannt machen: "Wer darin haut und frevelt, wird unnachsichtlich gebüsst
mit 3 Pfund (= Fr. 80.-) für eine Eich, und für jeden andern Stumpen
mit 20 Schilling ( = Fr. 40.-). Als Schadenersatz kommt noch hinzu jeweils die
halbe Busse." Das half. Es war da wohl ein Missverständnis mit im
Spiel gewesen und hatte einige Dörflinger zum Zugreifen verführt.
Für die erfolgreiche Bannung bedankt sich noch im Jahr 1545 der Landenberger
in höflichster Weise beim Rat von Zürich und bittet um eine Wiederholung
solcher Hilfeleistung, Er schreibt, er möchte jedes Jahr eine oder anderthalb
Jucharten Holz für seine Haushaltung aushauen und dann den betreffenden
Hau für die nächsten drei Jahre einschlagen, d. h. durch einen Zaun
vor dem weidenden Vieh schützen. Die Dörflinger und die andern Anstösser
machen es auch so. Sie machen ihre Hölzer zu Reutenen, säen sie dann
an und schlagen sie ein - so war die alte Forstwirtschaft! Je nach drei Jahren
wolle er wie von alters her den Trieb von Dörflingen wieder in sein Holz
lassen. Er sei auch gerne bereit, für den Entzug des Weidganges in seinem
Holz jeweils eine Entschädigung an die Gemeinde zu bezahlen. Aber die eingeschlagenen
Jucharten müssten dann auch sicher geschützt sein. Es ist ohne Zweifel
seinem Wunsch entsprochen worden. Der alte Offizier wusste, was sich gehörte
im Krieg und im Frieden und er hielt sich strikte danach. Bald hernach, noch
vor 1549, starb er und sein einziger Sohn Michael zog von Diessenhofen weg.
Dem Holz aber ist sein stolzer Name geblieben bis auf den heutigen Tag und er
ruft in uns nach Bildern von vergangener Ritterherrlichkeit auf unserer Flur.
Die Flurnamen von Acker- und Wiesland
Ackerland und Wiesland, daran denken wir vor allem, wenn von unserer Flur und
deren Namen die Rede ist. Als Aecker und Wiesen kennen wir fast ausschliesslich
die Heimaterde, den wohlbeschaffenen, abwechslungsreichen, schönen Fleck
Erdboden, der von jeher die Dörflinger getragen hat und trägt, fest
wie der Erde Grund. Und er trägt sie nicht nur, sondern hegt sie und nährt
sie auch. Und sie? Sie lieben ihn fast über alles und sind mit ihm in Freundschaft
eng und fest verbunden durch Arbeit, Freud und Leid. Von früher Kindheit
an lernen ja wir Dörflinger unsere Flur kennen. Wir lernten sie schon mit
Namen nennen, als die Eltern uns noch hinaus trugen auf die nahe Wiese und an
den Acker hinüber. Wie merkwürdig und rätselhaft kamen uns die
Namen vor, als wir später auf Botengängen oder Arbeitsgängen
hinausgeschickt wurden uff de Morge und inn Schöber, inn Rome und inn Sulzer.
Und als wir mit Gabel und Rechen, mit Haue und Karst hantieren gelernt hatten,
wie unsäglich vieles haben wir im Lauf der Jahre auf unsern Grundstücken
erlebt während der Arbeit und in den Ruhepausen, zur Saat und zur Ernte,
arbeitend an wonnigem Frühlingsmorgen, in heissem Sommernachmittag, an
rauhen Herbstabenden, allein und in fröhlicher oder verdrossener Gesellschaft,
in freiem, leichtem Sinn oder mit ungeschicktem Sorge- und Selbstsuchtsgepäck!
Und von den Eltern erfuhren wir so nebenbei etwas aus der Lebensgeschichte von
jedem unserer Grundstücke und besonders dadurch kamen sie uns persönlich
nahe, und diese Aecker und Wiesen selber erhielten so etwas von Persönlichkeit
und Eigenart. Die einen mochten wir sehr wohl leiden, andere blieben uns wie
fremd. Aber dass wir ihnen allen ihre Ehre geben müssen wie mächtig
grossen Arbeitskameraden, und dass wir ihnen auf eine feine Art Dank schulden
und dass wir gerecht von ihnen denken und ihnen Treue halten müssten, das
gab sich wie von selbst und wir verstehen den Huggenberger sehr wohl, wenn er
sagt:
Din Acker luegt dr heimli zue!
Er gseht, wie ds meinscht; er gseht, wie ds trybscht.
Er zallt di mit sim Schwige-n-us, sobald d'em öppis schuldig blybsch.
Er merkt, wie d'bi dr Arbet bischt, üb mit dr Seel, öb blos will
d'muescht.
Du weisch es scho, du weisch es guet, und wenn d'au nid drglyche tuescht!
Er gseht, wie d'Garbe-n-umme wirfscht; er gseht, wenn s'Väch mues übel
dra!
Gloub nu nid, 's sei dr öppis gschenkt; - dr Acker mahnt di zähmol
dra!
Dass wir Dörflinger hauptsächlich Acker- und Wiesland haben müssten,
das stand von jeher in den Sternen geschrieben, will sagen, die Geographie und
das Klima wollen es so, in Zukunft im Einverständnis mit der tit. Planwirtschaft.
So gehört also unsere Flur ganz und gar zu jenem breiten Streifen Schweizerland,
der vom Bodan bis zum Leman sich hinziehend von jeher der Brotkorb des Schweizervolkes
heisst und es auch heute noch grossenteils in Wirklichkeit ist. Und zwar muss
bei uns der Ackerbau entschieden den Vortritt haben vor dem Wiesenbau, weil
der Boden es so will. Die Statistik (leider von 1905, weil ich von W, Wirth,
in "Stadt und Landschaft Schaffhausen, Zürich 1918" mich da belehren
lasse) zeigt den Kanton Schaffhausen in ausgezeichneter Position. Er steht an
erster Stelle unter den ackerbautreibenden Kantonen, indem er 44,3% seines Areals
dem Ackerbau widmet; er steht ebenfalls vorne an, indem er nächst Genf
relativ am meisten Rebbau treibt, und schliesslich ist er relativ der waldreichste
Kanton, indem 42,7% seiner Gesamtfläche mit Wald bestanden ist (Zürich
27,8%, Thurgau 17,7%).
Im Jahr 1850 hatte der Ackerbau sogar 74% des landwirtschaftlichen Schaffhauser
Bodens in Beschlag genommen. Es handelte sich in jener Zeit um das Experiment,
durch Beackerung der Randenhöhen genügend Brot für die anwachsende
Bevölkerung zu beschaffen. Aber der Ertrag lohnte den Aufwand nicht, Es
wird erzählt, dass damals eine Juchart im Tal 100 Gulden, dagegen auf dem
Randen kaum 2 Gulden gegolten habe. So gründlich war man durch das Experiment
belehrt! Man forstete also den Randen wieder auf und warf sich neben dem Getreidebau
noch auf Futterbau und Viehzucht und ist bis jetzt dabei geblieben. So überlassen
wir die Kleegraswirtschaft den Kantonen Luzern, Bern und Waadt, die Grasackerwirtschaft
der Nordostschweiz und die Graswirtschaft neben Wein- und Obstbau den Gegenden
an den Seen. Die Intensivierung des Getreide- und Futterbaus aber, die seit
reichlich 100 Jahren bei wachsenden Einsichten der Naturwissenschaften möglich
und infolge der starken Zunahme der Bevölkerung notwendig geworden ist,
wird beständig allgemeiner und rationeller, so dass heute der einstige
Dreizelgenbetrieb uns fast wie ein komisches Märchen vorkommt, wogegen
der verbesserte Dreifelder - sagen wir der Sechsfelder - betrieb in Theorie
und Praxis möglichst weiter vervollkommnet wird.
Mit nachstehender Zusammenstellung von unbedingt zuverlässigen Zahlen
aus kontrollierten Betrieben gab Prof. Laur auf die Landi 1939 ein vielsagendes
Bild von letzter Vergangenheit und nächster Zukunft der Arbeit auf unserer
Flur. Trotz allen erwünschten privaten, genossenschaftlichen und staatlichen
Bemühungen um einen vollen Erfolg der Arbeit des Bauernstandes wird es
bei dem unlängst noch neumodischen Spruch verbleiben. En Pur, wo nid mischte
und nid rechne cha, isch siner Läbtig übel dra! Und eine Fortsetzung
dazu weiss ich, der ich auch allgemeine Zustimmung wünschen möchte,
etwa so, Nu de, wo blos mit Mischt und Rechne pure cha, de isch no übler
dra!
Einrichtung und Ergebnis der Betriebe
| |
1901 / 13
% |
1935 / 34
% |
1937
% |
| Dauerwiesen |
53,0 |
54,8 |
54,9 |
| Ackerland |
41,7 |
41,7 |
41,9 |
davon Getreide |
23,2 |
18,7 |
21,6 |
Kunstwiesen |
9,5 |
14,2 |
10,4 |
| Streueland |
1,8 |
1,7 |
1,9 |
| Rebland |
3,1 |
1,1 |
1,1 |
| übriges Kulturland |
0,4 |
0,4 |
0,2 |
| |
|
Fr. |
Fr. |
Fr. |
| Betriebsaufwand |
pro ha |
489 |
1007 |
909 |
| Rohertrag |
pro ha |
624 |
1061 |
1148 |
| Reinertrag |
pro ha |
135 |
54 |
239 |
Nota bene: Es sei möglich und dringend notwendig, auf allerlei Weise die
Arbeitskosten zu reduzieren. Sie machen in den schaffhauserischen Kleinbauernbetrieben
45% aller Produktionskosten aus!
Welch erstaunlicher Verbesserungen der schweiz. Landwirtschaftsbetrieb fähig
ist, zeigt das schweiz. Bauernsekretariat mit folgenden Vergleichszahlen:
| |
1914
ha |
1941
ha |
|
1914
Mill. q |
1941
Mill. q |
| Brotgetreidefläche |
70500 |
121500 |
Ertrag |
1,0 |
3,0 |
| Kartoffelackerfläche |
46500 |
59500 |
Ertrag |
5,2 |
10,8 |
| |
1911 |
1941 |
| Rindviehbestand |
1,44 Mill. Stück |
1,58 Mill. Stück |
| Schweine |
570 000 Stück |
760 000 Stück |
Das alles bei ungefähr gleicher Dünger- und Futtermittel - Einfuhr!
Das Verzeichnis aus dem Jahr 1896 führt 112 Flurnamen aus Acker- und Wiesland
auf. Wir nehmen die Namen der Weingärten von 1896 noch dazu, weil diese
Wingerten seither meist zu Acker und Wiese geworden sind und ihre Namen sich
hier übersichtlich in die 4 Gruppen der Flurnamen einreihen lassen. Wir
erhalten so etwa 130 Flurnamen, abgesehen von denen des Waldes. Sie folgen hier
in alphabetischer Reihenfolge und zwar in ungefähr lautrichtiger Schreibweise
der heutigen Aussprache.
| Antoni |
Grueb |
Riet |
| Apitegger |
Grund |
Rietsaum |
| Bachacker |
Grundbuck |
Rodertann |
| Bachbrüggli |
Grüt |
Rome |
| Baderwis |
Hafnerwis |
Rossacker |
| Bette |
Hagelsta |
Ruchebüel |
| Blatte |
Halde |
Ruebank |
| Bol |
Hansgarte |
Rütili |
| Bozler |
Härdöpfelland |
Schiterma |
| Bratle |
Haselrichte |
Schlatt |
| Bregezze |
Häsili |
Schlattbuck |
| Buck |
Helebrantsherti |
Schluch |
| Bunt |
Hengstäcker |
Schneebliacker |
| Büntwise |
Henkertswinkel |
Schottewise |
| Chabiser |
Herblingerweg |
Schrünteler |
| Chälbliacker |
Hereberg |
Schueppis |
| Chalchoferbuck |
Hexetal |
Schüfili |
| Chalchoferwis |
Hindernack |
Schützerhus |
| Chaltwis |
Hinderwis |
Seeacker |
| Chilchenacker |
Hohschueler |
Seeli |
| Chloschter |
Holzwis |
Speckacker |
| Chriechli |
Huetmacher |
Spitoler |
| Chrummenacker |
Huswinkel |
Stagli |
| Chrutliacker |
Langacker |
Stanacker |
| Chrüzbuech |
Leisse |
Storchenescht |
| Emdwise |
Lochacker |
Sulzer |
| Erle |
Log |
Talgarte |
| Falletor |
Löre |
Tätschacker |
| Felmewis |
Malehe |
Tote Ma |
| Funktera |
Morge |
Trifuess |
| Galinger Feld |
Moser |
Underberg |
| Garbischbol |
Müliacker |
Vizli |
| Garte |
Multscheere |
Weier |
| Geuggis |
Neuwingarte |
Weiergässli |
| Gisbüel |
Neuwise |
Weierwise |
| Gmandacker |
Oberberg |
Widem |
| Gmandszilete |
Oberholz |
Winkelacker |
| Goldacker |
Pfaffenacker |
Wolfhag |
| Grossacker |
Pfützi |
Zehtfrei |
| Grossgarte |
Puläje |
Zwiegarte |
| Grosswis |
Ratwis |
Zwing |
| |
|
Zwüschetgräbe |
Fast alle diese Namen sind mindestens 400 Jahre alt und finden sich in den
Urkunden vor der Mitte des 16. Jahrhunderts. Einige sind noch viel älter.
Die meisten führen wir an nach dem Diessenhofer Vogtkernen - Urbar vom
Jahr 1554. Wir ordnen sie zur Uebersicht in 4 Gruppen, je nach der Beziehung,
die im Flurnamen steckt.
1. Die Namen, die auf Bodengestaltung,
Form und Grösse sich beziehen,
2. Die Hauptgruppe mit dem Namen des Besitzers
resp. Lehensmannes, zuerst die ältesten Namen, dann die vielen auffälligen
und endlich die gewöhnlichen Besitzernamen.
3. Namen, die Bezug nehmen auf die Bepflanzung,
und endlich
4. die Flurnamen, die eine rechtliche Beziehung
enthalten.
Die Namen, welche auf die
Bodengestaltung, Lage und Form
der Flur sich beziehen, bilden die erste grosse Gruppe. Sie bedürfen meist
keiner Erklärung, aber es gewährt grosses Vergnügen, jede Flur
in der Vorstellung genau so zu sehen, wie ihr uralter Name sie sah.
Da ist zunächst die Bratle, 1554:
10 juchart ackers, genandt die braitin, vorm hof im Oberberg ushin und ob der
gass inhin, stost ushinwert an die von Gailingen. Es ist eine Breiti, wie sie
in Schaffhausen die Ebene hinteren Schützenhaus nennen, hier eine schief
liegende, hübsche, ebene Fläche von 10 Jucharten an der grossen Halde,
Sie hiess natürlich anno 1554 d'Brati, aber der sehr wohlgeschulte Diessenhofer
Stadtschreiber brachte es nicht über sich, so unverfälscht alamannisch
zu schreiben, sondern schrieb, für sein Gefühl ein wenig feiner, wie
er meinte, die braitin. Später kam der Schöber auf und machte die
Breite viel kleiner zur Breitli, zur Bratle. Der verschulte Schreiber von 1896
machte eine Braitalen daraus; in hundert Jahren wird sie vielleicht als Pratteln
weiterleben oder ins Namenlose versunken sein.
Da ist ferner der Bol, 1554: ain hofraitin,
daruff hus und schür, under der strass, genandt im Bol, ouch drei mahd
wisen gnandt im Bol underm hus. Man muss sich heute vieles von unserm Bol wegdenken
können, um die schöne, weiche, rundliche Bodenerhöhung zu sehen,
die darnals zwischen Nack und Emdwiesen lag, Was für eine Form der Name
Bol meint, das lehrt uns seine rundliche Verwandtschaft. Zu dieser gehören:
en Bolle, der Zwibolle (Zwiebel), der Bölle, der Böler oder Böller,
die Balle, der Ball, der Ballon.
Wieso gleich neben dem Bol ein Loch, d.h. eine Lugge, eine Lücke lag, die
nach Ausfüllung rief und dann durch das Haus im Loch ausgefüllt wurde,
sehen wir heute nicht mehr sicher.
Im Grund und in der Grueb, 1554 ebenso.
Man braucht die Namen nur zu nennen, so versteht man sie. "In einem kühlen
Grunde" unter der Pläntere am nassen Riet und dahinter der massige,
schwere Grundbuck, ein sprechendes Bild aus unserem abwechslungsreichen Gemeindebann.
Anno 1554 hatte es auch einen "Grund beim Rinholtz", 4 Jucharten gross.
Hanns Sigg, der im Bol wohnte, hatte ihn von der Prediger Gut zu Konstanz zu
Lehen.
I dr Grueb, d.h. einer vertieft und geschützt
liegenden Aushöhlung des Terrains baut 1554 Steffa Schmid von Diessenhofen,
der die Verena Huberin zur Frau hat, 3 Jucharten, die stossen "oben an
die Blatte und gegem Dorf uff Adam Rülins Morgenacker". Ja, weil die
Häuser dort erst 250 Jahre später aus dem Boden wuchsen, reichte damals
die Grueb bis an die Strasse hinauf, so dass es von einer Juchart heisst, sie
liege in dir Grueb.
bim obern Bild. Da, wo die Strasse von Diessenhofen und der
Pünt her auf die Ranziger Landstrasse trifft, hatte frommer Sinn eine Steinsäule
und in einer Nische dieses Bildsteins eine kleine Holztafel mit einem Heiligenbild,
vielleicht Johannes des Täufers, unseres Kirchenpatrons, aufgestellt. Und
es hat ohne Zweifel sehr vielen gut getan, die da kommend oder gehend vorübergingen,
wenn sie mit einem Blick den Heiligen grüssten, ein stilles Vaterunser,
ein "Gegrüsst seist Du" und "Bitt für uns, jetzt und
in der Stunde unseres Absterbens, Amen!" sprachen. Wir können nichts
Besseres tun, als uns oft vom Schönen, Heiligen, Ewigen grüssen zu
lassen.
Die Flur hinder Nack liegt zwischen
den Bildsteinäckern und dem Nack, d.h. der stillen, schönen Höhe,
an deren Südseite die Reben des Herenberges stehen. Der Nack meint den
Nacken, die Höhe, zu der man am stolzen Krieger emporschaute.
Neben und über der Grueb liegt die Blatte,
flach wie ein Blatt. Auf dem Umweg über das Französische wurde sie
zur Platte.
An nichts Plattes denkt man bei der Pfützin
ennet dem Riet, denn auf der Platte pfützt es nie. 4 Juchart Ackers in
der Pfützin hinden, heisst es 1554, sampt ainem wisplätz. Noch heute
spricht man vom Pfütziacker und Pfütziwisli, aber der Name besteht
nicht mehr zu Recht; es ist dort trocken geworden.
Doch in den Flurnamen Schluch und Tole
und Lochacker überm Grundbuck
drüben klingt es, wenn gleich nicht saftig und spritzig wie vor 500 oder
gar 100 Jahren, so doch wenigstens in der Idee heute noch recht feucht mit.
Immerhin, einen Schluch, eine lange tiefe Rinne wie eine kleine Schlucht, hier
zu finden, fällt uns zu schwer. Schluch und Tole, Tolerüti und Tolewies
bilden zusammen eine grosse Flur. Eine Dole ist ein unterirdischer Abzugskanal,
und es ist zweifellos noch immer so einer von der Natur geschaffen da, der beträchtliche
überschüssige Gewässer nach dem Rhein abführt.
Eine noch weitläufigere ähnliche Flur ist das Schlatt.
Es ist viel weitläufiger als wir denken. Auf der ausgezeichneten Geiger'schen
Karte des Kantons Zürich vom Jahre 1667 nämlich trägt die ganze
Gegend zwischen Birchbüel und Pläntere und Banera den Namen im ander
Schlatt. Das eine Schlatt ist dann in noch weiterem Umkreis die Gegend auf der
andern Seite des Birchbüels, wo heute das Dörflinger und das Büsinger
Schlatt zu finden sind. Zu dieser grosszügigen Verwendung des Flurnamens
Schlatt passt sehr gut die neuere Deutung des Namens. Früher glaubte man,
der Name sei von slahen und schlagen abzuleiten, etwa wie Schlacht, und bedeute
einen niedergelegten Wald. Jetzt sieht man in einem Schlatt eine Bodensenkung,
eine grosse, flache Mulde, darin sich gerne viel Feuchtigkeit vorfindet. Das
passt wirklich gut zu den 3 saftigen Ober-, Mett- und Unterschlatt uns gegenüber
über dem Rhein und passt auch vortrefflich zu unserm Schlatt. Unser Schlatt
wird schon frühe erwähnt, indem am 9.11.1404 die Witwe Elsi Widmer
samt ihren Söhnen Haini und Cläwi und den Töchtern Anna und Elsi
dem Diessenhofer Peter Gräppli neben andern Grundstücken 3 Jucharten
im Schlatt, neben der "Fryen acker gelegen" verkaufte. Die Fryen,
das waren die Edeln von Dörflingen, Sie waren damals längst in die
Stadt gezogen, doch an 5 oder 10 Jucharten im Schlatt haftete noch ihr Name.
Wir nennen rasch noch einige Flurnamen, die sich auf Form und Umfang beziehen.
Da sind die Grosswiesen
zu nennen unter dem Zwing, und der Grossacker
unter dem Bregenzer, auch der Grossgarten
war irgendwo. Diese Namen alle hatten früher bei der spärlichen Bevölkerung
mehr Wahrheit als heute. Wenn eben statt dreien ihrer zehn sich in einen Kuchen
teilen müssen, so trifft es auf den einzelnen kleinere Stücke. Auf
Form und Lage beziehen sich auch die Namen Winkelacker
bei den Rietwiesen, Schlattwinkel und Huswinkel,
wobei aber weniger an die Geometrie als an die Wertung zu denken ist; es liegt
so etwas wie Geringschätzung in dem Winkelwort. Dagegen der Dorfteil im
Winkel meint ein in erwünschter stiller Abgelegenheit befindliches Quartier.
Zu den Namen von der Form gehören ebenfalls der Langacker
unterm Speckacker und die krummen Aecker;
1554 hiess es noch der Krummacker, ob dem Bachacker. Wenn der Zagelacker und
die Zagelwies, die schon 1404 und noch 1534 erwähnt werden, noch existierten,
so müssten sie auch hier genannt werden, denn sie lagen lang und krumm
unter der Pünt dem Bach entlang wie ein Kuhzagel, d.h. wie ein Kuhschwanz.
Die weitaus zahlreichste Gruppe der Flurnamen hält die Beziehung der Flur
zu einem Besitzer oder Inhaber
fest. Da stellen wir in erste Linie die paar ältesten Flurnamen dieser
Art, Namen, die vermutlich noch aus vorfränkischer und fränkischer
Zeit zwischen den Jahren 400 und 800 unserer Zeitrechnung herrühren. Es
sind die 4 Namen Garbischbol, Romebuck, Gisbüel und Bettebuck. Wie ist
es damit?
Als vor gut 1500 Jahren bei der endgültigen Alamannen - Ansiedelung Geilo,
d. h. der, Mutwillige, als Sippenhaupt mit vielleicht 6 andern, nahverwandten
Familienvätern sich dort festsetzte, wo man heute noch sagt "ze den
Geilingen", d.h. bei den Angehörigen des Geilo, damals begaben sich
ein oder zwei Verwandte eine Viertelstunde rheinaufwärts und es entstand
die Niederlassung ze den oberen Geilingen, wo bisher schon ein römischer
Hof bestanden hatte und jene ersteren waren damit ze den nideren Geilingen zuhause.
Einige weitere Ansiedler verzogen sich eine Viertelstunde rheinabwärts
und setzten sich dort auf einigen Bölern und Bücken fest, wo nach
beidseitigen Abmachungen die Markgenossenschaften der Geilingen und der Bosingen
zusammenstiessen. Die Alamannen waren niemals Herdenmenschen, im Gegenteil,
es lebte jeder gerne so viel als möglich auf eigene Faust, und an vier
Exemplare solcher ausgesprochenen Eigenbrötler, namens Garman, Roma, Giso
und Petto, erinnern uns heute nach 1 1/2 Jahrtausenden vier unserer Flurnamen.
Sie bauten sich hier ihre Blockhäuser und suchten, seis als Einspänner,
seis als Hausväter, so gut als möglich ihres Lebens froh zu werden.
Frauen und Kriegsgefangene besorgten Haushalt und Feldbau. Sie selber sorgten
für Sicherheit, Ordnung und Wildbret. Viel und gerne jagten sie im Wald
und am Wasser, Teils um der Aussicht, noch mehr aber um der Sicherheit willen
errichteten sie ihre Behausungen, geschützt durch Palisaden und feste Zäune,
auf Bodenerhöhungen, ansehlichen Ueberresten von Moränen, die der
Rheingletscher hier hat liegen lassen.
Also nicht, wie es mit den ersten, uns mit Namen bekannten Dörflingern
tatsächlich gewesen sei, wird jetzt festgestellt, sondern nur wie es gewesen
sein kann, denn wir kennen nur ihre Namen und Wohnplätze und ungefähr
ihre Zeit. Garman hauste auf Garmansbol,
1554: uff dem Garmensbol, heute Garbischbol. Er war der Mann des Wurfspeeres.
Der Ger, ein schwerer Wurfspeer aus Eschenholz ohne, aber auch mit Eisenspitze,
war die Urwaffe der Germanen. Wie sehr sie diese Waffe liebten, verrät
sich uns darin, dass sie ihre Buben gerne mit Namen benannten, darin das Wort
Ger vorkommt. Ich zähle momentan zwanzig solcher Namen, z.B. German, Mann
des Wurfspeeres; Gerhard, der Speerstarke; Gerald oder Gerold, der Speerwalter;
Gerwin, der Gerfreund; Gerwig, Geweihter des Wurfspeeres. Wenn wir heutzutage
unter einer der niedrigen, festen Föhren des Garbischbols stehen und die
Aussicht bewundern, - ringsum nah und fern fleissig bebautes Feld und fast all
das Feld rings umgeben von ruhevollem sattgrünen Wald -, dann möge
der Name des Aussichtspunktes uns Bilder aus seiner Vergangenheit vor das innere
Auge stellen! Etwa wie der Garman, bewundert von den Seinen, den wuchtigen Speer
sechzig Meter weit wirft, sodass er mit schwerem Aufschlag von dem Felsblock
ob den Steinäckern zurückprallt.
Vom Garbischbol sieht man hinüber zum Romebuck.
Die sanfte Rundung des Bols fehlt dem Buck, der entschiedener von der Erde sich
aufbiegt, 1554: zwei juchart ackers am Roma. Der Rome mit Romebuck und Romebode
und hinterm Rome ist eine recht ansehnliche Flur.
Das Wort kann nicht anders gedeutet werden, denn als Eigenname. Mit Rom oder
Raum oder Rahmen oder Rahm hat es nichts zu tun. Das althochdeutsche Wort Hruom
und Ruom sowie die Nebenform Hruod und Ruod hatte die Bedeutung Ruhm, in unserer
Mundart Ruom. In einer Menge von Personennamen kommt es vor und ist nichts anderes
als die abgekürzte Rufform dieser Namen, wie Romarich, Romuald, Rumbald,
d. h. der Ruhmreiche, rühmlich Waltende, durch Kühnheit berühmt,
auch in der Nebenform Roderich, Rodewald, Rodbert und Robert und Rupprecht =
durch Ruhm glänzend, Ruodolf = Ruhmeswolf usw.
Unser Mann hiess bei Lebzeiten wahrscheinlich Chruom und sein Wohnsitz Hruoma.
Wenn er uns durch Urkunden lieber wird, so nehmen wir an, er habe ein paar hundert
Jahre später gelebt und er sei jener sehr angesehene Edeling Ruom gewesen,
der in Merishausen in einer Urkunde vom Mai 844 als erster von 13 Zeugen angeführt
wird in einer Schenkung an das Kloster St. Gallen. Dann war er vielleicht auch
derselbe, der schon im Mai des Jahres 830 in Büsslingen in einer ähnlichen
Urkunde mit dem Namen Ruom als 4. von 35 Zeugen angeführt ist. Von diesem
sehr häufigen Kurznamen der kriegsruhmdurstigen Alamannen leiten viele
schweizerische Ortschaften ihre Namen ab, so der Weiler Roma bei Amden, Romeschwand,
Romestalden, Rombach in Graubünden, Romont in der Waadt, ebenso die Namen
mit Ram, wie Ramsheim = Ramsen. Der Hallauer Geschlechtsname Rahm dagegen hat
damit nichts zu tun. Dieser, ursprünglich Raman geschrieben, bedeutet wahrscheinlich
den Rainmann, der auffallender und verwegener Weise vor dem Dorf draussen auf
dem Rain wohnt.
Wir lassen unsern Romebuck und schauen zum nahen Gisbüel
auf. Dort oben wartete wie ein Adler von seinem Horste aus, wie das an anderer
Stelle ausgeführt ist, vermutlich schon vor Geilos Zeit, Giso, der kühne
Anführer eines alamannischen Freischärlerhaufens, der den römischen
Grenzwachen drüben überm Rhein ihr Leben sauer machte. Giso, so wurden
einst viele Knaben und Jünglinge der Alamannen gerufen, denn das war die
Kurzform der vielen Namen, die mit Ger - oder, wie früher das Wort gelautet
hatte, mit Gis - gebildet waren; wie Gerbert oder Gisbert, der Speerglänzende,
Ger- oder Gisbald, der Speerkühne, Ger- oder Gismund, der Speerschützer
u. s. f. Viele Ortsnamen der deutschen Schweiz bestätigen die Beliebtheit
des altdeutschen Namens Giso oder Gis und Gisi und Gisilo, so z. B. Gishalden
und Gishubel, Giswil in der Innerschweiz, Gislikon und Gislifluh, Aargau, Gisibach
und Gisenhart in der zürcherischen Nachbarschaft.
Und Dörflingen hat also einen Gisbüel; es hat ihn aber so, als hätte
es ihn nicht, denn es sind ihrer viele, die den stolzen Namen für die freieste
Höhe auf uiiserm Grund und Boden gar nicht kennen. Es scheint, dass der
Gichbüel den Gisbüel umgebracht habe und das heisst, kindischer Unsinn
hat altüberlieferten besten Sinn aus der Welt geschafft! Solchen Sachen
muss man zusehen! Und im Uebersichtsplan des Grundbuches von 1936 ist der Gisbüel
zum Gaisbühl geworden; d. h. der stolze Edeling Giso vom Jahre 375 ist
zu einer namenlosen badischen Geiss geworden! So gehen die unberufenen Sprachkünstler
mit unsern Flurnamen um. Sie sagen: "Gisbüel wird eben ein Geissenbühl
gewesen sein, also müsste man eigentlich Ziegenbühl schreiben. Aber
dafür sind unsere Leute zu schwerfällig. Also kommt man ihnen entgegen
und schreibt Gaisbühl, das ist auch hochdeutsch!"
Vom Ausblick auf dem Gisbüel als dem zierlichen Erker an der Südfassade
des Gailingerberges ist an anderer Stelle ausführlich die Rede. Hier soll
nur der Hoffnung Ausdruck gegeben sein, dass kein heimatliebendes Dörflinger
Gemüt mehr sei, das nicht in der Erinnerung an den Gisbüel das umfassende
Bild von der Schönheit seiner Heimat unverlierbar in sich trage.
Wir wenden uns zum vierten der alamannischen Vorfahren, das ist zum Petto auf
dem Bettebuck. Ein Misstrauischer meint
vielleicht: Wozu immer nach alten Heiden fahnden? Es liegt doch auf der Hand,
dass da an Betten oder Beete zu denken ist; also einfach an eine saubere Einteilung
von Gartenland auf unserer Bette will der Name erinnern! Hiegegen ist zu bemerken,
dass es sich bei der Flurnamendeutung nicht um Einfälle handelt, die man
nachträglich zu begründen sucht, sondern um wirkliche Erklärungen
mit Hand und Fuss aus Philologie und Geschichte. Diese beiden lehren uns, dass
es Betten oder Beete da oben gar nie gegeben hat, Aber Männer, welche Petto
hiessen, gab es in ferner Vergangenheit hier herum genug. Im Jahr 846 z.B.,
als Karls des Grossen Enkel über diese Lande gebot, schenkte der Hegaugraf
Lütold dem Kloster St. Gallen allerlei Grundbesitz in Merishausen. Die
Urkunde, in Ramsen geschrieben, ist neben andern Zeugen von einem Petto unterschrieben.
Das war ein Edelfreier aus der Umgebung; wohl möglich eben der, nach dem
unser Bettenbuck genannt ist, auf welchem er seine Pferde weiden liess. Zum
Bettenbuck gehörte aber damals die ganze Anhöhe von der Rodertann
an bis weit hinauf. Neben diesem Petto unterschrieben noch zwei Pato, und das
wird wohl derselbe Name gewesen sein in etwas veränderter Aussprache und
Rechtschreibung. Dass es in jener Zeit viele Petten gegeben hat unter denen,
die das Land in Besitz nahmen und von denen Oertlichkeiten ihren Namen erhielten,
das bezeugt uns die schweiz. Ortskunde, Sie kennt drei Dörfer namens Betten
in Appenzell, St. Gallen und Wallis und ein Bettens in der Waadt; dazu gibt
es eine Bettenalp, eine Bettenau, ein Bettenhusen, ein Bettingen, ein Bettlach,
ein Bettwil, ein Bettwisen. Mit einem Bett haben alle diese Ortsnamen nichts
zu tun, sondern nur mit dem uralten Personnamen Petto. Aus unsern Urkunden ist
zu ersehen, dass erst 1535 das Holz da oben uff Betten gereutet wurde und 1536
"hand Hans Keller und sin schwester Margret zwei juchart ackers uff Betten
inn". Später ist vom Bettenacker die Rede, und schliesslich heisst
es "uff der Betten". Denn, wenn man einen Flurnamen nicht mehr versteht
und nicht weiss, ob das oder die oder der, so sagt das Volksgemüt die.
Nahe dem Betten liegt der Bregenzer.
Dieser Mann lebte mindestens 500 Jahre später als der Petto, nämlich
im 15. Jahrhundert. Darum heisst 100 Jahre nachher noch, anno 1535, die Flur
richtig am Bregenzer und ufm Bregenzer, Bregenzerbuck und -bühel. Heutzutage
sagt man freilich schon gerne uff der Bregezze. Ein Haintz Bregentzer stand
einst im Solde - der Stadt St. Gallen im Krieg gegen das Kloster, 1401 - 1404',
ein Gefährte des Haini Kymm von Bludenz, und setzte sich vielleicht zugleich
mit diesem hier fest. Ich kann das nicht beweisen, aber es kann sehr wohl so
gewesen sein, und damit hätte der Flurname einen guten Sinn.
Es folgt eine Reihe von Besitzer - Flurnamen, die ihre mehrhundertjährige
Existenz wahrscheinlich ihrem packenden, komischen oder musikalischen Klänge
verdanken.
Da ist der Engelhartsgarten. Der Name fehlt leider im Uebersichtsplan des Grundbuches
vom Jahre 1936, ist aber tatsächlich noch in Gebrauch heute fast wie vor
540 Jahren. Vier juchert, genannt im E., heisst es 1536. 1404: ein acker, ist
zwo juchart, im Engelhartsgarten. 1554: ist ein juchart ackers in Engelhartsgarten
zwischen Hannsen und Kaspar der Sutor und Martin Huebers gelegen, stost Ufa
den eegraben an die Schottenwiesen. Der Ehgraben bedeutet den recht- und gesetzmässigen
"eebigen" Graben des Baches, Engelhart Spiser war anno 1415 ein vornehmer
Ratsherr von Diessenhofen, der Führer der dortigen Bürgerschaft in
ihrem Kampf gegen die Vorherrschaft der Adeligen. Der schön klingende Name
ist übrigens ein Beispiel dafür, wie leicht eine Glaubensänderung
u. U. zustandekommt. Hier ist nämlich durch eine kleine Buchstabenänderung
aus einem heidnischen ein scheinbar christlicher Name geworden. Angilhart hiess
einst stark durch den Angil. Der Angil war die Lieblingswaffe der Angeln, wie
der Sax der Sachsen, der Ger der Germanen. Um, obwohl christlich geworden, den
prächtigen Heidennamen behalten zu können, ersetzte man das A einfach
durch ein E, genau wie die Engelländer es machten. Aber was soll nun Engelhart
heissen? "hart und stark und fürchterlich durch die Engel oder wie
die Engel?" - Nein, der Name war doch zu billig christlich geworden.
Auf Engelhartsgarten folgt der Gailinger Grenze nach der Geuggis
bis hinauf zu den Lören. Es muss viel Gutes an dem Geuggis sein, denn nach
dem Grundbuch teilen sich 30 Besitzer in das Stück Land, über das
allerdings die Grenze läuft, sodass
das grössere Stück vom Geuggis drüben im Reich liegt, Gogis,
Gögis, Geügis, heisst es in den Urkunden. 1554: drei juchart ackers
im Göggis, stost hinden uf den Trifuess. Es steckt ein wenig Spott in dieser
Wortfamilie, zu der auch der Göggel und der Fidigäuggis gehört.
Es ist aber trotzdem längst der ehrliche Name Geuggis daraus geworden,
der noch heute droben bei Eschenz und der Enden zuhause ist.
Neben dem Geuggis liegt der Chriechli
auf unserem Feld, etwa wie der betr. Geuggis und der betr. Chriechli in Diessenhofen
nebeneinander wohnten. Der Erzvater der Chriechli hiess der Griech, er war wohl
in Griechenland gewesen. Seine Nachkommen hiessen zuerst die Griechli, wurden
aber unter der Hand zu Kriechli und Chriechli und zwar in Diessenhofen, und
wetteiferten daselbst mit den Chüechli in einigen Bürgertugenden.
Aehnlich steht es mit dem Chrutliacker.
Es war irgend ein gelungener Krauter im nahen Städtchen, vermutlich der
Sauerkrauter, man nannte ihn den Chrutli, liebkosenderweise. Nun lebt er bei
uns in seinem Acker immer noch fort, obwohl er längst gestorben ist. Aber
Kräutliacker zu schreiben, wie man tut, ist ganz falsch.
Neben dem Chriechli liegt der Trifuess.
Der dreibeinige niedrige Schemel war einst bei den alten Griechen und Römern
und später bei den alten Deutschen eine ganz unheimliche Dreibeinigkeit.
Am heimeligsten spielte er noch seine Rolle, wenn der Zinsherr ihn holen musste,
damit man die Probe machen konnte, ob der alte Güggel oder das alte Huhn,
die der Lehensmann als Zins um Martini brächte, noch hinauf- und hinunterhüpfen
könne. Wenn sie das nicht mehr zustandebrachten, dann musste das Bäuerlein
sie wieder mitnehmen und jüngere Jahrgänge herbringen. Heimelig in
anderm Sinn war es, wenn einer sich ein Heim gekauft hatte und es vor Zeugen
"in Besitz" nahm, indem er auf dem Dreifuss über die Schwelle
hineinrutschte und drin sitzen blieb. Das Gegenteil widerfuhr ihm, wenn ihm
der Dreifuss vor die Tür gesetzt wurde. Solche sinnbildliche Handlungen
vor geladenen Zeugen ausgeführt, waren in Zeiten, da man weder schreiben
noch lesen konnte, rechtsgültige Akten, d. h. Geschehnisse. Doch wir brauchen
auch da nicht in die Ferne, in fernes Altertum zu schweifen, denn sieh, der
Dreifuss kam uns natürlich von Gailingen oder Diessenhofen. 1536 heisst
es im Verzeichnis des Dörflinger Vogtkernens: Hanns Schaffrat von Diessenhofen
git ein schilling sechs heller von zwei juchart ackers genant der trifuss, stost
uf Hensli Rülis Gögisacker. Die heutigen Herren Dreyfuss sagen uns,
ihr in Frankreich viel verbreiteter Familienname habe natürlich weder mit
drei noch mit Fuss etwas zu schaffen, sondern es sei ein sehr alter französischer
und spanischer Gelehrtenname, der "Trifous" geschrieben worden sei,
was dann eben leider ins Deutsche verdreht wurde.
Der Name könnte auch den umgekehrten Weg gemacht haben, aus dem Schwabenland
nach Spanien. Die Dörflinger Erde aber, die im Jahr 1536 etwas fremdartig
trifuss, wohlgemerkt nicht trifuess, hiess, trug den Namen damals schon seit
zweihundert Jahren, nach 1350 hätte sie den Namen kaum erhalten, aus guten
Gründen. Der Schaffhauser Ratsherr Conrad der Dörflinger geschäftete
1325 mit Juden, und vermutlich gern. 1348 und 1349, während einer furchtbaren
Pestzeit, wurden die Juden wie in Schaffhausen, so in der ganzen Schweiz beraubt
und, wenn sie trotzten, lebendig verbrannt. Diese Exzesse waren Verlegenheitsversuche
des Mittelalters, den Schrecken und das Grauen ob dem furchtbaren Sterbet los
zu werden. Aber 20 Jahre später waren sie schon wieder da, denn sie hatten
vom Papst und Kaiser die Erlaubnis, Geld gegen Zins auszuleihen, was den Christen
verboten war, und das bedeutete. Man konnte es nicht machen ohne die Juden,
so wenig als man es ohne Geld machen konnte, Immer wieder entbrannten Judenverfolgungen
aus Hass gegen die Wuchergeschäfte und aus Neid, aus Aberglauben und aus
russischem Hass. So geht wieder 1401 von Diessenhofen aus, wo die Juden gern
ansässig waren, eine Verfolgungswelle durchs Land, nachdem das Söhnlein
des Ratsherrn Lory durch dessen jüdischen Reitknecht Zan unglücklicherweise
getötet worden war. Die Obrigkeiten der eidgenössischen Orte verbannten
immer wieder die Juden "auf ewige Zeiten". Sie wurden u. a, auch beschuldigt,
dass sie nach ihrem Belieben Teuerungen veranstalteten! Doch immer wieder waren
sie da. Endlich zur Zeit der Reformation schienen sie aus den Schweizerstädten
weggezogen zu sein, denn das Zinsnehmen war nun erlaubt bei christichem Zinsfuss
von 5%, der jüdische hatte gern dreimal mehr, 10 bis 20%, betragen. Die
Reformationszeit ging leider allzuschnell vorüber und die gehassten Juden
waren wieder da. Im folgenden Jahrhundert wurden sie für die Eidgenossenschaft
auf dem Boden der Grafschaft Baden in Endingen und Lengnau konzentriert, und
in beiden Dörfern standen an Zahl die Dreifuss vorne an. Es scheint mir
sicher, dass der Judenname Trifuss vor den Zeiten des allgemeinen Abscheus gegen
die Juden, d. h, vor 1350, mit jenem Acker verbunden worden sei.
In der Nähe des Trifuss liegt passenderweise der Goldacker.
Es handelt sich aber nur um sogenanntes Katzengold, das ich schon hie und da
auf unserer Flur entdeckte. Findlinge aus goldglänzendem Glimmerschiefer
lagen nahe an der Oberfläche und zerfielen und brachten die Goldsucher
für kurze Zeit in Aufregung durch die Kunde, Gold, Gold! Auri sacra fames!
sagte kopfschüttelnd genau vor 2000 Jahren ein grösster Dichter Roms,
wenn er kritisch in seine Umwelt sah. Dieser verfluchte Hunger nach Gold!
Hart dabei liegt die grosse Multschere.
Ist es die Form der Flur oder ist es eine Eigenart des Bodens die diesen appetitlichen
Flurnamen geschaffen hat? Wenn die Hausmutter nach einer Weggenbachete die Resten
des Teiges in der Bachmuelt sorgfältig zusammenschabte und Lüren dareinmischte,
dann gab das für die Kinder als besonderen Schmaus die Multschere. Man
nehme dazu folgende Antwort in der Sonntagsschule: "Dass da Brot i der
Spising vo de füftusig guet gschmeckt hät, da chöned er mer glaube;
wie häts öppe gschmeckt?" Antwort: "Wie Multschere und Gugelupfl"
- "Jo, prezis".
Daran schliesst sich der Hagelsta.
Man ist versucht, an ein unerhört heftiges Hagelwetter zu denken, dessen
Andenken durch diesen Flurnamen so festgehalten werden sollte, dass der Hörer
Lust bekam, hinzugehen und noch nach den Hagelsteinen zu suchen. In Wirklichkeit
handelt es sich aber um das Andenken an einen harmlosen Hans Hagelstein in Büsingen.
1554: "fünf juchart uf der Lag, stosend abhinwärt uf junkher
Batt Wilhelm Imthurns Erben und ufhinwert uf Hagelstains erben von Büsingen".
Nehmen wir zum Hagelsta gleich noch den Schiterma.
Die Schitermannen stammen von Basadingen. Aber Hans Schiterma ist Bürger
von Diessenhofen geworden und bebaut - neben seinem Handwerk in der Stadt -
hier auf dem Lande noch einen schönen, grossen Acker und kauft um 1570
noch eine Juchart Ackerfeld dazu, und beides hatte er vom Haffner, so 1554 und
1593. Ein Vetter von ihm, Blesi Sch. v. B. wird am 26. Juni 1600 ebenfalls Bürger
von D. und zahlt dafür 1000 Gulden und den ganzen winkouff, das waren wenigstens
13 000 heutige Franken. Der winkouff ist ein Trunk für die ganze Bürgerschaft,
das richtige Trinkgeld. Der Bürgernutzen im Städtli muss recht gross
gewesen sein, dass man einen so hohen Hag drum machte!
Und nun in weitem Sprung an Henkertswinkel!
Die Beklemmung, die den klösterlichen Schreiber im Katrinental bei diesem
Namen übernahm, kann man ihm nachempfinden, wenn man ihn anno 1562 so schreiben
sieht: Henngketzwingkell. Schon der Wingkell ängstigte ihn, und dann war
erst noch eine würgende Henngketzete dabei. Aber eigentlich war auch hier
die Sache gar nicht schlimm. Schon der Winkel ist in Wirklichkeit gar kein Winkel,
sondern ein offener, malerischer Landstreifen am Ostfusse des Birchbüels.
Am 4. März 1267, also vor bald 700 Jahren, fiel dieser bei einem Güteraustausch
des Klosters Allerheiligen unserm Banne zu. Der amtierende Abt war damals Herr
Konrad von Henkart (heute Henggart), und die spottende Unzufriedenheit der Dörflinger
mit dem Tausch nagelte sich fest in den Flurnamen Henkartswinkel, 1554: im Henckhertwinkel;
daneben auch Henkers Winkel.
Ernsthafter und darum schreckhafter scheint es für einen Christenmenschen
werden zu wollen mit der Höllenbrandshärte.
So lautet der Name im Uebersichtsplan von 1936. Dagegen anno 1896 lautete er
noch fast richtig - und so lebt das Wort heute im Volksmund - Helebrantsherti.
1554: vier mahd ungfarlich in Ratwisa, stosend oben uf Hildbrandswis, bsyt an
büsinger ban. Also Hildbrandswiese ist der Flurname. Wer der Besitzer dieser
Wiese war, die später einmal wohl wegen auffällig harten, kiesigen
Untergrundes den Uebernamen Herti erhielt, das deuten folgende paar Jahrzahlen
an:
1532 kauft Georg Hildbrand das Gut des 200 Jahre lang mächtigen und jetzt
erlöschenden Edelgeschlechtes derer von Fulach.
1550 hilft J. H. dem Ottmar Sigg zu D. den Spendhof des Giel als Erblehenhof
geben.
1555 ist Jerg Hildbrand Zunftmeister und hervorragendes Ratsmitglied in Schaffhausen.
Um 1560 gibt er der Stadt einen Karrenweg durch sein Gut, damit man den Herblinger
Stein zum Munotbau führen könne.
1566 ist er Tagsatzungsherr zu Solothurn.
1566 verkauft seine Witwe Margareth Schalch und seine Tochter Ursula das gesamte
Fulagut um 5036 Gulden. Ausser den Häusern gehören dazu 18 Jucharten
Wieswachs und Feld und 10 3/4 Juchart Reben. - Ja, ja, es gab früher auch
Leute!
Und nun 3 Aecker mit eindrücklichen Namen.
Zunächst der Speckacker. Der
heutige Speckacker ist ein ordentlich grosses Waldstück am Fusse der Pläntere,
in das sich 12 Besitzer teilen. Aber diesen Speckacker finde ich in den Urkunden
nicht. Anno 1385 kaufte der erber Priester her Hans Speckli mit viel Geld eine
Reihe von kleineren Grundstücken für die neuwe Bruderschaft von Costentz
- da war unser heutiger Speck auch nicht dabei. 20 Jahre später, anno 1404,
verkauft die Witwe Elsi Widmer einem Diessenhofer Güterhändler eine
Anzahl grösserer Grundstücke, darunter auch eine Juchart "zu
dem Speck" genannt, stost an die Zelgwies unter der heutigen Pünt
- das war wieder anderer Speck.
Unsere Specksuchete kommt nicht ans Ziel auf dem einfachen Grund, weil wir keinen
mehr haben. Speck nannte man nämlich einst, wahrscheinlich im Scherz für
den Fuhrmann, ein Stück Wegs in sumpfigem Boden, das aus Knüppeln,
also aus Bengeln bestand, die durch Widen verbunden waren. Solchen Fuhrmannsspeck
gab es sicher einst am Riet unter der Plentere und ebenso unter der Pünt
an der grossen Wasserfuri und noch anderwärts.
Anders steht es mit dem Tätschacker
überm Müliweier. Wir wissen, was es ungefähr bedeutet, wenn es
irgendwo tätscht, und der Tätschacker war derjenige Acker, wo sich
die Dörflinger Knaben ihren Tätsch holten. Das war so: Die Freude
an Wehr und Waffen ist unzertrennlich von einem Volk, das der Freiheit wert
ist, denn die Freiheit muss sich wehren können. So ist es zu erklären,
dass die jungen Dörflinger Jahrhunderte hindurch mit Tells Waffe im Armbrustschiessen
sich fleissig übten in freiwilligem Zusammenschluss, aber nach fester "Blattenordnung".
Der Preis war immer wieder eine Blatte, das ist ein zinnener Teller. Dia Armbrust
war ganz aus Holz. Bei jeder Uebung hatte jeder Schütze 12 Schüsse
auf die Distanz von mindestens 15 Schritten abzugeben. Als Zielscheibe diente
ihnen dabei eine grosse, starke, flache Zeine, die mit feuchtem Lehm gefüllt
war und aufrecht hingestellt wurde. Und eben diese Zielscheibe hiess der Tätsch,
und ein kleiner, weisser Holzpflock in der Mitte war der Zweck. Wer mit seinen
Schüssen am weitesten vom Zweck und Ziel entfernt blieb, war der Tätschmeister
bis zum nächsten Mal. Und er hatte auch für das nächste Mal für
den Tätsch zu sorgen. Der Preisgewinner aber durfte bei der nächsten
Uebung nicht um die Blatte schiessen, sondern machte den Zeiger und zog die
Bolzen aus.
Speck-, Tätsch- und Stanacker.
- Hören wir recht! Stanacker heisst nicht, der Acker der Steine, sondern
der Acker des Steines. In einer Urkunde etwa vom Jahr 1400 ist von dem Acker
gesagt: "Ist eine grosse juchart hinder hoffen gegen dem grossen stain."
Dieser grosse Stein hat den Aeckern zwischen Buckreben und Kalchoferwiesen den
Namen Stanacker gegeben. Als ich 1890 mir zum erstenmal auf dem Herblingerweg
die Gegend gwundrig besah, sagte mir mein vertrauenswürdiger Führer,
Lehrer Biber, da irgendwo müsse ein grosser Stein gelegen haben, man rede
noch von ihm. Als ich mich erkundigte, wo er wohl hingekommen sei, hiess es,
er sei jedenfalls zersprengt und zu einem Hausfundament verwendet worden. Also
ums Jahr 1900 lebte der grosse Stein noch in der Menschen Gedächtnis. Das
stimmt damit überein, dass die neuen Häuser "an der Landstrasse",
wie man sagte, 100 Jahre zuvor, nämlich zwischen 1815 und 1840 gebaut wurden,
und dass man damals von Napoleons Zeit her auch hiezulande gerne mit Pulver
umging. Somit 'ist anzunehmen, dass der grosse Stein, nachdem er manches Jahrtausend
dagelegen hatte, vor 100 Jahren umgebracht und beerdigt worden sei.
Ein auffälliger, rätselhafter Name ist die Puläje.
1400: "Vor dem boläygen", 1535 ebenso, 1554: "uff der Bolayen",
1690: "Uf der Pulleyen", 1936: "Die Pulleien". Was bedeutet
der Name? Einst gab ich mich zufrieden mit dem Gedanken, dass die gute, alte
Zeit hier das Poleikraut als Mittel gegen die Flöhplage massenhaft bezogen
habe. Aber ganz klar ist der Name von Pelagius abzuleiten. Damit stimmt sehr
gut zusammen, dass die älteste Form dieses Namens von dem Boläygen
spricht, nicht von einer Pulei. Der heilige Pelagius und der heilige Conrad
waren die beiden Hauptschutzheiligen des Bistums Konstanz, zu dem Gailingen
mit Dörflingen usw. gehörte. Der heilige Conrad war im Anfang des
10. Jahrhunderts Bischof von Konstanz gewesen und der heilige Pelagius war ein
vornehmer, römischer Märtyrer in der Mitte des 3. Jahrhunderts. Im
Mund der Leute hiess er Sant Poläi oder Sant Pley und uff sandt Polayentag
(28. Aug.) wurde in Schaffhausen anno 1479 die Bruderkilwi samt Jahrmarkt gelegt.
Es mag leicht sein, dass noch im Jahre 1400 ein Diessenhofer mit dem seltenen
und verehrten Namen Pelagius die Flur erwarb, mit deren Namen wir jetzt nach
500 Jahren noch jenen Heiligen in Ehren halten wollen. Mir persönlich fällt
dies besonders leicht, seitdem ich sein Bild in einem ergreifend schönen
Fresko gesehen habe, das der Konstanzer Bischof, Hugo von Landenberg, über
den Eingang seiner Privatkapelle im Schloss Hegi hat malen lassen.
Die letzten zwei auffälligen Flurnamen erinnern an Vertreter der Tierwelt,
die sich einst bei uns mehr oder weniger wohl befanden.
Das ist das Storchenescht. Der
Platz war von Meister Langbein gut gewählt. Zuoberst in einer riesigen
alten Föhre wird das dauerhafte Nest gebaut gewesen sein, und ringsum quackte
es. Generation um Generation des Storchenvolkes wuchs heran und füllte
jenen anmutigen Waldwinkel mit weichem Geklapper und weissem Geflatter, so dass
man von den Storchenwiesen sprach. Vom Jahre 1360 meldet eine Urkunde, "dass
ein Conrad Ower dem Kloster Katharinental sin wis in Storkhwisen zue Dörflingen
vergabt habe". (Nebenbei bemerkt, ist hier das Rätsel unseres "ch
= kh" anschaulich gelöst.) Wie sind wir seither trocken geworden.
Für die Störche ist von der einstigen Wasserherrlichkeit gar nichts
mehr übrig geblieben. Für uns aber noch reichlich genug, um in zwei
Brunnen ein besonders wohlschmeckendes und kaltes Wasser sprudeln zu lassen,
unter dem Kaltwisli und im Schueppisbrünnili.
Und an die Tierwelt erinnert auch Wolfhag.
Die Wolfsplage währte lange, so soll noch im Januar 1559 ein Schaffhauser
Bauer, vielleicht ein Merishauser, unter ein Rudel Wölfe gefallen sein.
Es half ihm nichts, dass er 6 der Tiere totschlug, er wurde von den übrigen
zerrissen. (Im Thurm Chronik.) Und im Gefolge des 30jährigen Krieges, 1618
- 1648, nahmen sie wieder mächtig zu. Auch im 18. Jahrhundert verirrte
sich noch hie und da ein unternehmender Wolf so weit nach Süden und Westen,
dass sich die Mannen des Dorfes das aufregende Vergnügen einer Wolfsjagd
von Gemeindswegen gestatten durften. Die Sache sah gefährlicher aus, als
sie war. Der Wolfhag, in den der Wolf durch planmässiges, grossartiges
Tamtam getrieben werden sollte, war eigentlich eine Falle, ein Netz aus Seilen,
an Baumstämmen und Pfählen festgemacht. Entweder ging der Wolf da
hinein und kam darin um, oder er ging wieder hinaus oder überhaupt daneben
vorbei. In jedem Falle aber wird nachher im Dorf noch lange in Jägerlatein
gesprochen worden sein.
Und nun die Gruppe der Flurnamen, in denen ein namhafter Besitzer weiterlebt.
Wir ordnen sie im allgemeinen alphabetisch.
Der Antoni, einst der Weinberg unter
der Schöbergasse zwischen Dorf und Pünt, hatte seinen Namen nicht
vom Antonius von Padua, dem Lieblingsheiligen der Italiener, sondern nur vom
Antoni Greber, im Jahre 1535 Klostervogt von Allerheiligen in Gailingen.
Die Baderwis, rechts unten am Weg zur
Mühle, 1690 findet sie sich genannt unter den Gütern von Katharinental.
Aber damals war die gute Zeit der Bader längst vorbei. Die Schweizer liebten
das Wasser nicht mehr, sondern hatten sich mit Schmutz und Ungeziefer abgefunden.
Im Jahre 1403 kam das Bad im Vogelsang zu Diessenhofen, wo eine heilsame Quelle
geflossen sein soll, in den Besitz des Klosters. "Nachdem die badstube
verbrunnen, hat Jäkkli Bader gegen lüferung einer leibgeding dem gottshaus
sölichs frei aufgeben." Das Kloster wünschte Gewalt darüber
zu haben, wahrscheinlich um der Zucht und Ordnung willen und um zugleich eine
gute Einnahmequelle zu gewinnen. Es gewann aber dabei auch viel Verdruss.
Der Gigeberger. Davon findet sich 1554 dieser Eintrag: "Hans Gigenberg
von Buchtalen git von sim wingarten zue Dörflingen jährliches drei
vierter kernen, ist ain juchart, unter der Rülinstrotten gelegen, oben
an die strasse und unden an Otmar Siggen garten stosend". Dabei die Bemerkung:
"buwt jetzo Marti Hueber". Ein anderer Buchthaler, Steffan Metzger,
hatte daneben auch eine Juchart Reben, von der es heisst: "Lit unter der
Rülintrotten an Hansen Gigenbergers wingarten und stost an die Brunngass
und oben an die strass". Von diesen 2 nebeneinander liegenden Jucharten
Reben ist jetzt nur noch ein kleiner Rest am Leben im äussersten Zipfel
des Pfarrgartens, der am Gigeberger in die Brugass hineinlangt.
Der Hansgarten. Was für ein Hans
mag da gemeint sein? Es gab im Dorfe Zeiten, da jeder zweite Mann Hans hiess.
Und warum das? Dem Erzhans vom Hansgarten zulieb und zu Ehren. Das war nämlich
der Santi Hans. Es ist sehr hübsch, wie leibhaftig der Santi Hans in den
Verzeichnissen angeführt wird. So um 1400: "Sant Johann hat ein Hölzli
vor dem bolaygen"; 1404: "Sant Johanns äckerli unterm weg gen
Herblingen"; 1554: "des Santi Hans Wis". Und noch vertrauter
heisst das privilegierte Grundstück unterhalb des "Klosters"
kurzweg der Hansgarten.
Der Hohschueler gehörte dem
Hans Schuler von Diessenhofen, der 1535 lebte und einen Acker in der Pünt
besass. Er scheint auch später dies Grundstück ob der Pünt erworben
zu haben und das hiess dann notwendig der Hohschuler.
Der Huetmacher, 1554: "Im Roma
ob des Huetmachers wis". Das war auch ein Diessenhofer Bürger, der
in einer Zeit, da alle Welt Kappen trug, sein sonderbares Geschäft betrieb
und aus Schafwolle, Hundshaar und Pech romantische Kopfbedeckungen erstellte,
sog. Hüte. Unter der Weierwies besass er eine gute Wiese, daran heute noch
sein Name hängt.
Morgen. Morgen ist ein merkwürdiger
Flurname, nicht wahr? Es ist ein Besitzername. 1343 lebte ein Morgen in Beringen.
1362 steht ein Hans Morgen von Schaffhausen im Dienste der Herzöge von
Oesterreich. Es ist sehr wohl möglich, dass gerade dieser zum Dank für
geleistete Dienste mit einem guten Stück unseres Bodens belehnt wurde,
das den Namen bis heute behielt, eben weil er so merkwürdig ist. 1404 verkauft
Witwe Elsi Widmer einen Acker, "ist zwei juchert, gelegen zu morgen, und
stost an den weg gen Randegg, darab gat ein halb vierling wax" (nämlich
für eine Kirchenkerze, vielleicht eine Stiftung jenes frommen Kriegsmanns).
1554 heisst es: "Drei juchart akers, genant der Morgen, stosend vornen
uff die stras und hinden uff Steffa Schmids aker" und, Stephan Schmid hat
5 Juchart "uff dem Morgen". Guten Abend, guter Morgen!
Im Moser: Hans Moser ist 1535 ein wackerer
Dörflinger und reutet sich ein paar Jucharten am toten Mann und auf dem
Bregenzer. 1554 aber heisst es: "Heini Sutor hat von Greta Widmers gut
die stuck inn, die vormals Henslin Moser innegehebt hatt".
Der Pfaffen Acker, 1554, liegt zwischen
Widum und Schueppis, also in kirchlicher Umgebung. Damals sagte man aber noch
nicht: Pfaff isch Pfaff!, sondern man machte einen Unterschied und weil dieser
Acker dem Pfarrer, bezw. der Pfarrpfrund von Gailingen zu eigen war, nannte
man ihn des Pfaffen Acker, ganz ohne den späteren schimpflichen Beigeschmack.
Buwmann, Pfaff und Ritter waren im Mittelalter die Träger des Nähr-,
Lehr- und Wehrstandes, jeder gleich unentbehrlich und ehrlich wie der andere.
Rodertann, im Uebersichtsplan von
1936 betrübenderweise Rueditann geschrieben. Unter der Rodertannen, heisst
es 1554. Das kleine Tannenhölzchen oder die einzelne mächtige Tanne
hatte ihren Namen von der vielvermögenden Diessenhofer Bürgerfamilie
der Roder, die dem Roderberg, dem Roderbrunnen und der Rodmühle den Namen
gegeben. Sie stammte vom Roderhof und stellte im Jahr 1300 der Stadt Diessenhofen
einen Schultheissen in Heinrich Roder. Ein Zweig des Geschlechtes lebte auch
in Schaffhausen. Das Tannenhölzchen soll 1799 durch die Russen beseitigt
worden sein.
Der Schneebliacker hat seinen
Namen von einer Familie Schneebli aus Gailingen, die bei uns drei Jahrhunderte
hindurch daheim war und uns mit ihren Töchtern manche gute Hausmutter gegeben
hat. Um 1480 rühmt der alte Klostervogt Kym die vortreffliche, gewissenhafte
Rebarbeit des Snewli im Oberberg, und 300 Jahre später, 1781, als innert
8 Tagen dem Kirchenpfleger Josef Schneebli, Wagner, Sohn und Vater wegstarben,
verliess er den Ort und als Andenken blieb uns nur der Schneebliacker vor dem
Müliweier.
Die Schottenwiesen und noch mehr
der Schottenbühl werden 1554 erwähnt. Die Inhaber dieser Wiesen im
Grunde unterhalb der Bünt hiessen ohne Zweifel einmal die Schotten, sicherlich
ohne Schotten zu sein. Scoto war ein germanischer Personenname, und daraus wurde
der Schaffhauser Familienname Schott. Es vergab z.B. im Jahre 1520 die Witwe
eines Rüger Schott zwanzig Pfund für eine alljährliche Totenmesse
ihres verstorbenen Ehemannes in der Kirche St. Johann. In Unterhallau wurde
aus dem Schott ein Schöttli.
Im Schützerhus war die Familie
der Schützer zuhaus. Man hätte sie ebensogut die Schützen nennen
können. Aber, wenn man Schützer sagte, so wusste man gleich, dass
das ein Name sei. Woher sie kommen, ist unmöglich zu sagen, da es überall
Schützen und Schützer gab. Daraus, dass 1562 zwei Söhne des alten
Hanimann Schütz, die die Oberberg- Reben als Klosterlehen übernahmen,
Grosshans und Feisthans genannt wurden, kann man vermuten, dass sie Berner gewesen
seien. Die Schützer sind jetzt noch im Bernbiet ein stark verbreitetes,
tüchtiges Geschlecht. Sie blieben leider wenig länger als zwei Generationen
hier. Sie hatten aber gedacht, länger hier zu sein, darum bauten sie sich
auf der Höhe am Anfang des grossen Weinberges, der vom Talgarten bis zum
Oberberg reicht, ein ansehnliches Haus. Ich denke mir gerne, im Bernerstil,
das dann mit mächtigem Schermen behäbig ins Land hinausschaute. Es
stand 250 Jahre lang. Im Jahr 1770 wurde es auf der Stockachischen Bannzeichnung
noch grossartig eingezeichnet und darüber so etwas wie Hochstift geschrieben.
Aber 30 Jahre später, auf der Neujahrsgemeinde 1801, kam es auf die Gant.
Jakob Suter, Kirchenpfleger, kaufte es auf Abbruch um 25 Gulden, etwa 125 Fr.
Sein Name ist dann aber im Protokoll durchgestrichen worden und eine Null dahinter
gemalt, das bedeutete, ist nichts. Dafür steht nebenan die Notiz, Marti
Rühli hat versprochen, auf nächste Martini zu bezahlen. (Wer merkt
da nicht den Bächtilistag?) Vom Bauplatz oberhalb des Schützergässli,
darauf das Haus gestanden, wurden 48 Kreuzer, etwa 3 Fr., gelöst und der
Käufer Marti Mesmer zahlte bar. Es hat eben jegliches Ding auf Erden seine
Zeit, auch Häuser aufrichten und Häuser abbrechen. Ich habe es erlebt,
dass der Blitz dort beim Hausplatz in die Erde fuhr und ich frug mich damals,
was wohl die Schützer dagelassen haben, das den Blitz anzog. Vielleicht
sieht einmal einer nach, wenn er gerade nicht weiss, was machen.
Der Spitoler. So wird 1536 und 1554
der hiesige Acker des Spitals zu Schaffhausen genannt, einer öffentlichen
Fürsorgeeinrichtung zugunsten der Kranken, die erfreulicherweise durch
reiche Vergabungen zu sehr grossem Grundbesitz im ganzen Kanton gekommen war.
Im 14. Jahrhundert vermochte der Spital Schaffhausen eine Anzahl ganzer und
halber Dörfer anzukaufen! In Dörflingen gehörte ihm nur jener
gute breite Streifen Landes längs dem Unterbergsträsschen. Mit 5 Jucharten
wird 1554 dieser Acker angeführt. Die Anstösser werden so angegeben:
"Stost vornen an die gass und hinden uf Ruhen von Gailingen acker, ouch
hinden mit der Stelzen uf Vögelins acker, vornen uf Rülins breitin".
Die Spengäcker gehörten dem Spendgut von Schaffhausen. Auch diese
wohltätige Stiftung zugunsten der Armen und Alten hatte grossen Grundbesitz
in mancher Gemeinde des Kantons. In Dörflingen war das Schaffhauser Spendgut
in 3 Erblehenhöfe zusammengefasst, die anno 1660 3 Häuser samt aller
Zubehörde, 90 Juchart Acker, 4 1/4 Juchart Reben, 24 Mahd Wiesen, eine
Juchart Hanfbünten und an Holz ungefähr 28 Jucharten vereinigten.
Die Einnahmen des Spendamtes hieraus betrugen 22 Mutt Kernen, 20 Mutt Hafer,
9 Hühner und 96 Eier, und die Stadt Diessenhofen erhielt daraus an Vogtkernen
4 Mutt, 3 Viertel, 3 Vierling, 1 Mässli und 1 Immi. (Jede grössere
Nummer dieser alten Hohlmasse umfasst 4 Einheiten des nächstfolgenden kleineren.)
Bozler, Häsili
und Schrünteler, Schöber
und Sulzer sind wohl auch Besitzernamen.
Wer diese Herren waren, ist mir unbekannt. Nur von Peter Sulzer ist zu melden,
dass er ums Jahr 1550 in Büsingen zuhause war und an Landstrasse und Büsinger
Grenze jenen Acker inne hatte, der noch heute seinen Namen trägt,
Der Surgebel ist der Spitzname für den Heini Huber in Diessenhofen, der
1535 als Liebhaber von nüw grütt sich bei uns betätigte. Und
die Ruchen in Gailingen bauten lange bei uns gutes Land, so nach der Vogtkernengült
von 1637 Reben und Feld im Ruchenbüchel.
Auch der Schüfili gehört
zu den Unbekannten, falls nicht der damalige Zunftmeister der Schmieden, Ratsherr
und Zeugherr Philipp Schüfili (gest. 1605) es war, der in seinem Stägenfässli
den guten Tropfen unserer Schüfilireben haben wollte.
Eine kleinere Gruppe von Flurnamen nimmt bezug auf die Pflanzen, die die betreffende
Flur kennzeichneten oder auszeichneten.
Da steht vorne an der Birchbüel, ein respektabler Moränenrest, der
einst länger als seine Umgebung die Birken als Erinnerung an die Jahrtausende
der schwindenden letzten Eiszeit in seinem Boden festhielt. Wie schmuck muss
das ausgesehen haben; der ganze stattliche Hügel besetzt mit den weisshäutigen
schlanken lichten Birken! Aber - das war einmal. Heut ist dieser Bühl nicht
mehr schmuck!
Der schaffhauserische Teil des Birchbüels heisst, wie man sagt, der Gichbühl?
In Urkunden habe ich den Namen nirgends gefunden. Zum erstenmal erschien er
gedruckt auf der topographischen Karte etwa von 1860 und zwar als Gichtbühl.
So hat der Name wenigstens einen Sinn, aber einen unsinnigen. Gichtig und richtig,
d.h. eingestandener- und anerkanntermassen hat weder Gichtbühl noch Gichbühl
einen Sinn. Der Name ist vielleicht von Kindern in Anlehnung an den Gisbüel
und in schlechter Aussprache des Birchbüel ganz willkürlich gemacht
worden. Wer beweisen will, dass das Sinnlose sich am längsten erhält,
wird diesen Namen brauchen, die andern werden vom Birchbüel sprechen.
Dann ist da die Burstwis unter den
Weierwiesen und dem Huetmacher, die mit dem Burstgras (Bromis erectus), einem
harten Gras, bestanden ist.
Und der Chabiser, der als Weltwunder erstaunlich grosse Kabisköpfe hervorbringen
sollte.
Die Erlen, am östlichen Fuss des Birchbüels, 1535 "in erla",
1554: "sechs juchart in erla", die dunkelhäutigen Verwandten
der Birken, denen es aber auf der heutigen Flur nicht mehr behagen würde,
wie es ihnen früher behagte, als es dort noch recht nass war.
Das Eschengrüt, 1554, "8 jucharten nebenzu an des von Landenbergs
holtz", ist wahrscheinlich nicht lange vor 1554 gereutet worden, weil man
die jungen Eschen für Speere und Halbarten nicht mehr brauchte, dagegen
mehr Ackerland sehr nötig hatte.
Das Härdöpfelland, das erste Grundstück auf Dörflinger
Bann, das, weil weit draussen am Waldrand gelegen, anno 1771 mit der noch misstrauisch
bekrittelten amerikanischen Pflanze auf hochobrigkeitliche Erlaubnis hin angebaut
werden durfte.
Felmewis und -Wisli, 1554: "beim Felwenwislin", 1562: "Felbenwisli".
Da würden vielleicht heute noch die Felben oder Felmen, die Weiden als
Gebüsch und als Bäume gerne wachsen, wenn sie dürften, wie sie
Jahrhunderte hindurch getan, dort oberhalb der Rietwiesen.
Die Leissen, das sind die Aecker bergwärts des Garbischbols. Der Plan
von 1936 schreibt unrichtig Leisen. Es kam allerdings vor, dass nach der Zelgenordnung
es zu Zeiten gestattet war, über gewisse Aecker zu fahren, und die waren
dann durch Leisen als Wagenspuren gekennzeichnet. Aber diese Geleise oder Leisen
heissen bei uns Lasen! Spöttisch sagt der alte Schafuuser: "Wenn'd
de Weg nid wascht, so gang nu de Charelase no!" Es ist gleichviel wie:
"Jo, gang nu immer im Rhi no, bis gu Beringe!". Leissen ist Züritütsch
und heisst Linsen. Die Linsen wurden schon vor 5000 Jahren bei uns von den Pfahlbauern
angebaut. Sie sind in den Pfahlbauten des Bielersees gefunden worden, und Karl
der Grosse um das Jahr 800 sorgte dafür, dass dies kräftige Nahrungsmittel
viel angebaut wurde. Also wird im Schweizerland schon mancher Jägersmann,
wie einst jener Esau, heisshungrig heimkehrend auf ein Linsengericht hingewiesen
und befohlen haben: Schnell, gib mir von dem Roten, von dem Roten da! Aber 1554
war offenbar dieser Anbau schon selten geworden, sonst wäre nicht der "Linsiacker",
so 1593, oder die Leissen ausdrücklich hervorgehoben.
Die Lören, 1554: "uff den Löhren"; 1939, falsch, "uf
der Löhre". Lören deutete man früher als Haufen zusammengelesener
Steine, jetzt sucht man die Deutung anders. Wir kennen vielleicht das Häglilo
ob Beringen oder das Etzlislo bei Merishausen? Das sind zwei - Löer, dafür
sagt die Zunge flüssiger zwei Löre. Auf unsern Lören haben sich
- dört obe hinnenabe! - sehr lange einige ganz kleine Gehölze, gleichsam
Waldrufen, behauptet, das waren die Lören und daher kam der Name.
Die Ratwiesen, 1436: "Raitenwisa", 1554: "rati- und ratwis"
unter Burstwis und neben Helebrandsherti, waren ursprünglich sehr nasse,
zarte Wiesen mit Raiten darauf, d.h. mit kleinen trockenen Flächen, vgl.
Hofraiti.
Die Rietwiesen sind Wiesen mit sumpfigem Boden, auf denen die interessanten
Rietgräser gedeihen.
Die letzte, aber keineswegs geringste Gruppe wird von den Flurnamen gebildet,
in denen eine rechtliche Beziehung enthalten ist.
Chalchoferwis und -buck, 1554: "Kalchoverwisa". Es ist erstaunlich,
dass schon um 1550 von Gemeindswegen ein Kalkofen vorhanden war, da man doch
bei vorhandenem ordentlichem Reichtum an Holz noch wenig daran dachte, beim
Hausbau Steinmauern zu verwenden. Wahrscheinlich begünstigte die zürcherische
Obrigkeit aus verschiedenen Gründen die Erstellung wenigstens steinerner
Grundmauern anstelle der Balkenrahmen, auf die bisher die Hauswände gestellt
worden, daher der Kalkofen. Dieser war eigentlich nur das Recht und die Gelegenheit,
im dortigen Sandhügel die Kalksteine ringförmig so aufzuschichten,
dass sie gebrannt werden konnten. Dabei wurde dem Stein die Kohlensäure
ausgetrieben, sodass er hochgradig durstig wurde nach Kohlensäure, denn
austreiben lässt sich die Natur nicht. Wurde der Durst dann mit Wasser
gelöscht, so gab es Aetzkalk, welcher mit saurem Sand vermengt den Mörtel
ergab, und damit konnte dann fest gemauert werden, indem der Kalk im verbindenden
Mörtel durch Aufnahme der Kohlensäure der Luft wieder zu Kalkstein
wurde.
Cholblatz. Der unentbehrliche Schmied brauchte die Kohlen. Er durfte sie selber
machen oder durch einen Kohler machen lassen, weit draussen vor dem Dorfetter.
Dort wurden die hoch auf geschichteten Scheiter verkohlt, d.h. langsam und unvollständig
verbrannt, indem der Holzhaufen mit Erde bedeckt und der Luftzug in diesem Kohlenmeiler
sorgfältig
reguliert wurde. Später wurde der Cholblatz vom Morgehäldili ans Seeli
rechts der Randeggerstrasse verlegt, wo noch vor 100 Jahren Kohlen gebrannt
wurden.
Hier lässt sich auch der Name das Chloschter unterbringen. Ein Dorfteil
dieses Namens findet sich in manchem Dorf, landauf, landab. Der Name wird meist
mit der Zugehörigkeit zu einem benachbarten Kloster zusammenhängen.
Dies trifft auch in unseren Falle zu. Das Frauenkloster St. Katharinental, 1242
eingerichtet und dem Predigerorden eingeordnet, erwarb sich bald ringsum viele
Güter, so auch in Dörflingen. Es brachte ausserdem in verschiedenen
Anläufen zwischen 1352 und 1465 zwei Drittel aller Zehnten in Dörflingen
an sich. Den letzten Drittel hatte das Kloster Allerheiligen. Es ist wohl zu
glauben, dass es den reformierten Dörflingern manchmal schwer fiel, jeden
zehnten Schochen Heu und Emd, jede
zehnte Garbe Korn, jeden zehnten Eimer Wein den katholischen Frauen dort drüben
ehrlich abzuliefern. Aber solche Unehrlichkeiten wurden extra strenge bestraft
und die Klosterfrauen waren schnell dabei, sich direkt bei den gnädigen
Herren in Zürich zu beklagen, die dann immer wieder, sicher mit Bedauern,
ihren Untertanen zusprechen mussten, denn nach 1531 waren gegen 200 Jahre lang
die Jesuiten und die Kapuziner fast Meister in Helvetien! -
Unten in der Brunngass fing ein zusammenhängender Teil des Klostergutes
an, daher der Name für jenen Dorfteil.
Die Dorfwisen lagen ausgezeichnet als Weideland der Gemeindeherde und waren
ungemein leicht zu bewässern. Sie sollten darum für immer Eigentum
der Dorfgemeinde sein; doch schon frühe kamen Teile davon in Privathand.
So verkauft 1385 der Untervogt Widmer an die Dominikaner in Konstanz u.a. "ain
wisli in dorffwisen, stost an den wisweg". 1554 ist dasselbe Wieslein im
Urbar des Predigergutes von Konstanz so angeführt: "Drei vierling
undern Embdwisen, stossend an dorffweg, unden an eegraben". Und als im
Frühjahr 1689 die Kirchenbaute in Stillstand geriet, nachdem das Geld für
die verkauften Dorfwiesen ausgegeben war, da sagten sich die Herren von Zürich
und Schaffhausen sowie die Frauen von Katharinental: "Jetzt müssen
wir dran! sie haben getan was sie konnten!" - und schwungvoll ging dann
der Bau zu Ende.
Die Emdwisen lagen wie die Dorfwiesen ausserhalb der Zelgenordnung unmittelbar
unterhalb des Dorfes und hatten ihr besonderes Recht. Sie bildeten den breiten
Wiesenstreifen zwischen Logweg und MüIiweg über den Dorfwiesen. Ihr
Recht lief darauf hinaus, dass sie zwei Schnitte Heu und Emd hergeben mussten,
bevor sie abgewendet wurden. Alle andern Wiesen gaben nur das Heu. Es gibt noch
mehr solcher "Rechte" in der Welt!
Das Falletor gibt uns Anlass, durch dieses Tor einen Blick auf unsere Flur
von einst und ihre Bewirtschaftung zu werfen. An den zwei Stellen, wo die ehemalige
vielleicht 3 m breite Landstrasse Zürich - Ulm die Dörflinger Gemarkung
oder Banngrenze schnitt, war ein Fallentor angebracht, ein an schrägstehendem
Pfosten hängendes und darum von selber wieder zufallendes Gattertor, denn
öffentlicher Weg musste offen bleiben. Das eine Tor in Richtung Randegg
befand sich dort, wo es heute noch "zum Falletor" heisst, das andere
an der Büsingergrenze im Schlattwinkel, wo auf der berühmten Gyger'schen
Karte steht "Zum Fallenthor". Rings um die ganze Flur, d.h. um alles
bebaute Feld lief ein starker Stangenzaun mit Weidengeflecht, der Marketter,
ein Fridhag oder Ehfridhag, d.h. Rechtsschutzzaun. "Ussert dem gricht und
etter syn" hiess beinahe so viel wie die morgenländische Redewendung
"in der äussersten Finsternis sein, wo das Heulen und Zähneknirschen
der Schakale und wilden Hunde daheim ist". Wo dieser Marketter nicht über
bebautes Land lief, neben Gailinger und Büsinger Feld, sondern dem Waldrand
entlang, da lag ein Streifen Landes, durchschnittlich vielleicht 15 m breit
zwischen ihm und der Waldtraufe, das war ein Weideland wie der Wald selbst.
Und wie um die ganze Flur, so lief auch um das Dorf ein solcher Ehfridhag, der
Dorfetter, mit Gattertüren verschliessbar und "niemand soll usserhalb
dieses etters hausen". Alles Land zwischen Dorf- und Marketter war, abgesehen
vom Wiesland und den unbebaut liegenden Egarten, bleibend in 3 ungefähr
gleich grosse und in sich möglichst zusammenhängende Abteilungen,
genannt Zellen, eingeteilt, deren Bepflanzung nach strengem Flurzwang vor sich
ging, d. h. alle Bauern mussten darauf dieselbe Frucht anpflanzen und zwar rechtzeitig
und in gewisser Reihenfolge. Es wurden reihum im 1. Jahr in der Kornzelg Wintergetreide
angebaut (d.h. Geträgede = was der Boden treit), in der Haberzelg die Sommerfrucht,
Haber oder Gerste (Habermus und Roggenbrot statt Kaffi und Weggli). Im 3. Jahre
lag die Zelg brach, d.h. sie wurde im Juni umgebrochen und blieb, abgesehen
von der Abweidung, ungenutzt zu ihrer Erholung.
Seit Menschengedenken bestand dieser Dreizelgenbetrieb. Um ihn durchführen
zu können, wurden die Zelgen gegen dem Rhein, hinter Hofen und gegen dem
Riet durch feste Zäune aus Pfosten mit 2 Stangen und Weidenruten voneinander
geschieden. Um sie passieren zu können, waren schmale Gatter angebracht.
Es ist wohl klar, dass an dem Zustand und an der Respektierung dieser Zelgen
- Ehfäden viel gelegen war.
Hierüber zu wachen, war beständig eine Hauptaufgabe der Gemeindebeamten.
Die Nachlässigen starben nie aus, denen man durch Bussen Beine machen musste.
Zeit und Ordnung inne zu halten, war umso notwendiger als es sozusagen keine
Feldwege gab, sodass jeder in die Lage kam, immer wieder über der Nachbarn
Feld fahren zu müssen. Die Anfangs- und Endtermine aller grossen "Kehren"
wurden bekanntgegeben, so z.B. musste die Sommersaat bestellt sein zwischen
S. Georgi und S. Walburgis, die Wintersaat zwischen Galli und Martini Tag, und
sofort wurden die Zelgen eingefriedet und gebannt. Wer nicht dazu kam anzusäen,
kam dann einfach auch nicht dazu zu ernten. Die Zelgenzäune sollten so
hoch sein, dass sie einem ziemlichen Manne unter die Achseln gehen, und so stark,
dass, wenn er darauf steht, sie nicht niederbrechen, und so dick, dass kein
Schwein dadurch schliefen mag. Meinungsverschiedenheiten in diesen Punkten wurden
durch die Bussen des Gemeindegerichtes aus der Welt geschafft. 3 Jahre sollte
der Hag halten. Hieran knüpft sich folgende fröhliche Alterstabelle,
die wir nicht ganz so gläubig hinnehmen werden, wie unsere Vorfahren getan.
Ein Zaun währet 3 Jahre, ein Hund überwähret 3 Zäune, ein
Pferd 3 Hunde, ein Mensch 3 Pferde, ein Esel 3 Menschen, eine wilde Gans 3 Esel,
eine Krähe 3 wilde Gänse, ein Hirsch 3 Krähen, ein Rabe 3 Hirschen,
ein Phönix 9 Raben. (Aufgabe für Kopfrechnen. Wie alt war also der
fabelhafte Vogel Phönix im Lande Arabien, als er voriges Mal lebenssatt
sich ins Feuer stürzte und darauf sogleich verjüngt sich aus der Asche
wieder erhob?)
Durch das Falletor sehen wir gleichsam in eine 1000jährige Geschichte
unseres Volkes hinein, etwa vom Jahr 800 - 1800. Vom massiven Marketter umschlossen
lag ein ganz grosses System von hohen Zelgenzäunen, von Ehfridhägen
und Ehgräben. Und wie die Dreifelderwirtschaft auf dem Land, so war die
Zunftherrschaft und die Gnädigen - Herren - Wirtschaft in den Städten
eine gesunde harte Schule, darin die Einzelnen des Volkes in Zwing und Bann,
in Bevormundung und Gleichschaltung lernten, mit Selbstverständlichkeit
sich den andern einzuordnen und dem Ganzen unterzuordnen. Erst ganz wenige Völker
der Erde haben das gelernt, bei den meisten ist der Egoismus noch ganz unkultiviert.
Unsere Gegenwart seit 100 Jahren ist ganz anders. Wir leben sozusagen ohne Zäune.
Wir lieben jetzt die Freiheit nach jeder Richtung, die persönliche Selbstherrlichkeit
sozusagen über alles. Es ist aber zunächst noch unsere Aufgabe zu
beweisen, dass wir die Freiheit vertragen und ihrer wert seien. Wir sind ihrer
wert, soviel wir aus Einsicht und mit freiem Willen uns dem jeweiligen Ganzen
dienend einordnen und unsere privaten Interessen unbedingt den Interessen des
Volksganzen unterordnen. Hier liegt der Unterschied zwischen den "wilden"
Völkern und den andern!
Der Funktera ist das hohe Bort, von
dem aus einst unser Dorf vom Grenzwall des Gailingerberges her die Schwesterdörfer
in der Eidgenossenschaft drüben überm Rhein in festlichen Funketen
grüsste. Was ist das für ein prächtiges lebendiges Wort für
unsere Höhenfeuer: eine Funkete und Flammete! In neuerer Zeit, seitdem
die Reben des Herebergs nicht mehr im Wege sind, brennen die Feuer auf einem
der beiden Gipfel des Nacks, auf dem innern oder äussern Buck, wie man
sich notdürftig ausdrückt, statt Schuelbuck und Gisbüel. Am Fasnachtssonntag,
d.h. an der Bauernfasnacht, fahren die Schüler mit einem Handwagen von
Haus zu Haus und erbitten und erhalten die Wellen und Holzburden, die sie zu
ihrem Fasnachtsfeuer auftürmen, es bewundern, es umspringen und es umsingen.
Es ist das Freudenfeuer der Jugend und bedeutet des Winters Ende! Seit 1891
sorgt die Gemeindebehörde dafür, dass die Gemeinde als selbstbewusstes
und dankbares Glied einer freien Eidgenossenschaft mit einem flammenden Holzstoss,
mit einer patriotischen Rede und mit Chorgesängen die Bundesfeier begehe.
Da der Funktera hiefür abgelegen wäre, so lässt man auch dieses
vaterländische Freudenfeuer auf dem Nack lodern.
Gmandszilete, d.h. eine Zeilenziehung durch Gemeindebeschluss zum Zweck der
Innehaltung einer klaren geraden Linie.
Haselrichti, 1554: "in der haselrichtin", d. h. dort, wo man den
Haselstauden eine gerade Grenzlinie gezogen hat.
Der Garten, 1554: "der Gart". Das ist ein vornehmes uraltes Wort.
Eine Garde ist eine erlesene Schutzwache; Stutgart bedeutet einen festen Hof
für edles Gestüt und Hildegard hiess: Du sollst deinen Kindern sein
wie eine schützende Mauer im Kampf (Hilde). Rechtlich bedeutet der Gart
ein Stück Land, das durch einen Fridhag abgesondert und von rechtswegen
geschützt ist. Zu jeder Hofraitin im Dorf gehörte ein Kraut- und ein
Baumgarten, alles von einem Hag umgeben. Ein Garten stand nicht unter Flurzwang,
brauchte keinen Zehnten zu entrichten, durfte aber auch nur gartenmässig,
d.h. mit Haue und Karst bebaut werden. Unsere Flur "im Garten" oder,
wie man jetzt zu sagen beliebt, "im Gärtli" ist jedem Wissenden
besonders wert, denn hier begann unser Dorf zu werden.
Der "Yfang" ist ebenfalls ein eingehegter Platz entweder in der Brachzelg
oder wie hier neben dem Wiesland, reserviert für den Anbau von Bohnen und
Erbsen. Mit Respekt schauen wir heute über das grosse Stück Land hin,
das jahrhunderte lang die Dörflinger Jugend mit Bohnenmus versorgt hat.
Tiefer nahrhafter Alluvialboden ist dort und dazu reichliche Bodenfeuchte.
Gleich oberhalb des Yfangs liegen unsere Hanfpünten, 1936 noch ihrer 13
Gärtli, natürlich einst von gemeinsamem Hag umgeben. So vermochten
dann die Hausfrauen ihre Hanf- und ihre Bohnengärtli auf dem gleichen Gang
zu besorgen und zugleich auch die Freundschaft mit ihresgleichen zu pflegen.
Unsere Pünt endlich, 1554: in der Pünt, ist eine grosse Flur. Sie
heisst so, wahrscheinlich weil dort, wo es heute noch in den Hanfpünten
heisst, oberhalb der Püntwiesen die ersten Pünten auf unserm Boden
angelegt wurden. Davon erhielt zuerst das Haus an der Strasse, wohl das erste
Haus, das ausserhalb des Dorfetters erbaut worden, den Namen die Pünt,
und endlich das ganze Revier mit Püntacker und -reben und -wiesen. Eine
Bunte oder Beunde oder, wie wir sagen, Pünt ist ein rechtlich eingebundenes
d.h. eingezäuntes Grundstück, das dem Zelgenzwang entzogen ist und
Gartenrecht hat.
Der Roossacker, d.i. der Acker im Logweg und längs Bach und Müliweier,
in den wahrscheinlich durch Servitut eine Reihe von 2 x 3 m grossen viereckigen
Wasserlöchern gegraben war, darin Hanf und Flachs geroosset wurden. Der
Name erinnert an die ehrwürdige Sorge und Arbeit, die sich die Hausmütter
von ferner Vorzeit her bis vor etwa 70 Jahren machten, um ihr ganzes Haus so
kleiden zu können, wie sich's gehörte. Es handelte sich für sie
darum, die Bastfasern des Hanfs, wie des Flachses zu gewinnen, denn daraus wob
ihnen der Weber die Zeuge, die sie schliesslich mit Schere und Nadel zu Kleidungsstücken
verarbeiteten. Es war eine lange Reihe von Arbeiten, die alle zur rechten Zeit
und auf die rechte Art getan sein wollten, um zum erwünschten Ziel zu führen.
In die Roossen wurden die ausgerissenen Pflanzenstengel gelegt, bis die Bastfasern
von den Stengeln und unter sich sich lösten, dann wurde getrocknet, gebrochen,
gehächelt, gesponnen, gewoben, bis schliesslich der grobe ungebleichte
Zwilch zu währschaften Hosen und das feine glänzende Linnen zu weichen
Hemden geriet. Oh ja, sie regten ohne Ende die fleissigen Hände und mehrten
den Gewinn mit ordnendem Sinn und drehten um schnurrende Spindeln den Faden
und füllten mit Schätzen die duftenden Laden und fügten zum Guten
den Glanz und den Schimmer und ruhten nimmer, ruhten nimmer, ruhten nimmer!
Die Malehe, d.h. das Mannlehen. Das Lehenwesen, darauf die politische, wirtschaftliche
und soziale Ordnung des mittelalterlichen Lebens ruhte, war ein kompliziertes
System von Rechten und Pflichten. Sein Grundgedanke und Ausgangspunkt war sehr
einfach: Gott hat dem Kaiser das Reich als Lehen übergeben, ihm geliehen,
der Kaiser hat darauf die Fürsten belehnt, die Fürsten darauf die
Grafen u.s.f. durch das ganze Reich hinunter bis zum kleinen Grundherrn, der
dem kleinen Bauern seine paar Aeckerlein leiht. Als Leistung für das empfangene
Lehen war ursprünglich der Dienst des Mannes gedacht, besonders der Dienst
mit Schwert und Schild. Solches Lehen hiess das rechte oder das ritterliche
oder das Mannlehen. Je länger, desto mehr wurde aber der Dienst des Mannes
mit Schwert und Schild überflüssig und unmöglich und schliesslich
vom 13, Jahrhundert an wurde für das Lehen allgemein einfach ein Zins gegeben
in Früchten oder in Geld. Das Lehen wurde zum bürgerlichen und bäuerlichen
Zinslosen.
Unser Malehe, unrichtig die Malehe genannt, eine umfangreiche gute Flur überm
Bregenzebuck, wurde ganz ausnahmsweise bis in die neue Zeit als zinsfreies wirkliches
Mannlehen vergeben. Warum das? Warum ist durch Jahrhunderte hindurch diese Flur
mit dem Servitut ausgezeichnet geblieben, dass sie nur als zinsfreies ritterliches
Mannlehen verliehen werden dürfe? Der Marchstein dieser Flur, in welchem
die Banngrenze von der Judenstrasse plötzlich im rechten Winkel gegen die
Rodertann hinauf sich wendet, weist uns auf die Spur. Er heisst in allen Marchbeschreibungen
"unter Syfrit". Aha, jener Freiherr von Tengen vom Jahr 1311 hat das
so gewollt, als er seinen Liebling, den jungen adeligen Dörflinger mit
dieser Flur ritterlich belehnte! Und es ist wirklich dabei geblieben, bis Schultheiss
und Rat der Stadt Diessenhofen als Rechtsnachfolger jenes Freiherrn zum letzten
Mal das Malehe am 27. November 1786 dem Vogtssohn Jakob Sigg in Dörflingen
unter feierlichen Worten und Geberden zu einem rechten stäten Mannlehen
verlieh. Dieselbe Behörde hatte übrigens noch ein anderes Mannlehen
auf Dörflinger Boden zu vergeben, nämlich 1 Mahd Wiesen im kalten
Wislin und 3 Juchart Acker am Büetinger Weg. Sie verlieh diese am 9. Dezember
1777 "auf gehorsames Bitten des ehr- und nammhaften Caspar Huber, Vogt
zu Dörflingen," an die dortige Gemeinde und er gelobte dabei an Eidesstatt,
alles zu tun, was ein treuer Lehenmann nach Mannlehen - Recht seinem Lehen -
Herrn zu tun pflichtig ist.
Die Widem, 1554: die widumb, das ist der Grundbesitz, der der Errichtung und
dem Bestand einer Kirche gewidmet ist. Im 14. Jahrhundert war es ein Kapellengütlein,
für das der Widmer jährlich 1 Gulden Geld und 1 Mutt Kernen entrichtete.
Im 15. Jahrhundert umfasste die Widem ausser jenem Gütlein schon 23 Grundstücke
und der Widmer, Hans Schütz der alt, entrichtete im Jahre 1489 an das Kloster
Allerheiligen 1 Mutt Kernen, 2 Mutt Roggen, 1 Malter Haber, 10 Schilling, dazu
50 Eier, 2 Herbst- und 1 Fastnachtshuhn. (Die Widem von Buch ertrug zur gleichen
Zeit 4 Mutt Kernen, 5 Mutt Roggen, 2 Malter Haber u.s.f.) Im 16. Jahrhundert
war ein Erblehenhof daraus geworden, für den Haini Sigg und Conrad Huber
im Jahre 1547 4 Mutt Kernen, 2 Malter Haber, 4 Gulden als Grundzins entrichteten,
dazu den 3. Eimer in der Trotte unter der Renne in der Kilchen Vass. Die Widem
war schon eine richtige halbe Hube geworden. Unterdess hatten die Dörflinger
sich der Zürcher Reformation angeschlossen und waren in Büsingen -
Buchthalen eingepfarrt worden. 1646 / 1651 schufen die Städte Zürich
und Schaffhausen mit vereinten Kräften die Pfarrei Dörflingen, an
die die Widem ihren Beitrag leistete. Im 18. Jahrhundert wurde sie allmählich
versilbert, d.h. in zinstragendes Kapital verwandelt.
Der Ruebank. Die Vorfahren pflanzten ihre Gemüse lange Zeit im Weier,
vielleicht in der Meinung, der schwarze Moorboden sei der beste, vielleicht
auch weil sonst nichts Rechts darauf wachsen wollte. Jedenfalls machten sie
sich bei dieser Gärtnerei sehr viel Mühe damit, dass sie den "buw"
dort hinauftragen mussten, die Frauen auf dem Kopf, die Männer auf dem
Rücken. Damit sie bei diesem bösen Geschäft einmal anstellen
konnten, war halbwegs hinter dem Zwiegarten und vor dem letzten Anstieg des
Weges eine Art Bank errichtet, ein solides Brett in Kopfhöhe für die
Gelten und in Sitzhöhe für die Bücki. Das war der erste Ruhebank,
ein zweiter stand auf der Höhe des Weges und eine dritter weiter hinten
am Wald. Als ein Ruebank für die Gelten und die Bücki? Jawohl, so
hart waren die Alten gegen sich selber. Sie setzten sich selber aber gelegentlich
gewiss auch darauf, sogar wenn sie nicht gerade auf dem Weg vom und zum Weier
waren. Sollte man nicht heute da und dort eine Ruebank aufstellen, damit die
Heutigen, die es meist pressant haben, zum Ausruhen und Sich - besinnen und
zum ruhigen Geniessen der schönen freien Natur verfährt würden?
Der Gemeinnützige Verein Dörflingen hat einmal angefangen, warum nicht
weiterfahren damit?
Der Schueppis, 1554: schupis. Das Wort scuopossa soll keltisch - Helvetisch
sein und Bauernhütte bedeuten. Schriftdeutsch lautet das Wort Schuposse
und bezeichnet ein kleineres Bauerngut. Zu einer Hube mit dem Hof eines Bauern
gehörten 30 bis 40 und mehr Jucharten, das Mass war verschieden nach Ort
und Zeit. 1/3 oder 1/4 einer Hube reichten zu einer Schuposse, recht für
einen kleinen Bauer oder Häusler oder Hintersäss. Dass unter den Hintersässen
in den Schupossen sich gelegentlich die interessantesten Nummern befinden, dafür
liefert unser Schueppis ein Beispiel. Im Jahre 1846 liess sich ein 26jähriger
Zeugschmied aus Schaffhausen darin nieder, nicht um Bauer zu werden, wohl aber
um zu sehen, wie's die Bauern machen und wie es wäre, wenn er Rittergutsbesitzer
würde. Das Jahr darauf studierte er wieder etwas anderes und wieder ein
Jahr darauf, anno 1848, als das Vaterland aus einem altmodischen lahmen Staatenbund
ein zukunftsfroher mutiger Bundesstaat wurde, war es dem jungen Politiker, als
lebte er im Jubeljahr. Nun hatte er seinen Beruf gefunden! Zum Ueberfluss kam
in diesem Jahr 1848 sein Vetter, Heinrich Moser, als reicher Mann und unersättlicher
Arbeiter aus Petersburg nach Schaffhausen zurück, und der ehemalige Schueppisbauer
half ihm die Schaffhauser auf die Beine und die Industrie mit Pferdekräften
aus dem Wasserwerk (er hat wohl selber dieses ahnungsvolle Wort geschaffen?)
in Gang zu bringen. Von da an blieb er in Schaffhausen als ein Führer zu
allem, was man Fortschritt nannte, und wurde der erste Direktor der Wasserwerkgesellschaft
und der erste Direktor der Dampfboot - Gesellschaft, der wohlbekannte verdiente
Regierungsrat Moser - Ott und starb 92jährig im Jahre 1911.
Zehtfrei. Seit Karl dem Grossen, gest. 814, dem grossen Erzieher der Völker,
lag auf allem bebauten Land die Zehentpflicht, d.h. die zehnte Garbe, der zehnte
Schochen usw, gehörten dem Bischof und dem Priester und dem Kirchenhaus
und den Armen. Die Meinung dabei war, dass der zehnte Teil alles Arbeitsertrages
der Wissenschaft und Kunst, der ReIigion und Sitte und der Wohltätigkeit
gewidmet sein solle. Aber mit der Zeit wurde der Zehntbrief einfach ein Wertpapier,
das vielfach von Hand zu Hand ging und ganz anderen Zwecken diente. Frei von
dieser Abgabe waren nur die Widem, die Gärten und dgl. und ausnahmsweise
etwas "aus Gnaden". Unser Zehntfrei ist ein solches Stück Land,
aus Gnaden frei von der Zehntpflicht. Von einem andern zehntfreien Stück
Land hören wir aus dem Jahre 1674. Da bewilligte der Rat von Schaffhausen
dem Klosterpfleger Wepfer von Allerheiligen, der wie andere sein übriges
Geld in Landbesitz anlegte, dass er aus 5 Vierling Ackerland im Ruchenbühl
auf dem Gailinger Feld Reben mache und einen Hag darum ziehe. Wepfer hatte dartun
können, dass das auch für das Kloster vorteilhaft wäre und dass
die Gemeinde Dörflingen damit einverstanden sei, obwohl sie grossen Mangel
an Weideland habe. Das betr. Stück Land sei von Natur rauh und wüst
und sei oft zum Verlochen von Vieh gebraucht worden. Der Ratsbeschluss lautete,
er und seine Nachkommen sollen diese Reben ruwiglich inne haben und besitzen
und bewerben und zwar zehentfrei.
Der Zwiegarten, 1554: der zwygarte, eine mad wisen hinder hofen. Es ist ein
Baumgarten, darin Obstbäume veredelt wurden, also unser Denkmal einer grossen
Kulturerrungenschaft. Es war damit etwa so: Unter den Bauern war einer, der
ein scharfes Auge besass, nicht bloss für die Menge, sondern noch mehr
die Güte, für die Qualität der Früchte des Feldes und der
mit diesem Auge gerne sah, wie andere anderwärts es trieben. Auf diese
Weise war die Leidenschaft in ihn gefahren, aus Holzäpfeln und Holzbirnen
etwas besseres zu machen, und für diesen Zweck war seine Wiese wie geschaffen.
Er machte daraus mit Fleiss und Sorgfalt einen vielbewunderten Baumgarten, indem
er sich von auswärts Pfropfreiser verschaffte und die Wildlinge eigenhändig
durch Zweien veredelte. Mit Staunen und Stolz nannten die Dorfgenossen den Baumgarten
den Zwiegarten. Stehen nicht heut, 400 Jahre später, die schönsten
Obstbäume des Dorfes dort oben? Dass übrigens die Obstkultur an und
für sich damals keineswegs in den ersten Anfängen stand, beweist die
Tatsache, dass schon im Jahre 1561 für Hessenland und Sachsenland ein Verzeichnis
von 31 verschiedenen Apfelsorten mit deutschen Namen erschienen ist.
Im Zwing, 1554: "ein juchart holz hinderm zwing und drei Vierling acker
hinderm zwing". Das Zwing ist ein Einfang, ein gesetzlich genehmigte Einfriedigung,
die etwas schützend zusammenhält und zusammenzwingt wie eine Zwinge
das Stockende. Unser Zwing sollte schützend beisammenhalten dort weit draussen,
wo sogleich der Wald beginnt, wo gefährlich nahe oben an der Gemeindshalde
die Grenze liegt, wo unmittelbar daneben ein Fahrweg die Rinharter oder Taiginger
Steig hinaufführt. (Eine Lohringer Stag wird in einer Thäinger Marchenbereinigung
von 1724 zum ersten Mal erwähnt; es ist ein neuerer Name, mit dein Diessenhofer
und Thäinger Personennamen Lory, d.h. Lorenz, zusammenhängend.) Unser
Zwing ist nicht gross, man könnte es sehr wohl Zwingli nennen, und dann
hätten wir daran eine Erinnerung an einen der besten Schweizer und besten
Menschen, der seinen Namen von einem hochgelegenen kleinen Alphof "Zwingli"
her hat.
Ein kurzes Wort Ulrich Zwinglis, der selber von vielen Vorfahren her ein echtester
aufrechter und freier Schweizerbauer war, mache nun den Schluss. "Von je
Welten her ist Frid am wertesten und Tugend am meisten gewachsen by denen, die
das Erdrych buwend und sust Liebe zue zimmlicher Arbeyt gwünnend."
Er hat recht, und möge es immer so bleiben!
Flurnamen des Rebgeländes
Das offizielle Verzeichnis von 1896 weist 23 solcher Namen auf. Es sind folgende:
Antoni, Bozler, Bratele, Buck, innerer und äusserer, Bünt, Vizli,
Garte, Gisbüel, Grueb, Halde, Häsili, Hereberg, Hohschueler, Log,
Morge, Neuwingarte, Oberberg, Schüfili, Schöber, Schützerhus,
Storchenest, Talgarte und Underberg. Man sieht hieraus, dass unsere Reben damals
vom Underberg bis hinauf zum Vizli im Oberberg reichten, und von der Bünt
und dem Hohschueler sozusagen ununterbrochen bis inn Morge und sogar noch von
der Grueb, allerdings mit Unterbruch, bis zum Storchenescht!
Und jahrhundertelang war es bis dahin so gewesen. Zur Zeit der Römerherrschaft
war vermutlich die Rebe in unsere Gegend gekommen, obwohl die römischen
Gesetze es ausdrücklich verboten, jenseits der Alpen Weingärten anzulegen,
weil Italien der Wein- und Oellieferant der Welt sein wollte. Aber so einen
ganz kleinen Rebberg im Talgarten oberhalb seiner Villa anzulegen, durfte sich
der pensionierte römische Hauptmann hier schon gestatten, ohne dem Gesetz
zuwiderzuhandeln. Als dann die Alamannen hier einrückten, lernten sie mit
grossem Vergnügen die neuen Getränke aus vergorenem Trauben- und Obstsaft
kennen und nannten sie natürlich auch mit den römischen Namen, nur
dass sie statt Visum kurzweg Wien sagten und statt Museum Moschee, und bald
darauf prägten die Thurgauer die Lebensregel: Moscht moscht möga!
Zur Zeit Karls des Grossen (Völkererziehers), ums Jahr 800, war der Weinstock
in unserm Lande heimisch und die Klöster nahmen sich seiner liebreich an.
Nach ihrem Willen sollte er ein Treuster im Jammertal werden, aber die Schwachheit
der Menschen machte durch ihn die Welt noch mehr zum Jammertal, weil viel zu
viel Wein produziert wurde.
So lag ums Jahr 1500 die Stadt Schaffhausen ganz in Weinbergen drin, in fast
tausend Jucharten, sagt unser Chronist Reger, und die städtischen Weinbauern,
die sich Rebleute nannten, bildeten die stärkste Zunft. Mit ihren Reformationsgelüsten
und ihren Forderungen nach Verbesserung ihrer erbarmenswürdigen sozialen
Lage jagten sie den konservativen Regenten einmal den grössten Schrecken
ein, am eintägigen Bauernkrieg in der Stadt zu Pfingsten 1525. Unser Dorf
lag schon damals in einem stundenlangen Weinberg drin. Unterhalb des Rheinfalls
fing er an und erstreckte sich, nur durch den Staffelwald unterbrochen, bis
hinter den Hohenklingen, und zwar in zwei, drei Lagen übereinander. Der
Dörflinger Wein zählte mit dem Steiner, Osterfinger und Altorfer zu
den zweitbesten Schaffhauserweinen, was zu Anfang des 19. Jahrhunderts amtlich
festgestellt wurde zum Zweck einer gerechten Ablösung des Weinzehntens.
So ist im Laufe der Zeiten unser Dorf ein richtiges Weinbaudorf geworden, eines
unter sehr vielen unseres Landes, und das will sagen, zu einem Dorf, für
dessen Einwohner ihr Rebberg ihr vielbedienter, vielgeliebter und gefürchteter
Wohltäter war, von dem sie Jahr für Jahr das Bargeld erwarteten, dessen
der Landwirt unweigerlich bedurfte, um seinen Betrieb überhaupt aufrecht
erhalten zu können, denn der Leute im Land waren so viele geworden und
der Feldbau war so sehr zurückgeblieben und der Markt und die Geldverhältnisse
waren so übel geordnet, dass für die Mehrzahl sozusagen alles am Wiigelt
hing. Aber wie, wenn, was oft geschah, einige magere oder gar Fehljahre auf
einander folgten? oder wenn der Herbst zwar gut einschenkte, aber Absatz und
Ausfuhr stockten und der Wein liegen blieb? Dann sollte dem Bauer sein Recht
helfen, den selbsterzeugten Wein ausschenken zu dürfen. Er tat so und dann
ward der Wein so billig, dass ein Kopf, d.i. der Tagestrunk pro Kopf, das sind
2 Mass guten Rotweins 3 Kreuzer, also 1 Liter 1 Kreuzer galt, und was wurde
dann? Trink sechs Räusche wöchentlich, lehrt dich Hippokrat - singt
ein liederliches Lied. Die ganze Lebenshaltung im ganzen Dorf wurde dadurch
allmählich geschädigt. Wer da für Dörflingen genauer zusehen
will wie, der zähle etwa im Zeitraum 1800 -1850 die Bussen des Gemeindegerichts
für die kleinen diebischen Frevel in Feld und Wald zusammen oder die Strafurteile
des Bezirksgerichtes für mutwillige oder fahrlässige Konkurse im Amtsblatt
oder studiere die Gemeindsprotokolle nach ihren Traktanden und deren Erledigung.
Es wäre Unsinn, den Wein für die Uebelstände verantwortlich zu
machen. Nur mitgewirkt hat er und zwar gründlich, und darum bieten alle
Weinbaudörfer während langer Zeit ungefähr dasselbe Bild. Die
betrübten Nachkommen aber werden nicht umhin können, ein aufrichtigstes
Bedauern zu hegen für jene Generationen, die es so misslich getroffen haben,
dazu aber auch eine aufrichtige Hochachtung dafür, dass trotz schwerer
Missgunst der Zeit manche Mannen und Frauen und Häuser mit Ehren aufrecht
geblieben sind, so dass die Gemeinde als Ganzes doch stets auf dem Wege nach
vorn, ins Gesunde, ins Helle, ins Freie beharren konnte.
Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts trat in unserer Gegend die schon längst
fällige Krise des Weinbaues ein. Sie setzte ein mit heftig auftretenden
alten und neuen Krankheiten des Weinstocks, deren Bekämpfung einen bedeutend
vermehrten Aufwand von Geld und Arbeit erforderte. Das traf zusammen mit zunehmendem
Abzug der ländlichen Arbeitskräfte in die Industrie und also auch
mit steigenden Arbeitslöhnen für den Weinbauer. Weil noch Fehljahre
sich dazugesellten, so wuchs in aufsehenerregendem Masse die Einfuhr fremder
Weine und ebenso die einheimische Weinpanscherei, so dass die gesamte Oeffentlichkeit
aufmerksam wurde auf den Notstand und die Unvernunft, die da das Volkswohl hinderten,
wobei auch eine grundsätzliche Gegnerschaft gegen allen Missbrauch alkoholhaltiger
Getränke sich konstituierte. Kurz, die Krise kam derartig, dass sie nichts
zu wünschen übrig liess, indem schliesslich alle irgendwie beteiligten
oder mitverantwortlichen Kreise und Kräfte des Volkes mobil gemacht wurden
für eine Sanierung des heimatlichen Weinbaues. Und jetzt, 1944, 50 Jahre
nach Eintritt der Krise steht er beinahe genesen wieder da und die Einsicht,
dass die Volkswirtschaft ganz und gar auch eine politische Angelegenheit sei,
hat dabei kräftigst mitgeholfen. Möge er nun nach eineinhalb Jahrtausenden
erst recht gedeihen zu Nutz und Frommen des ganzen Volkes!
Wir fügen hier eine Reihe vielsagender Zahlen an, die dem Kundigen erschreckend
deutlich künden von dem hinter uns liegenden Tiefstand und katastrophalen
Niedergang, sowie von dem gegenwärtigen energischen Wiederaufstieg unseres
Rebbaues, dazu aber auch von dessen grosser ökonomischer Bedeutung für
unsere gesamte Landwirtschaft. Gute Rechner werden sich dadurch zu weiteren
Rechnereien anregen lassen. Etwa auch zur Nachprüfung der Rentabilitätsthesen
eines berühmten Rechenmeisters vom Jahre 1778, des zürcherischen Pfarrers
i. H. Waser, der sich schon vor bald 200 Jahren für die rechnerische Durchdringung
des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes einsetzte. Er stellte z.B. die Behauptung
auf: Bei 1 Juchart Ackerland errechnet sich für den Bauer auf den Arbeitstag
ein Taglohn von 10 Gulden. (1 fl. war damals der gewöhnliche Taglohn, 1
Paar Schuhe galt 1,5 fl., 1 Saum gewöhnlichen Hallers galt 7 fl.). Aber
beim Ackerbau braucht der Bauer auch das Vieh zur Arbeit und in jedem 3. Jahr
liegt das Land brach. Bei 1 Juchart Reben dagegen gewinnt der Bauer einen Taglohn
von 20 fl. und zwar ohne Vieh und erntet jedes Jahr und den Trester hat er noch
gratis. (Der kluge Mann rechnete und redete zu spitzig und darum wurde ihm im
Jahr 1780 der Kopf abgenommen.)
Für Dörflingen aber wollen wir hoffen, dass es wieder zu einem Rebberg
komme, der in seiner Geschlossenheit und seinem Zustand nicht nur eine Zierde
und Ehre des Dorfes, sondern durch seine Erträge ein echter Freudenquell
für des Dorfes Einwohnerschaft werde. Vorderhand können wir also nicht
unser mannigfaltiges Rebland in weiss und rot vorstellen, sondern nur die Namen
und Reste dreier einst höchst ansehnlicher Rebgelände.
Es folgt nun eine Reihe von Vergleichszahlen für Gemeinde und Kanton.
|
Rebfläche
ha |
Weinertrag
hl |
Geldertrag
Fr. |
1870
Kanton
Dörflingen |
975
26,1
|
43725
802
|
1035841
20688
|
1890 Kanton
Dörflingen |
1120
22,74 |
50609
123 |
1817713
4760 |
1900 Kanton
Dörflingen |
1107
17,53 |
112000
1086 |
2254000
24618 |
1910 Kanton
Dörflingen |
868
13,76 |
4900
30 |
252000
1722 |
1920 Kanton
Dörflingen |
473
5,4 |
21000
175,5 |
3178000
32650 |
1942 Kanton
Dörflingen |
362
8,32 |
13328
227 |
1926000
33371 |
Die Zahlen sind da und dort sinngemäss etwas auf- oder abgerundet. Die
kantonale Statistik wird seit 1858 gemacht. In den 81 Jahren 1858 - 1940 steht
in der Reihe der Gelderträge 1910 mit 250000 Fr. zu unterst und 1920 mit
3175000 Fr. zu oberst. Der durchschnittliche Ertrag aus 81 Jahren beträgt
1400000 Fr. Der durchschnittliche Kapitalwert des kantonalen Rebareals für
1942 beträgt 2459770 Fr.
Der Hereberg
Unser fürnehmster Rebberg ist ohne Frage der Hereberg. Fürnehm sicherlich,
was die Lage angeht. Als es sich in unbekannter Zeit darum handelte, auf unserer
Flur die edle Rebe, das süsse Kind milderer Himmelsstriche, im grossen
anzupflanzen, da schien natürlich die steile Südhalde des Nacks, der
Anhöhe, die im Gisbüel gipfelt, der richtigste Platz zu sein, denn
mehr Sonne als hier gibt es wohl nicht irgendwo anders auf unserer Flur, und
der tiefgründige Mergelboden mit Moränenschutt war grad wie gewünscht.
Was besagt nun dieser Flurname Hereberg und wie kam die Flur dazu?
Oberhalb Schaffhausen heisst ein ausgezeichneter Weinberg in bester Lage am
Rhein der Hereberg. Der Chronist Rüeger sagt von ihm: "Ich halt in
für der eltesten einen, so um die stat ligt und ungfar den besten win um
die stat gibt und mag wol deren wingärten einer sin, so graf Eberhart der
Stifter dem closter anfenglich vergabet hat. Es würt aber diser schöne
winberg darum der Herrenberg genamset, dass er dem herren apt und sinem convent
eigentumlich zuegestanden und gehört hat, die habend in ouch gheissen iren
grossen wingarten und in buwen lassen und in gnutzet bis uf das iar des Herren
1475. Do ward er den burgeren um den vierten teil wins neben dem gebürlichen
zehenden verlihen. Aber im 1550. iar des Herren wurdend semliche wingärten
an disem berg den burgeren, so si innhattend, für eigentumlich verkouft.
Der grosse Acker, der vom Kloster an bis zur Neuen Stadt hinauf sich erstreckte,
hiess der Herrenacker, wie heute noch, als Ackerland der Klosterherren, auf
das noch im Jahr 1400 die Bürgerhäuser ringsum niederschauten. Da
aber dem Abt von rechtswegen der Titel Min her von Schafusen zukam, konnte der
Volksmund jenen Weinberg nicht schöner benennen denn als Herenberg. Ob
das für unsern Hereberg auch zutrifft? hat er etwas zu tun mit dem Her
von Schafhusen? Es sind allerdings Spuren da, die dorthin weisen.
Eine Urkunde vom 25. Mai 1359 berichtet, dass auf dem Rathaus zu Schaffhausen
der Edle (= Edelmann) Jacob genannt der Dörflinger von seinem Schwager,
dem edlen Johann Zum Tor und dessen Frau Elisabeth Dörflingerin, auf 205
Jahre und zwar, wie im Scherz gesagt, auf die nächsten 205 Jahre, die nun
kommen, einen Acker als Lehen übernimmt um den gewöhnlichen Jahreszins
von 1 Viertel Roggen pro Juchart. Der Acker ist mit Marchsteinen uszeichnet
und liegt oberhalb des Weingartens vor Rinhart desselben Jacobs des Dörflingers.
(Rinhart heisst Rheinforst, und was zwischen Emmersberg und Gailingerberg liegt,
gehört in seinen Bereich, und so liegt Dörflingen "vor Rinhart".)
Zugleich mit dem Acker pachtet er auch den Weg, der dazu hinaufführt. Mit
grossem Interesse ersehen wir hier, dass damals der Nack grösstenteils
oder vielleicht ganz sich im Besitze einiger Mitglieder der adeligen Familie
Dörflinger befand und zwar so, dass bei der letzten Erbteilung des Ratsherrn
Conrad, gestorben vor 1333, der Sohn Jacob die untere Hälfte der Halde,
heute Schüfili und Hereberg, und die Tochter Elisabeth die obere Hälfte,
also die Buckreben und das Land über der Herenhalde erhalten hatte. Dieser
Besitzstand allein hätte eigentlich genügen können, den Nack
den Herenberg zu nennen, denn die Herrenleute von Herkunft und Stand unterschieden
sich damals in der sozialen Geltung noch sehr deutlich von allem andern Volk.
Sie galten wirklich, als wären sie aus anderem Teig gemacht als die gewöhnlichen
Leute. Erst 200 Jahre später war so ein kritisches Sprüchlein möglich
zu denken und zu schreiben, wie das war, das ich als Büblein ab einer Holztafel
an einem Hause der Hochstrasse herausbuchstabierte: Als Adam hackt und Eva spann,
wo war damals der Edelmann? Die Antwort auf diese Frage wurde zu einem Eckstein
meiner Weltanschauung. Es ist nicht unmöglich, dass ähnliche unzeitgemässe
Gedankengänge die Dörflinger des 12.- 14. Jahrhunderts abhielten,
ihren Nack nach ihren Herrenleuten zu nennen, obwohl er wirklich ihren Herren
zu eigen gehörte.
Die Urkunde von 1359 bringt aber genauer besehen unsern Herenberg in unmittelbare
Beziehung zum heren von Schafhusen, so dass ihm geradezu von daher der Name
Herenberg zukäme. Im Jahr 1350 nämlich hatte ein Sohn unseres Dörflers
eine denkwürdig hohe Stufe auf der Leiter der Ehren erreicht. Der jüngste
Sohn Hans des Ratsherrn Conrad Dörflinger war vom Convent der Klosterherren
zu ihrem Abt erwählt worden. Als Abt der reichsfreien Abtei Allerheiligen
durfte er sich neben jeden Reichsfürsten setzen und sein Titel war "der
erwirdig her her von Schafhusen". Dieser Titel hatte zwar längst nicht
mehr den Sinn wie anno 1080, als dem Kloster die Stadt Schaffhausen geschenkt
wurde. Seither hatte die Stadt viele Rechte an sich gebracht, aber immerhin!
Seit 1350 führte Johann der 2., der Dörflinger, sein Amt mit getreuer
und geschäftstüchtiger Hand. Mit 1358 verschwindet plötzlich
sein Name in den Urkunden; aber sein Nachfolger erscheint erst seit 1360 in
den Urkunden. Wie ist es mit 1358 und 1359? Man weiss es nicht. Der erwähnte
Pachtvertrag von 1359 bringt vielleicht etwas Licht. Des Abtes Bruder Jacob
und des Abtes Schwester Elisabet legen ja mit dem vorerwähnten Vertrag
den Weinberg mit dem Hof darauf und das Ackerland darüber zusammen, damit
ein sehr ansehnliches lipding, will heissen Verpfründungsgut für Jacobs
Sohn, den angehenden Klosterherrn Johannes, zustandekomme. Vielleicht ist ihnen
um der Familie willen viel daran gelegen, dass der Abt sein Amt nicht schon
niederlege. Das würde möglich, wenn sein Neffe, eben der genannte
Johannes sein vertrauter Gehilfe sein dürfte und der Hauptgegner würde
das wohl geschehen lassen, wenn jetzt schon ein rühmliches Stück Dörflinger
Boden als Entgelt für lebenslängliche Verpfründung dem Kloster
dargebracht würde. Einen Zweifel an diesem Erfolg lässt der Ratsschreiber,
wohl ein guter Freund des Dörflingers, spasshaft einfliessen mit den 205
Jahren, "die nu komen". Und er behielt leider recht, der Pachtvertrag
trat wahrscheinlich gar nicht in Kraft. Der Weinberg konnte also dem zuhöchst
gestiegenen Sohne Dörflingens nicht helfen, länger der her von Schafhusen
zu bleiben, wofür er wohl verdient hätte, für immer als der Herenberg
geehrt zu werden.
Doch trotzdem ist zu vermuten, dass der Berg diesen Namen von dem Abt Johannes
Dörflinger her erhalten habe. Es blieb für ein paar hundert Jahre
freilich vergessen, in wie naher Beziehung der Rebberg mit den Edlen von Dörflingen
und ganz besonders mit deren hervorragendstem Glied, dem Abt, gestanden hatte.
Aber dann kam einmal eine Zeit, in welcher das Interesse für die Heimat
und ihre Geschichte in ungeahnt eindringlicher Weise belebt wurde, speziell
in Dörflingen. Das war die Zeit, da Joh. Jakob Rüeger, der ganz vortreffliche
Geschichtsforscher und schaffhauserische Chronist, als sogenannter erster Frühprediger
am Münster auch Pfarrer von Büsingen - Buchthalen - Dörflingen
war, in den Jahren 1582 bis 1600. Seinem Wunsch und Willen entsprach es sicherlich,
dass das Gedächtnis an die Freien von Dörflingen und an ihren Abt
durch den Flurnamen Hereberg festgehalten werde. Und das war um so mehr angebracht,
als damals und noch 150 Jahre später der Gailingerberg der Fronberg, d.h.
der Herrnberg genannt wurde (im vorigen Jahrhundert Frauenberg und in unserm
der Rauhenberg!).
Dem Wunsche Rüegers, dieses ausgezeichneten historischen Heimatschützlers,
kam die Tatsache kräftig zuhilfe, dass der Weinberg seit Menschengedenken
in herrischen Händen lag. Anno 1359 also hatten Bruder und Schwester des
Abtes ihre Hereberg - Liegenschaften zusammengelegt und bald darauf lösten
sich die Freien von Dörflingen ganz von ihrem Heimatboden, darauf sie jahrhundertelang
freiherrlich gelebt hatten. Anno 1383 hat Herr Gottfried, der Truchsäss,
auf dem Schloss Unterhof zu Diessenhofen, einen Teil dieser Güter in Händen
und stiftet daraus das Truchsässenpfrundgut für einen Altardienst
in Diessenhofen. Solche Stiftungen haben ein langes Leben und 300 Jahre lang
haben die geistlichen Herren, denen der Ertrag der zugehörigen Grundstücke
gewidmet war, diesen in der öffentlichen Schätzung eine gewisse Weihe
verliehen. Anno 1667 hat ein unzweifelhaft imponierender Herr das ehemalige
Pfrundgut in Besitz, hat sogar mindestens in Sommerszeit im Hereberg seinen
Wohnsitz. Es ist der Schaffhauser Ratsherr Leutnant Hans Conrad Wepfer, 1630
-1707, der wohlbekannten vornehmen Wepferfamilie in Diessenhofen entstammend.
Im Januar 1668 erwirbt er sich von 5 Grundeigentümern zur Abrundung seines
Herebergbesitzes noch 2 Jucharten an Reben und Baumgärten und zahlt für
den Vierling Preise zwischen 55 und 100 Gulden. Dass er sein Trinkwasser unterhalb
der Bauernhütten im Kloster unten schöpfen soll, das passt ihm freilich
schlecht. Aber er weiss Rat. Die Herren von Randegg und Gailingen, das sind
die Barone von Ulm und von Reinach, gestatten ihm ohne weiteres, dass er das
Quellwasser aus dem sog. Ufertenbrünneli unterm Waldeingang oberhalb des
Funktera in Deucheln zum Herenhaus leite (Erneuerung des Vertrages 1682). 1684
heisst Wepfer Oberstquartiermeister, 1695 bis zu seinem Tode ist er Schaffhausens
Bürgermeister. Sein famoses Bildnis, von dem Schaffhauser Maler Schärer
gemalt, ist am 1. April 1944 von einer kulturschänderischen amerikanischen
Bombe verwüstet worden.
Von Wepfers Erben ging dann der Hereberg über in den Besitz jener beiden
Herren, um deretwillen der uralte heimliche Namen des Rebbergs, der ihm von
rechts wegen zukam, zu voller gegenwärtiger Geltung gelangte.
Der Nack aber hiess immer noch der Nack. Erst in jenem Zeitalter, da im Siegesrausche
der jungen Demokratie die gewesenen Untertanen schon durch das blosse Wort Herren
sich gereizt fühlten, also in den 20er, 30er und 40er Jahren des vorigen
Jahrhunderts, da taucht auf einmal in Protokollen "der Herenberg"
auf und der Nack, d.h. der Nacken, geht unter so rasch, dass heute niemand mehr
von ihm weiss und dass das gute Land "hinder Nack" heute ganz blutt
missverstanden wird als "Hindernackt".
Aber gwundrig sein darf man nun schon, was das für unzweifelhafte Herren
gewesen seien, um deretwillen der Rebberg mit dem schönen Namen geehrt
worden ist. Es waren zwei innerlich und äusserlich vornehme hohe Offiziere,
die während 100 Jahren zum Nack in lebendigster Beziehung standen, und
die Hochachtung und eine gewisse Verehrung, die man ihnen entgegenbrachte, machten
den Namen Herenberg lebendig. (In dem alten Wort Her berührt uns noch ein
wenig das Hohe und Hehre, das gemeint ist; im neumodischen scharfen groben Herr
ist davon nichts mehr, Hersen war ein ehrwürdiges Herr - sein, daraus ist
das grobe und brutal klingende Herrschen geworden.) Nehmen wir nun die flüchtigen
Lebensskizzen der beiden Herren als Bildchen, die zu Dörflingens Vergangenheit
gehören.
Herr Obristleutnant Joh. Friedrich Hurter als Patriziersohn anno 1682 in Schaffhausen
geboren, widmete sich jenem Berufe, den 3 - 400 Jahre lang die Aristokratensöhne
aller Schweizerstädte jedem andern vorzogen, dem Offiziersdienst im Solde
fremder Fürsten, der verfeinerten und rentableren Fortsetzung des frühern
rauhen Reislaufens. Er trat in das zürcherische Regiment v. Bürcklin
ein, das im Dienst des Kaiserreiches Oesterreich stand und rückte darin
vom Leutnant zum Hauptmann, zum Major und schliesslich zum Obristleutnant vor.
Seine besten Kräfte setzte er im Spanischen Erbfolgekrieg ein, als England
und Oesterreich, Preussen und Holland in schlachtenreichen Kriegen Frankreich
hinderten, den König von Spanien zu beerben und damit zu Spanien hinzu
noch einen grossen Teil von Italien, die Niederlande und grosse Teile von Amerika
in Bezitz zu nehmen. Damals vergossen die einen Eidgenossen ihr Blut für
fremde Herrsch- und Habgier, die andern zankten daheim als Stadt und Land, als
Herr und Untertan, als katholisch und reformiert, als reich und arm. Unser Schaffhauser
aber verstand es, Fremde und Heimat wohltuend miteinander zu verbinden.
20jährig hatte er, vermutlich noch als Fahnenjunker, eine junge reiche
Witwe von Schaffhausen, Helene Meyer, verw. Seiler, geheiratet und brachte es
neben all seinem Kriegsdienst fertig, als glücklicher Familienvater an
6 Söhnen und 2 Töchtern seine Freude zu haben, über deren Geschicke
ich leider nichts weiss. Es ist anzunehmen, dass er nach dem Utrechter Frieden
1713 seiner Familie zu leben begehrte, vielleicht nach dem Vorbild der alten
römischen Heerführer im Bereich eines kleineren Bauerngewerbes. In
diesem Sinn erwarb er sich im Jahr 1735 den Wepferschen Herrensitz im Hereberg.
Von da aus wollte er im Frieden der Heimat den Händeln dieser Welt zuschauen.
Spartanisch einfach zu leben war längst seine Gewohnheit. Die Welt, in
der er eigentlich lebte, war die Welt seiner politischen und militärischen
Erlebnisse und Interessen, und um der Bewegung in der frischen Luft sich nicht
zu entwöhnen, kaufte er sich um 10 Gulden das Jagdrecht auf dem ganzen
Dörflinger Bann von der Regierung in Stockach. Denn das traf sich ausgezeichnet
für ihn. Sein Lebtag hatte er der Macht und Ehre des österreichischen
Kaiserhauses gedient und Leib und Leben daran gesetzt und er stand auch in Dörflingen
auf österreichischem Boden als ein getreuster Untertan. Er fühlte
sich da aber auch als guten Eidgenossen und stand im zürcherischen Dörflingen
auf Schweizerboden. Rechtlich war er sowohl zürcherischer, als auch österreichischer
Untertan und moralisch als ein freier Mann beides gleich ehrlich, und ein schönster
Reiz seines Lebens war es, Konflikte zwischen seinen beiden Heimatländern,
wie sie durch bürokratischen und andern Unverstand beständig sich
bildeten und mit Gerichtshändeln zwischen Stockach und Andelfingen immer
wieder den Frieden im Dörflein störten, beheben oder wenigstens mildern
zu können. Dass er seiner Vaterstadt hier so nahe war, galt dem guten Schaffhauser
natürlich als ein weiterer grosser Vorzug unseres Dorfes. Er war sich dessen
bewusst, dass er hier gleichsam in diplomatischer Sendung auf Posten stand;
möglicherweise hatte er faktisch solchen Auftrag in vertraulicher Weise.
Infolgedessen nahm er, auch die Vorrechte und Wohltatender Exterritorialität
in Anspruch. So lehnte er örtliche Steuern und Abgaben konsequent ab, was
ihm vielleicht allgemein übel genommen wurde; aber die Behörden liessen
es gelten. Er fand auch immer wieder Gelegenheiten, um die Allgemeinheit bei
guter Laune zu erhalten. Als z. B. im Frühjahr 1755 die Dorfstrasse vor
dem Herenberg in die Brunngasse hinunterfiel (die gute Stützmauer ist nämlich
erst in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, im Jahre 1878, erfunden worden),
erklärte der Herr Obristleutnant, daran sei er nicht schuld, das gehe ihn
gar nichts an. Die Gemeindeväter belehrten ihn, er habe doch die Strassenschorrete
genommen, also Nutzen davon gehabt; doch er begriff nicht. Aber auf den 14.
Januar 1756 lud er die ganze Bürgerschaft zu einer zweiten Neujahrsgemeinde
ein, an der ein jeder vom guten Roten trinken durfte, soviel er mochte. Am 7.
Januar hatte sowieso schon jeder auf Gemeindekosten einen fröhlichen Trunk
tun dürfen. Dass er das Wild des Waldes den Früchten des Feldes zugut
tadellos im Zaum hielt, dankte man ihm und die Bauern waren stolz auf ihren
Obristleutnant, der so bolzgerade in engen Gamaschen, die Jagdbüchse über
die linke Schulter gehängt und den Jagdhund neben sich ihren ganzen Bann
so gut im Auge hatte, und freuten sich, dass er zu ihnen gehörte.
Ende Dezember 1739 nahm der Tod ihm die treue Lebensgefährtin, 73jährig,
von der Seite. Er wusste sich zu helfen. Im Sommer 1742 schloss er 60jährig
einen neuen Ehebund mit Mademoiselle Pithaud, die ihm 1743 eine Tochter Catharina
und 1745 einen Sohn Alexander, hochfürstliche russische Namen, schenkte.
1762 segnete er das Zeitliche im Alter von 80 Jahren, indem er dem Untervogt,
wahrscheinlich als freundschaftlichen Abschiedsgruss, noch eine halbe Juchart
Ackerland vermachte. 50 Jahre später lebte er noch in der respektablen
Erinnerung des Dorfes als "der alte Her", und dass zwischen Hereberg
und Birchbüel oft ein zahmes Reh hinter ihm hergelaufen war, machte ihn
halb zu einer schönen Märchenfigur.
Als die Dörflinger Kinder von 1762, denen der Herr Obristleutnant sehr
wohl bekannt war, Leute geworden waren, ging auf einmal ein neuer jüngerer
Obristleutnant im Herenhaus ein und aus. Der erste Gemeinde - Brandkataster
aus dem Jahr 1810 führt das Haus Nr. 63 als Eigentum von Obstlt. Alexander
Hurter und auf 1000 Gulden geschätzt auf. Es handelte sich tatsächlich
um den Sohn des alten. Das Heimweh nach der friedlichen Stille in der hellen
sonnigen Rebhalde hatte ihn aus der Fremde wieder zurückgeführt. Er
hatte ja den Vater nur als ganz alten Herrn gekannt. Er war mit 17 Jahren an
seinem Grabe gestanden und hatte dann werden wollen, was und wie der verehrungswürdige
Vater gewesen. Und richtig, denselben schmalen steilen Weg stieg er aufwärts
vom Leutnant zum Hauptmann, zum Major und zum Obristleutnant, zwar nicht in
österreichischen, sondern in Königlichen Sardinischen Diensten. Sardinien
war in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts ein kleines Königreich von
5 Millionen Einwohnern, das von den Grossmächten als ihr wichtiger Bundesgenosse
gegen Frankreich aus der Insel Sardinien, Savoyen, Piemont, Aosta und Nizza
zusammengeleimt worden. Der militärische Eifer des kleinen Reiches war
so gross, dass es im Jahre 1793 eine Armee von 500 000 Mann gegen Frankreich
und die Revolution aufstellen wollte und da war unser Offizier mit dabei, vielleicht
sogar samt Weib und Kind. 1785 hatte er 40jährig die Schaffbauser Patriziertochter
Catharine Peyer im Hof geehelicht. Als rechte Soldatenfrau begleitete sie ihren
Gatten ins Feld. Der Kriegsdienst gegen die revolutionären Volksheere Frankreichs
war wohl anstrengend. 1796 rissen sie das halbe Königreich Sardinien an
sich. Vermutlich hat Hurter spätestens mit 60 Jahren, also 1806, den Dienst
quittiert und ist hieher gezogen, wo er im Herbst 1827 gestorben ist. Sein Sohn
starb 1835 als Postoffizier, seine Töchter heirateten Fährenmänner,
zwei in Schaffhausen und eine im Württembergischen. Ihre Mutter, geboren
1759, gleich wie Pfr. Enderis, der zu gleicher Zeit wie Hurter in fremden Diensten
gestanden, aber in französischen, legte sich, auch wie er, im Jahre 1839
zur ewigen Ruhe.
Also während annähernd 100 Jahren war jenes Haus in der bevorzugten
Lage unterm Gisbüel von 2 Männern und deren Angehörigen bewohnt,
zu denen jedermann mit Respekt als zu unzweifelhaften Herren emporsah, da gab
es sich von selbst, dass man vom Herenberg und Herenhaus redete. Gleichsam unterstrichen
wurde der Name noch dadurch, dass seit unbekannter Zeit, jedenfalls aber zur
Zeit, da Rektor Enderis hier Pfarrer war, im Herenhaus ein Zimmer sich befand,
darin der Pfarrer am Sonntag sein Quartier hatte. Und als 1833 das Haus zu haben
war, lag die Idee nahe, man könnte es ankaufen und ein Pfarrhaus daraus
machen. An der Kirchensynode des Jahres 1836 beschwerte sich Pfr. Enderis zuhanden
der Regierung darüber, dass sie das nicht getan habe. Als man dann 1844
der Sache näher trat, gab der kantonale Bauherr Hurter die Erklärung
ab, dass ein Umbau zu kostspielig wäre, man baue besser ein neues Pfarrhaus,
was dann 1845 / 1846 wirklich geschah.
Im Oberberg
Das ist die zweite Rebflur, die wir erwähnen wollen, einmal weil sie wenigstens
teilweise noch besteht und zweitens um eines Vertrages und um eines Prozesses
willen, die beide uns interessante Einblicke gewähren in die Lebensweise,
in die Denk- und Sprechweise hiezulande vor viereinhalb Jahrhunderten. Wir lassen
dabei die Urkunden in ihrer reizend einfachen und kräftigen Sprache reden,
nur wenig zurechtgestutzt und verkürzt.
Als die Stadt Zürich im Jahr 1434 unser Dorf käuflich erwarb, lebte
hier ein grösserer Grundbesitzer, der von den Herren v. Landenberg als
landgräflicher Vogt eingesetzt worden war, Cunrat Kym war sein Name. Er
war der Sohn des Söldnerführers Heini Kym aus Bludenz im Vorarlberg,
der mit seiner Kriegsbeute aus den Appenzellerkriegen (1401 - 1404) und durch
die Gunst der Landenberger sich hier Land erworben hatte. Denn Kriegsdienst
und Kriegsbeute waren damals noch ein lockender Weg für solche, die reich
werden wollten. Der Enkel dieses Söldners von 1404 und der Sohn des Vogts
von 1434 war im Jahr 1480 altgewordner Klostervogt von Allerheiligen in Dörflingen.
Er hiess so, weil er nebenbei den Einzug der Zinsen und Zehnten des Klosters
Allerheiligen in hier besorgte. Indem derselbe für seine alten Tage gut
sorgen wollte, schloss er am 10. Mai 1480 folgenden Verpfründungsvertrag
mit dem Kloster.
"Ich Konrad Kym von Dörflingen, vogt des gotzhuses von Allerheiligen,
bekenn mit disem brieff, wie ich mich zu den erwirdigen geistlichen herrn verpfrundt
hab. Dem ist also: Dass ich vogt sin und beliben sol, solang Ich das vermag
oder es ainen herrn und abt bedunkt, dass Ich darzue tougenlich und gnugsam
sye. Item mine herren abt und konvent solen mir och hinfür järlichs
uf den maytag solang Ich vogt bin zehen pfund haller und stifel und schue, winterklaid
und sumerklaid geben wie anderen ihren dieneren. Item und wenn ich nit mer vogt
bin, so solen dieselben min herren mir all Fronvasten (= Vierteljahrsanfang)
ainen guldin und klaider als obstat geben. Ich sol och an dem Nachtisch essen,
und wenn ich den nachtisch nit erwarten wolt, so mag Ich mir alweg in der kuchi
ain süppli und darzue ainen trungk lassen geben, damit Ich des nachtisches
erwarten mag. Und ob ich zuezyten an dem Nachtisch nit essen wölt, so sol
man mir min essen und minen win in min kamer geben. Item und wenn ich aine trungks
win notdürftig bin (wohlverstanden: neben den obligatorischen 2 Mass per
Tag!), es sye im tag wenn es welle, so sol man mir alweg ainen trungk wins geben,
wenn ich darumb zu dem keller kom. Und ob und wenn ich krangk wurd, so sol man
mir, durch erber dienst pflägnus tuen, mit kalt und warm essen und trinken,
under und über für und liecht, und allen dingen, so dan ainem krangken
menschen zuegehören. - Und um söliche pfrund und lipding hab ich den
gedachten minen herren geben: Minen wingarten bi vierthalb juchart mit der trotten,
so darzue gehöret, zue Dörflingen gelegen, so die Schützen zue
D. von mir zu Lehen haben. Und ouch min hus, hofstatt und hofraiti genant wyngart,
ouch zue D. gelegen. Dafür, dass järlich darab gang ain mutt kernen
an die spend zue Schafhusen, sei ain juchart reben des jetztbemeldten wyngarten
haft mitsamt hus und hofstatt. Und wen ich mit tod abgangen bin, so sol alles
min verlassen guet, ligends und farends, nützit usgenornen, den obgenanten
minen herren anheimgfallen syn."
So ermöglichten es die Reben im Oberberg, dass der brave alte Klostervogt
Kym im Pfrundhaus zu Allerheiligen mit andern Gutsituierten einen dankbaren
Feierabend genoss. Der Verpfründungsvertrag erhielt am 14. Juli 1480 vor
Gericht zu Diessenhofen die noch nötige Beurkundung. Dabei erneuerten auch
die Lehensleute, die den Rebberg und das übrige Land bauten, die Familie
Schütz im Schützerhaus zu Dörflingen, ihren Lehensvertrag mit
den Kymen vom Jahr 1462. Es blieb auch für die Zukunft dabei, dass sie
den Rebberg haben sollten "um jährlich den vierten teil und aimer
wins so in den reben wächst, in der trotten in unser vass und geschir.
(Es war so die Regel, dass der 3. oder 4. Teil des Ertrages dem Lehensherrn
zufiel. Die Hälfte gehörte ihm, wenn er Stecken, Mist und Stroh lieferte.
Der Mist musste zum Acker und der Wein vors Haus geliefert werden.) Einige hübsche
Vorbehalte, die der alte Kym dabei machte, erwähnen wir noch als eine Ehrung
des Mannes sowie seiner Reben. Er behält sich vor: "Wenn Ich oder
Hans min sun, etweder einer allein oder beide, unser wesen in D. haben möchten,
so solen Schütz oder seine erben uns eine juchart reben lassen, und zwar
die, die der Snevli hat lassen selbs buwen, und wenn wir noch eine halbe Juchart
von Schnewlis Reben möchten bauen, so soll man sie uns lassen". Man
merkt, dass es dem Alten heimlich bange wird, ob er es ohne seine Reben und
ohne seinen gewohnten Wein werde aushalten können. Der Schlusssatz lautet:
"Sind wir aber, nit mer in lib und leben, so soll das alles sogleich wieder
in das Gesamtlehen zurückfallen". Haniman Schütz sowie seine
Söhne Grosshanns, Haini und Feisthanns versprachen, ihre Verpflichtung
redlich und recht zu halten. - Im Jahr 1494 starb Konrad Kym im Pfrundbaus von
Allerheiligen und dem Klostergut ward das Kymen- oder Schützergut einverleibt.
Es war die allerletzte Schenkung, die das Kloster erlebte. Hans sin Sun sagte
sich: Fein wars im Oberberg ja sowieso, doch schön ist es erst anderswo!
Er folgte dem Zug seines Söldnerherzens und suchte sich seinen Weg durch
die kriegerfüllte Welt. Von den Reben aber im Oberberg galt auch fernerhin:
Das Lehen geht von Hand zu Hand - der Tod kommt über Nacht.
Und mit einem Mal kamen sie vor Gericht, und zwar in einer Gerichtssitzung,
so feierlich wie es in Dörflingen noch keine gegeben hatte und in Zukunft
keine mehr gab. Nämlich:. Am 14. Juli 1524 stellte sich Min Her von Schafhusen
in höchsteigener Person als Beklagter vor dem löblichen Gemeindegericht
D., vor dem Gemeinderat, wie wir heute sagen. Min Her von Schafhusen, dieser
stolze Titel hatte einst volles Gewicht gehabt, als die junge Stadt Schaffhausen
nach 1080 dem Äbte, resp. dem Kloster Allerheiligen gehörte. Jetzt,
nach 1500, klang es nur noch wie Erinnerung an eine gross gewesene Vergangenheit.
Immerhin, ein kleiner Fürst war er auch jetzt noch. Er hatte nur den Papst
und den Kaiser über sich, denn die Abtei war reichsfrei, und noch im Jahr
1501, er hatte kaum sein Amt angetreten, hatte ihn der Kaiser zum Reichstag
der Städte und Fürsten eingeladen, und zwar mit einer Drohung, falls
er ausbliebe. Er war trotzdem zuhause geblieben. Aber jetzt, da der Weibel von
Dörflingen ihn aufgeboten, folgte er. Wie ist das zu verstehen? Nun einfach,
weil der edle Konstanzer Junker im Abtgewand, Herr Michael von Eggenstorf, ein
Mann von Herz und Gewissen war, hielt er es für seine Pflicht, an diesem
Prozess persönlich teilzunehmen. Auf sein Verlangen hin fand er überhaupt
statt. Vor wenigen Wochen hatte er das meiste vom ganzen grossen Klosterbesitz
im Einverständnis mit den 12 Klosterherren in die Hände des Rates
von Schaffhausen gelegt (10. Mai 1524). Die Meinung war diese: Das ist von der
Frömmigkeit des Schaffhauser Volkes gegeben worden, ihr gehört es
und ihr soll damit gedient werden! Man stand damals noch in bester stürmischer
Frühlingszeit der Reformation. Die ewigen religiösen Wahrheiten wollten
frei werden von der Bindung an menschlichen Sinn und Unsinn, die Religion frei
von Geschäft. Da hatte er kürzlich mit einem aufrichtigen, klugen
Lehensmann aus Dörflingen einen Disput gehabt. Der Mann war Feuer und Flamme
für die kirchliche Erneuerung und gegen den scheinfrommen Müssiggang
der Klerisei. Alles Klostergut müsse dem Volk zugute zurückgegeben
werden, der jüdische Zehnten und die heidnischen Grundzinse müssten
aufhören und jeder fleissige fromme Bauer müsse Herr seines Bodens
worden können." Aber das war ja die grosse Gefahr und das grosse Missverständnis
der Glaubensneuerung! So würde die Religion erst recht zum Geschäft
und alle Eigentumsordnung, das ganze Lehenswesen, alles, alles würde umgestürzt!
Dem musste er wehren, soviel er konnte! Darum gab der Abt dann Huber den Auftrag,
ihn öffentlich anzuklagen, damit er Gelegenheit habe, öffentlich gegen
dieses Missverständnis aufzutreten. Der Prozess wurde eingeleitet und die
erste Gerichtsverhandlung verlief folgendermassen. Untervogt Barthlome Hüer
(eigentlich hiess er Hürni und war von Stanmmheim) eröffnet das Gericht
im Namen des Rates von Zürich und des Obervogtes von Andelfingen. Der Kläger,
Hans Huber, bringt vor, dass er vor kurzem bei dem Herrn Abt gewesen sei und
2 Mutt Kernen abgelöst habe. Es gebe Grundzinsen, die abgelöst werden
könnten, sodass dann das Land völliger dem Bauern zu eigen werde.
Er meint mit Stolz, der Bauer sollte das Land zu eigen haben, das er baut. Es
lebt in ihm jene Gesinnung, die im Jahr darauf, im furchtbaren süddeutschen
Bauernkrieg des Jahres 1525 wie ein elementarer Weltbrand aufflammte. Hans Huber
erwähnt weiter, sein Lehenbrief sei vorgelegen und er habe beiläufig
erwähnt, dass er auf einen Teil der Reben Geld aufgenommen habe. Hiegegen
habe der Herr Abt sofort Einspruch erhoben und verlangt, dass er diese Pfandhaft
rückgängig mache. Und eben darum erhebe er jetzt Klage, wegen willkürlichen
Einschränkungen des Eigentumsrechtes, denn er sei der Meinung, dass die
Reben und die Aecker und die Wiesen, die er in Erblehen habe, ihm gehören,
solange er den Grundzins redlich entrichte. "Und leit daruf zwen brieff
ins gericht," mit dem Antrag, "sie zu verhören" ... Sie
werden "verhört" und darnach liess min her von Schaffhusen antworten,
die Klage des Huber und die Verpfändung jener Reben seien ungerecht, denn
die Reben seien dem Gotteshus wohl vor 30 Jahren heimgefallen und es sei seither
uneingeschränkt Herr darüber gewesen, habe sie auch in dieser Zeit
etwa 4 mal anders verliehen, sie auch einmal aus "arger wiestung"
heraus wiederum "uffbracht" "und leit daruf ouch zwen brief ins
gericht, sie zu verhören". Das Gericht urteilte schliesslich, min
her von Schaffhusen soll durch Zeugen oder Urkunden klar genug dartun, dass
das Kloster so lange uneingeschränkter Herr der Reben gewesen sei; dann
solle weiter geschehen, was recht ist.
Acht Wochen darauf bringt der Anwalt des Klosters die eingeforderten Zeugnisse
bei. Nach deren Verhör wird mit einhelligem Urteil zu Recht gesprochen
und erkennt, "dass sy, die richter, der sach und handlung nit gnugsam verstand
haben und wysen disen grichtshanndel und sach by iren eiden gen Ossingen".
Diese Weiterziehung des Prozesses entsprach natürlich dem Wunsche des Abtes,
denn auch in Ossingen erwarteten die Bauern wirtschaftliche Entlastung durch
die religiöse Befreiung. Schon 10 Tage nach Ausstellung dieses Weisungsbriefes
am 24. September 1524, fand die Ossinger Gerichtssitzung vor 18 Richtern statt,
unter dem Vorsitz des dortigen Untervogts. Die Anwälte des Klosters, die
da vor dem Gericht zweiter Instanz erschienen, waren der Klosterpfleger Schupp
von Schaffhausen und der Söldnerhauptmann Spiegelberg, ein unruhiger Junker,
der überall dabeisein wollte, wo etwas los war. Nach Verhörung des
Urteils von Dörflingen und des Weisungsbriefes begehren diese Anwälte
einige beglaubigte Zeugenaussagen aus Dörflingen zu verlesen. Dieselben
lauten verkürzt so: Jakob Bühelmann hat gesagt by sim eid, dass by
den zweinzig jaren Oberhofer und Keller die reben inngehebt haben. Heyne Huber
hat gsagt, si habens by den drissig garen gehebt. Kunrat Sigk, es sye by den
35 jaren, dass die Schützen die güeter inngehebt haben und habe alles
zusammengehört. Da hab min hr. v. Schafhusen die reben gnon und der vogt
zu Randeck das güetlin (d.i. die dazugehörige Hofstatt) an sich gezogen.
Darnach hat min her v. Schafhusen die reben Kristan Oberhofer gelihen umb den
dritten eimer. Darnach haben die Hueber dem vogt von Randeck das guetlin widerum
abentlihen. Da der Oberhofer abgangen sy, da hab min hr. v. Schafhusen die reben
Konrad Keller glihen um den dritten eimer, darnach dem Schlosser, auch umb den
dritten eimer, darnach Hansen Richen, auch umb den dritten eimer; min her von
Schafhusen habe die Reben innegehabt wie seine eignen güter. Bartlome Hüer
der vogt ze D. hat gsagt by sim eid, dass min her v. Schafhusen die reben ob
den 25 jar innghan hab. Dass er aber wiss, wie oder wenn, sy im nit zu wissend.
Hans Schlosser hat gsagt by sim eid, dass die reben ins Schützers hof ghört
haben. Darnach haben si teilt miteinander, der appt und die Schützen, um
das dritteil. Da hab er ein juchart an ein von Diessenhofen, genannt Jakob Sigk,
entlehnt, auch um das dritteil. Der Frölich hat gsagt, da die Schützen
gwibet haben und der Vater noch mit inen hus ghebt hab, da hab der Vater von
inen teilt. Da haben si im geben ein Wyngarten genant der Balmenwyngarten und
ein garten. Da er gestorben sy, sy im nit zu wissen, ob si dem appt von Schaffhausen
die reben gutwilligklich glossen haben oder nit. - Darauf wurde noch der Zinsrodel
verlesen: "ltem ein wingarten ze D., buwen die Schützen, ward unserem
Gotzhus vom Vogt Kymen, das ist vierthalb juchart und ein trott. Das alles sollen
sy in eren und buwen haben on unsers gotzhusses schaden, und davon den vierteil
des wins geben, so darinn erbuwen wird, nach lut eines briefs". - Hans
Huber wollte nun wiederum seine 2 Briefe verlesen und dazu sprechen. Die Gegenpartei
sagte, es wäre überflüssig, oder dann wollten sie ihre Briefe
auch wieder verlesen. Nun wurde einhellig zu Recht erkennt, dass jede Partei
auf den nächsten Gerichtstag solle darlegen alles, wie sie es in Dörflingen
dargelegt hätten, und darnach solle geschehen, was recht sei.
Am 14. Septernber 1524 traten die Parteien zum letzten Waffengang an. Alles
für und wider wird von Anfang an wieder gehört oder auch nicht gehört.
Die Anwälte des Gotzhauses sprachen die Ueberzeugung aus, es sei jetzt
gewiss genugsam dargetan, dass die Reben dem Kloster gehören. Hans Huber
bestritt das; seine Briefe "seiten anderscht" und das Gericht werde
das auch verstanden haben und ihm mit Recht die Reben zuerkennen. Schliesslich
folgt das einhellige Urteil, "dass die anwält des gotzhuses gnugsamlich
ufbracht und dargetan haben, wie es inen zu Dörflingen mit recht erkennt
worden sy, und dass Hans Huber das gemeldt gotzhus von Schaffhusen an den reben
ganz und gar ungeirt, unverhindert und ungesumpt sölle lassen". Ein
sehr interessantes Zeitbild! Nur schade, dass die Gerichtsakten nicht im Original,
sondern nur in einer Abschrift, allerdings beglaubigt durch das Gerichts - Siegel,
erhalten sind. Der Schreiberling hat dabei im Sinne des verunglückten Bauernkrieges
den kritischen Punkt des Prozesses, d. i. das grössere Verfügungsrecht
der Bauern über sein Lehensgut, leider vermischt, nach seiner Absicht zugunsten,
tatsächlich aber zu ungunsten des Abtes.
Denn was Huber, der eben noch viel mehr Diessenhofer Stadtbürger als Dörflinger
Bauer war, für seine Genossen im Dörfli erringen wollte, das war 100
Jahre später schon weithin üblich, besonders bei klösterlichen
Lehen, und 200 Jahre später selbstverständlich, nämlich dass
der Lehensmann, besonders über Erblehen, so frei verfügen durfte,
als wäre das Lehen sein Eigentum.
Nebenbei bemerkt gehörten zum Kymen- oder Schützengut etwas später,
im Jahre 1554, neben 2 Jucharten Reben 66 Jucharten Ackerland und Wiesen und
15 Jucharten Holz. Das schönste Stück davon waren die 10 Jucharten
genannt Breite "vom Hof ussen". Die dazugehörigen 4 Häuser
lagen teils oberhalb, teils unterhalb der Strasse Diessenhofen - Biethingen.
Von der Laag
Als drittes bedeutendes Rebgelände von ehedem ist die Log anzuführen.
Man schreibt gewöhnlich die Laag und kann das Wort nicht richtig lesen.
Man schrieb früher Kaatgass und Braachzelg für Kotgass und Brochzelg,
und die Laag las man die Log. Dasselbe geschieht noch heute in den skandinavischen
Sprachen. Log heisst schweizerdeutsch der Einschnitt, die Kerbe. Waldbäume
logen oder lochen heisst sie mit irgend einem Anhieb kennzeichnen. Wichtig waren
einst die Log- oder Lachbäume, die den Verlauf einer Grenze durch den Wald
festhielten. Sie standen zu beiden Seiten der Grenzlinie und durften nie einseitig
gefällt werden. Das gab einmal in den Jahren 1779 / 81 beim Hengstacker
den Grund zu einer Grenzstreitigkeit zwischen Schaffhausen und Zürich.
Das Wort Log bedeutet also geradezu eine Grenze, darum heisst lögele noch
heute abgrenzen und ausmarchen.
Wie kommt unsere schöne stille Flur drunten am Rhein zu diesem Namen?
Auf folgende interessante Weise. Wir alle kennen den Grenzgraben zwischen der
Dörflinger Logwiese und der Büsinger Rheinwiese mit dem soliden Grenzstein
drin? Das ist eine richtige Log. Aber diese Log ist im Flurnamen nicht gemeint,
sondern eine sehr viel ältere. Nämlich vor 1000 Jahren muss in der
Umgebung unserer heutigen Log ein auffallender Stein oder Felsblock gelegen
haben, der unter dem Namen Roderichsstein damals allen Landskundigen wohlbekannt
war. Was für eine Bedeutung er hatte und wer der Roderich war, der ihm
den Namen gegeben, kann man heute kaum noch vermuten. Tatsächlich aber
war der Stein eine Log, mindestens im Sinne eines augenfälligen Merkmals
der Oertlichkeit, eine sog. Jägermarke, vielleicht aber auch im Sinne einer
Grenze, einer wirklichen Landmark und sollte der Stein das damals noch nicht
gewesen sein, so wurde er es gerade, damals und zwar so:
Der uns Schaffhausern wenigstens dem Namen nach bekannte Eberhard der Dritte
von Nellenburg, Graf des Thurgaus und des Zürichgaus, hatte ums Jahr 1050
beim Marktflecken Schaffhausen ein Kloster gestiftet. Seine fürstlichen
Verwandten und Freunde machten sich eine Ehre daraus, der frommen Stiftung mit
Schenkungen an Land und Leuten zuhilfe zu kommen. So schenkte im Jahr 1067 der
damals 17jährige deutsche König Heinrich, der Vierte, ein Verwandter
des Grafen, diesem den Wildbann in den Wäldern um das Klösterlein
her, die bereits Eberhards Eigentum waren. Der Wildbann als das Recht zur Hochjagd
auf Hirsch und Wildsau war ein königliches Vorrecht und unter normalen
Verhältnissen schloss dies Recht auch die Befreiung von fremder Gerichtsbarkeit
innerhalb des Wildbannbezirks in sich, und das bedeutete Reichsfreiheit, Landeshoheit.
Die Grenzen dieses Bezirkes konnten damals natürlich noch nicht genau,
sondern nur ungefähr angegeben werden in der Weise, dass die Grenzlinie
von einer bekannten Oertlichkeit zu einer andern gezogen wurde, und bei dieser
Grenzziehung bildete nun der Stein des Roderichs den Ausgangs- und Endpunkt.
Die lateinische Schenkungsurkunde von 1067 sagt hierüber: Vom Roderichesstein
geht die Grenze zum Rhein hinab, dann den ganzen Rhein hinunter bis zum Urwerf
(unterhalb Schaffhausen, einer Gerichtsstätte der klettgauischen Grafen).
Von dortum den Lauferberg (über dem grossen Lauffen, d. h. dem Rheinfall)
herum, dann quer über den Klettgau nach dem Löhninger Kornberg, auf
den Hochranden hinauf und zum Buchberg bei Merishausen. Von da durchs Orsental
hinunter zum Wirbelberg (über dem Felsentäli), zum Gasperg (zwischen
Schaffhausen und Herblingen) und hinüber zum Rinhart (Rhihirt) und um den
ganzen Rheinhard, d. h. Rheinforst (um Solenberg und Falkenberg zwischen Thayngen
und Dörflingen) herum wieder zum Roderichsstein.
Wo dieser Stein stand oder lag, weiss heut kein Mensch mehr. Pfr. C. A. Bächtold,
unser unvergleichlich fleissiger und zuverlässiger, höchst verdienter
Schaffhauser Geschichtsforscher, nahm an, er habe dort gestanden, wo am Rhein
die heutige Grenze zwischen Büsinger und Dörflinger Bann den oberen
Rand des Abhanges erreicht, der sich dort steil zum Rhein hinuntersenkt. Wir
alle kennen diese Stelle gut, dort, wo man auf dem Fussweg im Rheinhölzli
aufsteigend, aus dem Wald heraustritt und wo man, neben Pfr. Schulzens Waldhausvilla,
vom Blick auf die schöne weite ruhige Flusslandschaft überrascht gerne
stehen bleibt und schaut, auch mit Wohlgefallen hinunterschaut auf die friedliche
freundliche kleine Ebene am grünen Fluss, auf die Log. Der Stein ist freilich
nicht mehr da. Wo mag er hingekommen sein? Ist er ins Wasser gefallen und zum
Nellenburger- oder Hattingerstein geworden, dem 2 m langen Findling fast mitten
im Rhein, den der Obervogt Johannes Hattinger in Stockach ums Jahr 1410 vom
Uferweg dorthin mag vorgeschoben haben, und von dem alle Marchenbeschreibungen
des Gemeindebannes Dörflingen ausgehen? Oder ist es vielleicht jener vielgenannte
"grosse Stein" am einstigen Dörflinger See und Riet, der vor
Jahrhunderten schon den Stanäckern ihren Namen gegeben hat und erst vor
100 Jahren sich einem der dortigen Neuenhäuser zur Fundamentierung hergeben
und in der Erde verschwinden musste? Sei dem, wie ihm wolle, unsere Log ist
für Schaffhausen eine ungemein bedeutsam Log, weil jener Wildbannbezirk
von 1067 der Anfang und Grundstock des späteren Stadtstaates und heutigen
Kantons Schaffhausen geworden ist.
Dass ungeschickter-, nein, unvernünftiger- und unnatürlicherweise
ein gutes Stück jenes Bezirks, nämlich der Gemeindebann Büsingen,
herausgerissen wurde und uns leider fehlt, das kommt daher, dass vor reichlich
200 Jahren im Junkernhaus zu Büsingen habsburgische Habgier und, mit Respekt
zu melden, schaffhauserische obrigkeitliche Beschränktheit zusammengestossen
sind, und Dummheiten zurückzunehmen fällt den Staaten noch viel schwerer
als den Privaten. Das Jahr 1939 ist dafür ein erdrückender Beweis.
Soviel von dem Namen der Flur. Und nun ein kurzer Blick auf ihre Geschicke.
Die Log war wohl schon recht frühe ein geschlossenes grosses Rebgut. Mit
seinen sechs Jucharten Reben bildete es den Anfang eines zusammenhängenden
Rebberges, der sich bis nach Obergailingen erstreckte und, sagen wir, 500 Jahre
lang von 1340 bis 1890 immerfort einschenkte, bald mehr, bald weniger. Dieser
Weinberg ist heute verschwunden. Es ändern sich die Zeiten und wir mit
ihnen. Eine früheste Nachricht von den Reben in der Log ist die Notiz aus
österreichischen Archiven, dass am 22. August 1404, als eben die Trauben
zu schwellen anfingen, Hannsen Linder, pharrer ze Wartertingen, ain weingart,
gelegen ze Diessenhofen in der Lag, verlihen ward. (War jener geschmeidige Mann,
der 500 Jahre später in derselben Lag vom Knecht sich plötzlich zum
Meister aufschwang und 1904 dort den letzten Wein trank, den die Logreben gaben,
war er nicht ein Sohn desselben Dörfleins Waterdingen hinterm Hohhewen,
vielleicht ein Nachkomme dieses Priesters? Leo Rösch, ich grüsse dich).
Die Notiz von 1404 beweist, dass das Erzhaus Oesterreich über die Lag verfügte.
Es verfügte darüber, weil Land und Leute in unserer Gegend grösstenteils
dem Bischof von Konstanz und dem Abte von St. Gallen gehörten. Die beiden
Kirchenfürsten aber hatten notgedrungen diese Besitzungen vertraglich an
Oesterreich zu Lehen und damit zu gutscheinender Verwaltung und Verwertung gegeben.
Eigentumsrecht jedoch völlig vorbehalten. An Handlangern zur Verwertung
fehlte es natürlich nie.
Da war z.B. damals in der Nordostschweiz ein ganz ausserordentlicher Geschäftsmann
am Werk, ein Güterschlächter grossen Stils vom Tirol bis ins Elsass,
der sanktgallische Junker Rudolf Giel. Es geriet ihm umso besser, als Ulrich
Rösch, einst Küchenjunge des Klosters, 1463 bis 1491 Fürstabt
von St. Gallen, ein gewaltiger Politiker, sein Freund und Gönner war, und
ohne weiteres alle st. gallischen Lehen genehmigte, die Giel in seine Gewalt
brachte, darunter waren solche zu Diessenhofen, Schlattingen, Guntalingen. Bei
Gelegenheit der Hegauerzüge im Schwabenkrieg wurden dann diese armen Bauern
von den Eidgenossen extra gerupft aus Abneigung gegen Rösch, wie gegen
Giel. Giels Sohn Gothard wurde 1491 Fürstabt, was die Erfolge der geschäftstüchtigen
Familie nicht beeinträchtigte. In Konstanz arbeitete besonders Christoffel
Giel der Erste. Da gab er Gülten aus der Umgebung Winterthurs dem Bischof
Hugo von Landenberg in Tausch für den Dörflinger Vogtkernen, das war
die Verpflichtung zur jährlichen Abgabe von 40 Mutt Kernen; so im Jahr
1515. Von dem Giel kam die Gült an den Konstanzer Junker Hans Friburger
und von dem schliesslich an die Stadt Diessenhofen. Derselbe Giel hatte damals
auch unsere Log im Sack und veräusserte sie um 300 Gulden an denselben
Friburge. Dieser Preis, etwa 15000 Fr. von 1939, ist so unsinnig niedrig, dass
man annehmen muss, nicht nur sei das Gut in sehr schlechtem Zustande gewesen,
sondern auch es handle sich nur um einen Teil des Gutes. Natürlich, der
Güterschlächter Giel war da am Werk. Er verkaufte stückweise.
Im März 1543 geben Junker Nithart und Frau Verena Friburgerin ihr Stück
Log an Otmar Sigg von Dörflingen käuflich ab und dieser kauft gleich
noch dem bisherigen Logmeier Conrat Singer, vermutlich von Diessenhofen, das
Stück, das dieser hatte, um 135 Gulden bar ab.
Es war anscheinend das erstemal, dass die Log aus junkerlichen Besitzerhänden
in bäuerliche Besitzerhände kam, und das müssen wohl recht tüchtige
gewesen sein. Otmar Sigg, der ältere Bruder des Jacob und des Hanns Sigg
sowie der Schwester Anna Hafner, war offenbar nicht nur ein unternehmender,
sondern auch ein sehr leistungsfähiger junger Bauer, denn im Jahr 1554
hat er neben der Log noch 30 Jucharten vom Schaffhauser Spendgut und 36 Jucharten
vom Prediger und vom Schlossers Gut und vielleicht noch mehr, das wir nicht
wissen können, im Bau. Im Jahr 1565 hat er die Log immer noch, nun schon
22 Jahre. Im Jahr 1577 dagegen ist Grosshans Suter der Logmeier und da kommen
in einer Gemeindsgerichtssitzung neue Logstücke zum Vorschein. Peter Sultzers
Erben in Büsingen haben bisher 1 1/2 Jucharten Reben in der Log bebaut;
sie gehören einem Conrat Huber in
Schaffhausen und dieser leiht sie nun dem Logmeier, Vater und Sohn, um den 3.
Eimer. Der selbe Conrat Huber kauft 1 Juchart Feld und Reben um 135 fl, von
Barkhart in Büsingen und 3 Vierling Reben in der Log um 140 fl. samt etlichen
Lasten von Adam Rülin. Man sieht, die Stücke des Gutes finden sich
allmälig wieder zusammen. Das zeigt sich auch zu Pfingsten 1603 damit,
dass der Logbur Conrat Suter seine 10 Jucharten Acker an Einem Stück als
Unterpfand dafür geben kann, dass er in Zukunft für die anno 1577
übernommenen 1 1/2 Juchart Reben jährlich. 12 1/2 fl. entrichten darf
anstatt des damals ausgemachten 3. Eimers. Er rechnete darauf, so besser wegzukommen,
und für 1603 stimmte es. Aber schon 1604 wetterte er: O weh, ich habe mir
den lätzen Finger verbunden! Er war ein unruhiger Mann, dieser Logbur!
Mit dem österreichischen Landgericht in Stockach stand er auf dem Kriegsfuss.
Das Gericht zitierte ihn z. B. am 6. November 1604 nach Stockach mit der Drohung,
wenn er nicht komme, so hole man ihn, und wenn ihn vorher einer gereicht habe,
so werden diesmal 100 Mann kommen, und wenn er weiche, so werden sie Laachzedel
über ihn ausgehen lassen und ihm das ganze Land verbieten. Wir fragen:
Muss nicht der brävste Untertan unruhig werden, wenn der oberste Richter
ihn so anbellt? In Zürich aber zuckten sie die Achseln und sagten, man
wisse ja schon lange, dass die dort draussen eben hitzige scharpfe Lüt
seien und der Löger sei auch darnach.
Freilich auffallend bleibt es. Der Nachfolger dieses Logburs war wieder ein
Conrat Suter, vielleich des vorigen Sohn, und der machte Schluss mit der Log.
Er hatte wohl das Recht dazu und durfte sich sagen, dass er und seine Vorfahren
das Gut doch wieder zusammen und damit auch wieder zu Ehren gebracht haben.
Im Juli 1636, als er die Log verkaufte, gehörten zu ihr Haus, Garten, Scheuer,
Stallungen, Trotte mit 7 Standen, 6 Juchart Reben, 2 Mahd Wiesen, 12 Juchart
Acker, 1 Juchart Wald, Gerechtigkeit des Weidgangs und des Weinausschanks. Das
alles kauften die Brüder Hans Rudolf und Johannes Wägelin in Diessenhofen
um 4044 Gulden 16 Schilling. Sie hatten leicht kaufen, denn der Logbur war ihnen
2250 fl. Kapital und 632 fl. Zins schuldig, und indem sie noch eine Reihe von
Schuldposten übernahmen, ging die Abrechnung ganz glatt auf. Allerdings
nicht zur Befriedigung des Verkäufers. Es war eben damals wirklich böse
Zeit. Seit 1630 machte sich der 30jährige Krieg mit einigen seiner Nöte
für unsere Gegend sehr schmerzhaft fühlbar. Dazu spielten die 6 Juchart
Reben der Log eine verhängnisvolle Rolle. Anno 1631 hatte es sehr viel
Wein gegeben und mächtig guten, wie die Urkunden sagen. Bei Mannsgedenken
habe es nie mehr gegeben, nämlich auf die Juchart 40 alte Saum, das sind
67 hl per Juchart oder 45 Eimer per Vierling. Das ist natürlich übertrieben,
dagegen wohl zu glauben, was berichtet wird, dass man 1 Saum Wein gern hergab
für 1 Saum Fass und den geringen Wein einfach wegleerte. Aber es kam sofort
wieder anders, 1632, 33, 34, 35 - ein Fehljahr nach dem andern. Im Sommer 1636
sah es wieder recht gut aus und nun griffen die Diessenhofer Herren zu. Und
es gab, wie es heisst, viel und vortrefflichen Wein. 8 Tage vor Micheeli war
der Wümmet beendet. Da verstand man wieder das alte Sprüchlein, Micheeliwi
(29. Sept.), Herewi! Galliwi (16. Okt.), Puurewi! Ursslewi (21. Okt.), suure
Wi!
So war denn die Log aus junkerlichen und bäuerlichen Händen in bürgerliche
gekommen, in geschäftskundige, gelegentlich geldstarke, immer aber sparsame
Diessenhofer Bürgerhände, und ich schätze, dass sie länger
als 250 Jahre darin blieben. Es ist übrigens ebenso interessant als erfreulich
wahrzunehmen, wie das Dorf in jener Zeit sich Mühe gab, die Log zu halten.
Während 5 Jahrzehnten wurden Darlehen gewährt, die unter dem Namen
des jeweiligen Untervogts auf der Log lagen. Zu Martini 1578 steht ein Zinsbrief
von 160 fl. auf der Log unter dem Namen von Untervogt Martin Huber. Zu Hilari
1603 ein Brief von 250 fl. unter dem Namen des Untervogts Hans Sigg. Zu Martini
1615 650 fl. auf den Namen desselben. Zu Lichtmess 1616 200 fl. ebenso. Zu Thomastag
(21. Dez.) 1616 300 fl, unter dem Namen des Untervogts Felix Sigg. Zu Lichtmess
1618 300 fl. ebenso, und zu Martini 1628 ein Brief von 800 fl. (etwa 24 000
Fr.) unter dem Namen von Untervogt Hans Sigg. Das war doch wirklich schön!
Man meinte eben damals noch nicht, eigentlich müsste ein jeder sich auf
eigene Faust durch die Welt schlagen, vielmehr hatte man die Einsicht und Empfindung,
dass man zu einander gehöre auf Gedeih und Verderb. Die Beihilfe hatte
allerdings schliesslich ihren Zweck nicht erreicht und die schöne Flur
dort unten am Rhein gehörte nun andern. Und Ratsherr Hans Rudolf Wägelin,
Wirt zur Krone, hielt sie recht in Ehren. Er baute 1661 das Haus neu auf und
richtete irgendwo ein Mahlrad ein, wofür er jährlich 2 Pfund Heller
nach Stockach zu zahlen hatte. Den Reben half er damit auf, dass er von Anstössern
4 Juchart Acker und Wiese zukaufte. Dabei musste er um 100 fl. (3000 Fr.) der
Gemeinde die "Gemeindsgerechtigkeit" abkaufen, damit er sie seinem
Gut einfügen und mit einem Fridhag umgeben durfte.
Wir fügen endlich als ein Kulturbildchen aus der Vergangenheit noch etwas
hinzu vom Krieg um Trib und Trat in der Log. Dabei handelte es sich darum, ob
die Gailinger das Recht haben, ihr Weidevieh durch die Log zum Tränkeplatz
seit alamannischer Zeit, auf die Büsinger Rheinwiese, zu treiben. Während
der Zeiten, da immer wieder ein fremder Hintersässe im Dienste grosser
Herren als Rebmann in der Log sass, war es Gewohnheit geworden, dass die Gailinger
Herde im obern Teil der Logwiesen zur Tränke ging, weil sie erst dort zunächst
zum Rhein hinzukam, denn weiter oben war das Ufer zu steil. Als aber 1544 Ottli
Sigg da bauern wollte, die Wiesen zu Ackerland machte und standfeste Fridhäge
erstellte, gab es Krieg. Nach 21 Jahren kam es zum Friedensschluss. Die Gailinger
hatten behauptet, mindestens das Recht zu haben, ihr Vieh durch die Log hindurch
zur Rheinwiese zu treiben. Nun wurde zwischen Otmar Sigg einer- und der Gemeinde
Gailingen und Herrschaft Randegg andrerseits abgemacht: Wann die Gemeinde Büsingen
es nicht zulasse, dass die Gailinger über Büsinger Bann zur Rheinwiese
gehen und tränken, dann wolle O. S. sie unter dem Loghaus durch zur Tränke
ziehen lassen. So zu Martini 1565; eigentlich war dieses Entgegenkommen des
Lögers eine schöne und kluge Geste. Denn es stand fest, dass die Gailinger
Viehherde das uralte Recht hatte, der Judenstrasse nach über den Dörflinger
Bann zu ziehen und dann auf Büsinger Bann bei der Kuhhalde sich ins Rheinhölzli
und auf die Rheinwiese zu stürzen. Der Friede hielt dann bis 1637, bis
zum Kauf durch die Diessenhofer. Junker Philipp Späht, Glücksritter
und Güterspekulant, der im gleichen Jahr Randegg und Gailingen um 138000
fl. der Stadt Schaffhausen zu kaufen gab (was aus konfessionellen und finanziellen
Gründen leider wieder rückgängig gemacht wurde), wollte bei der
Fertigung es durchdrücken, dass die obere halbe Log zum Gailinger Weidgang
gehöre, was die Diessenhofer natürlich ablehnten. Der Krieg wegen
Trib und Trat in der Log fing wieder an und dauerte bis 1864.
Vom Wert der Flurnamen
Es scheint, dass ich die Flurnamen für wertvoll halte. Es sei mir gestattet
zu erklären, warum. Kurz gesagt darum, weil sie ein eigenster und bodenständigster
Besitz der Dörflinger sind, und zwar ein Besitz von solcher Bedeutung,
dass man sagen kann, das Heimatgefühl der Dörflinger sei direkt auf
diese Namen gegründet. Einen Gisbüel, einen Romebuck, eine Puläje
und eine Baderwis, eine Bregezze und einen Schiterma usw. usw. gibt es nirgends
auf dem Erdball ausser bei uns, darum sind diese Namen unser eigenster Besitz.
Und ein ehrwürdiges Erbgut sind sie um ihres Alters willen. Die ältesten
sind mehr als tausend Jahre alt und die jungen mehr als 400 Jahre, wie vorstehend
gezeigt worden. Bloss noch unser Boden ist älter, und der verdient nicht
ein Bauer zu heissen, der so bodenständigen Besitz nicht schätzt.
Vielleicht ist ein Zeitalter eines geschichts- und traditionslosen Amerikanismus
im Anzug. Was das Wort Heimat bedeutet, verlöre alsdann mit den Flurnamen
seine beste Stütze. Die Güterzusarnmenlegung, die der Jahrgang 1944
/ 45 uns bringt, ist gewiss eine notwendige Rationalisierung unserer landwirtschaftlichen
Arbeit. Sie wird uns sicher einen Verlust an Flurnamen bringen und es gilt zu
wehren, dass wir an ihnen nicht verarmen. Denn damit würden wir an Heimatgefühl
verarmen und wir gerieten in Gefahr, dass der edle bäuerliche Beruf zu
harter schnöder Geldmacherei entarte.
Wie sehr der richtige Bauer in Flurnamen leibt und lebt, fühlt und denkt,
rechnet und träumt, hofft und fürchtet, weil eben das Land ihm aus
lauter wohlvertrauten, mit charakteristischen Namen benannten Fluren sich zusammensetzt
und so die Heimat für ihn gleichsam aus Flurnamen besteht, möge folgende
kleine Skizze verdeutlichen.
Gäll, Vatter, du blibsch etz do? sagt etwas besorgt die Hausmutter nach
dem z'Morgen um 1/2 7. Er chönnn denn gli noch de sibne, hät er gsat,
de Landjeger. Es zuckt rätselhaft über das Gesicht des Angeredeten.
Am Sonntag vor 8 Tagen war er im Gmandhus wider Willen Zeuge davon geworden,
wie ein Galinger und ein Büesinger sich schlugen, und für sein Zeugnis
in dieser Sache interessierte sich der Landjäger. Dem Hausvater aber ist
das Gerichtswesen, die Rechtspflege mit Polizeiern und Advokaten, in der Seele
zuwider. Wenn der Landjäger zur Seltenheit einmal zur Stubentüre hereinkam,
war es ihm jedesmal, als käme der Teufel selber, um mit ihm anzubändeln.
Hm, ich ha dänn no meh ztönd as uff de Landjeger zwarte! knurrte er
vor sich hin. Ich gang em vilicht vergege, dänn chömmr die Sach underwegs
abmache. Kurz vor 7 pressiert er mit langen leisen Schritten, eine Haue auf
der Achsel, zum Haus hinaus das Bol hinunter, am Hansgarten vorbei, zur Baderwis,
wo er heut früh das Grünfutter geholt hatte. Es ist anfangs Mai. Da
steht er ein Weilchen herum und eilt dann unter dem Spitoler durch, wo er einen
schönen Acker hat, auf die Landstrasse. Aber die Landstrasse hat er noch
nie mögen. Schnell geht er über sie hinweg ins Schlatt und am Ratwisacker
hinauf in den Romeboden, jedes Ackerstück auf seinen Stand aufmerksam schätzend.
Dann hinauf auf den Romebuck, wo er den Blick lang nicht vom Chrutliacker unter
ihm wendet, denn der ist ihm ein Liebling.
Der Landjäger kommt von Herblingen, also muss er vom Weiergässli her
da vorbei. Es ist aber nichts von ihm zu sehen; er ist wahrscheinlich unterdes
schon ins Dorf, denn es ist 7 vorbei. So sieht sich denn unser Mann seinen prächtigen
Kleeacker an, der gleich hinterm Rome liegt, und verzieht sich dann langsam
hinüber zu seinem Stanacker, wo ihm kräftige vielversprechende Gerste
steht. Er schäffelt da ein bischen mit der Haue, bis er das Gefühl
hat, es sehe ihn niemand, und dann ist er im Nu in den jungen Föhren des
Garbischbols verschwunden. Das ist so etwas wie ein ideal gelegener kleiner
Drumlin, auf dessen Höhe unter dichten Föhrenzweigen sich unser Bauer
wie ausserhalb der Welt samt ihrem Gram und Glücke fühlt. Wie schön
sieht sich von da aus die weite Flur der Felder, fast ringsum eingerahmt von
hohem Wald! Und wie ein Garten ist das Land zu schauen - so kommt es ihm in
den Sinn, und er nickt lebhaft dazu. Und vom Grundbuck an über Grosswis,
Widum und Schueppis bis hinauf zur Puläje sieht er fleissige Menschen in
segenschaffender friedlicher Arbeit. Wie gut kennt er die Leute alle, und wie
gut ihre Arbeit, wie gut auch das Erdreich, das sie bearbeiten! Es überkommt
ihn ein warmes Glücksgefühl, da er in anmutigstem lebendigem Bild
vor sich sieht, welch einer achtungs- und liebenswerten Arbeitsgemeinschaft
er in Freiheit und Frieden angehört. Dabei fällt ihm ein, dass aber
auch jeder an seinem Platz seine Pflicht tun muss, wenn Freiheit und Frieden
bestehen sollen, und da beisst ihn auf einmal das Gewissen. Unwillkürlich
dreht er sich nach dem Weiergässli um - und sieht grad noch den Landjäger
auf der Gennersbrunner Strasse in der Richtung Herblingen verschwinden.
Nun ist er richtig betroffen darüber, etwas Dummes gemacht zu haben. Aber
sofort ist er auch entschlossen, die Dummheit wieder gutzumachen und stillvergnügt
in diesem Entschluss geht er nun an der Leissen und an den Gruebreben vorüber
ins Neuhaus, durch den Zwiegarten zum Moser und das Schrinerhäldili hinunter
in sein liebes Haus. Da hatte man ihn natürlich eifrig gesucht. Die Tochter
war durch die Schüfilireben auf den Buck geeilt und hatte nach ihm ausgespäht
und da sie meinte, ihn über dem Bregezzebuck am Stagli im Grossacker zu
sehen, war der Sohn schnell auf dem Velo hinuntergefahren und traf nun zurückkehrend
vor dem Haus mit ihm zusammen. Ich gang dänn grad nochem Esse zum Presi
und bring die Sach in Orning! Damit brachte er freundlich die Fragen und Klagen
zur Ruhe. -
Kann man also nicht mit Recht sagen, dass die Heimat zum guten Teil in den
Flurnamen gleichsam drinstecke? und dass einer, der mit der halben Anzahl von
Flurnamen auskäme, seine Heimat nur halb kennte und schätzte und liebte?
Und wer nicht recht einsieht, dass Flurnamen und Heimat so nah zusammengehören
oder wieso an den Namen für unsern Boden soviel liegen soll, dem hilft
vielleicht der Dichter auf die Spur: Es lyt a dir und mir, und drum lyts i dr
Luft! Lueg, 's Land isch 's Bluemegschir und d'Heimet isch dr Duft! Kurz, die
Flurnamen sind ein eigenstes, echtestes, bodenständigstes, nötigstes
Erbgut, das den Nachfahren unvermindert zu überliefern jede Generation
verpflichtet ist, auch wenn die Zeitumstände dem ungünstig sind.
Uns kommt zur Erfüllung dieser Pflicht der Umstand kräftig zuhilfe,
dass wir dank der vorzüglich klugen und gewissenhaften Niederschrift des
Diessenhofer Vogtkernens im Jahr 1554 den Sinn der weitaus meisten unserer Flurnamen
vollkommen verstehen. Und dass Stadtschreiber Silvester Huber den Wortlaut der
Namen damals ganz getreu aufgeschrieben hat, ist besonders dankenswert. Er gab
der Mundart die Ehre, die ihr gebührt. Heut ist leider mancher der Meinung,
reichsdeutsch sei allein gutdeutsch und schwyzertütsch sei schlechttütsch.
Das ist ganz verkehrt. Und aus dieser ganz verkehrten Meinung heraus nur war
es möglich, dass unsere schönen guten alten schafuserischen Flurnamen
sich mussten "gutdeutsch" schreiben lassen und dabei zu Unsinn oder
gar zu Blödsinn wurden, so unser Gisbüel zum Gichtbühl, die Brugass
oder Brunngass zur Braungasse, der Banera oder Bannrain zum Wannenrain, das
Vizli zum Fietzli usf. Muttersprache, Mutterlaut, klingst so wonnesam, so traut!
heisst es mit Recht. Aber wir Schaffhauser sind in diesem Stück schlimm
dran, denn wir können unsere Muttersprache gar nicht schreiben und nicht
lesen. Die Recht- und Lätzschreibung ist dabei wahrscheinlich zu schwierig,
so dass die Schule damit nichts zu tun haben will. Zu schwierig will da heissen
zu natürlich und zu einfach. Z. B. ist nichts einfacher als zu schreiben
de Hereberg und man weiss, was damit gemeint ist; aber die Wissenschaft fängt
erst damit an, dass man entscheidet, ob das heissen sollte, der oder den Hehrenberg
oder Heerenberg oder am ehesten den Herrenberg! Ich hoffe im Ernst, dass unsere
Flurnamen uns auch dadurch noch wertvoll werden, dass sie helfen ein Loch zu
machen in den falschen Wahn von schlechttütsch und guetdütsch.
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